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Rückerstattung für Hörgeräte

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Hörgeräte nach den amtlichen Tarifen.

Beim Erwachsenen können Hörprobleme eine Hemmschwelle im sozialen oder beruflichen Leben darstellen. Für ein Kind können solche Probleme zu einem erheblichen Hindernis bei der Erlernung der Sprache sein. Das Kind kann sogar in seiner gesamten Entwicklung gestört werden. Bei einigen Erkrankungen muss ein Hörgerät getragen werden.

Wenn Sie oder Ihr Kind Hörprobleme  aufweisen, nehmen Sie zunächst Kontakt mit Ihrem Hausarzt oder Kinderarzt auf. Er überweist Sie vielleicht an einen Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenerkrankungen (HNO). Diese fachärztliche Beratungen wird teilweise durch die Krankenversicherung erstattet. Wenn der Facharzt einen Hörfehler vermutet, wird er zusätzliche Tests durchführen.

Rückerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Kosten für ein Hörgerät werden ganz oder teilweise von der gesetzlichen Versicherung übernommen:

  • Für Patienten ab 18 Jahren:
    • Es gibt einen Selbstbehalt, den der Patient zu tragen hat. Dieser Eigenanteil variiert je nach Art des verschriebenen Geräts. 
    • Ein Hörgerät kann erst nach einer Frist von 5 Jahren erneuert werden.
  • Für Patienten unter 18 Jahren:
    • Es gibt keine Selbstbeteiligung des Patienten, sofern das Hörgerät von einem Vertragsarzt abgegeben wird.
    • Die Erneuerung eines Hörgeräts kann nach 3 Jahren erfolgen..

Zögern Sie nicht, sich vor der Einsetzung über die Kosten des Hörgeräts zu informieren. Beachten Sie, dass Sie einen Zuschlag zahlen müssen, wenn es sich um ein Hörgerät handelt, das zu einem nicht offiziellen Tarif abgegeben wurde.

Eine ärztliche Verordnung haben

Auf der Grundlage der ärtzlichen Verordnung des Facharztes (HNO) führt der Hörgeräteakustiker Tests mit einem Hörgerät durch. Nachdem ein Testgerät 15 Tage lang benutzt wurde, verschreibt der HNO-Facharzt auf der Grundlage der Testergebnisse ein Hörgerät oder nicht.

Genehmigung des Vertrauensarztes

Anschließend müssen Sie Ihre Unterlagen an den Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse weiterleiten, der vor der Lieferung des Hörgeräts entscheidet, ob die Kosten für das Hörgerät teilweise übernommen werden oder nicht. Beachten Sie, dass Sie einen Zuschlag zahlen müssen, wenn es sich um ein Hörgerät handelt, das zu einem nicht gesetzlichen Tarif abgegeben wurde. Wenn der Vertrauensarzt nicht zustimmt, ist eine pauschale Kostenbeteiligung für bestimmte Teile des Geräts vorgesehen, die bei den Tests verwendet werden.

Abgabebescheinigung erhalten

Nachdem der Vertrauensarzt dem Hörgeräteakustiker die Zustimmung vorgelegt hat, liefert er das verordnete Hörgerät und händigt eine ausgefüllte Lieferbescheinigung aus.

Der CKK Ihre Dokumente übermitteln

Um die Erstattung zu erhalten, müssen Sie der CKK Folgendes übermitteln:

  • die Abgabebescheinigung,
  • das Formular mit den jeweiligen Verschreibungen für den Test und das Hörgerät, das Tonaudiogramm und die Genehmigung des Vertrauensarztes,
  • eine Kopie des ausführlichen Testberichts.

Eine CKK-Geschäfststelle finden 

Kauf eines Hörgerätes im EU-Ausland

Auch, wenn wir Ihnen dazu raten, einen belgischen Facharzt und einen belgischen Hörakustiker zu konsultieren, haben Sie in der Europäischen Union als Patient aufgrund des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs das Recht, ein Hörgerät in einem Mitgliedsstaat der EU zu erwerben.

Allerdings werden bei einem Kauf im Ausland die Kosten durch Ihre belgische Krankenkasse nur dann (teilweise) erstattet, wenn die Bedingungen den belgischen Vorschriften gerecht werden. Andernfalls kann ein scheinbar günstiger Kauf im Ausland Sie schlussendlich teuer zu stehen kommen, da die belgische Pflichtversicherung bei Nichtbeachtung der in Belgien geltenden Vorschriften nicht zahlt und Sie die gesamten Kosten selbst tragen müssen.

Falls Sie sich an einen ausländischen HNO-Facharzt bzw. Hörakustiker wenden möchten, dieser aber nicht zwangsläufig mit der in Belgien geltenden Rechtslage bzw. der notwendigen Prozedur vertraut ist, empfehlen wir Ihnen folgende Vorgehensweise:

Dokument herunterladen

Besorgen Sie sich den Anhang 17 und den Anhang 17bis bei der Christlichen Krankenkasse. Wir haben ihn auf Deutsch übersetzt, denn das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) erstellt nur Formulare auf Französisch oder Niederländisch. Die Fachärzte und Hörakustiker haben kein deutsches Formular und die ausländischen Anbieter können mit einem französischen Formular nichts anfangen.

Facharzt (HNO) aufsuchen

Wenn möglich suchen Sie einen belgischen HNO-Facharzt auf, damit Sie die „richtige“ Verordnung erhalten, oder erklären Sie dem ausländischen Facharzt, dass er nur die Tests anordnen darf.

Zulassung des Hörgerätes prüfen

Prüfen Sie mit Ihrem Hörakustiker, ob das vorgeschlagene Gerät in der Liste der von der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassenen Hörgeräte.

Empfangbestätigung

Auch wenn Sie das Gerät direkt bezahlen müssen: lassen Sie sich eine Empfangsbestätigen aushändigen, aber nicht die endgültige Rechnung. Diese darf erst nach Abschluss des gesamten Verfahrens ausgestellt werden.

Zwei Wochen Probe tragen

Nach mindestens vierzehn Tagen Probetragen müssen Sie zum Hörakustiker zurück, damit er die Berichte an den HNO-Facharzt erstellt.

Legen Sie dem ausländischen Hörakustiker auch unbedingt dieses Schreiben der CKK vor.