Studienabschluss und erster Job: Wie stehts mit deiner Krankenkasse?
Du beendest gerade dein Studium und hast Fragen zu deiner Krankenkasse? Erster Job, Jobsuche, Anmeldung als Arbeitssuchender, Statuswechsel mit 25 Jahren… Die Formalitäten hängen von deiner Situation ab.
Finde heraus, was du tun musst, um gut abgesichert zu sein und unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Studium abgeschlossen: Was musst du tun?
Hier findest du die ersten Schritte, die du je nach deiner Situation unternehmen solltest, um gut abgesichert zu sein und sorgenfrei durchstarten zu können.
Welche Schritte sind bei der Krankenkasse zu unternehmen?
Änderung deiner Situation, erster Job, Arbeitslosigkeit oder Ende der Unterhaltspflicht deiner Eltern: Erfahre, wann und wie du dich als eigenständig Versicherter anmelden kannst.
Warum sollte man im Berufsleben die CKK wählen?
Entdecke, wie die CKK dich im Alltag unterstützt: Kostenerstattungen, digitale Hilfsmittel, Gesundheitsvorteile und ein angepasster Versicherungsschutz für einen guten Start ins Berufsleben.
Ist deine Situation besonders?
25 Jahre alt, Umzug ins Ausland, Selbstständigkeit, Zeitarbeit oder besondere Lebenssituationen: Hier findest du die passenden Antworten zu deiner Situation.
Was tun, nach dem Studium in Belgien?
Nach Abschluss deines Studiums musst du dich als Arbeitssuchender beim Forem (Wallonie), beim ADG (Deutschsprachige Gemeinschaft) oder bei Actiris (Brüssel) anmelden.
Warum diese Anmeldung wichtig ist
Diese Anmeldung ermöglicht:
- deine Wartezeit zur beruflichen Eingliederung zu beginnen,
- deine Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt anzugeben,
- bestimmte soziale Rechte zu wahren, insbesondere das Kindergeld und die Krankenversicherung.
Es wird außerdem empfohlen, deine Situation bei deiner Krankenkasse zu prüfen, um eine Unterbrechung deines Krankenversicherungsschutzes zu vermeiden.
Die Wartezeit zur beruflichen Eingliederung beginnt an dem Tag, an dem du dich beim Forem, beim ADG oder bei Actiris als Arbeitssuchende(r) anmeldest.
Je früher du dich nach deinem Studium anmeldest:
- desto schneller beginnt deine Wartezeit
- desto schneller kannst du einen Anspruch auf Eingliederungsleistungen erwerben (falls nötig)
Welche Schritte sind bei deiner Krankenkasse zu unternehmen?
In Belgien ist eine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse zwingend erforderlich, um Anspruch auf die Erstattung von Gesundheitsleistungen zu haben.
Nach deinem Studium können bestimmte Situationen zu einer Änderung deines Status bei deiner Krankenkasse führen. In vielen Fällen musst du dich dann als eigenständig Versicherter anmelden, um Anspruch auf die Erstattung deiner Gesundheitsleistungen zu haben.
Wann giltst du als eigenständig Versicherter?
In der Regel musst du eigenständig versichert sein, wenn:
- du eine Arbeit aufnimmst, auch als Zeitarbeitskraft,
- du Beihilfen beziehst (Arbeitslosengeld, Eingliederungsbeihilfe, Krankengeld…),
- du dich selbstständig machst,
- oder bei deinem 25. Geburtstag, auch wenn du noch studierst oder arbeitslos bist.
Das bedeutet, dass du nicht mehr bei deinen Eltern mitversichert bist und über eine eigene Mitgliedschaft bei der Krankenkasse verfügst.
