Die administrativen Schritte als (werdende) Mutter in einem Arbeitsverhältnis

Sind Sie Arbeitnehmerin? Hier finden Sie eine Zusammenfassung all Ihrer Rechte und Pflichten vor und nach der Geburt Ihres Babys.

Ihren Arbeitgeber informieren


Wenn der Arzt Ihre Schwangerschaft bestätigt hat, ist es wichtig, dass Sie Ihren Arbeitgeber sofort benachrichtigen, indem Sie ihm eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Dies geschieht am besten per Einschreiben oder gegen Empfangsbestätigung. Dadurch können en Sie die gesetzlichen Mutterschutzmaßnahmen (Entlassung, Nachtarbeit, gefährliche Arbeiten) in Anspruch nehmen.

 Während Ihrer Schwangerschaft haben Sie das Recht, für die Dauer der ärztlichen Untersuchungen der Arbeit fernzubleiben, sofern diese nicht außerhalb der Arbeitszeit stattfinden können. Sie müssen Ihren Arbeitgeber jedoch vorher darüber informieren und ihm auf Verlangen ein ärztliches Attest vorlegen, das Ihre Abwesenheit begründet. 

Gut zu wissen: Glauben Sie, dass Sie aufgrund Ihres Geschlechts, Ihrer Schwangerschaft oder Ihrer Mutterschaft benachteiligt werden? Sie können sich an das Institut pour l'Egalité des Femmes et des Hommes (Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern) oder Ihre Gewerkschaft wenden. Laden Sie sich auch die Online-Broschüre „Schwangerschaft am Arbeitsplatz Leitfaden für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber für eine diskriminierungsfreie Behandlung“ herunter. 

Freistellung von der Arbeit

    Wenn Sie einer risikoreichen Arbeit nachgehen (Arbeit mit kranken Menschen, kleinen Kindern, gefährlichen Stoffen usw.), ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, ab Bekanntwerden Ihrer Schwangerschaft entsprechende Präventivmaßnahmen zu ergreifen: 

    • eine vorübergehende Anpassung der Arbeitsbedingungen oder der Arbeitszeit  
      oder 
    • einen Arbeitsplatzwechsel. 

    Wenn sich dies als unmöglich erweist, wird der Arbeitsmediziner eine vorübergehende Freistellung vom Arbeitsplatz anordnen, und zwar bis zum Beginn de Mutterschaftsruhe. Diese Freistellung kann vollständig oder teilweise sein: 

    • Wenn Sie während der Schwangerschaft vollständig von der Arbeit freigestellt sind, erhalten Sie eine Entschädigung in Höhe von 78,237 % Ihres täglichen Bruttolohns ab dem 1. Tag der Freistellung bis zur 6. Woche vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin. 
    • Wenn Sie eine angepasste Arbeit mit Lohnverlust ausüben, erhalten Sie eine Entschädigung in Höhe von 60 % der Differenz zwischen Ihrem täglichen Bruttolohn, der sich aus der Ausübung Ihrer Arbeit vor der Freistellungsmaßnahme ergibt, und dem Lohn, der mit dieser angepassten Arbeit verbunden ist. 
    • Wenn Sie zwei abhängige Beschäftigungen ausüben und in einer dieser beiden Beschäftigungen aufhören müssen zu arbeiten, erhalten Sie eine Entschädigung in Höhe von 60 % Ihres täglichen Bruttolohns, den Sie aus der Beschäftigung beziehen, die Sie aufgeben mussten. 

    Um diese Leistung zu erhalten, müssen Sie dem medizinischen Dienst Ihrer Krankenkasse drei Dokumente übermitteln: 

    1. eine Kopie des vom arbeitsmedizinischen Präventionsberater ausgefüllten Formulars zur Gesundheitsbewertung 
    2. eine Bescheinigung über die Freistellung von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen oder stillenden Arbeitnehmerinnen von der Arbeit, die zuvor von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllt wurde 
    3. eine Bescheinigung des behandelnden Arztes mit dem voraussichtlichen Datum der Entbindung und einem Hinweis auf eine Mehrlingsgeburt (Zwillinge, Drillinge usw.), falls zutreffend. 

    Gut zu wissen : Im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus werden schwangere Frauen bislang nicht als Risikogruppe betrachtet. Der Arbeitsmediziner (oder Präventionsberater) entscheidet, ob Sie freigestellt oder ob Ihre Arbeitsbedingungen angepasst werden müssen. In jedem Fall muss Ihr Arbeitgeber die allgemeinen Hygienevorschriften einhalten und alle notwendigen Präventivmaßnahmen ergreifen, um Sie zu schützen: einen Plexiglasschirm aufstellen, wenn Sie hinter einer Theke arbeiten, gefährdete Flächen regelmäßig reinigen, Telearbeit ermöglichen, Regeln zur sozialen Distanzierung anwenden, geschlossene Mülleimer für das Personal verwenden. 

