Kein Überweisungsformular mehr auf Ihrer CKK-Rechnung? Das ist normal: Ihre CKK-Rechnungen wurden vereinfacht. Nutzen Sie den QR-Code oder bezahlen Sie direkt in Meine CKK. Weitere Infos.

Die Zahlung Ihrer CKK-Beiträge

Durch die Zahlung Ihrer Beiträge haben Sie, zusätzlich zu den gesetzlichen Erstattungen, Anspruch auf alle Vorteile und Leistungen der CKK.

Die Höhe des CKK-Beitrags

Der monatliche Beitrag pro eigenständig Versicherten beträgt 15 € im Jahr 2025.
Ihr Familien-Vorteil: Ihre Kinder sind kostenlos mitversichert!

Jedes beitragszahlende Mitglied kann alle CKK-Vorteile (Zusatzversicherung) nutzen:

Entdecken Sie alle Ihre Vorteile und Leistungen
 

Wie bezahlen Sie Ihre Beiträge?

Es gibt zwei Zahlungsmöglichkeiten:

  • Per Einzugsermächtigung (empfohlen)
    • Eine Zahlung in 4 Raten pro Jahr ist möglich: Sie haben die Wahl, in 1, 2 oder 4 Raten pro Jahr zu zahlen (für das Jahr 2025: 1 x 180 €, 2 x 90 € oder 4 x 45 €).
    • Der sicherste Weg, um immer in Ordnung mit den Beitragszahlungen zu sein: Ihr Beitrag wird direkt von Ihrem Bankkonto abgebucht.
    • Übersichtlich: Ihre Zahlungen sind in Meine CKK sichtbar.
      Gut zu wissen: Eine abgelehnte Lastschrift (z. B. wegen zu geringem Guthaben) kann in Meine CKK problemlos nachgezahlt werden.

    Um den Ihre Mitgliedsbeiträge per Einzugsermächtigung zu zahlen, füllen Sie das Dokument Einzugsermächtigung für Ihre Krankenkassenbeiträge aus.

  • Per Überweisung
    • Standardmäßige jährliche Zahlung (für das Jahr 2025: 1 x 180 €). Es ist jedoch ebenfalls möglich, in zwei Raten zu zahlen (für das Jahr 2025: 2 x 90 €). Ausnahme: Alte vierteljährliche Zahlungen werden nicht geändert.
    • Einfache Zahlung über Meine CKK (Web und App). Zudem erhalten Sie Ihre Rechnungen auch per E-Mail, über Doccle oder per Post.
    • Sicher bezahlen: Nutzen Sie das Zahlungsbutton für Online-Zahlungen oder scannen Sie den QR-Code auf Ihrer Rechnung.

Sie erhalten Ihre Rechnungen per Post und möchten ab jetzt unnötigen Papierverbrauch vermeiden? Ändern Sie einfach die Versandart Ihrer Rechnungen in Meine CKK, oder fragen Sie einen CKK-Kundenberater.

Wann müssen Sie Ihre Beiträge zahlen?

  • Jährliche Zahlung: im Februar

    Für einen entspannten Jahresbeginn erfolgt die 1. Abbuchung des Beitrags Anfang Februar statt im Januar (Einzugsermächtigung Anfang Februar und Versand der Überweisungen zwischen Ende Januar und Mitte Februar). Dies ist der einzige Zahlungszeitpunkt, wenn Sie in einem jährlichen Rhythmus zahlen.

  • Halbjährliche Zahlung: im Februar und Anfang Juli.
  • Vierteljährliche Zahlung: im Februar und Anfang April, Juli und Oktober

     Nur per Einzugsermächtigung oder bereits laufender vierteljährlicher Überweisung.

Einzugsermächtigung: vereinfachen Sie sich das Leben!

Sie können die Zahlung Ihres CKK-Beitrags und auch Ihrer Versicherungsprämien per Einzugsermächtigung abbuchen (wenn Sie eine oder mehrere wahlfreie Versicherungen bei der CKK abgeschlossen haben: Krankenhausversicherung, Zahnzusatzversicherung oder eine Versicherung für die alltägliche Versorgung).