Der Beitritt zu einer Krankenkasse bietet folgende Vorteile:
- die Erstattung von Gesundheitsleistungen (Arztbesuche, Behandlungen…)
- je nach Krankenkasse von zusätzlichen Vorteilen profitieren (Brillen, Sport…)
- bei Krankheit von einem finanziellen Schutz profitieren
- im Falle eines Krankenhausaufenthalts Kostenerstattungen erhalten
- bei Arbeitsunfähigkeit Entschädigungen zu erhalten (unter bestimmten Voraussetzungen)
In Belgien spielt die Krankenkasse eine zentrale Rolle beim Zugang zur Gesundheitsversorgung und sozialen Sicherheit.
Ja, nach Abschluss deines Studiums bist du im Prinzip weiterhin bei der Krankenkasse versichert.
Dieser Versicherungsschutz hängt jedoch von deiner persönlichen Situation ab. Es wird daher dringend empfohlen, deinen Status bei deiner Krankenkasse zu überprüfen.
Eigenständig versichert sein bedeutet, dass du bei der Krankenkasse unter deinem Namen versichert bist. Du zahlst selbst den Beitrag und erhältst die Kostenerstattungen.
Du hast also:
- deine eigenen Rechte auf Gesundheitsleistungen
- Rückzahlungen, die direkt auf dein Bankkonto überwiesen werden
- eine persönliche Absicherung im Falle einer Krankheit oder einer Arbeitsunfähigkeit
Warum Mitglied der CKK sein für den Einstieg ins Berufsleben?
Wenn man ins Berufsleben einsteigt oder den Status als mitversicherte Person verliert, ist es wichtig, sich auf eine Krankenkasse verlassen zu können, die einen in jeder Phase des Berufslebens begleitet.
Die CKK begleitet dich im Alltag mit praktischen Leistungen, nützlichen Vorteilen für junge Erwachsene und einem Versicherungsschutz, der speziell auf die Bedürfnisse des Einstiegs ins Berufsleben zugeschnitten ist.
Verwalte deine Kostenerstattungen und Formalitäten ganz einfach
Die CKK stellt dir digitale Hilfsmittel zur Verfügung, um deine administrativen Schritte zu vereinfachen.
Über dein Online-Konto oder der App Meine CKK kannst du:
- einen Antrag auf Erstattung einreichen,
- seine Bearbeitung verfolgen,
- deine Unterlagen und Bescheinigungen einsehen,
- deine Mitgliedsakte und deine persönlichen Angaben verwalten.
Du kannst auch mit nur wenigen Klicks online Mitglied bei der CKK werden.
Profitiere von nützlichen Vorteilen für deine Gesundheit und dein Wohlbefinden
Die CKK bietet mehrere zusätzliche Vorteile, die speziell für junge Erwachsene und den Einstieg ins Berufsleben bestimmt sind.
Du kannst insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen in Anspruch nehmen:
- Verhütung
- Periodenprodukte
- psychologische Unterstützung
- sportliche Aktivitäten
- Brillen und Kontaktlinsen
Diese Vorteile können dir dabei helfen, besser auf deine Gesundheit zu achten und gleichzeitig dein Budget im Griff zu behalten.
Gut abgesichert im Falle eines Krankenhausaufenthalts (exklusiv bei der CKK!)
Ein Krankenhausaufenthalt kann schnell hohe Kosten verursachen, vor allem, wenn man gerade ins Berufsleben einsteigt.
Die CKK sieht im Rahmen ihrer Zusatzleistungen eine Erstattung bei Krankenhausaufenthalten vor, um bestimmte Behandlungs- und Krankenhauskosten zu begrenzen.
Je nach Bedarf kannst du auch weitere Versicherungen wählen, um deinen Krankenversicherungsschutz zu erweitern.
Der CKK-Beitrag beträgt 15 € pro Monat.
Neben den gesetzlichen Erstattungen umfasst sie zahlreiche Vorteile, darunter auch eine Kostenbeteiligung im Falle eines Krankenhausaufenthalts.
Du kannst einen Antrag auf Mitgliedschaft bei der CKK online ausfüllen, um den Wechsel zu beschleunigen.