    Weitere Informationen zur Arbeitsfreistellung

    Haben Sie aufgehört, zu arbeiten? Schicken Sie Ihrer Krankenkasse einen „Antrag auf Mutterschaftsruhe“ (PDF). Jede andere ärztliche Bescheinigung, in der das Datum, an dem Sie alle Aktivitäten eingestellt haben (Beginn der Mutterschaftsruhe), und der voraussichtliche Entbindungstermin angegeben sind, ist ebenfalls gültig. 

    Nach Erhalt dieser Bescheinigung sendet Ihnen die Krankenkasse 3 Dokumente zu: 

    • die Empfangsbestätigung Ihrer Meldung über die Mutterschaftsruhe 
    • ein Auskunftsblatt, das Sie ausfüllen müssen (dies kann auch digital erfolgen). Die Krankenkasse wird sich direkt mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen, um die erforderlichen Informationen zu anzufordern 
    • eine Karte zur Wiederaufnahme der Arbeit, die vom Arbeitgeber ausgefüllt und bei Wiederaufnahme der Arbeit zurückgeschickt werden muss. Beachten Sie, dass Ihr Arbeitgeber auch die Möglichkeit hat, diese Informationen direkt elektronisch an Ihre Krankenkasse zu übermitteln. 

    Schicken Sie das von Ihnen ausgefüllte Auskunftsblatt schnellstmöglich an Ihre Krankenkasse zurück, damit wir Ihre Zahlung vornehmen können. Wenn Sie in letzter Zeit den Arbeitgeber oder den beruflichen Status gewechselt haben, vermerken Sie dies auf Ihrem Informationsblatt. Sie können Ihre Schwangerschaft per Post oder über dieses Formular melden!

    Die Dauer der Mutterschaftsruhe

    Als Arbeitnehmerin haben Sie Anspruch auf eine Mutterschaftsruhe von 15 Wochen. Bei einer Mehrlingsgeburten verlängert sich die Mutterschaftsruhe auf bis zu 19 Wochen.

    Die Mutterschaftsruhe ist in 2 Perioden unterteilt:

    • die pränatale Ruhezeit (vor der Entbindung) 
    • die postnatale Ruhezeit (ab dem Tag der Entbindung).

      Die pränatale Ruhezeit beginnt auf Ihren Wunsch frühestens 6 Wochen und spätestens 1 Woche vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin. 

      Die letzte Woche der pränatalen Ruhezeit ist verpflichtend: Sie müssen spätestens 7 Kalendertage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin zwingend jede Tätigkeit einstellen. 

      Die anderen 5 Wochen der pränatalen Ruhezeit sind fakultativ. Es steht Ihnen frei, diese Wochen vor der Entbindung zu nehmen oder sie ganz oder teilweise auf die Zeit nach der postnatalen Ruhezeit zu verschieben. 

      Die postnatale Ruhezeit beginnt am Tag der Entbindung und dauert maximal 14 Wochen nach der Entbindung. 

      Wenn Sie bis zum Tag der Entbindung gearbeitet haben, beginnt die postnatale Ruhezeit am Tag nach dem Tag der Entbindung. In diesem Fall dauert Ihre Ruhezeit 14 Wochen.

      Die pränatale Ruhezeit beginnt auf Ihren Wunsch frühestens 8 Wochen und spätestens 1 Woche vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin

      Die letzte Woche der pränatalen Ruhezeit ist vor der Entbindung obligatorisch. Die anderen 7 Wochen sind optional und können vor oder nach der Geburt genommen werden. 

      Die postnatale Ruhezeit beginnt am Tag der Entbindung und dauert maximal 18 Wochen nach der Entbindung. Diese Ruhezeit kann um zwei zusätzliche Wochen verlängert werden, die Sie bei Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenkasse beantragen müssen. 

