In der Zeit der primären Arbeitsunfähigkeit zahlt Ihre Krankenkasse Ihnen ein Krankengeld. Die Höhe dieses Krankengeldes hängt von Ihrem beruflichen Status ab. Ab dem siebten Monat der primären Arbeitsunfähigkeit findet eine Neuberechnung des Krankengeldes statt, bei der die Haushaltszusammensetzung berücksichtigt wird. Beim Übergang zur Invalidität findet wieder eine Neuberechnung statt. Welche Leistungen im Einzelnen gezahlt werden, finden Sie unter „Ihr Invalidengeld“.
Das im ersten Jahr der (primären) Arbeitsunfähigkeit gewährte Krankengeld wird alle vierzehn Tage überwiesen. Nach dem Übergang zur Invalidität erhalten Sie ein Invalidengeld, das monatlich überwiesen wird. Die Überweisung erfolgt am letzten Werktag des Monats (werfen Sie einen Blick auf den Zahlungskalender).
Wie das Krankengeld wird auch das Invalidengeld besteuert. Aber die Krankenkasse zieht diese Steuern nicht direkt von den Zahlungen ab. Sie müssen möglicherweise nach Erhalt des jährlichen Steuerbescheids Steuern nachzahlen. Bleiben Sie also vorausschauend. Mehr hierzu finden Sie unter „Meine Geldleistungen und die Steuern“.
Von Ihrem Invalidengeld werden automatisch 3,5 Prozent an die Pensionsversicherung abgeführt (gilt für Arbeitnehmer).
Wenn Sie nach einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als einem Jahr (also nach dem Übergang zur Invalidität) erneut arbeiten und innerhalb von drei Monaten wieder krankgeschrieben werden, ist von einem Rückfall die Rede.