Arbeitsunfähigkeit: Schritte im Alltag

Sie stehen kurz davor, zusammenzuziehen? Ihr Kind nimmt eine Arbeit auf? Sie trennen sich von Ihrem Partner oder Ehepartner? Sie leben künftig in einer Wohngemeinschaft? … 

Informieren Sie Ihre Krankenkasse unverzüglich über jede Änderung in Ihrem Haushalt (Einkommen, Zusammensetzung). Dies kann auf die Höhe Ihrer Leistungen eine Auswirkung haben. Wenn Sie zu spät Bescheid geben, müssen Sie unter Umständen zu Unrecht erhaltene Leistungen zurückzahlen. 

Sie sind Arbeitnehmer

  • Wenn Sie nach Erreichen des Rentenalters weiterarbeiten (ohne einen Antrag auf Altersrente gestellt zu haben) und dann arbeitsunfähig werden: Sie könnten für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten Arbeitsunfähigkeitsleistungen erhalten. 
  • Wenn sie nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters weiterhin arbeiten und eine Pension beziehen (oder eine solche beantragt haben), haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsleistungen. 
  • Wenn Sie vorzeitig in den Ruhestand getreten sind und wieder eine (begrenzte) Erwerbstätigkeit aufnehmen, die mit Ihrer Altersrente kumulierbar ist, und arbeitsunfähig werden, müssen Sie sich zwischen Ihren Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit und Ihrer Altersrente entscheiden. 

Ab dem gesetzlichen Pensionsalter werden Ihre Bezüge von Amts wegen ausgesetzt. 

Für allgemeine Informationen über die gesetzliche Pension können Sie die Webseite des Föderalen Pensionsdienstes besuchen. 

Sie sind Selbstständiger

  • Wenn Sie nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters weiterarbeiten, ohne eine Altersrente zu beziehen, könnten Sie für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten Arbeitsunfähigkeitsleistungen erhalten. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass Sie mit der Zahlung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge in Ordnung sind.
  • Wenn Sie nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters weiterarbeiten und eine Altersrente beziehen (oder eine Rente beantragt haben), können Sie keine Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit erhalten. 

Für allgemeine Informationen über die gesetzliche Pension können Sie die Webseite des Föderalen Pensionsdienstes besuchen.

Wenn Sie während der Schwangerschaft arbeitsunfähig sind, wird Ihr Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit während Ihrer Mutterschaftsruhe einfach ausgesetzt. Denken Sie daran, der Krankenkasse die Geburtsbescheinigung zu schicken, mit der Ihr Mutterschaftsurlaub beginnt. 

Während Ihrer Mutterschaftsruhe erhalten Sie also das Mutterschaftsgeld. Unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmerin oder Selbstständige sind, können Sie Ihr Mutterschaftsgeld nicht mit Ihrer Arbeitsunfähigkeitsleistung kumulieren.  

  • Als Arbeitnehmerin erhalten Sie einen Prozentsatz des durchschnittlichen Tageslohns.
  • Als Arbeisuchende erhalten Sie Ihr Arbeitslosengeld zuzüglich eines Prozentsatzes des durchschnittlichen Tageslohns des Arbeitgebers.
  • Als Selbstständige erhalten Sie einen wöchentlichen Pauschalbetrag.

Sie sind arbeitsunfähig und erreichen das gesetzliche Pensionsalter: Ihre Geldleistungen werden ab dem 1. Tag des Monats nach Ihrem 65. Geburtstag ausgesetzt, und zwar abhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer oder Selbstständiger sind. Sie können also keinen Anspruch mehr auf Geldleistungen haben, auch wenn Sie auf Ihre Pension verzichten möchten. Es ist daher wichtig, Ihren Pensionsantrag rechtzeitig zu stellen, um eine Zeit ohne Einkommen zu vermeiden. 

