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Urlaubsgeld

Geldleistungen, Urlaubsgeld

Während Ihrer Arbeitsunfähigkeit steht Ihnen normalerweise auch Ihr Urlaubsgeld zu. Betrachten Sie dieses Geld jedoch nicht als „zusätzliche Vergütung“ (wie das der Fall war, als Sie noch erwerbstätig waren), denn Sie dürfen nicht gleichzeitig Urlaubsgeld und Geldleistungen aus der Krankenversicherung (Krankengeld oder Invalidengeld) beziehen. Wenn Ihnen beispielsweise noch 5 Urlaubstage bis zum Jahresende verbleiben, werden die Geldleistungen während 5 Tagen ausgesetzt.


Hinweis: Arbeiter und Arbeitslose dürfen auf einem Formular, das Sie bei der Krankenkasse einreichen müssen, die Tage eintragen, an denen Sie keine Geldleistungen aus der Krankenversicherung wünschen. Bei Angestellten werden die verbleibenden Urlaubstage immer auf den Monat Dezember angerechnet oder aber auf die letzte Zahlungsperiode des Urlaubsjahres. Denken Sie daran!

Urlaubsbescheinigung

Ihre Krankenkasse zahlt keine Geldleistungen für die Urlaubstage, die Sie zwar nicht nehmen konnten, für welche aber ein Urlaubsgeld ausbezahlt wurde. Sie sind demnach verpflichtet, die Krankenkasse über die verbleibenden Urlaubstage in Kenntnis zu setzen. Zu diesem Zweck ist eine Urlaubsbescheinigung auszufüllen. Diese Bescheinigung (welche die Krankenkasse Ihnen mit einem Begleitschreiben zustellt) ist vom Arbeitgeber und/oder von der Zahlstelle des Arbeitslosengeldes auszufüllen.
Die Urlaubstage, die gemeldet werden müssen, sind:

  • die gesetzlichen Urlaubstage; 
  • die zusätzlichen Urlaubstage, für die ein Urlaubsgeld oder ein Arbeitsentgelt gezahlt wird;
  • die Urlaubstage, die aufgrund eines (in der Regel für alle Parteien verbindlichen) kollektiven Tarifabkommens gewährt werden.

Wichtig: wenn Sie der Krankenkasse Ihre Urlaubsbescheinigung nicht übermitteln, werden im Dezember des jeweiligen Urlaubsjahres automatisch 24 Urlaubstage von Ihren Geldleistungen abgezogen. Bitte übersenden Sie der Krankenkasse auf jeden Fall die ordnungsgemäß ausgefüllte Urlaubsbescheinigung. Auf diese Weise vermeiden Sie ein Aussetzen der Zahlungen zum Jahresende.

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kundenberater oder einem Telekundenberater unter der Rufnummer 087 32 43 33.