Administrative Schritte als (zukünftiger) Vater oder Co-Elternteil

Sind Sie Vater oder Co-Elternteil? Hier finden Sie eine Zusammenfassung all Ihrer Rechte und Pflichten vor und nach der Geburt Ihres Kindes.

    Sind Sie verheiratet? Sie gelten dann automatisch als rechtlicher Vater des Kindes. Dies ist auch der Fall, wenn Sie seit weniger als 300 Tagen getrennt oder geschieden sind.

    Sind Sie nicht verheiratet? Das Kindesverhältnis kann bei der Gemeindeverwaltung festgestellt werden. Diese offizielle Anerkennung muss mit der Zustimmung der werdenden Mutter erfolgen, die eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin vorlegen muss.

    Diese Regeln gelten auch für Co-Eltern.

    Bei der Geburt Ihres Kindes haben Sie Anspruch auf 20 Tage Urlaub, die Sie innerhalb von vier Kalendermonaten ab dem Tag der Entbindung nehmen können. Diese Tage können auf einmal oder in mehreren Abschnitten genommen werden.

    Um diesen Urlaub in Anspruch zu nehmen und Ihre Vergütung zu erhalten, müssen Sie einige Formalitäten gegenüber Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenkasse erfüllen.

    Formalitäten gegenüber dem Arbeitgeber

    Um diesen Urlaub in Anspruch zu nehmen, müssen Sie Ihren Arbeitgeber informieren.

    Ist das Kindesverhältnis zum Vater festgestellt? Dann muss dem Antrag eine Geburtsurkunde beigefügt werden.

    Das Kindesverhältnis zum Vater ist nicht festgestellt? Dann sind dem Antrag folgende Dokumente beizufügen:

    • ein Auszug aus der Geburtsurkunde;
    • ein Auszug aus dem Bevölkerungsregister;
    • eine schriftliche, von der Mutter und dem Co-Elternteil unterschriebene Erklärung, in der aufgeführt ist, dass beide Partner entweder:
      • verheiratet sind,
      • an der Wohnadresse des Kindes rechtmäßig zusammenleben,
      • seit mindestens drei Jahren vor der Geburt ohne Unterbrechung de facto an der Wohnadresse des Kindes zusammenleben.
    • dass es keine Verwandtschaftsbeziehungen gibt, die eine Heirat verbieten;
    • dass der Co-Elternteil die einzige Person ist, die den Urlaub in Anspruch nehmen kann.

    Formalitäten gegenüber der Krankenkasse

    Ihre Leistungen beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse mittels eines entsprechenden Antragsformulars. Lesen Sie die Informationen auf der zweiten Seite des Formulars aufmerksam durch, bevor Sie es ausfüllen und an Ihre Krankenkasse schicken! 
    Nach Eingang Ihres Antrags wird Ihnen ein Informationsblatt zugesandt. Leiten Sie dieses schnellstmöglich an Ihre Krankenkasse weiter. Beachten Sie, dass die Auszahlung der Leistung erst nach Ablauf des letzten Urlaubstags erfolgt.

    Ihr Arbeitgeber wird auch zu Ihren Gehaltsangaben befragt. Ihre Krankenkasse wird Sie in jedem Fall über die befragten Arbeitgeber informieren. So können Sie dessen Angaben auf ihre Richtigkeit überprüfen.

    Leistungen

    Die ersten drei Tage werden zu 100 % vom Arbeitgeber bezahlt. Die anderen 17 Tage werden von der Krankenkasse in Höhe von 82 % des gedeckelten Brutto-Tageslohns bezahlt. Auf die Entschädigungen wird ein Berufssteuervorabzug von 11,11 % einbehalten. Diese Leistung wird in einer Summe ausgezahlt, nachdem der gesamte Vaterschaftsurlaub genommen wurde.

    Kumulierung mit Adoptionsurlaub

    Wenn Sie auch einen Adoptionsurlaub nehmen möchten, wird dieser gekürzt:

    • um eine Woche, wenn Sie 1 bis 5 Tage Geburtsurlaub genommen haben
    • um zwei Wochen, wenn Sie mehr als 5 Tage Geburtsurlaub genommen haben
    • um drei Wochen, wenn Sie mehr als zehn Tage Geburtsurlaub genommen haben.

