Die verschiedenen Urlaubsformen für Eltern

Elternurlaub, Zeitkredit, Stillurlaub, Urlaub aus zwingenden Gründen... Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Urlaubsmöglichkeiten, die es für Eltern gibt.

Bei einem Krankenhausaufenthalt des Babys

Wenn Ihr Baby ab dem Tag der Geburt mindestens sieben Tage lang ununterbrochen im Krankenhaus behandelt werden muss, ist eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs möglich.

Was sind die Voraussetzungen, um diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen?

  • Das Baby muss vom Tag seiner Geburt an stationär behandelt werden. Dieser Krankenhausaufenthalt muss mindestens sieben Tage lang ununterbrochen dauern.
  • Der postnatale Geburtsurlaub kann um den Zeitraum verlängert werden, der dem Krankenhausaufenthalt des Babys entspricht, dessen Dauer die ersten sieben Tage überschreitet.
  • Die Verlängerung beginnt am ersten Tag nach der obligatorischen Mutterschaftsruhe, die postnatal 9 Wochen beträgt.
  • Die Verlängerung erstreckt sich auf maximal 24 Wochen. Eventuelle fakultative Wochen müssen nach der Verlängerung innerhalb von 21 Wochen nach Ende der Verlängerung genommen werden.

Beispiel

  • Ihr Kind ist am 1. Oktober geboren
  • Es bleibt 25 Tage im Krankenhaus, d. h. bis zum 25. Oktober. Eine Verlängerung ist daher möglich.
  • Wie berechnet die Krankenkasse Ihre Verlängerung? 25 (Tage des Krankenhausaufenthalts) - 7 (die ersten 7 Tage werden nicht berücksichtigt) = 18 Tage.
  • Die Verlängerung beträgt 18 Tage und beginnt am ersten Tag nach der obligatorischen Mutterschaftsruhe (nach den obligatorischen 9 Wochen postnatalen Urlaubs).

Was müssen Sie der Krankenkasse mitteilen?

Um die Verlängerung zu erhalten, stellen Sie einen Antrag und übermitteln Sie Ihrer Krankenkasse die folgenden Informationen und Dokumente:

  • Innerhalb von 14 Tagen nach der Geburt: eine Bescheinigung des Krankenhauses, aus der das Geburtsdatum sowie der Zeitraum des Krankenhausaufenthalts des Babys hervorgeht (Anfangs- und Enddatum)
  • Am Ende des Krankenhausaufenthalts: eine neue Bescheinigung des Krankenhauses, die den Zeitraum bestätigt, in dem das Baby im Krankenhaus war.

Siehe auch meine Gesundheitsinfos (auf Französisch)

Der Elternurlaub

Wenn Sie Elternurlaub nehmen möchten, um länger zu stillen oder um mehr Zeit für Ihr Kind zu haben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, darüber nachzudenken.

Wie kann man Elternurlaub in Anspruch nehmen?

Elternurlaub wird Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft und Vertragsbediensteten im öffentlichen Dienst im Rahmen einer „Laufbahnunterbrechung“ aufgrund der Geburt oder Adoption eines Kindes gewährt. Er ist sowohl für den Vater als auch für die Mutter zugänglich und kann für jedes der Kinder genommen werden. Bei einer Mehrlingsgeburt wird der Urlaub für jedes Kind gewährt.

Sie müssen Ihren Arbeitgeber 2 Monate vor dem Datum, ab dem Sie den Elternurlaub beginnen möchten, darüber informieren. Diese Information muss ihm per Einschreiben oder durch Übergabe eines Schriftstücks, von dem der Arbeitgeber Ihnen eine unterschriebene Zweitschrift aushändigt, mitgeteilt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Urlaub zu erhalten?

Um dieses Recht in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie in den letzten 15 Monaten vor der Antragstellung zwölf Monate lang ununterbrochen beschäftigt gewesen sein. Wenn dies der Fall ist, darf Ihr Arbeitgeber Ihnen den Urlaub nicht verweigern. Er kann ihn jedoch aus betrieblichen Gründen um bis zu maximal sechs Monate aufschieben. Er muss Ihnen dies innerhalb eines Monats nach Ihrer Antragstellung mitteilen.

Ein Urlaub, 4 Formen

Der Elternurlaub kann in vier Formen genommen werden: Vollzeit, Halbzeit, Ein Fünftel, Ein Zehntel. Es ist möglich, von einer Urlaubsform zu einer anderen zu wechseln, indem man einen neuen Antrag stellt. Um eine Halbzeit-, eine Fünftel- - oder eine Zehntelunterbrechung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie vollzeitbeschäftigt sein.

