Erhöhte Kostenerstattung

Die erhöhte Kostenerstattung sorgt dafür, dass einkommensschwache Personen eine höhere Erstattung ihrer Gesundheitsversorgung sowie weitere finanzielle Vorteile erhalten.

Die erhöhte Kostenerstattung (EKE) senkt die Kosten für diese Personen und kann den Zugang zu Gesundheitsleistungen für alle erleichtern.

Jede Person mit einem geringen Einkommen kann einen Antrag einreichen, um zu prüfen, ob sie die Voraussetzungen für die erhöhte Kostenerstattung erfüllt (EKE-Status). Die Krankenkasse führt eine Einkommensprüfung durch und begründet den Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung, wenn das Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. In bestimmten Situationen besteht automatisch ein Anspruch auf EKE.

Wer kann die erhöhte Kostenerstattung in Anspruch nehmen? 

Um Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung zu haben, muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

    Sie haben automatisch Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung, wenn Sie eine der folgenden Zuwendungen erhalten:

    • Eingliederungseinkommen oder gleichwertige Hilfe des ÖSHZ während drei vollständigen und aufeinanderfolgenden Monaten;
    • Einkommensgarantie für Betagte (GRAPA: Einkommensgarantie für ältere Menschen)
    • Zulagen für behinderte Personen über 21 Jahre (und unter 65 Jahre):
      • Ersatzbeihilfe;
      • die Eingliederungsbeihilfe;
      • oder die Beihilfe zur Unterstützung von betagten Personen („BUB“ oder in Französisch „APA“)
    • Erhöhtes Kindergeld: für Kinder mit einer Behinderung, die zu mindestens 66 % als (körperlich oder geistig) behindert anerkannt sind oder 4 Punkte der ersten Säule der medizinisch-sozialen Skala erfüllen.

    Dies ist auch der Fall, wenn Sie bei der Krankenkasse eingetragen sind als:

    • Vollwaise (unter 25 Jahren);
    • oder unbegleiteter minderjähriger Ausländer (MENA).

    In all diesen Situationen haben Sie Anspruch auf die erhöhte Kostenbeteiligung. Sie müssen nichts tun, um Anspruch zu erhalten: Die CKK kümmert sich darum.

    Generell wird die erhöhte Kostenerstattung nach einer Einkommensprüfung den Haushalten gewährt, deren steuerpflichtiges Bruttojahreseinkommen im Jahr vor der Antragstellung (also z. B. 2023 für Anträge, die 2024 gestellt werden) 25 630,67 € nicht überstieg, zuzüglich 4 744,94 € für jedes weitere Haushaltsmitglied (Stand 1. Januar 2024).

    Hinweis: Die Obergrenze des Vorjahres wird nur dann berücksichtigt, wenn das Einkommen in der Zwischenzeit nicht wesentlich gestiegen ist. Ist dies der Fall, wird die Berechnung auf der Grundlage des Einkommens zum Zeitpunkt der Antragstellung vorgenommen.

    Die erhöhte Kostenerstattung kann jedoch auch auf der Grundlage einer höheren Einkommensgrenze gewährt werden, wenn sich ein Familienmitglied zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer der unten genannten Situationen befindet. Das Bruttojahreseinkommen des Haushalts wird dann auf der Grundlage eines monatlichen Bezugseinkommens (des Monats vor dem Antrag oder des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde), multipliziert mit 12 (+ verschiedene Vergünstigungen), berechnet. Dies entspricht 27 011 €, erhöht um 5 000,48 € für jedes weitere Haushaltsmitglied (Stand 1. Januar 2024).

    Hiervon betroffen sind folgende Personen:

    • Pensionsempfänger;
    • Personen mit Beeinträchtigungen;
    • Personen, die ein Hinterbliebenenrente beziehen;
    • Personen, die Invalidengeld beziehen;
    • Beamte, die in „Disponibilität“ versetzt wurden und deren Krankheitsdauer mindestens 3 Monate beträgt;
    • Armeeangehörige, die seit mindestens 3 Monaten aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend in den Ruhestand versetzt wurden;
    • Alleinerziehende und, unter bestimmten Bedingungen, Situationen gemeinsamer Elternschaft;
    • Personen, die seit 3 Monaten ohne Unterbrechung entweder arbeitsunfähig oder arbeitslos oder mal das eine, mal das andere sind;
    • Selbstständige, die seit mindestens 3 Monaten Überbrückungsgeld beziehen.

    Vorteile des EKE-Status und andere finanzielle Absicherungen

    Der Status einer Person mit Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung (oder EKE) ermöglicht es vor allem, weniger für Gesundheitsleistungen zu bezahlen. Es verschafft auch Vorteile in anderen Bereichen: öffentliche Verkehrsmittel, Energie...
    Gut zu wissen: Die Bescheinigung, die Patienten Zugang zu einigen dieser Vorteile gibt, kann in Meine CKK (Web und App) heruntergeladen werden.