    Formalitäten

    Sie haben Anspruch auf maximal 20 Tage Geburtsurlaub, der in halbe Tage aufgeteilt werden kann, unabhängig davon, ob diese aufeinander folgen oder nicht. Sie müssen lediglich einen Antrag per Einschreiben bei Ihrer Sozialversicherungskasse einreichen; bitte fügen Sie einen Auszug aus der Geburtsurkunde Ihres Kindes und die gewünschten Urlaubsdaten bei. 
    Achtung, dieser Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach der Geburt Ihres Kindes gestellt werden!

    Dieser Geburtsurlaub ist fakultativ. Wenn Sie weniger als acht Tage Urlaub nehmen, können Sie eine zusätzliche Unterstützung in Form von Dienstleistungsschecks erhalten.

    Gut zu wissen

    Um die kostenlosen Dienstleistungsschecks in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie für das zweite und dritte Quartal vor dem Quartal, in dem Sie entbunden haben, Sozialversicherungsbeiträge entrichtet haben.

    Leistungen

    Alle Leistungen finden Sie auf der Website des LfA

    Weitere Informationen

    Kontaktieren Sie einen UCM-Berater per E-Mail über [email protected] oder telefonisch unter 081 32 07 25.

    Wenn der Krankenhausaufenthalt der Mutter länger als sieben Tage dauert und das Baby das Krankenhaus bereits verlassen hat, können Sie einen Teil der Mutterschaftsruhe umwandeln. Der Zeitraum endet, wenn auch die Mutter das Krankenhaus verlässt (spätestens jedoch mit dem Ende der Mutterschaftsruhe).

    Formalitäten gegenüber der Krankenkasse

    Als Vater oder gemeinsamer Elternteil müssen Sie die Umwandlung bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Dazu muss eine Bescheinigung des Krankenhauses vorgelegt werden, aus der hervorgeht:

    • das Datum, an dem der Krankenhausaufenthalt der Mutter begonnen hat
    • ein Nachweis, dass die Mutter seit mehr als sieben Tagen im Krankenhaus liegt
    • ein Nachweis, dass Ihr Kind das Krankenhaus verlassen hat.

    Lassen Sie sich bei Beendigung des Urlaubs die Bescheinigung über die Wiederaufnahme der Arbeit oder der Arbeitslosigkeit von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitslosenkasse bescheinigen und übermitteln Sie diese anschließend an die Krankenkasse.

    Leistungen

    • Sie sind Arbeitnehmer/in: Sie erhalten eine Entschädigung in Höhe von 60 % Ihres Bruttogehalts.
    • Sie sind arbeitssuchend: Sie erhalten eine Entschädigung in Höhe Ihres Arbeitslosengeldes.

    Welche Leistungen erhält die Mutter?

    Sie behalten Ihr Mutterschaftsruhegeld.

    Möchten Sie Elternurlaub nehmen, um mehr Zeit für Ihr Kind zu haben? Das ist möglich! Dieser Urlaub steht sowohl dem Vater als auch der Mutter offen und kann für jedes der Kinder genommen werden. Bei einer Mehrlingsgeburt wird der Urlaub für jedes Kind gewährt.

    Wie kann man Elternurlaub in Anspruch nehmen?

    Elternurlaub wird Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft und Vertragsbediensteten im öffentlichen Dienst im Rahmen einer „Laufbahnunterbrechung“ aufgrund der Geburt oder Adoption eines Kindes gewährt. 
    Sie müssen Ihren Arbeitgeber 2 Monate vor dem Datum, ab dem Sie den Elternurlaub beginnen möchten, darüber informieren. Diese Information muss ihm per Einschreiben oder durch Übergabe eines Schriftstücks mitgeteilt werden, von dem der Arbeitgeber Ihnen ein unterschriebenes Duplikat aushändigt.

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Urlaub in Anspruch nehmen zu können?

    Um dieses Recht in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie in den letzten 15 Monaten vor der Antragstellung 12 Monate lang ununterbrochen gearbeitet haben. Ist dies der Fall, darf Ihr Arbeitgeber Ihnen den Urlaub nicht verweigern (außer bei einer Unterbrechung Ihrer Arbeitszeit um ein Zehntel, für die die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich ist). Er kann ihn jedoch aus Gründen, die mit den betrieblichen Erfordernissen zusammenhängen, um bis zu maximal sechs Monate aufschieben. Er muss Ihnen dies innerhalb eines Monats nach Ihrer Antragstellung mitteilen.

