Arbeitsunfähigkeit: Wiederaufnahme einer Aktivität
Sie müssen keine Schritte bei Ihrer Krankenkasse unternehmen. Die Zahlung Ihrer Leistungen endet automatisch mit dem Datum, an dem der Anerkennungszeitraum endet.
Besondere Schritte
- Wenn Sie Ihre Arbeit wieder aufnehmen möchten, Ihr Arbeitsplatz aber angepasst werden muss oder die Organisation Ihrer Arbeit Anpassungen erfordert, sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder bitten Sie um ein Treffen mit dem Präventionsberater/Arbeitsmediziner.
- Bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit müssen Sie eine neue Bescheinigung einreichen, die als neue Arbeitsunfähigkeitserklärung oder als Rückfall gilt.
- Wenn Sie seit länger als einem Jahr arbeitsunfähig sind, müssen Sie uns innerhalb von 8 Tagen mit Hilfe des entsprechenden Dokuments mitteilen, dass Sie die Arbeit wieder aufnehmen.
Zu Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit haben Sie ein Dokument erhalten, um Ihre Wiederaufnahme der Arbeit zu melden. Füllen Sie es aus und senden Sie es spätestens 8 Tage nach Ihrer Wiederaufnahme der Arbeit oder der Arbeitslosigkeit an Ihre Krankenkasse zurück. Dieses Dokument muss auch ausgefüllt werden, wenn Sie seit mehr als einem Jahr arbeitsunfähig sind und die Arbeit wieder aufnehmen. Dieses Dokument unterscheidet sich je nach Ihrer Situation:
- Sie sind Arbeitnehmer: Füllen Sie die Meldung über die Wiederaufnahme der Arbeit aus und schicken Sie sie sofort an Ihre Krankenkasse zurück. Ihr Arbeitgeber wird das Datum der Arbeitswiederaufnahme auf elektronischem Wege bestätigen.
- Sie sind Arbeitsuchend: Lassen Sie die Bescheinigung über die Wiederaufnahme der Arbeitslosigkeit von der Stelle ausfüllen, die Ihr Arbeitslosengeld zahlt, und schicken Sie sie umgehend an Ihre Krankenkasse zurück.
- Sie sind selbstständig: Füllen Sie die Meldung über die Wiederaufnahme der Arbeit aus und schicken Sie sie umgehend an Ihre Krankenkasse zurück.
Achtung: Wenn Sie dieses Dokument nicht rechtzeitig einreichen, müssen Sie unter Umständen zu Unrecht erhaltene Leistungen zurückzahlen.
Besondere Schritte
- Wenn Sie Ihre Arbeit wieder aufnehmen möchten, Ihr Arbeitsplatz aber angepasst werden muss oder die Organisation Ihrer Arbeit eine Umgestaltung erfordert, sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder bitten Sie um ein Gespräch mit dem Präventionsberater/Arbeitsmediziner).
- Bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit müssen Sie eine neue Bescheinigung einreichen, die als erneute Meldung der Arbeitsunfähigkeit oder als Rückfall betrachtet wird.
Wenn der Vertrauensarzt, der Inspektionsarzt der medizinischen Kontrolle oder der Ärztliche Rat für Invalidität (CMI) der Meinung ist, dass Sie wieder arbeitsfähig sind und Ihre Tätigkeit wieder aufnehmen können, beendet er Ihre Arbeitsunfähigkeit. Sie erhalten das Formular über die Beendigung der Arbeitsunfähigkeit, das Sie unterschreiben und an Ihren mutualistischen Berater zurücksenden müssen. Ihre Unterschrift bedeutet nicht, dass Sie mit dieser Entscheidung einverstanden sind, sondern dass Sie das Schreiben erhalten haben. Wenn Sie das Dokument nicht unterschreiben, wird es Ihnen per Einschreiben zugesandt.
Sie können auf zwei Arten reagieren:
Sie nehmen zu dem auf dem Schreiben angegebenen Datum die Arbeit wieder auf oder werden wieder arbeitslos
Zu Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit haben Sie ein Dokument erhalten, um Ihre Wiederaufnahme der Arbeit zu melden. Füllen Sie es aus und senden Sie es spätestens 8 Tage nach Ihrer Wiederaufnahme der Arbeit oder der Arbeitslosigkeit an Ihre Krankenkasse zurück. Dieses Dokument unterscheidet sich je nach Ihrer Situation:
- Sie sind Arbeitnehmer: Füllen Sie die Meldung über die Wiederaufnahme der Arbeit aus und schicken Sie sie sofort an Ihre Krankenkasse zurück. Ihr Arbeitgeber wird das Datum der Arbeitswiederaufnahme auf elektronischem Wege bestätigen.
- Sie sind arbeitslos: Lassen Sie die Bescheinigung über die Wiederaufnahme der Arbeitslosigkeit von der Stelle ausfüllen, die Ihr Arbeitslosengeld zahlt, und schicken Sie sie umgehend an Ihre Krankenkasse zurück.
- Sie sind selbstständig: Füllen Sie die Meldung über die Wiederaufnahme der Arbeit aus und schicken Sie sie umgehend an Ihre Krankenkasse zurück.
Achtung: Wenn Sie dieses Dokument nicht rechtzeitig einreichen, müssen Sie unter Umständen zu Unrecht erhaltene Leistungen zurückzahlen.
Sie sind mit der Entscheidung über das Ende der Arbeitsunfähigkeit nicht einverstanden
Sie können innerhalb von 3 Monaten, nachdem Sie von der Beendigung der Arbeitsunfähigkeit erfahren haben, beim zuständigen Arbeitsgericht Klage einreichen.
Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber und/oder dem Arbeitsmediziner. Seine/ihre Zustimmung ist erforderlich.