In bestimmten Fällen erfolgt der Wechsel automatisch (erster Job, Beihilfen, 25. Geburtstag).
Du kannst einen Antrag auf Mitgliedschaft bei der CKK online ausfüllen.
Die CKK meldet sich bei dir zurück und kümmert sich um alle Schritte für deinen Krankenkassenwechsel. Du hast weiter nichts zu tun.
Hast du noch Fragen zur Krankenkasse nach dem Studium?
Wenn du dein Studium beendest, musst du dich bei der Krankenkasse als eigenständig Versicherter anmelden, wenn du eine Arbeit aufnimmst – auch als Zeitarbeitskraft – oder wenn du Beihilfen beziehst.
Diese Statusänderung betrifft jedoch nicht nur den Abschluss des Studiums.
In bestimmten Situationen musst du auch dann von einer mitversicherten Person zu einem eigenständig Versicherten wechseln, selbst wenn du noch studierst oder arbeitslos bist, beispielsweise zu deinem 25. Geburtstag oder wenn sich deine Situation ändert (Einkommen, Selbstständigkeit, Beihilfen…).
Formalitäten nach dem Studium
Sobald du dein Studium abgeschlossen hast, solltest du dich als Erstes beim Forem (Wallonie), ADG (Deutschsprachige Gemeinschaft) oder bei Actiris (Brüssel) als Arbeitssuchender anmelden.
Diese Anmeldung:
- macht deine Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt offiziell bekannt,
- ermöglicht es, bestimmte soziale Rechte zu wahren, insbesondere das Kindergeld und die Krankenversicherung.
Es wird außerdem empfohlen, deine Situation bei deiner Krankenkasse zu prüfen, um eine Unterbrechung deines Krankenversicherungsschutzes zu vermeiden.
Anmeldung als Arbeitssuchender
Ja.
- Wenn du in der Wallonie wohnst, musst du dich beim Forem anmelden.
- Wenn du in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnst, musst du dich beim Arbeitsamt der DG anmelden.
- Wenn du in der Region Brüssel wohnhaft bist, musst du dich bei Actiris anmelden.
Diese Anmeldung ist unerlässlich, um deine Wartezeit zur beruflichen Eingliederung zu beginnen.
Die Wartezeit zur beruflichen Eingliederung beginnt an dem Tag, an dem du dich beim Forem, ADG oder bei Actiris als Arbeitssuchender anmeldest.
Je früher du dich nach Abschluss deines Studiums anmeldest:
- je früher beginnt die Wartezeit
- je schneller kannst du einen Anspruch auf Eingliederungsbeihilfen geltend machen (falls erforderlich)
Krankenkasse: Mitgliedschaft und Rolle
Du musst jederzeit bei einer Krankenkasse versichert sein, entweder als mitversicherte Person oder als eigenständig Versicherter.
Du musst dich als eigenständig Versicherter anmelden, sobald:
- du eine Arbeit aufnimmst (auch als Zeitarbeitskraft)
- du Beihilfen beziehst (Arbeitslosengeld, Eingliederungsbeihilfe, Krankengeld…)
- du dich selbstständig machst
- oder sobald du das Alter von 25 Jahren erreichst (auch wenn du noch studierst oder arbeitslos bist)
Der Beitritt zu einer Krankenkasse bietet folgende Vorteile:
- die Erstattung von Gesundheitsleistungen (Arztbesuche, Behandlungen…)
- von zusätzlichen Vorteilen profitieren (Brillen, Sport…)
- bei Krankheit von einem finanziellen Schutz profitieren
- im Falle eines Krankenhausaufenthalts Kostenerstattungen erhalten
- bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld zu erhalten (unter bestimmten Voraussetzungen)
In Belgien spielt die Krankenkasse eine zentrale Rolle beim Zugang zur Gesundheitsversorgung und sozialen Sicherheit.
Ja.