    Ein Urlaub, 4 Formen

    Der Elternurlaub kann in vier Formen genommen werden (Vollzeit, Halbzeit, EinfünftelZeit, EInzehntel-Zeit). Es ist möglich, von einer Urlaubsform zu einer anderen zu wechseln, indem man einen neuen Antrag stellt. Um eine Halbzeit-, Einfünftel- oder Einzehntelzeitunterbrechung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie vollzeitbeschäftigt sein.

    Um die Zulage für Laufbahnunterbrechung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag über die vom LfA ausgegebenen Formulare oder über das Arbeitsamt Ihrer Region - Dienststelle für Leistungen bei Unterbrechung der Berufstätigkeit, stellen. Für Arbeitnehmer im Privatsektor kann dieser Antrag elektronisch über das Portal der Sozialen Sicherheit eingereicht werden.

    Die Bescheinigungen über die Geburt, Adoption oder Behinderung des Kindes müssen dem Arbeitgeber und dem LfA spätestens zu Beginn des Urlaubs vorgelegt werden. Die Höhe der Zulage ist an den Index gekoppelt. Er variiert je nach gewählter Formel und Arbeitszeit (Vollzeit oder Teilzeit).

    Im öffentlichen Sektor gibt es ebenfalls verschiedene Urlaubsformen. Einige bieten einen Anspruch auf eine 100-prozentige Lohnfortzahlung oder eine Leistung des LfA, andere werden nicht vergütet. Wenden Sie sich an die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers oder an Ihre Gewerkschaftsvertretung, um sich über Ihre Rechte zu informieren.

    Gut zu wissen

    • Dieser Urlaub kann ab dem Zeitpunkt der Geburt (oder dem Ende der Mutterschaftsruhe) bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes genommen werden.
    • Bei einer Adoption kann der Urlaub ab dem Tag der Eintragung des Kindes in das Bevölkerungs- oder Ausländerregister genommen werden, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres.
    • Während des Elternurlaubs genießt der Arbeitnehmer Kündigungsschutz, mit Ausnahme einer Unterbrechung von einem Zehntel, für die die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich ist. Dieser Schutz beginnt am Tag der schriftlichen Antragstellung beim Arbeitgeber und endet drei Monate nach dem Ende des Urlaubs.
    • Am Ende des Elternurlaubs können Sie bei Ihrem Arbeitgeber eventuell einen Zeitkredit von bis zu 51 Kalendermonaten über Ihre gesamte Laufbahn hinweg beantragen. Diese Frist ändert sich nicht in Abhängigkeit von der beantragten Form der Unterbrechung (Vollzeit, Halbzeit, Einfünftel oder Einzehntel). Außerdem kann der Arbeitgeber die Ausübung dieses Rechts aus betrieblichen Gründen immer aufschieben.

    Höhe der Zulage

    Art des Elternurlaubs 
     
    Höhe der Zulage 
     
    Vollständige Arbeitsunterbrechung für 4 Monate (in einem zusammenhängenden Zeitraum oder aufgeteilt in Zeiträume von mindestens einer Woche)879,15 €/Monat 
     
    Halbzeitleistungsreduzierung für 8 Monate (in einem zusammenhängenden Zeitraum oder aufgeteilt in Zeiträume von mindestens 2 Monaten)405,23 €/Monat
    Verkürzung der Arbeitszeit um ein Fünftel für 20 Monate (in einem zusammenhängenden Zeitraum oder aufgeteilt in Zeiträume von mindestens fünf Monaten)137,48 €/Monat
    Verkürzung der Arbeitszeit um ein Zehntel für 40 Monate (in einem zusammenhängenden Zeitraum oder aufgeteilt in Zeiträume von mindestens 10 Monaten)68,74 €/Monat

    Nettobeträge am 1. Dezember 2022

    Im Privatsektor ersetzt das Zeitkredit-System die früheren Regelungen zur Laufbahnunterbrechung (im öffentlichen Sektor gelten diese weiterhin).

    Verschiedene Formeln

    Zeitkredite sind ein Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, außer in Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen. Um eine dieser Formeln in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Ihren Arbeitgeber per Einschreiben benachrichtigen. Die Unterbrechungsentschädigung muss ebenfalls per Einschreiben mit dem in den verschiedenen Büros des LfA erhältlichen Formular beantragt werden, und zwar spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Zeitkredits. Dieser Antrag ist an das Regionale Arbeitsamt - Dienststelle Laufbahnunterbrechung und Zeitkredit zu richten.

