Der Vertrauensarzt und das interdisziplinäre Team

Der Vertrauensarzt der Krankenkasse spielt eine Schlüsselrolle im belgischen Gesundheitssystem. Mithilfe eines interdisziplinären Teams beurteilt er die Arbeitsunfähigkeit.

Die Rollen des Vertrauensarztes und des interdisziplinären Teams

Der Vertrauensarzt und die Mitarbeiter des interdisziplinären Teams sind während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit unumgängliche Akteure. Sie haben mehrere Aufgaben: 

  • Ihre Arbeitsunfähigkeit und Ihr Arbeitspotenzial beurteilen.
  • Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit und bei der Wiederaufnahme der Arbeit begleiten und beraten.
  • Die Kostenerstattung von bestimmten Gesundheitsleistungen gewähren.

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit

Während Ihrer Arbeitsunfähigkeit sind Sie zu einem Besuch beim Vertrauensarzt und seinen Mitarbeitern verpflichtet. Bei bestimmten Aufgaben kann der Vertrauensarzt von paramedizinischen Mitarbeitern wie Krankenpflegern, Kinesiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Psychologen unterstützt werden. Diese Fachleute sind Teil eines interdisziplinären Teams und spielen während Ihrer Arbeitsunfähigkeit eine entscheidende Rolle.

Gemeinsam beurteilen sie Ihren Gesundheitszustand sowie Ihr Arbeitspotenzial um festzustellen, ob Sie eventuell wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können. Sie können Sie auch mit einem Plan zur Rückkehr ins Arbeitsleben beraten und begleiten, wenn dies möglich ist.

All diese Aktivitäten werden von Gesetzen und /node/252481Verordnungen begleitet, die vom LIKIV festgelegt werden. Umfassende Informationen finden Sie auf unseren Seiten (Arbeitsunfähigkeit - Plan zur Rückkehr ins Arbeitsleben) oder auf der LIKIV-Website (Arbeitsunfähigkeit - Plan zur Rückkehr ins Arbeitsleben).

Vorladung beim Vertrauensarzt

Sie haben eine Vorladung beim Vertrauensarzt oder paramedizinischen Mitarbeiter erhalten? Sie sind verpflichtet, diesen Termin wahrzunehmen.

Wie läuft ein Besuch bei einem Vertrauensarzt ab?

Bei dieser Konsultation wird der Vertrauensarzt oder der paramedizinische Mitarbeiter:

  • Ihre medizinische Situation und andere Faktoren analysieren,
  • Ihre medizinische Vorgeschichte, Ihr Sozialleben, die noch durchführbaren Aktivitäten und Ihre Erwartungen untersuchen,
  • die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bestimmen und ob Sie die Voraussetzungen für eine Entschädigung erfüllen.

Bei jeder Konsultation legt der Vertrauensarzt oder der paramedizinische Mitarbeiter fest, welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen

Als arbeitsunfähig anerkannt werden

Während Ihrer Arbeitsunfähigkeit analysieren sie Ihre Situation und entscheiden, ob die Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit verlängert wird. Der Vertrauensarzt oder der paramedizinische Mitarbeiter beurteilt Ihre Arbeitsunfähigkeit auf der Grundlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Sie übermittelt haben: 

  • Der Vertrauensarzt erkennt Ihre Arbeitsunfähigkeit an: Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit den Unterlagen, die Sie für den Erhalt von Geldleistungen benötigen, und eventuell eine Einladung zu einer Kontrolluntersuchung.
  • Der Vertrauensarzt erkennt Ihre Arbeitsunfähigkeit nicht an: Sie erhalten den Entscheid per Einschreiben. Sie haben die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. 

3 obligatorische Termine mit dem Vertrauensarzt

Im ersten Jahr Ihrer Arbeitsunfähigkeit werden Sie zu drei medizinischen Untersuchungen bei einem Vertrauensarzt oder einem paramedizinischen Mitarbeiter vorgeladen:

  1. Vor Ablauf des 4. Monats der Arbeitsunfähigkeit
  2. Innerhalb des 7. Monats der Arbeitsunfähigkeit
  3. Innerhalb des 11. Monats der Arbeitsunfähigkeit

Je nach Ihrer Situation kann der Vertrauensarzt entscheiden, dass Sie nicht persönlich vorstellig werden müssen.

Achtung

Es ist wichtig, dass Sie dieser Vorladung immer nachkommen. Ihre Abwesenheit könnte zu einer Unterbrechung Ihrer Geldleistungen führen.

