Unfallopfer: Welche Formalitäten sind erforderlich?

Arbeitsunfall, Verkehrsunfall, Sportunfall, medizinischer Unfall usw. Je nach Art des Unfalls müssen unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden.

Maßnahmen bei einem Unfall

Unfallmeldung bei der CKK

Um welche Art von Unfall es sich auch handelt, füllen Sie das Unfallmeldeformular aus und schicken Sie es an die CKK. 

Die Beschreibung des Sachverhalts sollte so vollständig und genau wie möglich sein (geben Sie z. B. an, ob Sie bei der Arbeit waren, wer in den Unfall verwickelt ist, ob es Zeugen gibt, ob ein Kraftfahrzeug beteiligt ist usw.). Wenn Sie sich weigern, die notwendigen Angaben zu Ihrem Unfall zu machen, ist die CKK gezwungen, die Kosten, die sie bereits für Sie übernommen hat, von Ihnen zurückzufordern.

Unfallmeldeformular

Informationen einholen

Je nach Art des Unfalls müssen unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden. 

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Die CKK auf dem Laufenden halten

  • Melden Sie jeden Vorschlag für eine gütliche Einigung sowie jede endgültige Einigung Ihrem CKK-Kundenberater.
  • Informieren Sie Ihre Krankenkasse, wenn keine weiteren Ausgaben für diesen Unfall mehr vorgesehen sind.

Maßnahmen bei Arbeitsunfähigkeit

Unfallmeldung

Füllen Sie das Formular für die Unfallmeldung aus

Bescheinigung Arbeitsunfähigkeit

Wenn der Unfall mit einer Arbeitsunfähigkeit einhergeht, lassen Sie Ihren Hausarzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausfüllen, die auch als „vertrauliche Krankmeldung“ bezeichnet wird. Schicken Sie sie entweder online oder per Post an die CKK zurück.

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Vorläufige Zahlung

Bis die Versicherung Ihres Arbeitgebers Ihnen Ihre Geldleistungen wegen Arbeitsunfähigkeit auszahlt, können Sie eine vorläufige Zahlung durch Ihre Krankenkasse beantragen. Die Versicherung erstattet der Krankenkasse dann die vorgestreckten Zahlungen und übernimmt die Zahlung weiterer Kosten.  

Verschiedene Arten von Unfällen

Arbeitsunfall

Ihr Arbeitgeber versichert Sie gegen Unfälle am Arbeitsplatz und auf dem Weg zur Arbeit. Diese Versicherung ersetzt den erlittenen Schaden (Arztkosten, Reisekosten, Lohnausfall). 

    • Melden Sie Ihrer Krankenkasse, dass Sie einen als solchen anerkannten Arbeitsunfall erlitten haben;  
    • Reichen Sie Ihre Behandlungskosten (Behandlungsbescheinigungen, Krankenhaus-, Apotheken- und Krankenwagenrechnungen usw.) bei der Versicherung Ihres Arbeitgebers ein. Diese Versicherung übernimmt auch die Leistungen, die Ihnen bei Arbeitsunfähig gezahlt werden. 

    Benachrichtigen Sie die CKK. Die Krankenkasse kann die Arztkosten und Ihre Geldleistungen wegen Arbeitsunfähigkeit einstweilig vorstrecken. 

    • Benachrichtigen Sie Ihre Krankenkasse. 
    • Fordern Sie von der Versicherung den Teil der Behandlungskosten zurück, den Sie bereits persönlich bezahlt haben. Die CKK wird Ihnen zu diesem Zweck eine Übersicht der erstatteten Behandlungen ausstellen.  
    • Die CKK fordert dann die Kosten, die sie selbst bereits bezahlt hat, von der Versicherung zurück. 
    • Legen Sie der Versicherung alle weiteren Nachweise für Behandlungskosten (Behandlungsbescheinigungen, Krankenhaus-, Apotheken- und Krankenwagenrechnungen usw.) vor, die später entstanden sind.
    • Gegen diese Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen.  
    • Benachrichtigen Sie Ihre Krankenkasse. Die CKK übernimmt weiterhin die Arztkosten und die Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit. 
    • Informieren Sie die CKK, wenn voraussichtlich keine weiteren Kosten anfallen werden. 

    Verkehrsunfall

      • Benachrichtigen Sie Ihre Krankenkasse.  
      • Die CKK kann die Arztkosten und eventuell die Geldleistungen bei Arbeitsunfähigkeit einstweilig vorstrecken.
      • Laut Gesetz sind Sie in diesem Fall ein „schwacher Verkehrsteilnehmer“: Fußgänger, Radfahrer, Fahrgast (Auto, Bus, Zug)...  
      • Die Versicherung des Kraftfahrzeugs muss für Personenschäden aufkommen, auch wenn der Fahrer dieses Fahrzeugs den Unfall nicht verursacht hat.

      Die Person, die den Unfall verursacht hat (oder ihre Versicherung), muss den gesamten Schaden ersetzen. 

      Sportunfall

        Berufssportler sind durch einen Arbeitsvertrag gebunden und haben den Status von Arbeitnehmern. Der Arbeitgeber (Verein) ist verpflichtet, eine Versicherung gegen „Arbeitsunfälle“ abzuschließen. Ist das Unfallopfer Berufssportler, gilt der Unfall als Arbeitsunfall, wenn er sich im Rahmen der beruflichen Tätigkeit des Sportlers ereignet.  