    Wenn Sie mehr über die Zugangsbedingungen, die Dauer und die Beträge der verschiedenen Formeln erfahren möchten, können Sie sich an die Regelungsabteilung des LfA oder an den Sozialdienst Ihrer Krankenkasse wenden.

    Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA)

    Zentralverwaltung 
    Boulevard de l'Empereur 7 - 1000 Brüssel
    Tel. 02 515 41 11 - www.lfa.be

    Als Arbeitnehmer haben Sie unabhängig vom Alter des Kindes (sofern es minderjährig ist) einen Urlaubsanspruch von 6 Wochen! Im Falle einer körperlichen oder geistigen Behinderung des Kindes wird dieser Urlaub auf 12 Wochen erhöht.

    Ist dieser Urlaub teilbar?

    Nein, Sie müssen Ihren Urlaub auf einmal nehmen. Er wird daher auf keinen Fall aufgeteilt.

    Wann müssen Sie Ihren Urlaub beginnen?

    Der Urlaub muss innerhalb von zwei Monaten nach der Eintragung Ihres Kindes in das Bevölkerungs- oder Ausländerregister beginnen.

    Wenn Sie möchten, können Sie das Ende Ihres Urlaubs vor dem Ende des maximal zulässigen Zeitraums festlegen, vorausgesetzt, Sie haben einen Urlaub von mindestens einer Woche oder einem Vielfachen davon genommen.

    Andernfalls dauert der Urlaub bis zum Ende des maximal zulässigen Zeitraums.

    Wenn Ihr Kind während Ihres Urlaubs außerdem seinen achten Geburtstag erreicht, endet der Urlaub am Tag vor diesem Datum.

    Bei einer internationalen Adoption kann der Adoptionsurlaub früher beginnen (d. h. ab dem Tag nach der Genehmigung der Entscheidung, das Kind dem Adoptierenden anzuvertrauen, durch die zuständige zentrale Behörde der Gemeinschaft), um das Kind in seinem Herkunftsland abzuholen, damit es tatsächlich in Ihre Familie aufgenommen werden kann.

    Welche Schritte müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber unternehmen?

    Sie müssen Ihren Arbeitgeber mindestens einen Monat vor Beginn des Urlaubs per Einschreiben oder durch Aushändigung eines Schriftstücks, dessen Duplikat von Ihrem Arbeitgeber unterzeichnet wird, informieren.

    In dieser Mitteilung müssen Beginn und Ende des Urlaubs aufgeführt sein.

    Spätestens an dem Tag, an dem der Urlaub beginnt, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber die Dokumente vorlegen, die die Adoption des Kindes belegen.

    Welche Schritte müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse unternehmen?

    Sie müssen bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag stellen: Formular für Arbeitnehmer, Formular für Selbstständige. In diesem Antrag müssen das Datum des Beginns und des Endes des Adoptionsurlaubs aufgeführt sein und es ist ein Nachweis über die Eintragung Ihres Kindes im Bevölkerungsregister oder Ausländerregister Ihrer Wohngemeinde beizufügen.

    Bei einer Behinderung Ihres Kindes muss ebenfalls eine Bescheinigung beigefügt werden.

    Kumulierung mit Geburtsurlaub

    Wenn Sie auch Geburtsurlaub genommen haben, wird Ihr Adoptionsurlaub gekürzt:

    • um eine Woche, wenn Sie 1 bis 5 Tage Geburtsurlaub genommen haben
    • um zwei Wochen, wenn Sie mehr als 5 Tage Geburtsurlaub genommen haben

    Welchen Betrag erhalten Sie?

    • Arbeiten Sie im privaten Sektor? 
      Während der ersten drei Tage zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber Ihr normales Gehalt. 
      Danach erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse 82 % Ihres täglichen Bruttolohns mit einer Obergrenze von 174,10 € (1. Januar 2024), und zwar für 6 Tage pro Woche.
    • Sind Sie selbstständig? 
      Die Entschädigung für Adoptionsurlaub beträgt 597,07 €(1. November 2023) brutto pro vollständige und ununterbrochene Woche, auf die ein Berufssteuervorabzug einbehalten wird. Dieser Betrag wird mit der Anzahl der Wochen, in denen Sie nicht gearbeitet haben, multipliziert und in einer Summe spätestens einen Monat nach dem Beginn Ihrer Ausfallzeit ausgezahlt.
    • Arbeiten Sie im öffentlichen Sektor? 
      Im öffentlichen Sektor gibt es verschiedene Formen des Sonderurlaubs. Einige bieten einen Anspruch auf eine 100-prozentige Lohnfortzahlung, andere werden nicht vergütet. Die genauen Regelungen, Anwendungsbedingungen und Verfahren erfahren Sie bei der zuständigen Behörde, bei Lehrkräften beim Schulleiter oder bei Ihrer Gewerkschaft.

