Schwangerschaft und Geburt: Checkliste der administrativen Formalitäten

Finden Sie heraus, welche administrativen Formalitäten Sie während der Schwangerschaft und nach der Geburt unternehmen müssen, je nach Ihrer Situation.

Vor der Entbindung

    • Prüfen Sie, welche Kosten Ihnen erstattet werden, je nach der Art der Krankenhausversicherung, die Sie abgeschlossen haben. Nehmen Sie eventuell eine Änderung des Versicherungsschutzes unter Berücksichtigung der Wartezeit vor.
    • Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arzt, welche Schwangerschaftserkrankungen ein Risiko für Ihr Baby darstellen.
    • Setzen Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich per Einschreiben über Ihre Schwangerschaft in Kenntnis. Abhängig von Ihrem beruflichen Umfeld (Beispiel: Gefahr für Mutter und Kind am Arbeitsplatz) oder wenn Sie glauben, dass Sie die Voraussetzung für eine Entfernung vom Arbeitsplatz erfüllen, bitten Sie Ihren Arbeitgeber, einen Termin mit der Arbeitsmedizin zu vereinbaren.
    • Melden Sie Ihr Kind ab dem vierten Schwangerschaftsmonat bei einer Tagesmutter oder in einer Kindertagesstätte an.
    • Wenn Sie und Ihr Partner nicht verheiratet sind, sollte die Vaterschaft bei Ihrer Gemeinde erklärt und anerkannt werden.
    • Informieren Sie die CKK ab dem vierten Monat über Ihre Schwangerschaft! Beantragen Sie auch das Kindergeld bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft oder der bei der Kinderzulagenkasse Camille (wenn Sie in der Wallonie wohnen). Reichen Sie Ihre Bescheinigung ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat ein.
    • Um Mutterschaftsgeld zu erhalten, schicken Sie dem Vertrauensarzt der Krankenkasse eine ärztliche Bescheinigung mit dem Datum des Beginns Ihres Mutterschaftsurlaubs und dem voraussichtlichen Entbindungsdatum.
    • Mutterschaftsurlaub vor der Entbindung: Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenkasse das voraussichtliche Entbindungsdatum so schnell wie möglich mit. 
    • Sie möchten Ihren Mutterschaftsurlaub verlängern, indem Sie Elternurlaub oder eine andere Form des Urlaubs nehmen? Setzen Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich in Kenntnis.
    • Sie möchten im Krankenhaus entbinden? Lassen Sie sich das Anmeldeformular bereits im Vorfeld aushändigen, damit Sie die Kosten für Produkte und Leistungen kennen, die auf Sie zukommen, oder informieren Sie sich über die Website des Krankenhauses über die Aufnahmebedingungen.
    • Bestätigen Sie die Anmeldung des Kindes bei der Tagesmutter oder in der Tagesstätte ab dem siebten Schwangerschaftsmonat nochmals.
    • Sobald Sie im Krankenhaus angekommen sind, leiten Sie den Beleg für die Anzahlung an die Krankenkasse weiter, wenn Sie eine wahlfreie Versicherung bei der CKK abgeschlossen haben.
    • Prüfen Sie, welche Kosten Ihnen erstattet werden, je nach der Art der Krankenhausversicherung, die Sie abgeschlossen haben. Nehmen Sie eventuell eine Änderung des Versicherungsschutzes unter Berücksichtigung der Wartezeit vor.
    • Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arzt, welche Schwangerschaftserkrankungen ein Risiko für Ihr Baby darstellen.
    • Sie sind krank? Tragen Sie ein „K“ für Krankheit auf Ihre Stempelkarte ein.
    • Melden Sie Ihr Kind ab dem vierten Schwangerschaftsmonat bei einer Tagesmutter oder in einer Kindertagesstätte an.
