Erstattung Impfungen und Desensibilisierungsmittel

Die CKK erstattet bis zu 25 € pro Jahr und pro Person für Impfungen und Desensibilisierungsmittel, zusätzlich zu den Kostenbeteiligungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

CKK-Vorteil: bis zu 25 € pro Jahr

Eine Impfung ist ein Stoff, der Menschen gegen bestimmte Krankheiten oder Viren, deren Konsequenzen schwerwiegend sein können, immunisieren kann. Die CKK erstattet 25 % der Kosten für Impfungen und Desensibilisierungsmittel, die in Belgien anerkannt sind. Bis zu 25 € pro Jahr für jeden Leistungsberechtigten, unabhängig vom Alter.

Bedingungen um den Vorteil in Anspruch zu nehmen

Wie erhält man die Kostenerstattung?

Fragen Sie Ihren Apotheker nach dem BVAC-Beleg und übermitteln Sie diesen der CKK. Vergessen Sie bitte nicht Ihren gelben Erkennungsaufkleber. Noch einfacher und schneller: Machen Sie ein Foto des Belegs in der App Meine CKK.

Die häufigsten Impfungen

Für manche Impfungen ist schon eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung vorgesehen. Die Höhe der Kostenbeteiligung hängt von der Impfung ab. 
Der Vorteil der CKK ist ergänzend und ermöglicht eine zusätzliche Kostenerstattung: 25 % der Kosten für die Impfung, bis zu 25 € pro Jahr für jeden Leistungsberechtigten. 
Hier finden Sie weitere Informationen zu den verschiedenen Impfungen.

    Im Gegensatz zur einfachen Erkältung kann die Grippe für gefährdete Menschengruppen schwerwiegende Folgen haben. Die gesetzliche Krankenversicherung und die CKK können sich an den Kosten der saisonalen Grippeimpfung beteiligen.

    Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung

    Um die Deckungsrate von Impfungen zu verbessern, haben die föderalen Behörden entschieden, ab 2006 die Erstattung der Grippeimpfung auf alle Personen aus Risikogruppen zu erweitern. Der erstattete Betrag hängt von der Marke des Impfstoffs ab und liegt bei etwa 45 % des Kaufpreises.

    Für wen?

    Die Grippeimpfung wird nur manchen Risikogruppen empfohlen.

    Zu Risikogruppen gehören:

    • alle Personen über 65 Jahre
    • alle Heimbewohner
    • alle Personen ab sechs Monaten, die an einer chronischen (auch stabilen) Erkrankung leiden: Lungen-, Herz-, Leber-, Nieren-, Stoffwechselerkrankung oder Störungen des Immunsystems (natürlich oder induziert)
    • Kinder zwischen sechs Monaten und 18 Jahren, die über längere Zeit mit Aspirin behandelt werden
    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeberufen, die in direktem Kontakt mit den oben erwähnten Personen stehen
    • Frauen, die sich zum Zeitpunkt der Impfung im zweiten oder dritten Schwangerschaftstrimester befinden
    • Personen zwischen 50 und 64 Jahren, auch wenn sie nicht in den Risikogruppen vorkommen, da hier in jedem dritten Fall Komplikationen auftreten können. Gemeint sind in diesem Zusammenhang besonders Raucher, starke Alkoholtrinker und übergewichtige Personen.
    • Berufsgruppen in direktem Kontakt mit lebendem Geflügel oder lebenden Schweinen, sowie diejenigen, die mit ihnen zusammenleben

    Was ist zu tun?

    Dieses Jahr haben alle Risikogruppen Anspruch auf eine Kostenerstattung der Grippeimpfung. Diese Maßnahme gilt sowohl für das Versicherungssystem für Arbeitnehmer als auch für das System für die Selbstständigen.

    Nur Menschen ab 60 Jahren haben Anspruch auf eine Kostenerstattung für die Impfung Intanza.

    Wenn Sie zu einer der oben genannten Risikogruppen gehören, muss der Arzt den Vermerk „Drittzahlersystem anwendbar“ auf die Verordnung schreiben, die Sie der Apotheke übergeben. Die Person bezahlt auf diese Weise beim Apotheker nur ihren Eigenanteil, indem sie den elektronischen Personalausweis oder ihre isi+-Karte vorzeigt.

