In Pension gehen: Alter, Formalitäten und finanzielle Hilfen

Bereiten Sie Ihren Ruhestand in Belgien optimal vor. Die CKK informiert Sie über die erforderlichen Schritte, die Berechnung Ihrer Pension und finanzielle Hilfen wie die Einkommensgarantie für Betagte (EGB), das Pflegegeld für Senioren oder die Hinterbliebenenpension.

Wann nehmen Sie die Pension in Anspruch? 

Das gesetzliche Pensionsantrittsalter liegt heute bei 66 Jahren, unabhängig davon, ob Sie Selbstständiger, Beamter oder Arbeitnehmer sind. 

Die Pension beginnt am 1. Tag des Monats, der auf das Datum des 66. Geburtstags folgt.  

Ab 2030 muss man 67 Jahre alt sein, um in den Ruhestand gehen zu können.  

Um das Datum zu erfahren, ab dem Sie voraussichtlich Ihre Pension beziehen können, besuchen Sie die Website mypension.be, wo Sie mithilfe Ihres Personalausweises oder der itsme-App auf Ihre gesicherte Pensionsakte zugreifen können. 

Wie hoch wird Ihre gesetzliche Pension sein? 

Die Höhe Ihrer gesetzlichen Pension wird Ihnen vom Föderalen Pensionsdienst als Träger der belgischen gesetzlichen Pensionen ausgezahlt. Dieser Betrag wird auf der Grundlage der Anzahl der Dienstjahre und der Höhe Ihres Einkommens berechnet. 

Es gibt auch außergesetzliche „Pensionen“ wie die Zusatzpension (Gruppenversicherung) oder das Pensionssparen. 

Um eine Schätzung des Betrags Ihrer gesetzlichen Pension und Zusatzpension zu erhalten, die auf der Grundlage Ihrer Berufsjahre als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Beamter berechnet wird, besuchen Sie mypension.be. Eine detaillierte Schätzung kann dort ab dem Alter von 57 Jahren angefordert werden. 

Wie beantragen Sie Ihre Pension? 

Sie können Ihren Antrag schnell und einfach über die Website mypension.be stellen.  

In vielen Fällen müssen Sie Ihre Pension jedoch nicht selbst beantragen. Ihr Anspruch auf eine Pension wird automatisch von den zuständigen Stellen geprüft. 

Welche Schritte sind bei Ihrer Krankenkasse bei Ihrer Pensionierung zu unternehmen? 

Die Pensionsversicherungsträger sind dafür zuständig, die Pensionsbescheinigung direkt an das LIKIV zu senden, das wiederum die Krankenkasse informiert. Sie brauchen also nichts zu tun. 

Welche finanziellen Hilfen können Ihre Pension ergänzen? 

Die Hinterbliebenenpension (oder Witwen-/Witwerpension) ist eine Pension, die nach dem Tod eines Verstorbenen an dessen Ehepartner(in) gezahlt wird.  

Weitere Informationen zur Hinterbliebenenpension

Die EGB oder die Einkommensgarantie für Betagte (auf Französisch GRAPA oder Garantie de revenus aux personnes âgées) ist eine Beihilfe für über 66-Jährige, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. In den meisten Fällen wird die EGB Ihnen automatische gewährt, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Wenn dies nicht der Fall ist, Sie jedoch glauben, die Bedingungen zu erfüllen, können Sie diese Leistung jederzeit selbst beantragen. 

Die Höhe der Einkommensgarantie für Betagte (EGB) hängt sowohl von Ihrer Familiensituation (alleinstehend oder zusammenlebend) als auch von Ihren Einkünften ab, einschließlich jener Ihres Partners (Pension, Erwerbseinkünfte oder Ersatzeinkommen usw.). 

Wenn Sie Anspruch auf eine EGB haben, erhalten Sie automatisch den EKE-Status und profitieren von höheren Erstattungen für Gesundheitsleistungen sowie von der Drittzahlerregelung. Zudem können Sie den Sozialtarif für Gas und Strom in Anspruch nehmen. Die Energieversorger wenden diesen Tarif automatisch auf Grundlage der Informationen des Föderalen Pensionsdienstes an. Sie müssen dafür keine Schritte unternehmen. 

Bei Fragen können Sie sich an den Sozialdienst der CKK wenden. 

Weitere Informationen zur EGB

Die BUB oder Beihilfe zur Unterstützung von Betagten (auf Französisch APA oder Allocation pour l'aide aux personnes âgées) ist eine finanzielle Unterstützung für Personen ab 66 Jahren, die aufgrund einer eingeschränkten Autonomie zusätzliche Kosten zu tragen haben. Der Antrag auf die BUB muss bei der zuständigen Stelle eingereicht werden, die sich je nach Ihrem Wohnort unterscheidet. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde die BUB durch das sogenannte Pflegegeld ersetzt. 

Weitere Informationen zum Pflegegeld

Besondere Fälle beim Übergang in die Pension 

  • Sie wohnen in Belgien, aber Sie sind Rentner (Pensionsempfänger) aus einem anderen EU-Land? 
  • Sie sind Pensionsempfänger im Rahmen des belgischen Systems, wohnen aber in einem EU-Land? 

Die Vorschriften und Formalitäten entdecken

Wenn Sie eine spezifischere Frage zu Abkommen mit bestimmten EU-Ländern haben, können Sie sich an den Senioren-Dienst der CKK wenden. 

Bis zum Ende des Monats, in dem Sie das Pensionsalter erreichen, erhalten Sie noch Geldleistungen aus der Krankenversicherung, unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer oder Selbstständiger sind. Danach erhalten Sie die gesetzliche Pension.  

Wenn Sie nach Erreichen des Pensionsalters weiterarbeiten und dann arbeitsunfähig krankgeschrieben werden, gelten andere Regeln. 

Weitere Infos

Wie bereiten Sie Ihren Ruhestand optimal vor? 

Mit der Pension beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Neben den administrativen und finanziellen Aspekten ist es wichtig, 

  • Veränderungen im Alltag rechtzeitig zu planen; 
  • soziale Kontakte aktiv zu pflegen; 
  • weiterhin auf die eigene körperliche und mentale Gesundheit zu achten. 

Den Ruhestand vorzubereiten bedeutet auch, sich Gedanken über Aktivitäten, Projekte und Engagements zu machen, die diesem neuen Lebensabschnitt Sinn und Erfüllung geben.