Wenn Sie nicht erscheinen können, wenden Sie sich telefonisch an die zuständige Abteilung. Die Gründe für eine akzeptierte Abwesenheit sind in der Vorladung angegeben.

Ihre Einladung wird per Post, E-Mail oder über Doccle verschickt, je nachdem, welche Kommunikationspräferenzen Sie bei der CKK angegeben haben.

Häufig gestellte Fragen 

    Es handelt sich um eine gesetzliche Verpflichtung. Eine Person, die arbeitsunfähig krankgeschrieben ist, muss während des ersten Jahres der Arbeitsunfähigkeit dreimal zum Vertrauensarzt oder zum paramedizinischen Mitarbeiter ihrer Krankenkasse gehen.

    Benachrichtigen Sie den Vertrauensarzt immer im Voraus wenn Sie sich für eine gewisse Zeit nicht an Ihrer offiziellen Adresse aufhalten (z. B. bei Urlaub oder wenn Sie sich an einer anderen Adresse erholen). So vermeiden Sie, dass Sie eine medizinische Kontrolle versäumen, was zu einer Unterbrechung Ihrer Geldleistungen führen könnte.

    Für bestimmte Urlaubsziele müssen Sie vor Ihrer Abreise die Genehmigung des Vertrauensarztes einholen. Füllen Sie dazu mindestens 15 Tage vor Ihrer Abreise das Antragsformular aus. 

    Vielleicht haben Sie Fragen zu Ihrem Termin beim Vertrauensarzt: Warum werde ich vorgeladen? Wie wird der Termin ablaufen? Wird meine persönliche Situation berücksichtigt?

    Der Vertrauensarzt oder der paramedizinische Mitarbeiter beurteilt Ihren Fall neutral und objektiv. Alle relevanten medizinischen Daten zur Bestimmung Ihrer Arbeits(un)fähigkeit werden gemäß der geltenden Gesetzgebung berücksichtigt. Während des Vorstellungsgesprächs haben Sie die Gelegenheit, diese Punkte gemeinsam zu besprechen. 

    Damit das Gespräch möglichst reibungslos verläuft, sammeln Sie alle relevanten medizinischen Informationen über Ihren aktuellen Gesundheitszustand (Untersuchungsergebnisse, Röntgenbilder, ärztliche Gutachten, die Sie unter meinegesundheit.belgien.be finden) oder bitten Sie Ihren Arzt, Ihnen diese Informationen zu geben.

    Am Tag des Termins erklären Sie deutlich, wie Sie sich fühlen und beantworten Sie die Fragen ehrlich.

    Wenn es Ihnen hilft, können Sie sich von einer Vertrauensperson begleiten lassen. 

    Nein, die Krankenkasse übernimmt vollständig die Kosten. Sie müssen also nichts bezahlen.

    Nein, es ist nicht notwendig, Ihre medizinischen Unterlagen an den Vertrauensarzt zu schicken.

    Wenn Sie vorgeladen werden, bringen Sie Kopien der relevanten medizinischen Informationen im Zusammenhang mit Ihrer Arbeitsunfähigkeit mit (z. B. Untersuchungen, Röntgenbilder, medizinische Gutachten, Liste der Medikamente, die Sie einnehmen ...). Sie können diese Dokumente von Ihren Leistungserbringern erhalten, aber beantragen Sie sie rechtzeitig!

    Sie können einige Berichte auch selbst ausdrucken unter meinegesundheit.belgien.be - Rubrik „Meine Berichte und Ergebnisse“. Der Vertrauensarzt und das interdisziplinäre Team haben keinen Zugang zu Ihrer Krankenakte. Die von Ihnen bereitgestellten Informationen werden vertraulich behandelt.

    Es ist möglich, dass der Vertrauensarzt oder der paramedizinische Mitarbeiter nicht über alle notwendigen Informationen verfügt. Daher ist es wichtig, dass Sie sie richtig bereitstellen. 

    Manchmal wird die Krankheit nicht in Frage gestellt, aber der Vertrauensarzt erkennt die Arbeitsunfähigkeit nicht mehr an, weil die gesetzlichen Beurteilungskriterien dies nicht mehr zulassen. 

    Bei Meinungsverschiedenheiten sind Rechtsmittel möglich.

    Nein, Sie können den Vertrauensarzt oder den paramedizinischen Mitarbeiter nicht selbst wählen.

