Arbeitsunfähigkeit: Wiederaufnahme einer Tätigkeit 

Die Wiederaufnahme einer Arbeit oder einer Tätigkeit kann eine Lösung sein, um allmählich wieder einen Rhythmus zu finden, soziale Bindungen aufrechtzuerhalten und sich wieder zurechtzufinden.

Ihre Arbeitsunfähigkeit geht zu Ende und Sie nehmen spontan und vollständig die Arbeit wieder auf oder Sie melden sich wieder arbeitslos

Sie müssen gegenüber Ihrer Krankenkasse nichts unternehmen. Die Auszahlung Ihrer Geldleistungen endet automatisch mit dem Enddatum des Zeitraums der Anerkennung.  

Gut zu wissen   

  • Sie möchten die Arbeit wiederaufnehmen, aber Ihr Arbeitsplatz muss angepasst werden oder die Organisation Ihrer Arbeit erfordert bestimmte Einrichtungen? Sprechen Sie darüber mit Ihrem Arbeitgeber oder fragen Sie nach einem Treffen mit dem Präventionsberater/Arbeitsmediziner. 
  • Bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit müssen Sie eine neue Bescheinigung vorlegen, welche als neue Meldung der Arbeitsunfähigkeit oder als Rückfall gilt.

Sie nehmen vor Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit spontan und vollständig die Arbeit wieder auf oder melden sich arbeitslos

Zu Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit haben Sie ein Dokument für die Meldung der Wiederaufnahme einer Tätigkeit erhalten. Füllen Sie dieses aus und senden Sie es innerhalb von acht Tagen ab der Wiederaufnahme der Arbeit oder der Meldung als arbeitslos an Ihre Krankenkasse. Dieses Dokument unterscheidet sich je nach Ihrer Situation:  

Achtung: Sollten Sie dieses Dokument nicht rechtzeitig übermitteln, riskieren Sie, zu Unrecht erhaltene Geldleistungen zurückzahlen zu müssen. 

Gut zu wissen   

  • Sie möchten die Arbeit wiederaufnehmen, aber Ihr Arbeitsplatz muss angepasst werden oder die Organisation Ihrer Arbeit erfordert bestimmte Einrichtungen? Sprechen Sie darüber mit Ihrem Arbeitgeber oder fragen Sie nach einem Treffen mit dem Präventionsberater/Arbeitsmediziner.  
  • Bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit müssen Sie eine neue Bescheinigung vorlegen, welche als neue Meldung der Arbeitsunfähigkeit oder als Rückfall gilt.

Sie nehmen die Arbeit wieder auf oder Sie melden sich wieder arbeitslos, weil man Ihnen dies vorgibt

Wenn der Vertrauensarzt, der Kontrollarzt oder der ärztlicher Invaliditätsrat zu der Einschätzung kommen, dass Sie wieder fähig zur Arbeit sind und dass Sie Ihre Tätigkeit wiederaufnehmen können, beendet er Ihre Arbeitsunfähigkeit. Sie erhalten das Formular für das Ende der Arbeitsunfähigkeit, welches Sie unterschreiben und Ihrem Kundenberater der Krankenkasse schicken müssen. Ihre Unterschrift bedeutet nicht, dass Sie mit dieser Entscheidung einverstanden sind, sondern dass Sie das Schreiben erhalten haben. Wenn Sie dieses Dokument nicht unterschreiben, wird es Ihnen per Einschreiben übermittelt.  

Sie können auf zwei Arten reagieren:  

    Zu Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit haben Sie ein Dokument für die Meldung der Wiederaufnahme einer Tätigkeit erhalten. Füllen Sie dieses aus und senden Sie es innerhalb von acht Tagen ab der Wiederaufnahme der Arbeit oder der Meldung als arbeitslos an Ihre Krankenkasse. Dieses Dokument unterscheidet sich je nach Ihrer Situation:  

    • Sie sind Arbeitnehmer: Füllen Sie die Meldung der Wiederaufnahme der Arbeit aus und schicken Sie sie umgehend an Ihre Krankenkasse. Ihr Arbeitgeber bestätigt das Datum der Wiederaufnahme der Arbeit elektronisch. 
    • Sie sind arbeitslos: Lassen Sie die Stelle, die Ihr Arbeitslosengeld auszahlt, die Bescheinigung der erneuten Meldung als arbeitslos ausfüllen und schicken Sie sie umgehend an Ihre Krankenkasse.  
    • Sie sind selbstständig: Füllen Sie die Meldung der Wiederaufnahme der Arbeit aus und schicken Sie sie umgehend an Ihre Krankenkasse. 

    Achtung: Sollten Sie dieses Dokument nicht rechtzeitig übermitteln, riskieren Sie, zu Unrecht erhaltene Geldleistungen zurückzahlen zu müssen. 

    Dann müssen Sie innerhalb von drei Monaten ab der Kenntnisnahme des Endes der Arbeitsunfähigkeit beim zuständigen Arbeitsgericht Beschwerde einreichen. 

    Sie nehmen die Arbeit in Teilzeit wieder auf

    Sprechen Sie zuallererst mit Ihrem Arbeitgeber und/oder dem Arbeitsmediziner darüber – deren Zustimmung ist nämlich erforderlich. 

    Sie müssen die Genehmigung des Vertrauensarztes Ihrer Krankenkasse beantragen. Dieser überprüft, ob diese Wiederaufnahme mit Ihrem Gesundheitszustand vereinbar ist.  

    Bedingungen:  

    • Sie können eine Tätigkeit auch mit geringer Arbeitszeit (zum Beispiel ein Fünftel) wiederaufnehmen.  
    • Sie können eine andere Tätigkeit als jene, die Sie zuvor ausgeübt haben, aufnehmen (z. B.: ein Arbeitnehmer kann eine Tätigkeit in Teilzeit als Selbstständiger aufnehmen oder umgekehrt). 