Füllen Sie das entsprechende Dokument aus und übermitteln Sie es dann über unser Kontaktformular oder einen grünen Briefkasten an die CKK:

Die Antworten auf Ihre Fragen

    Die Vorteile der CKK (Zusatzversicherung) ermöglichen es, bestimmte Leistungen in Anspruch zu nehmen, die von der Sozialversicherung nicht ausreichend oder sogar überhaupt nicht erstattet werden. Mit unseren Vorteilen versuchen wir, Ihren Bedürfnissen und Erwartungen noch besser gerecht zu werden. Die Zahlung des Mitgliedsbeitrags ist gesetzlich vorgeschrieben.

    Ihr Beitrag deckt Sie selbst und Ihre Mitversicherten, d. h. Ihre Kinder unter 25 Jahren sowie die Person, die bei Ihnen wohnen und die unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen (mitversicherte(r) Ehepartner, Mitbewohner oder aufsteigende Verwandte).

    Sie können Ihren Mitgliedsbeitrag einmal oder zweimal pro Jahr bezahlen. Alternativ ist auch eine Zahlung in vier Raten pro Jahr per Einzugsermächtigung möglich – ohne zusätzliche Kosten. 

    Ja, das ist völlig normal. Die CKK nutzt die Plattform doccle.pay, um Ihre Zahlungen zu vereinfachen. Sie gelangen auf diese Website wenn der QR-Code gescannt wird, oder Sie auf das Zahlungsbutton klicken.
    Sie können dann eine Zahlung über Bancontact wählen, auf „Jetzt zahlen“ klicken und anschließend den Anweisungen zur Online-Zahlung folgen.

    Für die Zahlung des CKK-Beitrags lautet die Bankkontonummer BE87 7965 5011 9094. Bei einer manuellen Zahlung überprüfen Sie bitte alle Zahlungsdaten genau.
    Dieses Konto ist seit 2022 das einheitliche Konto der CKK. Wenn Sie das CKK-Konto in Ihrer Bank-App registriert haben, sollten Sie überprüfen, ob die Nummer korrekt ist. Wenn Sie in der Vergangenheit einen Dauerauftrag (automatische Zahlung) programmiert haben, löschen Sie ihn, um Fehler zu vermeiden. 

    Um die Bankverbindung für die Zahlung wahlfreier Versicherungen zu erfahren, lesen Sie die Frage: „Erfolgt die Zahlung meiner Krankenhaus-, Zahnzusatzversicherung und/oder Versicherung für die alltägliche Versorgung zur gleichen Zeit wie die Zahlung meiner CKK-Beiträge?“.

    Ja, alle Mitglieder sind gesetzlich verpflichtet, die Beiträge zur Zusatzversicherung ihrer Krankenkasse zu zahlen. Dies ist im Krankenkassengesetz vom 26. April 2010 (abgeändert durch den königlichen Erlass vom 8. Mai 2018) festgelegt.

    Wenn Sie Ihre Beiträge nicht zahlen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf Vorteile der CKK und müssen unter Umständen eine 24-monatige Wartezeit leisten, um erneut in den Genuss der Vorteile zu gelangen. Das bedeutet, dass Sie 24 Monate lang Ihren Beitrag zahlen müssen, ohne unsere Vorteile zu nutzen. Erst ab dem 25. Beitragsmonat werden Sie wieder in den Genuss dieser Vorteile kommen.

    Wenn Sie mit einer Zahlung in Verzug sind, erhalten Sie eine Mahnung, um die fehlenden Beiträge nachzuzahlen.
    Wenn Sie trotz mehrerer Mahnungen 24 Monate lang (aufeinanderfolgend oder nicht, innerhalb der letzten 5 Jahre) Ihre Beiträge nicht zahlen:

    • Sie verlieren Ihren Anspruch auf die CKK-Vorteile (Zusatzversicherung) und müssen eine 24-monatige Wartezeit absolvieren, bevor Sie ab dem 25. Monat wieder Anspruch auf diese Vorteile haben. Eine Wartezeit zu leisten bedeutet, den Mitgliedsbeitrag zu zahlen, ohne Anspruch auf Leistungen zu haben. 
      Gut zu wissen: Die 24-monatige Wartezeit kann in bestimmten Situationen verkürzt werden (siehe „Wer hat Anspruch auf eine verkürzte Wartezeit bei einer Neueinschreibung?“).
    • Sie verlieren Ihre Versicherungsabdeckung(en): Wenn Sie eine oder mehrere wahlfreie Versicherungen bei der CKK abgeschlossen haben (Krankenhausversicherung, Zahnzusatzversicherung oder Versicherung für ambulante Leistungen), sind Sie nicht mehr durch diese Versicherungen abgedeckt, da Sie nur dann Zugang zu diesen Versicherungen haben, wenn Sie Ihre Beiträge an die CKK regelmäßig zahlen.
    • Auch Ihre Mitversicherten verlieren ihren Versicherungsschutz: Wenn Sie Personen (Kinder oder Erwachsene) haben, für die Sie unterhaltspflichtig sind, sind auch diese nicht mehr versichert, weder durch die CKK-Vorteile noch durch Ihre wahlfreien Versicherungen.