Während des ersten Jahres der Arbeitsunfähigkeit: 

  • Falls Ihre neue Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 14 Tagen nach dem Ende Ihrer letzten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beginnt, wird dies als „Rückfall“ bezeichnet. In diesem Fall schicken Sie einfach innerhalb von 7 Tagen eine ärztliche Bescheinigung zurück.
  • Falls Ihre neue Arbeitsunfähigkeit nach mehr als 14 Tagen beginnt, müssen Sie die Schritte von Anfang an wiederholen, d.h. ab der Meldung bei Ihrer Krankenkasse

Falls Sie länger als ein Jahr arbeitsunfähig waren, dürfen zwischen dem Datum der Wiederaufnahme der Arbeit und der neuen Arbeitsunfähigkeit 3 Monate vergehen, damit noch von Rückfall die Rede sein kann. 

Wenn der Rückfall auf die gleiche Krankheit zurückzuführen ist, und das garantierte Mindesteinkommen nicht ausgeschöpft wurde, muss Ihr Arbeitgeber den Restbetrag zahlen. Wenn es sich um eine andere Krankheit handelt, muss der Arbeitgeber das garantierte Mindesteinkommen bezahlen.     

Die Schritte, die Sie unternehmen müssen, hängen von Ihrem Reiseziel ab: 

  • Innerhalb der EU:
    Falls Sie ein Land der Europäischen Union (EU) besuchen oder die Schweiz, Island, Norwegen oder Liechtenstein, brauchen Sie keine Genehmigung von Ihrem Vertrauensarzt. Sie müssen jedoch Ihren CKK-Kundenberater mindestens 15 Tage vor Ihrer Abreise informieren. Geben Sie die Ab- und Rückreisedaten sowie das Zielland an. 
  • Außerhalb der EU:
    Falls Sie in ein Land außerhalb der EU reisen, das nicht die Schweiz, Island, Norwegen oder Liechtenstein ist, müssen Sie vor Ihrer Abreise die Genehmigung des Vertrauensarztes einholen. Beantragen Sie die Genehmigung des Vertrauensarztes, indem Sie sich mindestens 15 Tage vor Ihrer Abreise mit Ihrem CKK-Kundenberater in Verbindung setzen. Geben Sie das Abreise- und Rückreisedatum, das Zielland und eine Telefonnummer an, unter der Sie erreichbar sind. So vermeiden Sie, dass Ihre Arbeitsunfähigkeitsleistungen ausgesetzt werden. 

Wenn es für Sie unmöglich ist, Ihre Arbeit wie vereinbart zu erledigen, können Sie Ihren Vertrag fristlos und ohne Abfindung kündigen. Diese Kündigung des Arbeitsvertrags beendet jedoch nicht die Anerkennung Ihrer Arbeitsunfähigkeit durch die Krankenkasse. Sie erhalten weiterhin Krankenleistungen, solange Ihre Arbeitsunfähigkeit vom Vertrauensarzt anerkannt wird.

Alle untenstehenden Bedingungen müssen erfüllt sein, um das Verfahren einzuleiten:

  • Sie sind seit mindestens 9 Monaten arbeitsunfähig, ohne Unterbrechung von mehr als 14 Tagen. 
  • Sie sind aus medizinischen Gründen dauerhaft nicht in der Lage, Ihre im Arbeitsvertrag vereinbarte Tätigkeit wieder aufzunehmen. 
  • Das Arbeitsverhältnis kann aus einem Grund der sich Ihrem und dem Willen Ihres Arbeitgebers entzieht, nicht mehr fortgesetzt werden. 
  • Sie nehmen nicht an einer Wiedereingliederungsmaßnahme teil. 

Die folgende Vorgehensweise muss eingehalten werden: 