    Die medizinische Leitung sorgt dafür, dass die Anwendung des Gesetzes und die berufsethischen Regeln eingehalten werden. Die Ärzte sind vereidigt und unsere Teams werden regelmäßig geschult. 

    Ja, der Informationsaustausch wird durch die digitale und sichere TRIO-Plattform erleichtert, die eine Zusammenarbeit zwischen den folgenden Parteien ermöglicht:

    • der Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse
    • der Arbeitsarzt
    • Ihr Hausarzt 

    Mithilfe dieser Plattform können medizinische und administrative Daten zwischen Ärzten ausgetauscht werden. Es wird für jede arbeitsunfähig krankgeschriebene Person eine persönliche Akte angelegt.

    Vorladung zum Vertrauensarzt nach mehr als einem Jahr Arbeitsunfähigkeit

    Bei über einem Jahr Arbeitsunfähigkeit spricht man von Invalidität. Nach zehn Monaten Arbeitsunfähigkeit werden Sie erneut beim Vertrauensarzt vorgeladen. Dieser verfasst dann einen Bericht, der an den Medizinischen Rat für Invalidität (CMI) des LIKIV weitergeleitet wird. Dieser kann: 

    • den Vorschlag des Vertrauensarztes annehmen und die Arbeitsunfähigkeit verlängern;
    • zusätzliche medizinische Berichte vom Vertrauensarzt anfordern;
    • Sie zu einer weiteren medizinischen Untersuchung vorladen, die von einem Arzt des LIKIV durchgeführt wird.

    In jedem Fall wird die Entscheidung für einen befristeten Zeitraum bestätigt. Nach Ablauf dieser Zeit wird Ihr Fall neu überprüft.

    Während der Invaliditätsperiode werden Sie weiterhin vom Vertrauensarzt oder vom paramedizinischen Mitarbeiter betreut. Eine teilweise oder vollständige Wiederaufnahme der Arbeit oder eine berufliche Umschulung ist manchmal möglich und wird meistens von der betroffenen Person gewünscht. 

    Je nachdem, wie sich Ihr Gesundheitszustand entwickelt, kann der Vertrauensarzt oder die Vertrauensärztin Sie erneut zu einem Gespräch vorladen, auch wenn Sie bereits invalide sind.

      Wenn der Vertrauensarzt oder das CMI beschließt, Ihre Arbeitsunfähigkeit zu beenden, erhalten Sie ein Schreiben mit dem Datum, ab dem Sie nicht mehr als arbeitsunfähig anerkannt sind. Ab diesem Datum müssen Sie die Arbeit wieder aufnehmen oder sich als Arbeitssuchender melden. Sie erhalten dann keine Geldleistungen mehr.

      Sollten Sie mit der Entscheidung des Vertrauensarztes oder des medizinischen Rates nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb von drei Monaten eine Beschwerde beim Arbeitsgericht einlegen. Ihre Gewerkschaft kann Ihnen bei den Schritten helfen. Diese Verfahren dauern oft 1 bis 2 Jahre. Bis zur Entscheidung können Sie vorläufiges Arbeitslosengeld beziehen. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts kann auch steuerliche Folgen haben.

      Rückkehr ins Arbeitsleben

      Während einer Arbeitsunfähigkeit soll der Plan zur Rückkehr ins Arbeitsleben Ihnen dabei helfen, wieder eine Tätigkeit auszuüben, die Ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen entspricht.

      Der Vertrauensarzt beurteilt, ob Ihr Gesundheitszustand es Ihnen erlaubt, einen solchen Plan aufzunehmen. Wenn dies der Fall ist, verweist er oder sie Sie an einen Koordinator für die Rückkehr ins Arbeitsleben.

        Sie haben das Recht, sich privat weiterzubilden, während Sie zu Lasten der Krankenkasse arbeitsunfähig krankgeschrieben sind. Es handelt sich dann um eine freie Ausbildung: Sie übernehmen die Finanzierung. Dabei ist nicht garantiert, dass Ihr Arbeitsunfähigkeitsstatus während der gesamten Ausbildungsdauer erhalten bleibt.

        Es könnte für Sie interessant sein, wenn Sie Ihrer Krankenkasse (zu Händen des interdisziplinären Teams) die folgenden Informationen mitteilen: 

        • die Bezeichnung der Ausbildung,
        • ihre Dauer,
        • die Anzahl Stunden (Vollzeit, Teilzeit, abends usw.).