      Günstigere Gesundheitsleistungen

      Versicherte mit Anspruch auf EKE erhalten eine höhere Erstattung für ihre Gesundheitsleistungen: Der Eigenanteil ist daher bei medizinischen und paramedizinischen Leistungen (beim Arzt, Zahnarzt, Kinesiotherapeuten...), bei der psychologischen Erstversorgung, medizinischen Untersuchungen, Krankenhausaufenthalte und in der Apotheke (für bestimmte Arzneimittel) niedriger.

      Vorteil „Jugendliche“ 

      Für Kinder und Jugendliche mit erhöhter Kostenerstattung bis einschließlich 24 Jahre ist bei einer Beratung oder einem Besuch bei einem Allgemeinmediziner oder Facharzt keine Zuzahlung mehr erforderlich, sofern sie bei ihrem Hausarzt eine Allgemeine Medizinische Akte (AMA) angelegt haben.  

      Das Drittzahlersystem aus sozialen Gründen

      Der Patient muss bei einem Besuch bei einem Allgemeinmediziner oder einem Hausbesuch nur den gesetzlichen Eigenanteil bezahlen.

      Die maximale Gesundheitsrechnung

      Die Krankenkasse erstattet alle gesetzlichen Eigenanteile, sobald der Patient gesetzliche Eigenanteile in Höhe von 516,92 € im Laufe eines Kalenderjahres (Stand 2024) erreicht hat.  

      Genesung 

      Erhöhter Kostenzuschuss bei Aufenthalt in einem unserer Genesungszentren.

      Häusliche Autonomie

      Zusätzliche Ermäßigung für das Abonnement eines Notrufgerätes (von Vitatel oder über das ÖSHZ).

      Ferien

      Zusätzliche Ermäßigungen bei Teilnahme an einem Ferienaufenthalt und Animationen mit Ocarina sowie auf Aufenthalte bei Die Eiche (+ 50 Jahre).

      Öffentlicher Nahverkehr 

      • 50 % Ermäßigung bei Fahrten mit der belgischen Eisenbahn (SNCB) in der zweiten Klasse; 
      • Vorzugstarif auf Reisetickets des TEC (ermäßigtes Abonnement für 12 €/Jahr und kostenlos ab 65 Jahren; Ermäßigungen auf Mehrfahrtenkarten), der STIB (ermäßigtes Abonnement für 8,10 €/Monat oder 85 €/Jahr) und bei De Lijn (ermäßigtes Abonnement für 56 €/Jahr).

      Heizung

      Heizkostenzuschuss, der vom Sozialfonds für Heizung (unter bestimmten Bedingungen) gewährt wird für Heizöl, Propangas, das lose geliefert wird, und Kerosin, das an der Zapfsäule gekauft wird. Weitere Informationen auf heizoelfonds.be

      Telefon und Internet

      Es ist seit dem 01.03.2024 nicht mehr möglich, Vorteile im Rahmen der EKE zu erhalten. Versicherte mit Anspruche auf EKE, die vor dem 01.03.2024 einen sozialen Telefon- oder Internettarif erhalten haben, behalten ihre Ermäßigung, solange sich an ihrer Situation und ihrem Abonnement nichts ändert.  
      Ein neues soziales Internetangebot wurde erstellt (nicht mit dem EKE-Status verbunden).

      Regionale Beihilfen 

      • Reduzierter Beitrag zur „Vlaamse zorgverzekering“ (flämische Pflegeversicherung).
      • In einigen Provinzen oder Gemeinden sind weitere Beihilfen vorgesehen. Zögern Sie nicht, sich zu erkundigen.

      Neben der erhöhten Kostenerstattung gibt es noch weitere Maßnahmen für diejenigen, die sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden:

      Die Maximale Gesundheitsrechnung (MAGER) Einkommen

      Neben der sozialen MAGER für Versicherte mit Anspruch auf EKE (Erstattung von Eigenbeteiligungen, die insgesamt 516,92 € übersteigen - Stand 2024) gibt es auch einen weiteren einkommensabhängigen Höchstbetrag, der in Rechnung gestellt werden kann (MAGER Einkommen). 