  1. Sie teilen Ihrem Arbeitgeber und dem Arbeitsmediziner mit, dass er untersuchen soll, ob Sie definitiv nicht mehr in der Lage sind, die vereinbarte Arbeit zu verrichten. Die Mitteilung erfolgt per Einschreiben. 
  2. Der Arbeitsmediziner prüft, ob Sie definitiv nicht in der Lage sind, die vereinbarte Arbeit zu leisten, untersucht die Möglichkeiten einer angepassten Arbeit oder einer anderen Funktion…
  3. Innerhalb von drei Monaten teilt der Arbeitsmediziner seine Feststellung per Einschreiben mit. 
  4. Wenn der Arbeitsmediziner Ihre endgültige Arbeitsunfähigkeit feststellt, können Sie entweder: 
    1. Die Vertragskündigung annehmen, oder
    2. ach einer angepassten Arbeit im Unternehmen fragen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine angepasste Arbeit oder eine andere Arbeit zu suchen. Wenn Ihr Arbeitgeber der Meinung ist, dass dies nicht möglich ist, oder wenn Ihnen sein Vorschlag nicht zusagt, kann Ihr Vertrag aufgelöst werden. 
  5. Sie haben das Recht, beim Arbeitsgericht eine Klage einzureichen. 

Was passiert danach?

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen eine Arbeitslosenbescheinigung (C4) aushändigen, in der als Kündigungsgrund „höhere Gewalt infolge einer endgültigen und dauerhaften Arbeitsunfähigkeit“ angegeben ist. Es ist besser, wenn Sie dieses Dokument direkt am Arbeitslosenamt, bei ACTIRIS, ADG oder VDAB abgeben. Mit diesem Dokument können Sie Arbeitslosengeld erhalten, wenn Sie alle Bedingungen erfüllen. 

  • Wenn Sie in ein Land der Europäischen Union (EU) oder des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – in die Schweiz, nach Island, Norwegen oder Liechtenstein – umziehen, müssen Sie Ihren CKK-Kundenberater mindestens 15 Tage vor Ihrer Abreise informieren, indem Sie ihm/ihr Ihre neue Adresse mitteilen. Es handelt sich um eine Information und nicht um einen Antrag auf Genehmigung. Ihre Arbeitsunfähigkeitsleistungen werden weiterhin von Ihrer belgischen Krankenkasse gezahlt, und im Falle einer Kontrolle werden Sie in Ihr Wohnsitzland vorgeladen. Achtung: Wenn Sie eine Tätigkeit im Ausland wieder aufnehmen, benötigen Sie die Genehmigung des belgischen Vertrauensarztes. 
  • Wenn Sie in ein Land außerhalb der EU oder des EWR auswandern, müssen Sie unbedingt mit Ihrer Krankenkasse klären, ob Sie weiterhin Leistungen erhalten können und ob eine vorherige Genehmigung des Vertrauensarztes erforderlich ist. Wenden Sie sich zu diesem Zweck an Ihren CKK-Kundenberater

Wenn Sie im vergangenen Jahr aufgrund Ihrer Arbeitsunfähigkeit Geldleistungen erhalten haben, bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse bis spätestens Anfang März ein Steuerformular (Nr.281.12). Mit diesem Blatt können Sie die entsprechenden Rubriken in Ihrer Steuererklärung ausfüllen. 

Diese Beträge sind im Falle der elektronischen Steuererklärung, die über Tax-on-web erfolgt, bereits vorausgefüllt. 

Wenn Sie eine Behinderung haben oder zu mehr als 66% als behindert anerkannt sind und dies bereits am 1. Januar dieses Jahres der Fall war, erhalten Sie eine Erhöhung des steuerfreien Anteils (zusätzliche Steuerermäßigung). 

Diese Informationen sind bei der elektronischen Steuererklärung über Tax-on-web bereits vorausgefüllt. Wenn Sie die Steuererklärung in Papierform ausfüllen, müssen Sie die Felder 1028-39 oder 2028-09 ankreuzen. 

Zögern Sie nicht, sich mit dem FÖD Finanzen in Verbindung zu setzen, wenn Sie weitere Informationen wünschen. 

Seit dem 1. Januar 2024 gilt: Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit während Ihres gesetzlichen Urlaubs beginnt, können Sie diese Urlaubstage auf einen späteren Zeitpunkt im laufenden Jahr übertragen.

Um Ihre Urlaubstage in Arbeitsunfähigkeitstage umzuwandeln, legen Sie Ihrem Arbeitgeber innerhalb von zwei Werktagen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest vor (es sei denn, in der Arbeitsordnung ist eine andere Frist festgelegt).   