    Weitere Informationen zu Arbeitsunfähigkeit, Wiederaufnahme der Arbeit, den erforderlichen Schritten, Entschädigungen usw. finden Sie im Abschnitt „Arbeitsunfähigkeit im Zeitverlauf“.

    In einigen Fällen können Sie diesen Basiszeitraum verlängern:

    • Sie adoptieren allein? Sie können diesen Basiszeitraum um 1 Woche verlängern
    • Sie adoptieren zu zweit (2 Adoptiveltern)? Sie können diesen Basiszeitraum um 1 Woche verlängern, aber nur zugunsten Ihres Adoptionspartners.
    • Sie adoptieren ein minderjähriges Kind mit einer Behinderung? Sie können die Dauer Ihres Adoptionsurlaubs verdoppeln, wenn das Kind:
      • an einer körperlichen oder geistigen Behinderung von mindestens 66 % leidet;
      • an einer Erkrankung leidet, die dazu führt, dass mindestens 4 Punkte in Säule 1 der sozialmedizinischen Skala vergeben werden;
      • oder an einer Erkrankung leidet, die dazu führt, dass in allen drei Säulen der sozialmedizinischen Skala zusammen mindestens 9 Punkte vergeben werden.
    • Sie adoptieren gleichzeitig mehrere minderjährige Kinder? Sie können Ihren Adoptionsurlaub um zwei Wochen verlängern.

    Wenn Sie ein oder mehrere Kinder in Ihre Familie aufnehmen, können Sie 6 Tage pro Jahr von der Arbeit fernbleiben, um das Kind/die Kinder zu betreuen.

    Dauer

    Sie können bis zu 6 Tage pro Jahr und Pflegefamilie (nicht pro Arbeitnehmer) von der Arbeit fernbleiben, um verschiedene Verpflichtungen im Rahmen der Pflegefamilie zu erfüllen, insbesondere in folgenden Fällen:

    • Anhörung bei den zuständigen Justiz- und Verwaltungsbehörden
    • Kontakte zu den Eltern des Kindes oder der untergebrachten Person oder zu Dritten, die für das Kind oder die untergebrachte Person wichtig sind
    • Kontakte mit der Arbeitsvermittlung
    • Sie können auch aus anderen Gründen fernbleiben, wenn Sie eine Bescheinigung der zuständigen Vermittlungsstelle vorlegen, aus der hervorgeht, warum die Abwesenheit notwendig ist (abgesehen von zwingenden Gründen, wie etwa einem Krankenhausaufenthalt des Pflegekindes).

    Bedingungen

    Um als Pflegeeltern oder -familie zu gelten, müssen Sie vom Gericht, einer anerkannten Pflegeeinrichtung, dem Jugendamt oder dem Ausschuss für besondere Jugendhilfe als Pflegeeltern oder -familie angewiesen worden sein.

    Schritte

    Gegenüber dem Arbeitgeber:

    Um Ihr Recht auf Urlaub aufgrund von Pflegebetreuung auszuüben, benachrichtigen Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich und legen Sie ihm folgende Unterlagen vor:

    1. die offizielle Entscheidung, die Ihren Status als Pflegeelternteil belegt
    2. auf Verlangen des Arbeitgebers einen Nachweis über das Ereignis, das Ihre Abwesenheit rechtfertigt
    3. wenn Sie und Ihr Ehepartner (oder Ihre Ehepartnerin) zu Pflegeeltern ernannt wurden, eine Bescheinigung, aus der die Aufteilung der Urlaubstage hervorgeht.

    Gegenüber dem LfA:

    Um eine Leistung zu erhalten, müssen Sie bei dem für Ihre Region zuständigen LfA-Büro einen Antrag stellen. Schicken Sie das von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber ausgefüllte Formular C 61 - Erziehungspflege an das Amt zurück.