      In diesem Fall hängt die Obergrenze für gesetzliche Eigenanteile vom Einkommen des Haushalts ab. Für Personen, deren steuerpflichtiges Nettoeinkommen im Jahr 2023 nicht mehr als 12 681,18 € betrug, wird dieser Schwellenwert auf 254,99 € gesenkt (Stand 2024). Es gibt weitere Obergrenzen für verschiedene Einkommensgruppen.
      Die (Sozial- und Einkommens-) 

      MAGER erfolgt automatisch: Ihnen werden automatisch die Eigenanteile erstattet, die den für Ihre Situation geltenden Höchstbetrag übersteigen. Weitere Informationen

      Drittzahlersystem

      Ob Sie Anspruch auf EKE haben oder nicht: Wenn Ihr Gesundheitsdienstleister das Drittzahlersystem anwendet, zahlen Sie nur den von Ihnen zu tragenden Teil (Eigenanteil), ohne den gesamten Betrag für den Arztbesuch vorstrecken und auf die Erstattung warten zu müssen. Weitere Informationen

      Wie ist der Antrag auf die erhöhte Kostenerstattung zu stellen? 

      Wenn Sie ein geringes Einkommen beziehen, Sie aber nicht automatisch Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung haben, können Sie selbst einen Antrag beim CKK-Kundenberater stellen, der Ihre Unterlagen prüfen wird.

        Nicht unbedingt. Derzeit sind der CKK nicht alle Mitglieder mit geringem Einkommen als solche bekannt.

        Wenn sich Ihre Situation ändert (Ruhestand, Invalidengeld…) und Sie die Voraussetzungen erfüllen können, wird die CKK dennoch Kontakt mit Ihnen aufnehmen und Ihnen empfehlen, einen Antrag zu stellen.

        1) Am besten vereinbaren Sie einen Termin in einer CKK-Geschäftsstelle und stellen Sie folgende Unterlagen zusammen (die jüngsten Dokumente):

        • Steuerbescheid für natürliche Personen (für alle Haushaltsangehörige über 18, auch wenn diese keine Einkünfte haben)
        • Lohn- oder Gehaltsabrechnungen
        • Kontoauszüge oder Nachweise des Pensionsbezugs (auch ausländische Renten), des Bezugs von Zusatzrenten, von Arbeitsunfall- oder Berufskrankheitsrenten
        • Nachweise der Auszahlung von Gruppen- und Lebensversicherungen, Pensionssparen
        • Immobiliensteuerbescheid unter Angabe des Katastereinkommens
        • Besitznachweise von beweglichen Gütern (Kapital, Aktien…)
        • Nachweise von Einkünften aller Art (Arbeitslosengeld, Jahresprämie, Urlaubsgeld, Unterhaltsrente…)

        2) Bringen Sie zu Ihrem Termin bei der CKK Ihren elektronischen Personalausweis mit, den entsprechenden PIN-Code (Geheimzahl) und die von Ihnen zusammengestellten Unterlagen mit.

        3) Nach diesem Termin verbleiben Ihnen zwei Monate, um Ihre Antragsunterlagen zu vervollständigen und die eventuell fehlenden Belege nachzureichen.

        4) Sobald Ihre Antragsunterlagen vollständig sind, wird überprüft, ob Sie Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung haben oder nicht. Die CKK informiert Sie anschließend über das Ergebnis.

        Wenn Ihre eidesstattliche Erklärung nicht korrekt ist, weil Sie absichtlich einige Ihrer Einkünfte verschwiegen haben, müssen Sie das zu Unrecht erhaltene Geld zurückzahlen. Darüber hinaus sieht das Gesetz eine Geldstrafe vor.

        Wenn Sie selbst einen Antrag gestellt haben, weil Sie nicht automatisch für die erhöhte Kostenbeteiligung infrage kommen, wird eine Einkommensprüfung durchgeführt, um festzustellen, ob Sie eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten, die auf der Grundlage eines Bezugszeitraums festgelegt wird.

        Um den Gesamtbetrag des steuerpflichtigen Bruttoeinkommens Ihres Haushalts zu berechnen, werden alle Ihre Einkünfte sowie die Ihres Partners und der unterhaltsberechtigten Personen im Haushalt zusammengerechnet:

        • Erwerbseinkommen;
        • Arbeitslosengeld;
        • Einkünfte aus beweglichen und unbeweglichen Gütern;
        • Pensionen (Renten);
        • Kranken- oder Invalidengeld;
        • Unterhaltszahlungen;
        • ausländische Einkünfte;
        • ...

        Bestimmte Einkünfte werden nicht berücksichtigt, z. B. Kindergeld, Behindertenbeihilfen und das Erwerbseinkommen der Kinder (z. B. das Einkommen aus einem Studentenjob), wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Erwerbstätigkeit noch Anspruch auf Kindergeld haben.

        Das Einkommen Ihres Partners wird auch dann berücksichtigt, wenn Sie nicht verheiratet sind oder als gesetzlich Zusammenwohnende gemeldet sind, sofern Sie beide an derselben Adresse wohnen und bei der Einreichung des Antrags auf erhöhte Kostenbeteiligung angeben, dass Sie Partner sind.

