Meldung der Arbeitsunfähigkeit
Sie können aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht arbeiten gehen? Dann müssen Sie verschiedene administrative Schritte beachten.
Wann ist eine Arbeitsunfähigkeit zu melden?
| Frist für die Übermittlung der Bescheinigung ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit (in Kalendertagen) | |||
|---|---|---|---|
| 7 Tage | 14 Tage | 28 Tage | |
| Angestellter | X | ||
| Arbeiter | X | ||
| Selbstständiger | X | ||
| Arbeitsloser oder sonstiger Status | X | ||
| Bescheinigung der Verlängerung | X | ||
Achtung: Sollten Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit verspätet melden, werden Ihre Geldleistungen bis zum Datum des Versands Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse um 10% verringert.
Krankenhausaufenthalt? Dann wird diese um die Anzahl der Tage des Krankenhausaufenthalts verlängert.
Die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit wird verlängert? Lassen Sie Ihren Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von sieben Tagen ab Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit ausfüllen.
Sie erleiden innerhalb von zwei Wochen ab dem Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit (oder innerhalb von drei Monaten im Falle von Invalidität) einen Rückfall (derselben Erkrankung)? Lassen Sie Ihren Arzt einfach erneut eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von sieben Tagen ausfüllen.
Sind Sie seit mehr als einem Jahr arbeitsunfähig? Dann müssen Sie Ihrer Krankenkasse in der Regel keine verlängernde Krankmeldung mehr übermitteln.
Änderungen 2026
Seit dem 1. Januar 2026 sind mehrere neue Maßnahmen in Kraft getreten.
Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Ihr Hausarzt übermittelt Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („Krankmeldung“) direkt und elektronisch an Ihre Krankenkasse, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 14 Tage dauert oder es sich um eine Verlängerung handelt.
Mehr erfahren
Dauer der Arbeitsunfähigkeit
Die auf der Krankmeldung für die Krankenkasse angegebene Dauer darf 3 Monate nicht überschreiten.
Die Krankmeldung kann jeweils um maximal 3 Monate verlängert werden, sofern der Arzt dies für notwendig erachtet. Ziel dieser Maßnahme ist es, die regelmäßige Begleitung des Patienten zu stärken.
Die Krankmeldung für den Arbeitgeber ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Gesetzliche Lohnfortzahlung und Rückfall
Der Zeitraum für einen Rückfall gegenüber Ihrem Arbeitgeber wird von 14 Tagen auf 8 Wochen verlängert.
Konkret bedeutet dies: Wenn Sie innerhalb von 8 Wochen nach der Wiederaufnahme Ihrer Arbeit erneut arbeitsunfähig werden und es sich um dieselbe Erkrankung oder denselben Unfall handelt, haben Sie keinen Anspruch auf eine neue gesetzliche Lohnfortzahlung.
In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse die Zahlung der Entschädigung.
Wie ist eine Arbeitsunfähigkeit zu melden?
Um Ihre Arbeitsunfähigkeit bei Ihrer Krankenkasse zu melden, muss Ihr Arzt eine Bescheinigung ausfüllen. Je nach Situation kann diese Bescheinigung automatisch vom Ihrem Hausarzt an die Krankenkasse übermittelt werden (elektronische Bescheinigung) oder muss von Ihnen übermittelt werden (Papierbescheinigung).
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (von Ihrem Hausarzt übermittelt)
Ihr Hausarzt übermittelt die Bescheinigung automatisch an die Krankenkasse, wenn:
- Ihre Arbeitsunfähigkeit länger als 14 Tage dauert,
oder - wenn es sich um eine Verlängerung Ihrer Arbeitsunfähigkeit handelt.
Sie selbst müssen in diesem Fall nichts an die Krankenkasse schicken.
Sie erhalten lediglich einen Nachweis (eBox oder Papier). Bewahren Sie es eine Zeit lang auf!
Falls nötig stellt Ihnen der Hausarzt ein Dokument aus, das Sie selbst an Ihren Arbeitgeber oder die Stelle, die Ihr Arbeitslosengeld auszahlt, weiterleiten müssen.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform (selbst zu übermitteln)
Sie erhalten eine Bescheinigung in Papierform, wenn:
- Ihre Arbeitsunfähigkeit weniger als 14 Tage dauert,
oder - die Bescheinigung von einem Facharzt ausgestellt wird.
Senden Sie die Bescheinigung selbst an Ihre Krankenkasse:
- Am besten über das Online-Formular oder in der App Meine CKK.