    Betrag

    Wenn Sie der Arbeit fernbleiben, um sich um eine untergebrachte Person zu kümmern, haben Sie Anspruch auf eine Pauschalentschädigung (Beträge finden Sie auf der Website des LfA). Diese Zulage wird monatlich vom LfA ausgezahlt.

    Der Urlaub aufgrund von Pflegebetreuung

    Wenn Sie ein oder mehrere Kinder für mindestens sechs Monate in Ihre Familie aufnehmen, haben Sie Anspruch auf Urlaub aufgrund von Pflegebetreuung. Der Pflegeelternteil kann unabhängig vom Alter des Kindes 6 Wochen Urlaub nehmen (vorausgesetzt, das Kind ist minderjährig)!

    Dauer

    Der Urlaub beträgt 6 Wochen für jeden Pflegeelternteil (also 12 Wochen zusammen) + eine zusätzliche Woche, die alle zwei Jahre gewährt wird.

    Bitte beachten Sie, dass jede zusätzliche Woche nur von einem Pflegeelternteil genommen oder zwischen beiden aufgeteilt werden kann.

    Beispielsweise sind zu den 6 Wochen Urlaub „pro Pflegeelternteil“:

    • 1 Woche ab dem 1. Januar 2019: d. h. 6 Wochen pro Pflegeelternteil + 1 Woche, die von einem einzelnen Elternteil genommen werden muss
    • 2 Wochen ab dem 1. Januar 2021: d.h. 6 Wochen pro Pflegeelternteil + 2 Wochen, die sich beide Pflegeeltern teilen (ein Elternteil kann auch beide Wochen nehmen)
    • 3 Wochen ab dem 1. Januar 2023: d.h. 6 Wochen pro Pflegeelternteil + 3 Wochen, die sich die beiden Pflegeeltern teilen (ein Elternteil kann auch die gesamten zusätzlichen Wochen nehmen)

    So wird der Urlaub aufgrund von Pflegebetreuung 2023 auf maximal 15 Wochen ausgeweitet, d. h. sechs Wochen pro Pflegeelternteil (also 12 kumuliert bei zwei Pflegeelternteilen) und drei Wochen, die nur von einem Elternteil genommen oder zwischen den beiden Elternteilen aufgeteilt werden können.

    Wenn das Kind eine Behinderung hat, wird die maximale Dauer des Elternurlaubs zur Betreuung verdoppelt.

    Fristen

    Der Urlaub aufgrund von Pflegebetreuung muss auf einmal genommen werden und muss innerhalb von 12 Monaten nach der Eintragung des Kindes in das Bevölkerungs- oder Ausländerregister der Wohngemeinde des Arbeitnehmers beginnen.

    Schritte

    Gegenüber dem Arbeitgeber

    Sie müssen Ihren Arbeitgeber mindestens einen Monat vor Beginn des Urlaubs per Einschreiben oder durch Übergabe eines Schriftstücks, dessen Duplikat vom Arbeitgeber unterzeichnet wird, benachrichtigen.

    Dieses Dokument muss das Datum des Beginns und des Endes des Urlaubs aufgrund von Pflegebetreuung enthalten.

    Gegenüber der Krankenkasse

    • Stellen Sie bei der Krankenkasse einen Antrag mittels gesetzliches Formular vorgesehen und legen Sie diesem einen Auszug aus dem Bevölkerungsregister oder einen Nachweis über die Eintragung im Nationalregister der Gemeinde bei, in der sie wohnen. Der Arbeitnehmer muss außerdem den Nachweis vorlegen, dass es sich um eine langfristige Aufnahme handelt.
    • Die Krankenkasse händigt dem Anspruchsberechtigten ein Auskunftsblatt aus, das der Arbeitnehmer zurückschickt (+ ggf. Bescheinigung über die im Rahmen der Leistungen übernommenen Versicherungsbedingungen).

    Betrag

    Ihr Arbeitgeber bezahlt die ersten drei Tage Ihres Elternurlaubs.

    Für den restlichen Zeitraum zahlt Ihre Krankenkasse eine Entschädigung, und zwar für alle Wochentage außer Sonntag.

    Diese Leistungen belaufen sich auf 82 % Ihres täglichen Bruttolohns mit einer Obergrenze von 174,10 € (am 1. Dezember 2022).