Adoptions- und Pflegeurlaub

Sie adoptieren ein Kind? Sind Sie eine Pflegefamilie? Informieren Sie sich über die verschiedenen Urlaube, die es für eine Adoption oder die Aufnahme eines Pflegekindes gibt.

Adoptionsurlaub

Wenn Sie Arbeitnehmer sind (Adoptivvater und/oder -mutter), haben Sie unabhängig vom Alter des Kindes Anspruch auf Adoptionsurlaub (sofern das Kind minderjährig ist)! Im Falle einer körperlichen oder geistigen Behinderung des Kindes wird die maximale Dauer dieses Urlaubs verdoppelt.

Dauer 

Der Urlaub beträgt 6 Wochen für jeden Adoptivelternteil (also 12 Wochen kumuliert) + eine zusätzliche Woche, die alle zwei Jahre gewährt wird.   
Beachten Sie, dass jede zusätzliche Woche nur von einem Adoptivelternteil genommen werden kann oder zwischen den beiden aufgeteilt werden muss. 

Beispielsweise sind die 6 Wochen Urlaub pro Pflegeelternteil zu ergänzen um: 

  • 1 Woche ab dem 1. Januar 2019: d. h. 6 Wochen pro Adoptivelternteil + 1 Woche, die nur von einem Elternteil genommen werden kann 
  • 2 Wochen ab dem 1. Januar 2021: d. h. 6 Wochen pro Adoptivelternteil + 2 Wochen, die unter beiden Elternteilen aufgeteilt werden (ein Elternteil kann auch beide Wochen nehmen) 
  • 3 Wochen ab dem 1. Januar 2023: d. h. 6 Wochen pro Adoptivelternteil + 3 Wochen, die unter beiden Elternteilen aufgeteilt werden (ein Elternteil kann auch die gesamten zusätzlichen Wochen nehmen) 
  • … 

Der Adoptionsurlaub wird daher 2023 auf maximal 15 Wochen verlängert, d. h. 6 Wochen pro Adoptivelternteil (12 Wochen kumuliert, wenn es zwei Adoptiveltern gibt) und 3 Wochen, die nur von einem Elternteil genommen oder zwischen den beiden Eltern aufgeteilt werden können. 

Im Falle einer körperlichen oder geistigen Behinderung des Kindes wird die maximale Dauer dieses Urlaubs verdoppelt.

    Der Urlaub muss innerhalb von zwei Monaten nach der Eintragung Ihres Kindes in das Bevölkerungs- oder Ausländerregister beginnen. 

    Wenn Sie möchten, können Sie das Ende Ihres Urlaubs vor dem Ende des maximal zulässigen Zeitraums festlegen, vorausgesetzt, Sie haben einen Urlaub von mindestens einer Woche oder einem Vielfachen davon genommen. 

    Andernfalls dauert der Urlaub bis zum Ende des maximal zulässigen Zeitraums. 

    Bei einer internationalen Adoption kann der Adoptionsurlaub früher beginnen (d. h. ab dem Tag nach der Genehmigung der Entscheidung, das Kind dem Adoptivelternteil anzuvertrauen, durch die zuständige zentrale Behörde der Gemeinschaft), um das Kind in seinem Herkunftsland abzuholen, damit es tatsächlich in Ihre Familie aufgenommen werden kann. 

    In bestimmten Fällen können Sie die Grunddauer des Adoptionsurlaubs verlängern :

    • Sie adoptieren alleine? Sie können den Zeitraum um eine Woche verlängern.
    • Sie adoptieren zu zweit (2 Adoptiveltern)? Sie können den Grundzeitraum um eine Woche verlängern, aber nurZugunsten von einem der beiden Adoptiveltern.
    • Sie adoptieren gleichzeitig mehrere minderjährige Kinder? Sie können Ihren Adoptionsurlaub um 2 Wochen verlängern.
    • Sie adoptieren ein minderjähriges Kind mit einer Behinderung? Sie können die Dauer Ihres Adoptionsurlaubs verdoppeln, wenn das Kind an einer Behinderung leidet:
      • einer körperlichen oder geistigen Behinderung von mindestens 66 %
      • einer Erkrankung, die dazu führt, dass mindestens 4 Punkte in Säule 1 der medizinisch-sozialen Skala vergeben werden
      • oder einer Erkrankung, die dazu führt, dass mindestens 9 Punkte in allen drei Säulen der medizinisch-sozialen Skala vergeben werden

    Wenn Sie als Co-Elternteil ebenfalls Geburtsurlaub genommen haben, wird Ihr Adoptionsurlaub gekürzt