In Belgien muss jede Person, die Anspruch auf bestimmte Leistungen (Erwerbstätigkeit, Beihilfen) hat, bei einer Krankenkasse (oder bei der CAAMI/HKIV, allerdings ohne Zusatzleistungen) versichert sein, um Anspruch auf die Erstattung von Gesundheitsleistungen zu haben.
Bis dahin kannst du als mitversicherte Person eines deiner Elternteile versichert sein.
Ja, nach Abschluss deines Studiums bist du grundsätzlich weiterhin bei der Krankenkasse versichert.
Dieser Versicherungsschutz hängt jedoch von deiner persönlichen Situation ab. Es wird daher dringend empfohlen, deinen Status bei deiner Krankenkasse zu überprüfen.
Status: mitversichert oder eigenständig versichert
Ja, sofern du die folgenden Voraussetzungen erfüllst:
- du bist jünger als 25 Jahre
- du bist noch Student
- du gehst keiner beruflichen Tätigkeit nach
- du beziehst kein Arbeitslosengeld
- dein Einkommen ist nicht zu hoch
Eigenständig versichert werden bedeutet, dass du in deinem eigenen Namen bei der Krankenkasse versichert bist. Du zahlst den Beitrag selbst und erhältst die Erstattungen.
Du verfügst also über:
- deinen eigenen Anspruch auf Gesundheitsleistungen
- Kostenerstattungen, die direkt auf dein Bankkonto überwiesen werden
- einen persönlichen Versicherungsschutz im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit
Ja.
Sobald du mit der Arbeit beginnst – auch wenn es sich um einen Zeitarbeitsvertrag handelt -, musst du als eigenständig Versicherter angemeldet sein. Durch diese Statusänderung bist du nun angemessen versichert.
Wenn du bereits die Arbeit aufgenommen hast, ohne bei einer Krankenkasse versichert zu sein, melde dich so schnell wie möglich als eigenständig Versicherter an.
Dieser Schritt ermöglicht:
- die korrekte Aktivierung deines Anspruchs auf Gesundheitsleistungen
- die Gewährleistung deines Versicherungsschutzes im Falle einer Krankheit, eines Krankenhausaufenthalts oder einer Arbeitsunfähigkeit
Die Krankenkasse kann deine Akte auch nach Vertragsbeginn in Ordnung bringen.
Versicherungen: die Unterschiede verstehen
Die Pflichtversicherung (PV) ist in Belgien für alle gleich. Sie deckt einen Teil der Kosten für grundlegende Gesundheitsleistungen wie einen Arztbesuch, Medikamente oder einen Krankenhausaufenthalt.
Die Zusatzleistungen (oder Zusatzversicherung) hängen von deiner Krankenkasse ab und ergänzen die Leistungen der Pflichtversicherung.
Bei der CKK umfasst dies:
- zusätzliche Erstattungen bei einem Krankenhausaufenthalt,
- die Erstattung von Sportaktivitäten (bis zu 50 € pro Jahr),
- Periodenprodukte (bis zu 75 € pro Jahr),
- Brillen (bis zu 120 € alle 3 Jahre),
- und viele weitere Erstattungen, die je nach Bedarf zur Verfügung stehen.
Eine wahlfreie Versicherung ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz, den du zusätzlich zur Pflichtversicherung und zu den Vorteilen deiner Mitgliedschaft bei der Krankenkasse wählen kannst.
Dadurch wird für bestimmte Leistungen (wie Krankenhausaufenthalte, zahnärztliche Leistungen oder andere Gesundheitskosten) eine höhere Erstattung gewährt.
Sie ist nicht verpflichtend, kann aber je nach deiner Situation hilfreich sein. Bei der CKK sind es die Versicherungen Hospi +, Hospi +100, Hospi +200, Denta + und Medi +.
Wenn du eine Festanstellung bekommst, bist du nicht mehr automatisch über die wahlfreien Versicherungen deiner Eltern versichert.