        • Die CKK beteiligt sich an Ihren Behandlungskosten.  
        • Ein Sportverband ist in der Regel versichert, um Ihren persönlichen Anteil an den Kosten zu erstatten.

        Medizinischer Unfall

        Sind Sie der Meinung, dass Sie Opfer eines medizinischen Unfalls geworden sind? Die CKK berät Sie und gibt Ihnen Hinweise auf die für Ihre Situation am besten geeignete Vorgehensweise*. 

          • ziehen Sie eine Mediation in Betracht: Dabei handelt es sich um eine Möglichkeit, einen Konflikt zu lösen, indem durch Zuhören und Dialog eine Einigung erzielt wird.

          haben Sie drei Möglichkeiten: 

          • Sie versuchen, einen Vergleich (gütliche Einigung) mit dem Gesundheitsdienstleister oder über dessen Versicherer zu vereinbaren

          • Sie streben ein Gerichtsverfahren an

          • Sie nehmen die Hilfe des Fonds für medizinische Unfälle in Anspruch.

          Eine Entschädigung zu erhalten ist nicht einfach. Entscheidend sind die Art und Schwere des Schadens, die Umstände und die Frage, ob der medizinische Unfall verschuldet war oder nicht.

          Für einen Vergleich und ein Gerichtsverfahren müssen drei Dinge nachgewiesen werden können: das Fehlverhalten des Gesundheitsdienstleisters, ein Schaden und ein Kausalzusammenhang zwischen diesem Fehlverhalten und dem Schaden.

          Der Antrag beim Fonds für medizinische Unfälle (FMU) kann bei Haftung eines Gesundheitsdienstleisters nur in bestimmten Fällen zu einer Entschädigung führen: im Allgemeinen dann, wenn der Schaden besonders schwerwiegend ist. Eine Entschädigung bei fehlendem Verschulden ist auch möglich, wenn der Schaden schwerwiegend und anormal (gemäß der gesetzlichen Definition) ist.

          Die CKK-Rechtshilfe bei medizinischen Unfällen beantwortet Ihre Fragen und berät Sie, indem er eine erste medizinische und rechtliche Analyse Ihres Falls durchführt. Diese Analyse ermöglicht es Ihnen, in aller Ruhe zu entscheiden, wie Sie mit Ihrem Fall weiter verfahren möchten.

          Wie funktioniert die Rechtshilfe bei medizinischen Unfällen?

          • Nehmen Sie über unsere Kontaktkanäle oder über die Adresse [email protected] Kontakt mit der CKK auf.

          • Sie werden telefonisch erneut kontaktiert. Ein Mitarbeiter wird überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Rechtshilfe erfüllen (insbesondere: der Unfall muss sich in Belgien ereignet haben, Sie müssen zum Zeitpunkt des Unfalls und zum Zeitpunkt der Antragstellung CKK-Mitglied sein). Er wird sich Ihre Darstellung anhören und Ihnen das Verfahren für die Bearbeitung Ihres Antrags erläutern. 

          • Füllen Sie die erforderlichen Formulare aus und übermitteln Sie uns eine vollständige medizinische Akte. Nach Erhalt wird diese Akte zur Analyse an einen Arzt und einen Juristen weitergeleitet, die beide Experten auf dem Gebiet der medizinischen Unfälle sind.

          • Sobald die Analyse Ihres Falles abgeschlossen ist, werden Sie zu einem Treffen mit unserem Arzt und unserem Juristen eingeladen. Bei diesem Gespräch werden diese Ihnen ihre Meinung darlegen, Ihre Fragen beantworten und Sie bestmöglich beraten. Hier endet die Rechtshilfe der CKK.

          *Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Kontrollamt der Krankenkassen.

          Andere Unfälle

            • Benachrichtigen Sie die CKK. 
            • Die CKK beteiligt sich an Ihren Behandlungskosten und zahlt eventuell auch Geldleistungen bei Arbeitsunfähigkeit. 
            • Benachrichtigen Sie die CKK. 
            • Die CKK beteiligt sich an Ihren Behandlungskosten und zahlt eventuell auch Geldleistungen bei Arbeitsunfähigkeit. 
            • Die Versicherung des Unfallverursachers muss Ihnen den Teil der Arztkosten und andere Schäden erstatten, der nicht von der CKK übernommen wird. Wenn der Unfallverursacher keine Versicherung hat, können Sie versuchen, eine gütliche Einigung zu erzielen. Wenn dies nicht gelingt, können Sie rechtliche Schritte gegen den Verursacher einleiten, um für Ihren Schaden entschädigt zu werden.
            • Benachrichtigen Sie die CKK.  
            • Die CKK beteiligt sich an Ihren Behandlungskosten und zahlt eventuell auch Geldleistungen bei Arbeitsunfähigkeit.  
            • Sie können versuchen, eine gütliche Einigung mit dem oder den Urheber(n) der Körperverletzung zu erzielen. Wenn das nicht gelingt, können Sie rechtliche Schritte gegen den/die Urheber einleiten, um den Teil der Behandlungskosten und andere Schäden zurückzufordern, die nicht von der CKK übernommen werden.