    • um eine Woche, wenn Sie 1 bis 5 Tage Geburtsurlaub genommen haben 
    • um zwei Wochen, wenn Sie 5 bis 10 Tage Geburtsurlaub genommen haben 
    • um drei Wochen, wenn Sie 10 bis 15 Tage Geburtsurlaub genommen haben 

    Vergütung

    • Arbeiten Sie im privaten Sektor?  Während der ersten drei Tage zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber Ihr normales Gehalt.  Anschließend erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Vergütung von 82 % Ihres  auf 176,02€ gedeckelten täglichen Bruttolohns für 6 Tage pro Woche. 
    • Arbeiten Sie im öffentlichen Sektor?  Im öffentlichen Sektor gibt es verschiedene Formen des Sonderurlaubs. Einige bieten einen Anspruch auf eine 100-prozentige Lohnfortzahlung, andere werden nicht vergütet. Die genauen Regelungen, Anwendungsbedingungen und Verfahren erfahren Sie bei der zuständigen Behörde, bei Lehrkräften beim Schulleiter oder bei Ihrer Gewerkschaft. 
    • Sie sind selbstständig? Die Zulage beträgt 609,02€ pro volle und ununterbrochene Woche, wovon ein Berufssteuervorabzug einbehalten wird. Dieser Betrag wird mit der Anzahl der Wochen, in denen Sie nicht gearbeitet haben, multipliziert und in einer Summe spätestens einen Monat nach dem Beginn Ihrer Ausfallzeit ausgezahlt. 

    Schritte, um Adoptionsurlaub zu erhalten

      Sie müssen Ihren Arbeitgeber mindestens einen Monat vor Beginn des Urlaubs per Einschreiben oder durch Aushändigung eines Schriftstücks, dessen Duplikat von Ihrem Arbeitgeber unterzeichnet wird, informieren. In dieser Mitteilung müssen Beginn und Ende des Urlaubs aufgeführt sein. 

      Spätestens an dem Tag, an dem der Urlaub beginnt, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber die Dokumente vorlegen, die die Adoption des Kindes belegen

      Füllen Sie dazu dieses Dokument aus. In diesem Antrag müssen das Datum des Beginns und des Endes des Adoptionsurlaubs aufgeführt sein und es ist ein Nachweis über die Eintragung Ihres Kindes im Bevölkerungsregister oder Ausländerregister Ihrer Wohngemeinde beizufügen. 

      Bei einer Behinderung Ihres Kindes muss ebenfalls eine Bescheinigung beigefügt werden. 

      Urlaub wegen Pflegebetreuung

      Wenn Sie ein oder mehrere Kinder in Ihre Familie aufnehmen, können Sie 6 Tage pro Jahr von der Arbeit fernbleiben, um das Kind/die Kinder zu betreuen. 

      Dauer 

      Sie können bis zu 6 Tage pro Jahr und Pflegefamilie (nicht pro Arbeitnehmer) von der Arbeit fernbleiben, um verschiedene Verpflichtungen im Rahmen der Pflegefamilie zu erfüllen, insbesondere in folgenden Fällen: 

      • Anhörung bei den zuständigen Justiz- und Verwaltungsbehörden 
      • Kontakte zu den Eltern des Kindes oder der untergebrachten Person oder zu Dritten, die für das Kind oder die untergebrachte Person wichtig sind 
      • Kontakte mit der Arbeitsvermittlung 

      Sie können auch aus anderen Gründen fernbleiben, wenn Sie eine Bescheinigung der zuständigen Vermittlungsstelle vorlegen, aus der hervorgeht, warum die Abwesenheit notwendig ist (abgesehen von zwingenden Gründen, wie etwa einem Krankenhausaufenthalt des Pflegekindes). 

      Bedingungen 

      Um als Pflegeeltern oder -familie zu gelten, müssen Sie vom Gericht, einer anerkannten Pflegeeinrichtung, dem Jugendamt oder dem Ausschuss für besondere Jugendhilfe als Pflegeeltern oder -familie angewiesen worden sein. 

      Betrag 

      Wenn Sie der Arbeit fernbleiben, um sich um eine Ihnen anvertraute Person zu kümmern, haben Sie Anspruch auf eine Pauschalentschädigung von 142,77 €  pro Tag der Abwesenheit und pro Familie. Diese Zulage wird monatlich vom LfA ausgezahlt.

      Schritte, um Urlaub für die Pflege von Kindern zu erhalten

        Sie müssen Ihren Arbeitgeber mindestens einen Monat vor Beginn des Urlaubs per Einschreiben oder durch Aushändigung eines Schriftstücks, dessen Doppel vom Arbeitgeber unterzeichnet werden muss, benachrichtigen. In der Benachrichtigung müssen Beginn und Ende des Urlaubs angegeben werden.

