Geldleistungen, Urlaubsgeld
Hinweis: Arbeiter und Arbeitslose dürfen auf einem Formular, das Sie bei der Krankenkasse einreichen müssen, die Tage eintragen, an denen Sie keine Geldleistungen aus der Krankenversicherung wünschen. Bei Angestellten werden die verbleibenden Urlaubstage immer auf den Monat Dezember angerechnet oder aber auf die letzte Zahlungsperiode des Urlaubsjahres. Denken Sie daran!
Ihre Krankenkasse zahlt keine Geldleistungen für die Urlaubstage, die Sie zwar nicht nehmen konnten, für welche aber ein Urlaubsgeld ausbezahlt wurde. Sie sind demnach verpflichtet, die Krankenkasse über die verbleibenden Urlaubstage in Kenntnis zu setzen. Zu diesem Zweck ist eine Urlaubsbescheinigung auszufüllen. Diese Bescheinigung (welche die Krankenkasse Ihnen mit einem Begleitschreiben zustellt) ist vom Arbeitgeber und/oder von der Zahlstelle des Arbeitslosengeldes auszufüllen.
Die Urlaubstage, die gemeldet werden müssen, sind:
Wichtig: wenn Sie der Krankenkasse Ihre Urlaubsbescheinigung nicht übermitteln, werden im Dezember des jeweiligen Urlaubsjahres automatisch 24 Urlaubstage von Ihren Geldleistungen abgezogen. Bitte übersenden Sie der Krankenkasse auf jeden Fall die ordnungsgemäß ausgefüllte Urlaubsbescheinigung. Auf diese Weise vermeiden Sie ein Aussetzen der Zahlungen zum Jahresende.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kundenberater oder einem Telekundenberater unter der Rufnummer 087 32 43 33.