    Gut zu wissen: Der Arzt kann entscheiden, diese Impfung unter den internationalen Freinamen (INN) zu verschreiben, damit der Apotheker eine der verfügbaren Grippeimpfungen in der Apotheke aushändigen kann. Der Arzt gibt dann „Influenza-Impfstoff“ auf der Verordnung anstatt des Markennamens eines Grippeimpfstoffs an.

    Diese Impfung, die 70 % der Gebärmutterhalskarzinome verhindert, wird bei Jugendlichen von zwölf bis 18 Jahren größtenteils von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.

    Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung

    Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet größtenteils den Impfstoff Gardasil9® für Mädchen und Jungen von zwölf bis 18 Jahren. Die Impfung kostet dann 12,10 € pro Dosis (oder 8 € für Empfänger einer erhöhten Kostenerstattung der Krankenversicherung). Mädchen können auch die gleiche Kostenerstattung für den Impfstoff Cervarix® in Anspruch nehmen.

    Bedingungen für die Inanspruchnahme

    • Die Person muss bei der ersten Dosis mindestens zwölf Jahre und unter 19 Jahre alt sein. Wenn Sie die erste Dosis nach dem 19. Geburtstag kaufen, erhalten Sie keine Kostenerstattung, egal, wann die Impfung verschrieben wurde.
    • Die Kosten können höchstens für drei Dosen erstattet werden.
    • Auf der Verschreibung muss „1. Verabreichung“, „2. Verabreichung“ oder „3. Verabreichung“ stehen. Für die zweite oder dritte Verabreichung muss das Datum der ersten bzw. der zweiten Verabreichung angegeben werden.

    Impfungen, die im Rahmen des Impfprogramms vorgesehen sind

    Um alle Krebsarten, die vom Papillomavirus verursacht werden (Gebärmutterhals, Mund, Rachen, Vagina, Penis, Anus, Vulva), und Genitalwarzen zu bekämpfen, stellt das Impfprogramm der Deutschsprachigen und Französischen Gemeinschaft kostenlos Impfstoffe zur Verfügung, die gegen neun Arten von Viren schützen.

    In Ostbelgien wird diese Impfung jungen Mädchen und Jungen die im Alter von 11 bis 13 Jahren angeboten. Kaleido bietet diese Impfung kostenlos im ersten Mittelschuljahr an. Die Hausärzte und Gynäkologen impfen ebenfalls gegen den Human Papillomavirus. Weitere Infos unter ostbelgienlive.be

    Die Impfung erfordert je nach Alter zwei oder drei Dosen.

    Der Hohe Gesundheitsrat empfiehlt Personen über 60, sich gegen Pneumokokken impfen zu lassen, insbesondere denjenigen, die in einem Heim oder einer Einrichtung für chronisch Erkrankte leben, sowie Personen ab 45, wenn sie unter einer chronischen Erkrankung leiden. Alle fünf Jahre sollte eine Nachimpfung erfolgen. Dieser Impfstoff wird nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.

    Ein wichtiger Impfstoff

    Es wird empfohlen, die Impfung gegen Tetanus und Diphtherie alle zehn Jahre ab dem Alter von 15 bis 16 Jahren zu wiederholen. 

    Tetanus ist eine schwere ansteckende – manchmal sogar tödliche – Krankheit. Eine rechtzeitige vorbeugende Impfung kann helfen, sie zu vermeiden. Eine kürzlich durchgeführte Untersuchung in unserem Land bestätigt, dass annähernd die Hälfte der Bevölkerung – allen voran Frauen über 50 – nicht geimpft ist.

    Diphtherie ist ebenfalls eine schwere ansteckende Krankheit, die oftmals tödlich endet.

    Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung

    Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt 75 %* der Kosten für den Impfstoff.

    (*) unter den vom LIKIV festgelegten Bedingungen. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber; er muss vorher einen Antrag auf Genehmigung ausfüllen.

    Wenn Sie in ein fernes Land reisen, sind je nach Reiseziel vor der Abfahrt manchmal ein oder zwei Impfungen nötig. Die CKK erstattet Ihnen einen Teil der Kosten für Schutzimpfungen bei Fernreisen.