Sie müssen auch die Genehmigung des Vertrauensarztes Ihrer Krankenkasse einholen, der prüfen wird, ob diese Wiederaufnahme mit Ihrem Gesundheitszustand vereinbar ist.
Gut zu wissen
- Sie können eine Tätigkeit wieder aufnehmen, auch für eine minimale Arbeitszeit (z. B. zu 1/5).
- Sie können eine andere als die zuvor ausgeübte Tätigkeit wieder aufnehmen (z. B. kann ein Arbeitnehmer eine Teiltätigkeit als Selbstständiger beginnen oder umgekehrt).
Weitere Informationen zur teilweisen Wiederaufnahme der Arbeit
Die „berufliche Wiedereingliederung“ ist eine der Möglichkeiten, wie Sie nach einem Unfall oder einer Krankheit sozioprofessionell wiedereingegliedert werden können. Sie können diesen Prozess der Wiedereingliederungshilfe ab dem Zeitpunkt beginnen, an dem sich endgültig herausstellt, dass eine Wiederaufnahme der Arbeit in Ihrem üblichen Beruf und in anderen Berufen, die Ihnen vor Ihrer Krankheit oder Ihrem Unfall zugänglich waren, nicht mehr möglich sein wird.
Die berufliche Wiedereingliederung ermöglicht es Ihnen also, neue berufliche Fähigkeiten zu erwerben, die mit Ihrem Gesundheitszustand vereinbar sind, um einen anderen Beruf auszuüben. Manchmal handelt es sich auch um alte Kompetenzen, die wieder aufgefrischt werden müssen. Beachten Sie, dass sich Inami an den Kosten für diese Rehabilitation beteiligen kann.
Gut zu wissen:
- In bestimmten Situationen ist es möglich, dass die Kosten für Ihre Ausbildung von der Inami übernommen werden. Der Koordinator für die Rückkehr an die Arbeit, wird Sie bei Ihren Schritten begleiten.
- Während der gesamten Dauer dieser erhalten Sie weiterhin Ihre Arbeitsunfähigkeitsleistungen.
Mögliche Ausbildungen
- Jede Form von Schulbildung, die zu einer bestimmten Qualifikation führt (Vollzeitunterricht, Kurse zur sozialen Förderung...)
spezieller Lehrvertrag mit Praktika in Unternehmen ; - Verträge zur beruflichen Anpassung oder andere Hilfen zur beruflichen Wiedereingliederung ;
- spezifische Ausbildungen in spezialisierten/zugelassenen Zentren für berufliche Rehabilitation ;
- Ausbildungen, die von Forem, Actiris oder Bruxelles Formation angeboten werden ;
- andere anerkannte Zentren: AViQ, PHARE
Zu erledigende Schritte
- Stellen Sie einen Antrag auf eine Wiedereingliederung in die Arbeit, um von einem Koordinator begleitet zu werden.
- Der Koordinator wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren. Er wird Sie bei Ihren Überlegungen und Schritten begleiten.
Ergänzende Hilfen
Es gibt eine Reihe von ergänzenden Maßnahmen (Prämien, Pauschalzulagen, Beihilfen...), die eine Person unterstützen sollen, die ein Programm zur beruflichen Rehabilitation durchführt. Beispielsweise leisten PHARE und AViQ Hilfe bei der sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen, indem sie bestimmte Zentren bezuschussen und bei beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen finanzielle Unterstützung leisten. In diesem Fall muss ein Antrag bei einer dieser Organisationen gestellt werden. Weitere Informationen: Wenden Sie sich an den Sozialdienst der CKK.
Hinweis: Wenn Sie eine Prämie für eine berufliche Rehabilitation erhalten, bleiben Sie wachsam, da diese nicht vorab abgezogen wird. Wir empfehlen Ihnen daher, sicherheitshalber einen Teil des Prämienbetrags auf die Seite zu legen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Bei einer freiwilligen Tätigkeit gibt es keinen Arbeitsvertrag und die Erstattung der entstandenen Kosten wird nicht als Vergütung betrachtet. Tatsächlich können bestimmte Kosten von der Organisation, bei der Sie Ihre Freiwilligenarbeit leisten, erstattet werden. Es gibt jedoch eine Obergrenze, die nicht überschritten werden darf. Informieren Sie sich bei Ihrem Kundenberater der Krankenkasse.
- Füllen Sie das Formular Antrag auf Genehmigung für einen anerkannten arbeitsunfähigen freiwilligen Helfer aus und lassen Sie es von der Person oder der Organisation, bei der Sie diese Tätigkeit ausüben möchten, unterschreiben.
- Leiten Sie das ausgefüllte Formular an den Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse weiter.
- Sie erhalten ein Dokument des Vertrauensarztes "Feststellung der Vereinbarkeit einer freiwilligen Tätigkeit mit dem allgemeinen Gesundheitszustand".
Gut zu wissen: Alteo, eine soziale Bewegung für Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, ist immer auf der Suche nach Freiwilligen, gesunden und weniger gesunden, für die unterschiedlichsten Aktivitäten. Informieren Sie sich einfach! Warum nicht auch Sie?
Die Wiederaufnahme einer Arbeit oder einer Tätigkeit kann eine Lösung sein, um allmählich wieder einen Rhythmus zu finden, soziale Bindungen aufrechtzuerhalten und sich wieder zu orientieren.
Ein Koordinator Rückkehr zur Arbeit kann Sie bei der Wiederaufnahme einer Tätigkeit begleiten, die Ihren aktuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten Rechnung trägt. Er kann Ihnen bei Ihren Überlegungen und Schritten behilflich sein.
Weitere Informationen über den Wiedereingliederungsverlauf in die Arbeit