      • Wenn die Entbindung vor dem voraussichtlichen Termin stattfindet, kann es sein, dass Sie die vorgeschriebene pränatale Woche ganz oder teilweise verlieren. In diesem Fall wird Ihre postnatale Ruhezeit nur um die Tage oder Wochen der fakultativen pränatalen Ruhezeit verlängert, die noch nicht ausgeschöpft wurden. 
      • Wenn Ihre Entbindung nach dem voraussichtlichen Termin stattfindet, wird die Schwangerschaftsruhe bis zum tatsächlichen Entbindungstermin verlängert. 
      • Sie sind während Ihrer pränatalen Mutterschaftsruhe (bestehend aus 5 fakultativen Wochen und einer obligatorischen Woche vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin) krank, arbeitsunfähig oder aufgrund höherer Gewalt oder aus wirtschaftlichen Gründen vorübergehend arbeitslos? Sie können diese Tage in den 5 Wochen vor der Pflichtwoche auf die Zeit nach der Entbindung übertragen. Sie haben also nach der Entbindung maximal 14 Wochen (18 bei Mehrlingsgeburten) Mutterschaftsruhe. Bei Mehrlingsgeburten können Sie bis zu 7 Wochen der fakultativen pränatalen Ruhezeit verschieben und insgesamt 19 Wochen Mutterschaftsruhe genießen, selbst wenn Sie 6 Wochen vor der Entbindung arbeitsunfähig werden. 
      • Bestimmte Arbeitstage, die während der pränatalen Ruhezeit nicht geleistet wurden, können nach der postnatalen Ruhezeit übertragen werden, sofern die pränatale Ruhezeit noch nicht begonnen hat. Zum Beispiel Jahresurlaub, gesetzliche Feiertage, Urlaubstage, die aus Anlass von Familienereignissen gewährt werden...

      Eine Geburt 

      Mehrlingsgeburt 

      Pränatale (vor der Entbindung) Ruhezeit: 6 Wochen 

      1 Woche obligatorisch 

      Pränatale (vor der Entbindung) Ruhezeit: 8 Wochen 

      1 Woche obligatorisch 
      5 Wochen fakultativ 7 Wochen fakultativ 

      Postnatale Ruhezeit (ab der Entbindung): 9 Wochen 

      9 Wochen obligatorisch 

      Postnatale Ruhezeit (ab der Entbindung): 11 Wochen 

      9 Wochen obligatorisch 
      + Saldo der fakultativen pränatalen Ruhezeit (max. 5 Wo.) + Saldo der fakultativen pränatalen Ruhezeit (max. 7 Wo.) 

       

      Optionaler postnatale Ruhezeit 2 Wochen 

      Insgesamt: 15 Wochen 

      Insgesamt: 19 Wochen 

      Das Mutterschaftsgeld

      Das Mutterschaftsgeld wird vom ersten Tag an von der Krankenkasse übernommen. Um herauszufinden, wie viel Prozent Ihres Gehalts Sie erhalten, können Sie sich an der folgenden Tabelle orientieren, die sich nach Ihrem beruflichen Status und den Zeiten der Mutterschaftsruhe richtet: 

      Zeiträume 

      Vom 1. bis zum 30. Tag 

      Vom 31. Tag bis zum Ende der Mutterschaftsruhe 

      Arbeitsunfähige Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmerinnen mit einem Arbeitsvertrag (Arbeiterinnen, Angestellte) 82 % des nicht gedeckelten Bruttolohns 75 % des gedeckelten Bruttolohns * 
      Arbeitsunfähige oder behinderte Arbeitnehmerinnen, die nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis stehen 79,5 % des gedeckelten Bruttolohns* 75 % des gedeckelten Bruttolohns * 

      Öffentlicher Sektor 

      Endgültiges Personal Lohn zu 100 % durch den Arbeitgeber Lohn zu 100 % durch den Arbeitgeber 
      Staatsbedienstete und Arbeiterinnen mit Aushilfsstatus, Vertragsbedienstete und A.C.S., Lehrerinnen auf Zeit 82 % des nicht gedeckelten Bruttolohns 75 % des gedeckelten Bruttolohns * 

      (*) Gedeckelter Bruttolohn: 176,02 € (am 1. Januar 2024).  
      Auf alle von der Krankenkasse gezahlten Entschädigungen wird ein Berufssteuervorabzug in Höhe von 11,11 % erhoben. 

      Welche Schritte sind zu unternehmen? 

      • Sie müssen dem Vertrauensarzt der Krankenkasse eine ärztliche Bescheinigung über den Beginn der Mutterschaftsruhe und den voraussichtlichen Tag der Entbindung zukommen lassen, sobald Sie die Arbeit niederlegen. 
      • Nach der Entbindung sollten Sie nicht vergessen, die Geburtsurkunde Ihres Kindes so schnell wie möglich bei der Krankenkasse einzureichen. 
      • Vergessen Sie nicht, auch Ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Attest zu schicken. 
      • Sobald Sie wieder arbeiten oder arbeitslos sind, müssen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Wiederaufnahme der Arbeit ausfüllen lassen und diese so schnell wie möglich an Ihre Krankenkasse schicken. Es ist möglich, dass Ihr Arbeitgeber die Übernahmekarte nicht mehr ausfüllt, sondern sie elektronisch direkt an Ihre Krankenkasse schickt. 

      Welche Schritte sind zu unternehmen bei einer Arbeitsunfähigkeit?