Wenn du denselben Versicherungsschutz beibehalten möchtest, kannst du eine wahlfreie Versicherung auf deinen Namen abschließen. Die Krankenkasse wird dir die Optionen vorschlagen, die am besten zu dir passen.
Ab 25 Jahren
Mit 25 kannst du nicht mehr als mitversichertes Familienmitglied deiner Eltern gemeldet sein.
Auch wenn du noch studierst, musst du dich in deinem eigenen Namen bei einer Krankenkasse anmelden.
Ja.
Sobald du 25 Jahre alt bist, ist die Mitgliedschaft als eigenständig Versicherter obligatorisch, unabhängig von deiner Situation (Beschäftigung, Studium oder Arbeitssuche).
Mitglied der CKK werden
Du kannst ganz einfach online einen Antrag auf Mitgliedschaft bei der CKK ausfüllen.
Ein Kundenberater analysiert deine Situation (Student, Berufstätiger, Arbeitssuchender…) und bearbeitet deine Anmeldung, damit dein Versicherungsschutz angemessen ist und ohne Unterbrechung weiterläuft.
Ja, der Antrag auf Mitgliedschaft bei der CKK kann schnell online gestellt werden.
Ein Kundenberater wird sich bei dir melden, falls du weitere Informationen übermitteln musst.
In den meisten Fällen reicht der Antrag auf Mitgliedschaft aus.
Je nach deiner Situation (erste Anstellung, Beihilfen, Wechsel der Krankenkasse oder Selbstständigkeit) werden möglicherweise zusätzliche Unterlagen oder Informationen von dir angefordert, um deine Unterlagen auf dem neuesten Stand zu halten.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 15 € pro Monat.
Neben den gesetzlichen Erstattungen umfasst er zahlreiche Zusatzleistungen, darunter eine Kostenübernahme bei einem Krankenhausaufenthalt.
Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Erstattungen bietet die CKK zusätzliche Leistungen für alle und insbesondere für junge Erwachsene:
- Sport
- Mentale Gesundheit
- Verhütung
- Periodenprodukte
- Brillen
- ...
Du profitierst außerdem von einer Erstattung im Falle eines Krankenhausaufenthalts, sowie von praktischen Hilfsmitteln, wie beispielsweise einem Simulator, mit dem du deine Vorteile besser kennenlernen kannst, und einer App zur Verwaltung deiner Erstattungen und deiner persönlichen Angaben.
Du kannst einen Beitrittsantrag bei der CKK online ausfüllen, um den Wechsel zu beschleunigen.
In bestimmten Fällen erfolgt diese Änderung automatisch (erste Anstellung, Beihilfen, 25. Geburtstag).
Du kannst ganz einfach online einen Antrag auf Mitgliedschaft bei der CKK ausfüllen.
Die CKK meldet sich bei dir und kümmert sich um alle Formalitäten im Zusammenhang mit dem Krankenkassenwechsel. Du musst nichts tun.
Besondere Situationen
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit während eines Zeitarbeitsvertrags sende deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bitte innerhalb von 7 Tagen an deine Krankenkasse.
So kann die weitere Bearbeitung deines Antrags sichergestellt und gegebenenfalls die Gewährung von Ansprüchen veranlasst werden.
Wende dich vor deiner Abreise an deine Krankenkasse.
- In Europa bist du in der Regel durch die europäischen Verordnungen abgesichert.
- Außerhalb Europas kann eine Zusatz- oder Privatversicherung erforderlich sein.
Ja.
Sobald du dich selbstständig machst, musst du als eigenständig Versicherter bei einer Krankenkasse angemeldet sein, um Anspruch auf Krankenversicherungsschutz zu haben.
Melde dich beim Forem, beim ADG oder bei Actiris als Arbeitssuchender an und kläre deine Situation bei deiner Krankenkasse ab.
Dadurch bleibt dein Krankenversicherungsschutz erhalten und du behältst – je nach deiner Situation – bestimmte soziale Ansprüche.
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