Die Europäische Krankenversicherungskarte

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK oder EHIC) erhalten Sie von der ausländischen Krankenversicherung eine Erstattung für die dort benötigte medizinische Versorgung.

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) erhalten Sie in den Mitgliedstaaten der EU und einigen anderen Staaten von der dortigen Krankenversicherung eine Erstattung der benötigten medizinischen Versorgung.

Die EKVK ist der Nachweis, dass Sie ordnungsgemäß krankversichert sind. Tragen Sie stets Ihre EKVK bei sich, wenn Sie  

  • ins Ausland entsandt werden;  
  • im Ausland studieren 
  • keine Arbeit haben und im Ausland Arbeit suchen 
  • sich im Schnitt drei bis sechs Monate im Ausland aufhalten;  
  • regelmäßig ins Ausland verreisen;  
  • nach Spanien oder Australien in Urlaub fahren (für Australien empfehlen wir eine Papierversion der Karte).

Fragen und Antworten zur EKVK 

    Sie finden die EKVK auf der App Meine CKK. Aber wenn Sie sich unter Meine CKK auf der Website einloggen, können Sie die Karte auch in Papierform bestellen. Bestellen Sie die Karte über Meine CKK jedoch möglichst früh, damit sie Ihnen auch rechtzeitig zugestellt werden kann.  
    Sie können auch unser Kontaktformular nutzen. 
    Besitzen Sie immer noch eine EKVK? Dann prüfen Sie, ob sie noch nicht abgelaufen ist.  

    Die europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) ist eine persönliche Karte, die Sie verwenden können, wenn Sie sich vorübergehend im Ausland aufhalten. Sie ist der Nachweis dafür, dass Sie ordnungsgemäß krankenversichert sind. Mit dieser Karte erhalten Sie vom ausländischen Krankenversicherungsträger eine Erstattung für unvorhergesehene und dringliche Gesundheitsleistungen und die Fortführung einer bereits in Belgien eingeleiteten Behandlung einer bestehenden Erkrankung.  

    Australien – Bulgarien – Dänemark – Deutschland – Estland – Finnland – Frankreich – Griechenland – Irland – Island –Italien – Kroatien – Lettland – Liechtenstein – Litauen – Luxemburg – Malta – Niederlande – Nordmazedonien – Norwegen – Österreich – Polen – Portugal – Rumänien – Schweden – Schweiz – Slowakische Republik – Slowenien – Spanien –Tschechische Republik – Ungarn – Vereinigtes Königreich – Zypern. 

    In Australien unterliegt die Kostenerstattung für Gesundheitsleistungen ganz besonderen Regeln. Wenn Sie sich in Australien aufhalten, empfehlen wir die Anmeldung bei einer örtlichen medizinischen Versorgungseinrichtung (Medicare). Wenn Sie dort Ihren Reisepass und die EKVK vorlegen, erhalten Sie eine Gesundheitskarte (Medicare Card). Mit dieser Karte können Sie sich unter anderem in öffentlichen Krankenhäusern behandeln lassen. Denken Sie bitte daran, dass eine nachträgliche Erstattung in Belgien nicht möglich ist.

    In einigen Ländern ist die gesundheitliche Versorgung auf Vorlage Ihrer EKVK kostenlos.  

    Werden dennoch Zahlungen von Ihnen verlangt? Alle Beträge unter 250 € zahlen Sie selbst. Diese können Sie später zu Hause mit der Krankenkasse abrechnen.  

    • Sie haben auch die Möglichkeit, die Rechnung bei einem Krankenversicherungsträger vor Ort einzureichen. Dieser erstattet Ihnen dann die Kosten nach dem ortsüblichen Tarif.  
    • Andernfalls legen Sie Ihrer CKK nach ihrer Rückkehr alle Rechnungen vor. Für Frankreich vergessen Sie nicht, die „Vignette médicale“ beizufügen.  

    Für Beiträge über 250 € kontaktieren Sie Mutas. Diese kümmert sich um die Abrechnung mit den ausländischen Gesundheitsdienstleistern.  

    Lesen Sie mehr über den CKK-Reisebeistand Mutas.

    Bitte wählen Sie dann unbedingt innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer Einweisung ins Krankenhaus den Mutas-Notruf (+32 2 272 09 00). Der CKK-Reisebeistand Mutas steht Ihnen automatisch zu, wenn Sie regelmäßig Ihre Zusatzversicherung bei der CKK bezahlen (siehe Bedingungen für die Kostenbeteiligung von Mutas).  

    • Aufnahme in ein öffentliches Krankenhaus 
      Legen Sie bei der Anmeldung Ihre EKVK vor (oder die Ersatzbescheinigung, die Ihnen Mutas zuschickt, falls nötig). Das Krankenhaus rechnet dann unmittelbar mit dem Krankenversicherungsträger vor Ort ab. 
    • Aufnahme in ein privates Krankenhaus 
      Private Krankenhäuser nehmen in der Regel die EKVK nicht an.  

    Haben Sie keinen Anspruch auf den CKK-Reisebeistand Mutas? Dann müssen Sie die Kosten selbst vorstrecken. Die Rechnung können Sie (mit der EKVK) bei einem Krankenversicherungsträger vor Ort einreichen oder Sie schicken diese an Ihre CKK, sobald Sie wieder in Belgien sind.  

    Dann dürfen Sie die EKVK nicht vorlegen. Für geplante Behandlungen wird ein S2 ausgestellt. Allerdings muss diese Behandlung vorab durch den Vertrauensarzt genehmigt werden.  

    Wichtig 

    • Sie sind arbeitsunfähig krankgeschrieben und möchten dennoch ins Ausland verreisen? Dann müssen Sie die CKK in jedem Fall benachrichtigen. Für einige Reiseziele ist sogar eine vorherige Genehmigung erforderlich. Kontaktieren Sie die CKK mindestens zwei Wochen vor Ihrer Abreise.  
    • Wohnen Sie in Belgien, sind aber im Ausland versichert, zum Beispiel, weil Sie in einem anderen EU-Staat arbeiten? Dann ist Ihr ausländischer Krankenversicherungsträger für die Ausstellung der EKVK zuständig.  
    • Lesen Sie mehr dazu unter „Auslandsaufenthalt“.