Das Pflegegeld für Senioren

Das Pflegegeld für Senioren ist eine finanzielle Unterstützung für Personen, die das Pensionsalter erreicht haben (aktuell ab dem 65. Lebensjahr) und die aufgrund eines Autonomieverlustes mit zusätzlichen Ausgaben konfrontiert sind.

Was ist das Pflegegeld für Senioren?

Das Pflegegeld für Senioren ist eine Einkommensergänzung für Menschen, die das Pensionsalter erreicht haben und aufgrund ihres Autonomieverlustes zusätzliche Ausgaben bestreiten müssen. Diese Ausgaben können beispielsweise mit Schwierigkeiten bei der Verrichtung der alltäglicher Aktivitäten wie Kochen, Essen, Körperpflege, Hausarbeit  oder auch bei der Teilnahme an sozialen Aktivitäten, verbunden sein.

Welche Voraussetzungen gelten für das Pflegegeld für Senioren?

Um Anspruch auf diese Unterstützung zu haben, müssen Sie  unter anderem

  • 65 Jahre oder älter sein,
  • einen Autonomieverlust bei den alltäglichen Lebensverrichtungen aufweisen, der von einer Fachkraft der zuständigen Behörde anerkannt wird,
  • Einkünfte beziehen (einschließlich der Einkünfte Ihres Partners), die bestimmte Obergrenzen nicht überschreiten (Achtung! Diese Voraussetzung gilt nicht für die Deutschsprachige Gemeinschaft, die den Anspruch auf das Pflegegeld für Senioren von einer Einkommensprüfung entkoppelt hat).

Wie wird ein Antrag auf das Pflegegeld für Senioren gestellt?

Das Pflegegeld für Senioren (bzw. „Beihilfe zur Unterstützung für Betagte“ (BUB oder APA) in der Wallonischen Region und in der Region Brüssel-Hauptstadt) ist eine gliedstaatliche Zuständigkeit, daher gelten in den unterschiedlichen föderierten Einheiten unterschiedliche Regelungen. Im deutschen Sprachgebiet wird die Beihilfe vom Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft verwaltet.

Der Antrag auf das Pflegegeld für Senioren muss  bei der für Ihren Wohnort zuständigen Behörde eingereicht werden:

  • Deutschsprachige Gemeinschaft: Der Antrag ist beim Ministerium der DG über das Online-Formular unter ostbelgienlive.be/pflegegeld einzureichen.
  • Region Brüssel: Der Antrag auf BUB ist bei Iriscare über die Website myiriscare.brussels einzureichen.  
  • Wallonische Region: Der Antrag ist bei Ihrer Krankenkasse über die Plattform Wal-protect zu stellen.
  • Flandern: Der Antrag ist über die Plattform eTHAB einzureichen.

Wenden Sie sich bezüglich Antragstellung bzw. Akteneinsicht daher an den für Ihren Wohnort zuständigen Dienst, wenn Sie in einer der neun Gemeinden der DG leben also an das Ministerium der DG. Der Antrag kann von Ihnen selbst oder Ihrem gesetzlichen Vertreter gestellt werden.

Wenn Sie in der wallonischen Region und Brüssel den Antrag selbst online stellen, müssen Sie Ihren Personalausweis, Ihre PIN-Nummer und den Namen des Arztes bereithalten, der den medizinischen Teil Ihrer Akte ausfüllen wird. 

Sie können sich auch vom Sozialdienst Ihrer Krankenkasse, Ihrer Gemeindeverwaltung oder dem ÖSHZ Ihrer Gemeinde helfen lassen.

Wie wird der Autonomieverlust ermittelt?

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft beurteilt die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben (DSL) Ihren Unterstützungsbedarf mithilfe des Evaluationsinstruments BelRAI-Screener. Wenn Ihr Unterstützungsbedarf bereits in den letzten sechs Monaten ermittelt wurde, ist keine neue Einschätzung erforderlich.

In der Wallonischen Region  wird die medizinische Beurteilung vom Vertrauensarzt der Krankenkasse durchgeführt. 

In der Region Brüssel und Flandern wird sie von einem beurteilenden Arzt der Generaldirektion Personen mit Behinderung (Direction générale Personnes handicapées (DGPH)) durchgeführt.

Die Gesundheitsfachkraft untersucht die Auswirkungen der Autonomieeinschränkung auf die Aktivitäten des täglichen Lebens. Sie beurteilt unter anderem die Schwierigkeiten bei:

  • sich fortbewegen
  • kochen und essen
  • waschen und anziehen
  • die Wohnung instand halten und Haushaltsarbeiten erledigen
  • Gefahren einschätzen und vermeiden
  • Kontakte mit anderen Personen pflegen

Auf der Grundlage der ärztlichen Entscheidung und des Haushaltseinkommens (letzteres gilt nicht  in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, da das Einkommen hier keine Rolle spielt) trifft die zuständige Behörde eine Entscheidung über den Anspruch auf das Pflegegeld für Senioren.

Wie wird die Höhe der Beihilfe berechnet?

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft hängt der Betrag ausschließlich vom Grad des Autonomieverlusts ab. Bei Genehmigung erhält der Antragsteller ein Basispflegegeld, dessen Höhe von der Pflegegeld-Kategorie abhängig ist, welcher der Antragsteller zugewiesen wird. Hat die Person Anrecht auf die erhöhte Kostenerstattung, kann sie zusätzlich einen Sozialtarif beantragen.

In der wallonischen Region und Brüssel hängt der Betrag sowohl vom Grad des Autonomieverlusts als auch von der Familiensituation und dem Einkommen ab (einschließlich des Einkommens des Partners - Renten, Einkünfte aus beweglichen und unbeweglichen Gütern, Schenkungen usw. gehören zu den berücksichtigten Einkünften).

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