    Sie möchten eine Schulung absolvieren, um Ihre Fähigkeiten auf den neuesten Stand zu bringen oder den Beruf zu wechseln

    Die „Umschulung“ ist eines der Mittel für Ihre soziale und berufliche Wiedereingliederung nach einem Unfall oder einer Erkrankung. Sie können diesen Prozess der Hilfe bei der Wiedereingliederung ab jenem Moment beginnen, ab welchem sich endgültig zeigt, dass die Wiederaufnahme der Arbeit in Ihrem gewohnten Beruf und in anderen Berufen, die für Sie vor Ihrer Erkrankung oder Ihrem Unfall zugänglich waren, nicht mehr möglich sein wird. 

    Die Umschulung ermöglicht es Ihnen somit, neue berufliche Kompetenzen zu erwerben, die mit Ihrem Gesundheitszustand kompatibel sind, um einen anderen Beruf auszuüben. Manchmal handelt es sich auch um alte Fähigkeiten, die auf den neuesten Stand gebracht werden. Das LIKIV kann sich an den Kosten beteiligen, die mit dieser Umschulung verbunden sind. 

    Gut zu wissen

    • In bestimmten Situationen ist es möglich, dass die Kosten im Zusammenhang mit Ihrer Schulung vom LIKIV getragen werden. Der Koordinator für die Rückkehr ins Arbeitsleben leitet Sie bei Ihren Schritten an. 
    • Während der gesamten Dauer der Schulung erhalten Sie weiterhin Ihr Krankengeld. 

    Mögliche Schulungen 

    • jegliche Form der Ausbildung, die zu einer konkreten Qualifikation führt (Unterricht in Vollzeit, Sozialförderungskurse...) 
    • Sonderausbildungsvertrag mit Praktika in Unternehmen 
    • Verträge über die berufliche Anpassung oder sonstige Hilfen für die berufliche Wiedereingliederung 
    • besondere Ausbildungen in spezialisierten/zugelassenen Umschulungszentren 
    • Ausbildungen, die vom ADG, Forem, von Actiris oder Bruxelles Formation angeboten werden 
    • sonstige anerkannte Zentren: AViQ, PHARE 
       

    Zu setzende Schritte 

    1. Stellen Sie über dieses Formular einen Antrag auf einen Plan zur Rückkehr ins Arbeitsleben, um von einem Koordinator begleitet zu werden.  
    2. Der Koordinator nimmt für die Vereinbarung eines Termins Kontakt mit Ihnen auf. Er begleitet Sie bei Ihren Überlegungen und dem weiteren Vorgehen. 

    Ergänzende Beihilfen 

    Es gibt eine Reihe ergänzender Maßnahmen (Prämien, pauschale Unterstützungen, Beihilfen…) um Personen zu unterstützen, die ein Programm zur Umschulung durchlaufen. So bieten etwa PHARE und die AViQ Hilfe für die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung. Dies erfolgt durch die Förderung bestimmter Zentren und durch die Bereitstellung finanzieller Beihilfen bei Umschulungen. In diesem Fall muss ein Antrag bei einer dieser Stellen eingereicht werden. Weitere Informationen: Kontaktieren Sie den Sozialdienst der CKK. 

    Anmerkung: Wenn Sie eine Prämie für eine Umschulung in Anspruch nehmen, müssen Sie aufmerksam sein, da für diese kein Abzug gilt. Wir empfehlen Ihnen daher, zur Sicherheit einen Teil des Betrags der Prämie auf die Seite zu legen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

    Sie möchten sich in der Freiwilligenarbeit engagieren (Ehrenamt)

    Im Falle einer freiwilligen Tätigkeit gibt es keinen Arbeitsvertrag und die Erstattung angefallener Kosten gilt nicht als Entgelt. Bestimmte Kosten können von der Organisation, bei welcher Sie Freiwilligenarbeit leisten, übernommen werden. Es gibt jedoch eine Höchstgrenze, die nicht überschritten werden darf. Informieren Sie sich bei Ihrem Kundenberater der Krankenkasse oder kontaktieren Sie die 087 32 43 33. 

    1. Füllen Sie das Formular Antrag auf Genehmigung zur Ausübung einer Freiwilligentätigkeit während der Arbeitsunfähigkeit aus und lassen Sie es von der Person oder der Organisation, bei der Sie diese Tätigkeit ausüben möchten, unterschreiben. 
    2. Übermitteln Sie dieses ausgefüllte Formular an den Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse. 
    3. Sie erhalten das Dokument „Feststellung der Vereinbarkeit einer Freiwilligentätigkeit mit dem allgemeinen Gesundheitszustand“ vom Vertrauensarzt. 

    Gut zu wissen: Alteo, die Sozialbewegung für Menschen mit und ohne Beeinträchtigung sucht laufend Freiwillige unterschiedlichen Gesundheitszustands für ganz verschiedene Tätigkeiten. Informieren Sie sich! Wäre das etwas für Sie?

    Sie möchten bei Ihren Überlegungen und Ihren Schritten für die Wiederaufnahme einer Tätigkeit begleitet werden? 

    Die Wiederaufnahme einer Arbeit oder einer Tätigkeit kann eine Lösung für die Herausforderung sein, nach und nach seinen Rhythmus wiederzufinden, soziale Bindungen zu erhalten und sich wieder zu orientieren.
    Ein Koordinator für die Rückkehr ins Arbeitsleben kann Sie bei der Wiederaufnahme einer Tätigkeit, die Ihren gegenwärtigen Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht, unterstützen. Er kann Ihnen bei Ihren Überlegungen und dem weiteren Vorgehen helfen.