        Grundsätzlich ist der Zeitraum, auf den sich die Prüfung bezieht, das Kalenderjahr, das dem Antrag vorausgeht.

        Ausnahmen gelten für Personen, die sich in einer der folgenden Situationen befinden, sofern sie ein festes Einkommen haben:

        • Pensionsempfänger;
        • Menschen mit Behinderung;
        • Personen, die eine Hinterbliebenenpension beziehen;
        • Personen, die Invalidengeld beziehen;
        • Beamte im den einstweiligen Ruhestand (Verfügbarkeit), deren Krankheitsdauer mindestens drei Monate beträgt ;
        • Armeeangehörige, die sich seit mindestens drei Monaten aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend im Ruhestand befinden;
        • Alleinerziehende und, unter bestimmten Voraussetzungen, Fälle von gemeinsamer Elternschaft;
        • Personen, die während drei Monaten ohne Unterbrechung entweder arbeitsunfähig, voll arbeitslos oder eine Kombination aus beidem sind;
        • Selbstständige, die seit mindestens 3 Monaten das Recht auf Überbrückungsgeld haben.

        Berücksichtigt wird dann das Einkommen des Monats vor dem Antrag (oder des Monats, in dem der Antrag gestellt wird, wenn die Situation neu ist). 

        Das Jahreseinkommen des Haushalts wird dann wie folgt berechnet: Monatliches Einkommen x 12 + die verschiedenen Vergünstigungen.

        Fragen und Antworten

          Ja. Jede Person, die eine der obengenannten Voraussetzungen erfüllt, kann Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung erhalten.

          Wenn Sie automatisch Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung haben, gilt dies auch für Ihren Partner und die unterhaltsberechtigten Personen in Ihrem Haushalt.

          Wenn Sie die erhöhte Kostenerstattung aufgrund eines Antrags auf eigene Initiative erhalten und eigenständig versichert sind, erhalten auch Ihr(e) Partner(in) und die Personen, für die Sie unterhaltspflichtig sind, die erhöhte Kostenerstattung.

          Auch wenn Sie die erhöhte Kostenerstattung aufgrund eines Antrags auf eigene Initiative erhalten und Sie eine unterhaltsberechtigte Person sind, erhalten Ihr Hauptversicherter, die anderen unterhaltsberechtigten Personen und sein Partner ebenfalls die erhöhte Kostenerstattung.

          Wenn Sie automatisch Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung haben, weil Sie bereits eine Beihilfe erhalten oder einen Sonderstatus haben, gilt die erhöhte Kostenerstattung ab dem Tag, an dem Sie die Bedingung für den automatischen Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung erfüllen.

          Die Beihilfe für Personen mit einer Behinderung eröffnet beispielsweise den Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung ab dem Tag, an dem diese Beihilfe bezogen wird.

          Wenn Sie selbst einen Antrag auf erhöhte Kostenerstattung gestellt haben, hängt das Eintrittsdatum von der Art der Einkommensprüfung ab:

          • Wenn Ihr Einkommen auf der Grundlage des Vorjahres berechnet wird, erhalten Sie die erhöhte Kostenerstattung ab dem 1. Tag des Quartals, in dem der Antrag gestellt wurde.
          • Wenn Ihr Einkommen auf der Grundlage des vorherigen oder laufenden Monats berechnet wird, erhalten Sie die erhöhte Kostenerstattung ab dem ersten Tag des betreffenden Monats.

            Ausnahme: Wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach einer Änderung der Situation (z. B. Eintritt in den Ruhestand oder Invalidität) gestellt wird, erhalten Sie die erhöhte Kostenerstattung ab dem ersten Tag des Monats, in dem sich Ihre Situation geändert hat.

          Im Falle eines automatischen Anspruchs auf die erhöhte Kostenerstattung läuft der Anspruch bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Er wird jedes Jahr verlängert, wenn die Voraussetzungen im Vorjahr erfüllt waren.

          Wenn Sie die erhöhte Kostenbeteiligung aufgrund einer Prüfung Ihres Einkommens erhalten, läuft der Anspruch so lange, bis die Kontrollen zeigen, dass sich Ihre Situation geändert hat und die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.

          Nein, Sie müssen nichts unternehmen. Die CKK selbst führt regelmäßig Kontrollen durch, um zu überprüfen, ob sich Ihre Situation geändert hat und ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind.

          Die CKK informiert Sie darüber zu dem Zeitpunkt der Eröffnung des Anspruchs. Danach können Sie diese Information in Ihrem Profil auf Meine CKK (auf ckk-mc.be/meine-ckk oder in der App Meine-CKK) abrufen.