Wenn es für Sie unmöglich ist, Ihre Arbeit wie vereinbart zu erledigen, darf Ihr Arbeitgeber Ihren Vertrag fristlos und ohne Abfindung kündigen. Diese Kündigung des Arbeitsvertrags beendet jedoch nicht die Anerkennung Ihrer Arbeitsunfähigkeit durch die Krankenkasse. Sie erhalten weiterhin Krankenleistungen, solange Ihre Arbeitsunfähigkeit vom Vertrauensarzt anerkannt wird. 

Alle untenstehenden Bedingungen müssen erfüllt sein, um das Verfahren einzuleiten:

  • Sie sind seit mindestens 9 Monaten arbeitsunfähig, ohne Unterbrechung von mehr als 14 Tagen. 
  • Sie sind aus medizinischen Gründen dauerhaft nicht in der Lage, Ihre im Arbeitsvertrag vereinbarte Tätigkeit wieder aufzunehmen. 
  • Das Arbeitsverhältnis kann aus einem Grund der sich Ihrem und dem Willen Ihres Arbeitgebers entzieht, nicht mehr fortgesetzt werden. 
  • Sie nehmen nicht an einer Wiedereingliederungsmaßnahme teil. 

Die folgende Vorgehensweise muss eingehalten werden: 

  1. Ihr Arbeitgeber teilt Ihnen und dem Arbeitsmediziner mit, dass er untersuchen möchte, ob Sie definitiv nicht mehr in der Lage sind, die vereinbarte Arbeit zu verrichten. Die Mitteilung erfolgt per Einschreiben. 
  2. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, in seinem Schreiben zu erwähnen, dass Sie das Recht haben:
    1. Beim Arbeitsmediziner zu beantragen, dass die Möglichkeit einer angepassten Arbeit oder einer anderen Arbeit geprüft werden. 
    2. Sich während dieses Verfahrens von der Gewerkschaftsdelegation des Unternehmens unterstützen zu lassen. 
  3. Der Arbeitsmediziner prüft, ob Sie definitiv nicht in der Lage sind, die vereinbarte Arbeit zu leisten, untersucht die Möglichkeiten einer angepassten Arbeit oder einer anderen Funktion…
  4. Innerhalb von drei Monaten teilt der Arbeitsmediziner seine Feststellung per Einschreiben mit. 
  5. Wenn der Arbeitsmediziner Ihre endgültige Arbeitsunfähigkeit feststellt, können Sie entweder: 
    1. Die Vertragskündigung annehmen, oder
    2. ach einer angepassten Arbeit im Unternehmen fragen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine angepasste Arbeit oder eine andere Arbeit zu suchen. Wenn Ihr Arbeitgeber der Meinung ist, dass dies nicht möglich ist, oder wenn Ihnen sein Vorschlag nicht zusagt, kann Ihr Vertrag aufgelöst werden. 
  6. Sie haben das Recht, beim Arbeitsgericht eine Klage einzureichen. 

Was passiert danach?

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen eine Arbeitslosenbescheinigung (C4) aushändigen, in der als Kündigungsgrund „höhere Gewalt infolge einer endgültigen und dauerhaften Arbeitsunfähigkeit“ angegeben ist. Es ist besser, wenn Sie dieses Dokument direkt am Arbeitslosenamt, bei ACTIRIS, ADG oder VDAB abgeben. Mit diesem Dokument können Sie Arbeitslosengeld erhalten, wenn Sie alle Bedingungen erfüllen. 

Wenn sich Ihre Arbeitsunfähigkeit verlängert, lassen Sie sich von Ihrem Arzt eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen (erhältlich bei Ihrer Krankenkasse). Vermerken Sie auf dieser neuen Bescheinigung, dass es sich um eine Verlängerung Ihrer Arbeitsunfähigkeit handelt. 

Unabhängig von Ihrem Status (Arbeiter, Angestellter oder Selbständiger) müssen Sie Ihre Verlängerungsbescheinigung innerhalb von 7 Kalendertagen nach Beginn der Verlängerung Ihrer Arbeitsunfähigkeit einreichen.