        ⚠️ Es handelt sich nicht um einen Antrag auf Genehmigung: Sie müssen nicht auf eine Antwort oder Zustimmung des Vertrauensarztes warten um mit der Ausbildung zu beginnen, und Sie werden in diesem Rahmen normalerweise weder vorgeladen noch beurteilt.

        Wenn die Ausbildung jedoch ein Praktikum umfasst, sind Sie dazu verpflichtet, den Vertrauensarzt anhand des Online-Formulars vorab darüber zu informieren. Der Vertrauensarzt wird beurteilen, ob die Aktivität mit Ihrem Gesundheitszustand und Ihrer Arbeitsunfähikget vereinbar ist.

        ⚠️ Ein bezahltes Praktikum wirkt sich auf die Berechnung Ihrer Arbeitslosenunterstützung aus.

        Planen Sie eine Ausbildung im Rahmen einer beruflichen Umschulung oder Wiedereingliederung aufgrund Ihres Gesundheitszustands? Eine Beteiligung der Pflichtversicherung ist unter bestimmten Bedingungen möglich. 

        Sie können die Begleitung eines Koordinators für die Rückkehr ins Arbeitsleben in Anspruch nehmen, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

        • Sie müssen noch immer als arbeitsunfähig anerkannt sein.
        • Ihre Verletzungen oder Funktionsstörungen hindern Sie definitiv daran, Ihre Tätigkeit oder jede Tätigkeit in Ihren Referenzberufen (d. h. Berufe, die gemäß Ihrer Ausbildung und Erfahrung zugänglich sind) auszuüben.
        • Ihr Gesundheitszustand hat sich stabilisiert oder wird sich stabilisieren.
        • Die Ausbildung zielt darauf ab, Ihre ursprüngliche Arbeitsfähigkeit ganz oder teilweise wiederherzustellen oder Ihre Restarbeitsfähigkeit aufzuwerten, um eine vollständige Eingliederung in ein berufliches Umfeld zu erreichen.

        ⚠️ Diese Art von Antrag kann nicht mit Dringlichkeit bearbeitet werden, da die Bearbeitungszeiten seitens der Partner, insbesondere vom LIKIV, mehrere Wochen betragen. 

        Den Vertrauensarzt oder das interdisziplinäre Team kontaktieren

        Möchten Sie den Vertrauensarzt bezüglich Ihres Termins kontaktieren? 
        Die Kontaktdaten des Vertrauensarztes und des interdisziplinären Teams in Ihrer Region finden Sie in dem Vorladungsschreiben das Sie erhalten haben.

        Sie sind erreichbar: 

        Einen Termin mit dem Vertrauensarzt absagen

        Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, wenden Sie sich in den folgenden Fällen telefonisch an den Vertrauensarzt:

        • Sie können sich nicht fortbewegen (z. B. wegen eines Gipsverbands oder nach einem Krankenhausaufenthalt)
        • Sie müssen innerhalb der nächsten 12 Wochen entbinden
        • Sie haben am Tag der Vorladung bereits einen Arzttermin
        • Sie nehmen die Arbeit innerhalb einer Woche nach dem Termin vollständig wieder auf

        Erstattung der Gesundheitsleistungen

        Der Vertrauensarzt spielt auch eine Rolle bei der Erstattung von Gesundheitsleistungen (z. B.: zusätzliche Kine-Sitzungen, bestimmte Medikamente, orthopädische Schuhe...). Er stellt sicher, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für Erstattungen erfüllt sind. Dabei orientiert er sich auf die Angaben des Leistungserbringers, der den Antrag auf Erstattung unterzeichnet.

        Für welche Leistungen ist die Zustimmung des Vertrauensarztes erforderlich?

        Bevor Sie eine Erstattung Ihrer Krankenkasse erhalten, benötigen Sie die Genehmigung des Vertrauensarztes für folgende Behandlungen und Leistungen:

        • Medikamente, die unter bestimmten Bedingungen ausgestellt werden
        • Die erhöhte Erstattung der Kosten für Kinesiotherapie bei bestimmten Erkrankungen
        • Logopädische Behandlungen
        • Bestimmte Leistungen der funktionellen Rehabilitation
        • Medizinische Hilfsmittel: Gehhilfen, orthopädische Schuhe...
        • Zahnärztliche Versorgung: Zahnersatz, Kieferorthopädie...
        • Die häusliche Krankenpflege
        • Eine Krankenhausaufnahme oder ein Aufenthalt in einem Erholungs- und Pflegeheim