(schnellere Bearbeitung und sofortige Empfangsbestätigung) - Oder per Post, zu Händen des Vertrauensarztes
⚠️ Werfen Sie eine Arbeitsunfähigkeitbescheinigung niemals in einen CKK-Briefkasten.
Die Bescheinigung ist verschieden, je nachdem ob Sie Arbeitnehmer/Arbeitssuchender oder Selbstständiger sind. Sie kann vorab heruntergeladen oder bei Ihrem CKK-Kundenberater angefordert werden:
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Arbeitnehmer und Arbeitslose (PDF)
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Selbstständige (PDF)
Die Bescheinigung muss folgende Angaben enthalten: Die Beginn- und Enddaten der Arbeitsunfähigkeit sowie die medizinische Diagnose. Falls die Arbeitsunfähigkeit mit einem Unfall oder einer Berufskrankheit zusammenhängt oder falls es sich um eine Verlängerung handelt, muss dies ebenfalls auf der Bescheinigung vermerkt werden.
Seit Januar 2026 darf die Arbeitsunfähigkeit, die in der Bescheinigung für die Krankenkasse angegeben wird, eine Dauer von 3 Monaten nicht überschreiten (und kann jedes Mal um 3 Monate verlängert werden, wenn der Arzt es für notwendig hält). Ziel ist es, die regelmäßige Überwachung des Patienten zu verstärken. Die für den Arbeitgeber bestimmte Bescheinigung ist von dieser Maßnahme nicht betroffen.
Eine vollständige Woche der Arbeitsunfähigkeit dauert von Montag bis Sonntag. Wenn Ihr Arzt als Enddatum der Arbeitsunfähigkeit einen Freitag angibt, verlieren Sie die Entschädigung, auf die Sie für den Samstag Anspruch hätten.
Meldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit: Sonderfälle
Melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit Ihrer Krankenkasse gemäß dem üblichen Verfahren.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie Ihren Kundenberater der Krankenkasse oder kontaktieren Sie uns unter 087 32 43 33. Sie können auch unsere Seiten über Grenzgänger besuchen.
Auskunftsblatt (Arbeitnehmer)
Online ausfüllenAuskunftsblatt (Selbstständige)
Online ausfüllenNach Ihrer Meldung
Ihre Krankenkasse übermittelt Ihnen die Entscheidung des Vertrauensarztes.
Um Geldleistungen zu erhalten, ist eine Anerkennung des Vertrauensarztes nicht ausreichend. Es ist zudem unbedingt erforderlich, bestimmte Bedingungen zu erfüllen und die notwendigen Dokumente auszufüllen.
Insbesondere erhalten Sie ein Auskunftsblatt. Dieses Blatt ist für die Auszahlung Ihrer Geldleistungen unbedingt erforderlich. Sie müssen es ausfüllen, unterschreiben und umgehend an Ihre Krankenkasse senden.
Füllen Sie vorzugsweise das Auskunftsblatt online oder über die App Meine CKK aus.
Ihre Krankenkasse benötigt auch Auskünfte von Ihrem Arbeitgeber und/oder von der Zahlstelle Ihres Arbeitslosengeldes, um Ihre Geldleistungen zu berechnen. Ihre Krankenkasse kontaktiert diese Stelle selbst.
Füllen Sie vorzugsweise das Auskunftsblatt online oder über die App Meine CKK aus.
Zusätzlich zu diesem Auskunftsblatt erhalten Sie ebenfalls:
- einen Fragebogen zu Ihrer beruflichen Tätigkeit als Selbstständiger
- ein Formular zur Zusammensetzung Ihres Haushalts (Formular 225)
Der Vertrauensarzt entscheidet ob er Ihre Arbeitsunfähigkeit anerkennt erst nach Erhalt dieses vollständig ausgefüllten Fragebogens anzuerkennen.
Für eine schnellere Bearbeitung Ihrer Anfrage nutzen Sie vorzugsweise die Online-Formulare.
Sie warten auf Ihre erste Zahlung? Verfolgen Sie den Status Ihres Krankengeldantrags online in Ihrem Meine CKK Konto oder in der App Meine CKK. Sie erhalten Ihre erste Zahlung sobald Ihre Akte vollständig ist und Ihre Leistungen berechnet wurden.
Während Ihrer Arbeitsunfähigkeit kann Sie der Vertrauensarzt zu einer medizinischen Untersuchung vorladen. Ein unentschuldigtes Fehlen führt zu einer vorläufigen oder endgültigen Aussetzung der Auszahlung Ihrer Geldleistungen.
Wenn Sie nicht zu einer medizinischen Untersuchung kommen können, informieren Sie Ihre Krankenkasse.