    Alle Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, auf die gleiche Weise zu handeln. Wenn Sie die Krankenkasse gewechselt haben, zählen auch nicht gezahlte Beitragsmonate in einer oder mehreren früheren Krankenkassen in den letzten fünf Jahren bei der Berechnung Ihres Zahlungsverzugs mit.

    Bei Verlust der CKK-Vorteile aufgrund längerer Nichtzahlung (mindestens 24 Monate) muss im Prinzip eine 24-monatige Wartezeit absolviert werden, um sich erneut anmelden zu können.
    Diese Frist kann während der Wartezeit oder innerhalb von 6 Monaten vor Beginn der Wartezeit verkürzt werden, wenn:

    • mindestens einen Monat lang eines der folgenden Einkommen bezogen haben:
      • Existenzsichernder Lohn und/oder Unterstützung durch das ÖSHZ
        • Einkommensgarantie für Betagte
        • Einkommensersatzleistung
        • Haushaltsberatung oder Haushaltsführung über das ÖSHZ
        • Krankengeld oder Arbeitslosengeld (mit einem Betrag, der niedriger ist als der, den eine alleinstehende Person mit einer Einkommensgarantie für Betagte erhält)
      • oder wenn Sie sich in einer kollektiven Schuldenregelung oder im Konkurs befanden/befinden.

    Wenn Sie glauben, dass eine dieser Situationen auf Sie zutrifft, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

    Ja, wir empfehlen Ihnen, Ihre Schulden bei Ihrer früheren Krankenkasse zu begleichen.
    Um die CKK-Vorteile in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie nämlich in den letzten 24 Monaten Beiträge gezahlt haben und dürfen auch insgesamt 24 unbezahlte Monate (aufeinanderfolgend oder nicht) in den letzten fünf Jahren nicht überschreiten, unabhängig von der Krankenkasse. Nicht gezahlte Beiträge bei Ihrer vorherigen Krankenkasse zählen bei dieser Berechnung mit.
    Mitglieder, die diese 24 Monate überschreiten, verlieren langfristig den Anspruch auf die CKK-Vorteile, und ihre wahlfreien Versicherungen werden automatisch gekündigt.

    Nein, denn Sie müssen Ihre CKK-Beiträge (Zusatzversicherung) bezahlen, um unsere Krankenhaus-, Zahnzusatzversicherung und/oder die Versicherung für die alltägliche Versorgung abschließen und in Anspruch nehmen zu können. 

    Wenn Sie mit der Zahlung Ihres Beitrags länger als 24 Monate im Rückstand sind, müssen wir Ihre Krankenhaus-, Zahnzusatzversicherung und/oder Versicherung für die alltägliche Versorgung kündigen. 

    Wichtig: Wenn Sie Ihre CKK-Beiträge unregelmäßig zahlen, erhalten Sie im Schadensfall nur die Kostenbeteiligung Ihrer Versicherung. Sie erhalten keine Entschädigung von den CKK-Vorteilen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Situation in Ordnung zu bringen, um in den Genuss der gesamten Vorteile zu gelangen und optimal geschützt zu sein.

    Nein. Sie erhalten eine gesonderte Rechnung für die Zahlung Ihrer wahlfreien Versicherung(en). Sie können wählen, ob Sie per Überweisung (jährlich) oder per Einzugsermächtigung (vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) bezahlen möchten.

    Für die Zahlung der Prämien wahlfreier Versicherungen (CKK-Assura) per Überweisung verwenden Sie bitte folgende Bankverbindung: BE64 0688 9385 7552.

    In Belgien sind die CKK-Beiträge (Zusatzversicherung) nicht absetzbar.  

    Wenn im Rahmen der Pflichtversicherung zusätzliche Beiträge zahlen müssen, senden wir Ihnen zu gegebener Zeit eine Steuerbescheinigung zu.

    Wenn Sie im Ausland eine Steuererklärung abgeben und die Beiträge dort absetzbar sind, fragen Sie bei uns eine Zahlungsbescheinigung an.