    • Wenn Sie und Ihr Partner nicht verheiratet sind, sollte die Vaterschaft bei Ihrer Gemeinde erklärt und anerkannt werden.
    • Informieren Sie die CKK ab dem vierten Monat über Ihre Schwangerschaft! Beantragen Sie auch das Kindergeld bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft oder der bei der Kinderzulagenkasse Camille (wenn Sie in der Wallonie wohnen). Reichen Sie Ihre Bescheinigung ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat ein.
    • Um Mutterschaftsgeld zu erhalten, schicken Sie dem Vertrauensarzt der Krankenkasse eine ärztliche Bescheinigung mit dem Datum des Beginns Ihres Mutterschaftsurlaubs und dem voraussichtlichen Entbindungsdatum.
    • Mutterschaftsurlaub vor der Entbindung: Teilen Sie dem Arbeitsamt/Forem/Actiris und Ihrer Krankenkasse das voraussichtliche Entbindungsdatum so schnell wie möglich mit. 
    • Sie möchten im Krankenhaus entbinden? Lassen Sie sich das Anmeldeformular bereits im Vorfeld aushändigen, damit Sie die Kosten für Produkte und Leistungen kennen, die auf Sie zukommen, oder informieren Sie sich über die Website des Krankenhauses über die Aufnahmebedingungen.
    • Bestätigen Sie die Anmeldung des Kindes bei der Tagesmutter oder in der Tagesstätte ab dem siebten Schwangerschaftsmonat nochmals.
    • Sobald Sie im Krankenhaus angekommen sind, leiten Sie den Beleg für die Anzahlung an die Krankenkasse weiter, wenn Sie eine wahlfreie Versicherung bei der CKK abgeschlossen haben.
    • Prüfen Sie, welche Kosten Ihnen erstattet werden, je nach der Art der Krankenhausversicherung, die Sie abgeschlossen haben. Nehmen Sie eventuell eine Änderung des Versicherungsschutzes unter Berücksichtigung der Wartezeit vor.
    • Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arzt, welche Schwangerschaftserkrankungen ein Risiko für Ihr Baby darstellen.
    • Melden Sie Ihr Kind ab dem vierten Schwangerschaftsmonat bei einer Tagesmutter oder in einer Kindertagesstätte an.
    • Wenn Sie und Ihr Partner nicht verheiratet sind, sollte die Vaterschaft bei Ihrer Gemeinde erklärt und anerkannt werden.
    • Informieren Sie die CKK ab dem vierten Monat über Ihre Schwangerschaft! Beantragen Sie auch das Kindergeld bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft oder der bei der Kinderzulagenkasse Camille (wenn Sie in der Wallonie wohnen). Reichen Sie Ihre Bescheinigung ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat ein.
    • Um Mutterschaftsgeld zu erhalten, schicken Sie dem Vertrauensarzt der Krankenkasse eine ärztliche Bescheinigung mit dem Datum des Beginns Ihres Mutterschaftsurlaubs und dem voraussichtlichen Entbindungsdatum.
    • Mutterschaftsurlaub vor der Entbindung: Teilen Sie Ihrer Krankenkasse das voraussichtliche Entbindungsdatum so schnell wie möglich mit.
    • Sie möchten im Krankenhaus entbinden? Lassen Sie sich das Anmeldeformular bereits im Vorfeld aushändigen, damit Sie die Kosten für Produkte und Leistungen kennen, die auf Sie zukommen, oder informieren Sie sich über die Website des Krankenhauses über die Aufnahmebedingungen.
    • Bestätigen Sie die Anmeldung des Kindes bei der Tagesmutter oder in der Tagesstätte ab dem siebten Schwangerschaftsmonat nochmals.
    • Sobald Sie im Krankenhaus angekommen sind, leiten Sie den Beleg für die Anzahlung an die Krankenkasse weiter, wenn Sie eine wahlfreie Versicherung bei der CKK abgeschlossen haben.