      Beginnt für Sie vor oder während der Schwangerschaft eine Arbeitsunfähigkeit? Oder sind Sie nach einer Entbindung arbeitsunfähig? Während Ihrer Mutterschaftsruhe erhalten Sie Ihr Mutterschaftsgeld. Sie können diese nicht mit Ihrer primären Erwerbsunfähigkeits- oder Invaliditätsleistung kumulieren. 

        Wenn Sie vor Ihrer Schwangerschaft und/oder während der gesamten Dauer der pränatalen Ruhezeit arbeitsunfähig waren, wird Ihre Arbeitsunfähigkeitsperiode während der Mutterschaftsruhe einfach ausgesetzt. Denken Sie daran, der Krankenkasse die Geburtsbescheinigung zu schicken, mit der Ihr Mutterschaftsurlaub beginnt. 

        Wenn Sie während der gesamten sechs Wochen vor der Entbindung (acht Wochen bei Mehrlingsgeburten) aufgrund von Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig sind, können Sie diese Wochen auf die Zeit nach der postnatalen Mutterschaftsruhe verschieben. 

        Wenn sich an Ihre Mutterschaftsruhe (d. h. die prä- und postnatale Ruhezeit) unmittelbar eine Periode der Arbeitsunfähigkeit anschließt, müssen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit bei Ihrer Krankenkasse mithilfe eines neuen ärztlichen Attests melden. 

        Während Ihrer Mutterschaftsruhe erhalten Sie also Ihr Mutterschaftsgeld. Sie können dieses nicht mit Ihrer primären Erwerbsunfähigkeits- oder Invaliditätsleistung kumulieren. 

        Geburtsurlaub für Co- Elternteile

        Anlässlich der Geburt seines Kindes haben der Vater oder der Co-Elternteil (in der Regel der Lebensgefährte/die Lebensgefährtin der leiblichen Mutter), ob Arbeitnehmer oder Selbständiger, Anspruch auf 20 Tage Urlaub, der innerhalb von vier Kalendermonaten ab dem Tag der Entbindung in Anspruch genommen werden muss. Diese Tage können auf einmal oder in mehreren Abständen genommen werden. 

        Umwandlung der Mutterschaftsruhe bei Krankenhausaufenthalt der Mutter 

        Wenn Ihr Krankenhausaufenthalt als Mutter länger als 7 Tage dauert und das Baby das Krankenhaus bereits verlassen hat, kann der Vater oder Co-Elternteil einen Teil der Mutterschaftsruhe umwandeln. Der Zeitraum endet, wenn Sie das Krankenhaus verlassen (spätestens jedoch am Ende Ihrer Mutterschaftsruhe). Sie behalten in jedem Fall Ihren Anspruch auf Mutterschaftsruhegeld. 

        Welche Schritte sind zu unternehmen? 

        • Sie müssen dem Vertrauensarzt der Krankenkasse eine ärztliche Bescheinigung über den Beginn der Mutterschaftsruhe und den voraussichtlichen Tag der Entbindung zukommen lassen, sobald Sie die Arbeit niederlegen. 
        • Nach der Entbindung sollten Sie nicht vergessen, die Geburtsurkunde Ihres Kindes so schnell wie möglich bei der Krankenkasse einzureichen. 
        • Vergessen Sie nicht, auch Ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Attest zu schicken. 
        • Sobald Sie wieder arbeiten oder arbeitslos sind, müssen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Wiederaufnahme der Arbeit ausfüllen lassen und diese so schnell wie möglich an Ihre Krankenkasse schicken. Es ist möglich, dass Ihr Arbeitgeber die Übernahmekarte nicht mehr ausfüllt, sondern sie elektronisch direkt an Ihre Krankenkasse schickt. 

        Adoptionsurlaub und Pflegeurlaub

        Sie adoptieren ein Kind? Sind Sie eine Pflegefamilie? Informieren Sie sich über die verschiedenen Urlaube, die es gibt :

        Wiederaufnahme der Arbeit

        Nach der Entbindung, unmittelbar nach Vorlage der Geburtsbescheinigung Ihres Kindes, wird Ihre Akte entsprechend dem tatsächlichen Datum der Entbindung reguliert (insbesondere wenn Sie vor der Mutterschaftsruhe arbeitsunfähig waren oder sich in einer Entfernung vom Arbeitsplatz befanden) und Ihnen das Datum der Wiederaufnahme der Arbeit mitteilen. 

        Wenn Sie am Ende der Mutterschaftsruhe die Arbeit wieder aufnehmen, reichen Sie bei der Krankenkasse die von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllte Karte zur Meldung der Arbeitsaufnahme ein. Beachten Sie, dass Ihr Arbeitgeber auch die Möglichkeit hat, uns diese Informationen direkt elektronisch zu übermitteln.