        Spätestens an dem Tag, an dem der Urlaub beginnt, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber die Dokumente vorlegen, die die Adoption des Kindes belegen.

        Um eine Leistung zu erhalten, müssen Sie bei dem für Ihre Region zuständigen LfA-Büro einen Antrag stellen. Schicken Sie das von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber ausgefüllte Formular C 61 - Pflegebetreuung an das Amt zurück. 

        Der Pflegeelternurlaub

        Wenn Sie ein oder mehrere Kinder für mindestens sechs Monate in Ihre Familie aufnehmen, haben Sie Anspruch auf Urlaub zur Pflegebetreuung. Der Pflegeelternteil kann unabhängig vom Alter des Kindes 6 Wochen Urlaub nehmen (vorausgesetzt, das Kind ist minderjährig)! 

        Dauer 

        Der Urlaub beträgt 6 Wochen für jeden Pflegeelternteil (also 12 Wochen zusammen) + eine zusätzliche Woche, die alle zwei Jahre gewährt wird. 

        Bitte beachten Sie, dass jede zusätzliche Woche nur von einem Pflegeelternteil genommen oder zwischen beiden aufgeteilt werden kann. 

        Beispielsweise sind zu den 6 Wochen Urlaub „pro Pflegeelternteil“: 

        • 1 Woche ab dem 1. Januar 2019: d. h. 6 Wochen pro Pflegeelternteil + 1 Woche, die von einem einzelnen Elternteil genommen werden muss 
        • 2 Wochen ab dem 1. Januar 2021: d.h. 6 Wochen pro Pflegeelternteil + 2 Wochen, die sich beide Pflegeeltern teilen (ein Elternteil kann auch beide Wochen nehmen) 
        • 3 Wochen ab dem 1. Januar 2023: d.h. 6 Wochen pro Pflegeelternteil + 3 Wochen, die sich die beiden Pflegeeltern teilen (ein Elternteil kann auch die gesamten zusätzlichen Wochen nehmen) 
        • … 

        So wird der Urlaub aufgrund von Pflegebetreuung 2023 auf maximal 15 Wochen ausgeweitet, d. h. sechs Wochen pro Pflegeelternteil (also 12 kumuliert bei zwei Pflegeelternteilen) und drei Wochen, die nur von einem Elternteil genommen oder zwischen den beiden Elternteilen aufgeteilt werden können. 

        Wenn das Kind eine Behinderung hat, wird die maximale Dauer des Urlaubs aufgrund von Pflegebetreuung verdoppelt. 

        Der Pflegeelternurlaub  muss in einem Mal genommen werden und muss innerhalb von 12 Monaten nach der Eintragung des Kindes in das Bevölkerungs- oder Ausländerregister der Wohngemeinde des Arbeitnehmers beginnen.

        Vergütung 

        Ihr Arbeitgeber bezahlt die ersten drei Tage Ihres Elternurlaubs. Für den restlichen Zeitraum zahlt Ihre Krankenkasse eine Entschädigung, und zwar für alle Wochentage außer Sonntag. Diese Entschädigungen belaufen sich auf 82 % des entgangenen gedeckelten Lohns. 

        Schritte zur Inanspruchnahme des Elternurlaubs zur Betreuung von Kindern

          Sie müssen Ihren Arbeitgeber mindestens einen Monat vor Beginn des Urlaubs per Einschreiben oder durch Übergabe eines Schriftstücks, dessen Duplikat vom Arbeitgeber unterzeichnet wird, benachrichtigen. 

          Dieses Dokument muss das Datum des Beginns und des Endes des Erziehungsurlaubs enthalten. 

          Sie müssen einen Antrag bei der Krankenkasse einreichen, und zwar mittels des gesetzlich vorgeschriebenen Formulars. Dieser Antrag ist zusammen mit einem Auszug aus dem Bevölkerungsregister oder einem Nachweis über die Eintragung in das Nationalregister der Gemeinde, in der sie wohnen, einzureichen. Der Arbeitnehmer muss außerdem den Nachweis vorlegen, dass es sich um eine langfristige Aufnahme handelt. 

          Die Krankenkasse händigt dem Anspruchsberechtigten ein Auskunftsblatt aus, das der Arbeitnehmer zurückschickt (+ ggf. Bescheinigung über die im Rahmen der Entschädigungen übernommenen Versicherungsbedingungen). Dieses Auskunftsblatt kann digital ausgefüllt werden.