Diese Abzüge dürfen jedoch nicht dazu führen, dass ein Mindesttagessatz unterschritten wird, der vom Familienstand abhängt (Unterhaltspflichten oder nicht).
Vom Invalidengeld für Selbstständige wird nichts einbehalten.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kundenberater oder einem Telekundenberater unter der Rufnummer 087 32 43 33.