In Pension gehen
Die Pension (in anderen Ländern heißt es „Rente“) bereitet Ihnen Kopfzerbrechen? Die CKK begleitet Sie bei diesem wichtigen Schritt!
Das gesetzliche Pensionsantrittsalter liegt heute bei 66 Jahren, unabhängig davon, ob Sie Selbstständiger, Beamter oder Arbeitnehmer sind.
Die Pension beginnt am 1. Tag des Monats, der auf das Datum des 66. Geburtstags folgt.
Ab 2030 muss man 67 Jahre alt sein, um in den Ruhestand gehen zu können.
Um das Datum zu erfahren, ab dem Sie voraussichtlich Ihre Pension beziehen können, besuchen Sie die Website mypension.be, wo Sie mithilfe Ihres Personalausweises oder der itsme-App auf Ihre gesicherte Pensionsakte zugreifen können.
Wenn bestimmte Altersbedingungen und Versicherungszeiten erfüllt sind können Sie vor Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Dies wird als „vorzeitige Pension“ bezeichnet.
Die Bedingungen und die Antwort auf die Frage, ob Sie für die vorgezogene Pension infrage kommen, finden Sie auf der Website des Föderalen Pensionsdienstes oder in Ihrer Online-Pensionsakte auf mypension.be.
Sie können Ihren Antrag schnell und einfachüber die Website mypension.be stellen.
In vielen Fällen ist es jedoch nicht notwendig, dass Sie Ihre Pension beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Föderalen Pensionsdienstes oder in Ihrer Online-Pensionsakte auf mypension.be. Für Auskünfte über Ihre Pension können Sie ebenfalls den Senioren-Dienst der CKK kontaktieren.
Die Höhe Ihrer gesetzlichen Pension wird Ihnen vom Föderalen Pensionsdienst als Träger der belgischen gesetzlichen Pensionen ausgezahlt. Dieser Betrag wird auf der Grundlage der Anzahl der Dienstjahre und der Höhe Ihres Einkommens berechnet.
Es gibt auch außergesetzliche „Pensionen“ wie die Zusatzpension (Gruppenversicherung) oder das Pensionssparen.
Um eine Schätzung des Betrags Ihrer gesetzlichen Pension und Zusatzpension zu erhalten, die auf der Grundlage Ihrer Berufsjahre als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Beamter berechnet wird, besuchen Sie mypension.be. Eine detaillierte Schätzung kann dort ab dem Alter von 57 Jahren angefordert werden.
Die EGB oder die Einkommensgarantie für Betagte (auf Französisch GRAPA oder Garantie de revenus aux personnes âgées) ist eine Beihilfe für über 66-Jährige, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. In den meisten Fällen wird die EGB Ihnen automatische gewährt, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Wenn dies nicht der Fall ist, Sie jedoch glauben, die Bedingungen zu erfüllen, können Sie diese Leistung jederzeit selbst beantragen.
Wenn Sie eine EGB erhalten, sind Sie ebenfalls EKE-Empfänger und bekommen höhere Erstattungen für Ihre Gesundheitsleistungen, das Drittzahlersystem wird angewandt... Außerdem können Sie den Sozialtarif für Gas und Strom in Anspruch nehmen.
Wenn Sie weitere Auskünfte wünschen, wenden Sie sich an den Sozialdienst der CKK.
Die BUB oder Beihilfe zur Unterstützung von Betagten (auf Französisch APA oder Allocation pour l'aide aux personnes âgées) ist eine finanzielle Unterstützung für Personen ab 66 Jahren, die aufgrund einer eingeschränkten Autonomie zusätzliche Kosten zu tragen haben. Der Antrag auf die BUB muss bei der zuständigen Stelle eingereicht werden, die sich je nach Ihrem Wohnort unterscheidet. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde die BUB durch das sogenannte Pflegegeld ersetzt.
Die Hinterbliebenenpension (oder Witwen-/Witwerpension) ist eine Pension, die nach dem Tod eines Verstorbenen an dessen Ehepartner(in) gezahlt wird.
Die Pensionsversicherungsträger sind dafür zuständig, die Pensionsbescheinigung direkt an das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) zu senden, das wiederum die Krankenkasse informiert. Sie brauchen also nichts zu tun.
- Sie wohnen in Belgien, aber Sie sind Rentner (Pensionsempfänger) aus einem anderen EU-Land?
- Sie sind Pensionsempfänger im Rahmen des belgischen Systems, wohnen aber in einem EU-Land?
Die Vorschriften und Formalitäten entdecken
Wenn Sie eine spezifischere Frage zu Abkommen mit bestimmten EU-Ländern haben, können Sie sich an den Senioren-Dienst der CKK wenden.
Bis zum Ende des Monats, in dem Sie das Pensionsalter erreichen, erhalten Sie noch Geldleistungen aus der Krankenversicherung, unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer oder Selbstständiger sind. Danach erhalten Sie die gesetzliche Pension.
Wenn Sie nach Erreichen des Pensionsalters weiterarbeiten und dann arbeitsunfähig krankgeschrieben werden, gelten andere Regeln. Mehr hierzu.
- Finden Sie die Antwort auf mypension.be, dem Online-Portal für Pensionen.
- Rufen Sie kostenlos die Nummer 1765 an. Über diese einheitliche Nummer können Sie mit dem Föderalen Pensionsdienst Kontakt aufnehmen. Aus dem Ausland können Sie die gebührenpflichtige Nummer +32 78 15 17 65 wählen.
- Der Senioren-Dienst der CKK begleitet Sie, hilft Ihnen bei der Zusammenstellung Ihrer Pensionsakte und bei der Überprüfung der Entscheidung bezüglich Ihrer Pension.