Mitgliederinteressenvertretung

Die Mitgliederinteressenvertretung der CKK informiert die Mitglieder und vertritt deren Interessen bei Problemen.

Die Aufgaben der Mitgliederinteressenvertretung

Die Mitgliederinteressenvertretung kümmert sich um Probleme in Bezug auf:

  • die Abrechnung von Gesundheitsleistungen, die von einem Leistungserbringer oder einer Gesundheitseinrichtung in Belgien erbracht wurden (Honorare, Krankenhausrechnungen, Einhaltung von Verträgen usw.);
  • Rechte, die im Gesetz über die Rechte des Patienten (vom 22. August 2002) genannt werden. 

Wann kann man sich an die Mitgliederinteressenvertretung wenden?

Erscheint Ihnen an Ihrer Rechnung für eine Behandlung oder einen Krankenhausaufenthalt etwas unklar? Sind Sie der Meinung, dass Ihre Rechte als Patient nicht beachtet wurden? Die CKK berät Sie kostenlos in solchen Fragen.

Wenden Sie sich an Ihren CKK-Kundenberater. Er wird Sie gegebenenfalls an die Mitgliederinteressenvertretung verweisen.

Die Unterstützung durch die Mitgliederinteressenvertretung ist kostenlos für:

  • eine Beratung (Stellungnahme)
  • Maßnahmen (Briefe...), die auf eine gütliche Einigung abzielen
  • einen Beistand vor dem zuständigen Gericht, falls nötig und angemessen