Um die Leistung für Laufbahnunterbrechung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag über die vom LfA ausgegebenen Formulare oder über das Arbeitsamt Ihrer Region - Dienststelle für Leistungen bei Unterbrechung der Berufstätigkeit, stellen. Für Arbeitnehmer im Privatsektor kann dieser Antrag elektronisch über das Portal der Sozialen Sicherheit eingereicht werden.

Die Bescheinigungen über die Geburt, Adoption oder Behinderung des Kindes müssen dem Arbeitgeber und dem LfA spätestens zu Beginn des Urlaubs vorgelegt werden. Die Höhe der Zulage ist an den Index gekoppelt. Sie variiert je nach gewählter Formel, Arbeitszeit (Vollzeit oder Teilzeit), Art des Sektors, in dem Sie tätig sind (z. B. öffentlich oder privat), Alter (über oder unter 50 Jahre) und Familienstand (alleinstehend mit Kindern oder nicht).

Im öffentlichen Sektor gibt es ebenfalls verschiedene Urlaubsformen. Einige bieten einen Anspruch auf eine 100-prozentige Lohnfortzahlung oder eine Leistung des LfA, andere werden nicht vergütet. Wenden Sie sich an die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers oder an Ihre Gewerkschaftsvertretung, um sich über Ihre Rechte zu informieren.

Gut zu wissen

  • Dieser Urlaub kann ab dem Zeitpunkt der Geburt (oder dem Ende der Mutterschaftsruhe) bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes genommen werden.
  • Bei einer Adoption kann der Urlaub ab dem Tag der Eintragung des Kindes in das Bevölkerungs- oder Ausländerregister genommen werden, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres.
  • Während des Elternurlaubs genießen die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Kündigungsschutz. Dieser Schutz beginnt am Tag der schriftlichen Antragstellung beim Arbeitgeber und endet drei Monate nach dem Ende des Urlaubs.
  • Am Ende des Elternurlaubs können Sie bei Ihrem Arbeitgeber eventuell einen Zeitkredit von bis zu 51 Kalendermonaten über Ihre gesamte Laufbahn hinweg beantragen. Diese Frist ändert sich nicht in Abhängigkeit von der beantragten Form der Unterbrechung (Vollzeit, Halbzeit, Fünftel oder Zehntel). Außerdem kann der Arbeitgeber die Ausübung dieses Rechts aus betrieblichen Gründen immer aufschieben.

Höhe der Zulage

Beachten Sie, dass die Höhe der Zulage je nach Alter, Arbeitszeit, Art des Sektors (privater, öffentlicher oder Bildungssektor), Familienstand und der von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer beantragten Urlaubsdauer variiert. Die nachstehenden Beträge gelten für einen Arbeitnehmer im Privatsektor, der unter 50 Jahre alt und nicht alleinstehend ist. Für die anderen Berechnungstabellen besuchen Sie die Website des LfA.

Art des Elternurlaubs
 
Höhe der Zulage       
 
Vollständige Unterbrechung der Arbeit für 4 Monate (in einem zusammenhängenden Zeitraum oder aufgeteilt in Zeiträume von mindestens einem Monat; abweichend von der allgemeinen Regel und mit Zustimmung des Arbeitgebers können die vier Monate in Wochen aufgeteilt werden (maximal 16 Wochen)).896,73 €/Monat
 
Halbtagsleistungsreduzierung für 8 Monate (in einem zusammenhängenden Zeitraum oder aufgeteilt in Zeiträume von mindestens 2 Monaten)413,34 €/Monat
Verkürzung der Arbeitszeit um ein Fünftel für 20 Monate (in einem zusammenhängenden Zeitraum oder aufgeteilt in Zeiträume von mindestens fünf Monaten)140,23 €/Monat
Verkürzung der Arbeitszeit um ein Zehntel für 40 Monate (in einem zusammenhängenden Zeitraum oder aufgeteilt in Zeiträume von mindestens 10 Monaten)70,11 €/Monat

Nettobeträge am 1. November 2023.

Weitere Informationen

Wenn Sie Fragen zum Elternurlaub haben, kontaktieren Sie das LfA telefonisch unter 02 515 44 44 oder über ihr Kontaktformular. Besuchen Sie auch die Website des LfA.

Urlaub und Stillpause

Wenn Sie Ihr Kind stillen möchten, gibt es verschiedene Vorkehrungen, die Sie bei Ihrem Arbeitgeber treffen können, um das Stillen zu erleichtern.

Stillpausen

Wenn Sie Ihr Kind auch nach Wiederaufnahme der Arbeit noch stillen möchten, können Sie Ihre Arbeitsleistung aussetzen, um Ihr Kind zu stillen oder Muttermilch zu entnehmen.

An jedem Arbeitstag haben Sie Anspruch auf:

  • 1/2 Stunde Stillpause, wenn Sie mindestens 4 Stunden pro Tag arbeiten
  • 1 Stunde (oder 2 mal 1/2 Stunde), wenn Sie 7,5 Stunden pro Tag arbeiten

Dieser Anspruch besteht bis zu sieben Monate nach der Entbindung und kann gegebenenfalls um bis zu zwei Monate verlängert werden.

Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen Sie jeden Monat eine von Ihrem Arbeitgeber und von Ihnen selbst ausgefüllte Bescheinigung bei der Geldleistungsabteilung Ihrer Krankenkasse einreichen. Der Lohn, der Ihnen aufgrund der Stillpausen entgeht, wird durch eine Geldleistung in Höhe von 82 % Ihres Lohns ohne Obergrenze ausgeglichen.

Im öffentlichen Dienst

Wenn Sie im öffentlichen Dienst oder im Bildungswesen tätig sind, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder Ihre Gewerkschaft, um zu erfahren, ob Sie Anspruch auf Stillpausen haben und wenn ja, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen dies der Fall ist.

Unbezahlter Stillurlaub

Dieser Urlaub wird nicht vergütet. Sie können ihn nur mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers in Anspruch nehmen. Dieser unbezahlte Urlaub dauert selten länger als drei Monate und führt nicht dazu, dass Sie Ihren Anspruch auf Gesundheitsversorgung verlieren. Sollte der Zeitraum länger sein, wenden Sie sich an Ihren Kundeberater.

Der Zeitkredit

Im Privatsektor ersetzt das Zeitkredit-System die früheren Regelungen zur Laufbahnunterbrechung (im öffentlichen Sektor gelten diese weiterhin).

Verschiedene Formeln

Zeitkredite sind ein Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, außer in Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen. Um eine dieser Formeln in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Ihren Arbeitgeber per Einschreiben benachrichtigen. Die Unterbrechungsentschädigung muss ebenfalls per Einschreiben mit dem in den verschiedenen Büros des LfA erhältlichen Formular beantragt werden, und zwar spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Zeitkredits. Dieser Antrag ist an das Regionale Arbeitsamt - Dienststelle Laufbahnunterbrechung und Zeitkredit zu richten.

Wenn Sie mehr über die Zugangsbedingungen, die Dauer und die Beträge der verschiedenen Formeln erfahren möchten, können Sie sich an die für die entsprechende Regelung zuständige Direktion des LfA oder an den Sozialdienst Ihrer Krankenkasse wenden.

Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA)

Zentralverwaltung
Boulevard de l'Empereur 7 - 1000 Brüssel
Tel. 02 515 41 11 - www.lfa.be

Unbezahlter Urlaub

Auf unbezahlten Urlaub besteht kein Rechtsanspruch. Die Unterbrechung Ihrer Erwerbstätigkeit oder Ihre Arbeitsuche hat Folgen für die soziale Sicherheit, insbesondere für die Arbeitslosenversicherung und die Krankenpflege- und Entschädigungspflichtversicherung. Es kann sein, dass Sie bestimmte Rechte verlieren, da Sie keine Beiträge mehr zahlen.

Sie können mit Ihrem Arbeitgeber immer eine vorübergehende Aussetzung Ihres Arbeitsvertrags vereinbaren (in manchen Branchen oder Unternehmen gibt es möglicherweise einen Tarifvertrag, der eine solche Regelung vorsieht). In diesem Fall sollten Sie alle Modalitäten vereinbaren, auf die Sie sich einigen können. Während des unbezahlten Urlaubs ist Ihr Arbeitgeber nicht verpflichtet, Sie zu entlohnen, und Sie genießen keinen Kündigungsschutz.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, informieren Sie sich beim Sozialdienst der CKK.

Urlaub aus zwingenden Gründen

Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft haben Anspruch auf zehn Tage unbezahlten Urlaub aus zwingenden Gründen pro Kalenderjahr, insbesondere wenn die Anwesenheit bei einem kranken Kind erforderlich ist (in einigen Unternehmen werden einige dieser Urlaubstage bezahlt).

Wie können Sie diesen Urlaub beanspruchen?

Um Ihren Anspruch geltend zu machen, müssen Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich über Ihre Abwesenheit informieren und ihm ein ärztliches Attest vorlegen.