    Nach der Entbindung

    Sie sind in einer Beziehung? Einige dieser Formalitäten können auch den Vater oder den Mitelternteil betreffen!

      • Melden Sie das Kind innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Geburt beim Bevölkerungsamt der Gemeinde an, in der es zur Welt gekommen ist.
      • Um Kindergeld zu erhalten, lassen Sie der Kindergeldkasse die Bescheinigung zukommen, die Ihnen bei der Anmeldung des Kindes von der Gemeindebehörde ausgehändigt wird. 
      • Reichen sie den Auszug aus der Geburtsurkunde Ihres Kindes bei der Krankenkasse ein. Diese Urkunde ist für das Ende Ihres Mutterschaftsurlaubs ausschlaggebend. Sie dient aber auch zur Anmeldung des Kindes bei der CKK (auch über die App Baby&Mama möglich) und zur Beantragung der Geburtsprämie.
      • Um Ihren Mutterschaftsurlaub nach der Entbindung zu beenden, füllen Sie die Bescheinigung über die Wiederaufnahme der Arbeit aus. Schicken Sie diese Ihrer Krankenkasse zu.
      • Der Geburtsurlaub: Der Vater oder der Mitelternteil muss den Arbeitgeber unmittelbar informieren und ihm eine Kopie der Geburtsurkunde vorlegen. Danach muss er auch einen Antrag auf Geldleistungen bei seiner Krankenkasse einreichen.  
        Wenn er selbstständig ist, muss er ein Antragsformular per Einschreiben an seine Sozialversicherungskasse schicken. Er muss diesem Antrag einen Auszug aus der Geburtsurkunde des Kindes sowie die gewünschten Urlaubstermine beifügen.
      • Schicken Sie die Krankenhausrechnung sowie die Rechnungen für die Kosten vor und nach dem Krankenhausaufenthalt zusammen mit dem ausgefüllten Dokument „Antrag auf Kostenbeteiligung“ an Ihren Versicherer (wenn Sie eine private Krankenhausversicherung haben) oder an die Krankenkasse, um Ihre Krankenhauskosten erstattet zu bekommen (die Kostenbeteiligung durch die CKK ist je nach gewähltem Versicherungsschutz unterschiedlich hoch). 
      • Setzen Sie sich mit Kaleido in Verbindung und bestätigen Sie nochmals die Anmeldung Ihres Kindes bei der Tagesmutter oder der Kindertagesstätte. 
      • Wenn das Kind zwei Monate alt ist, beginnen Sie mit den Pflichtimpfungen und lassen Sie das Formular ausfüllen, das Ihnen bei der Geburt von der Gemeindebehörde ausgehändigt wurde. 
      • Ihr Kind besucht die Tagesstätte oder eine Tagesmutter? Die Kosten für die Betreuung der Kinder in der Tagesstätte oder bei der Tagesmutter sind steuerlich absetzbar.
      • Melden Sie das Kind innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Geburt beim Bevölkerungsamt der Gemeinde an, in der es zur Welt gekommen ist.
      • Um Kindergeld zu erhalten, lassen Sie der Kindergeldkasse die Bescheinigung zukommen, die Ihnen bei der Anmeldung des Kindes von der Gemeindebehörde ausgehändigt wird. 
      • Reichen sie den Auszug aus der Geburtsurkunde Ihres Kindes bei der Krankenkasse ein. Diese Urkunde ist für das Ende Ihres Mutterschaftsurlaubs ausschlaggebend. Sie dient aber auch zur Anmeldung des Kindes bei der CKK (auch über die App Baby&Mama möglich) und zur Beantragung der Geburtsprämie.
      • Um Ihren Mutterschaftsurlaub nach der Entbindung zu beenden, füllen Sie die Bescheinigung über die Wiederaufnahme des Arbeitslosengeldes aus. Schicken Sie diese Ihrer Krankenkasse zu.
      • Der Geburtsurlaub: Der Vater oder der Mitelternteil muss den Arbeitgeber unmittelbar informieren und ihm eine Kopie der Geburtsurkunde vorlegen. Danach muss er auch einen Antrag auf Geldleistungen bei seiner Krankenkasse einreichen.  
        Wenn er selbstständig ist, muss er ein Antragsformular per Einschreiben an seine Sozialversicherungskasse schicken. Er muss diesem Antrag einen Auszug aus der Geburtsurkunde des Kindes sowie die gewünschten Urlaubstermine beifügen.
      • Schicken Sie die Krankenhausrechnung sowie die Rechnungen für die Kosten vor und nach dem Krankenhausaufenthalt zusammen mit dem ausgefüllten Dokument „Antrag auf Kostenbeteiligung“ an Ihren Versicherer (wenn Sie eine private Krankenhausversicherung haben) oder an die Krankenkasse, um Ihre Krankenhauskosten erstattet zu bekommen (die Kostenbeteiligung durch die CKK ist je nach gewähltem Versicherungsschutz unterschiedlich hoch). 
      • Setzen Sie sich mit Kaleido in Verbindung und bestätigen Sie nochmals die Anmeldung Ihres Kindes bei der Tagesmutter oder der Kindertagesstätte. 
      • Wenn das Kind zwei Monate alt ist, beginnen Sie mit den Pflichtimpfungen und lassen Sie das Formular ausfüllen, das Ihnen bei der Geburt von der Gemeindebehörde ausgehändigt wurde. 
      • Ihr Kind besucht die Tagesstätte oder eine Tagesmutter? Die Kosten für die Betreuung der Kinder in der Tagesstätte oder bei der Tagesmutter sind steuerlich absetzbar.
      • Melden Sie das Kind innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Geburt beim Bevölkerungsamt der Gemeinde an, in der es zur Welt gekommen ist.
      • Um Kindergeld zu erhalten, lassen Sie der Kindergeldkasse die Bescheinigung zukommen, die Ihnen bei der Anmeldung des Kindes von der Gemeindebehörde ausgehändigt wird. 
      • Reichen sie den Auszug aus der Geburtsurkunde Ihres Kindes bei der Krankenkasse ein. Diese Urkunde ist für das Ende Ihres Mutterschaftsurlaubs ausschlaggebend. Sie dient aber auch zur Anmeldung des Kindes bei der CKK (auch über die App Baby&Mama möglich) und zur Beantragung der Geburtsprämie.
      • Der Geburtsurlaub: Der Vater oder der Mitelternteil muss den Arbeitgeber unmittelbar informieren und ihm eine Kopie der Geburtsurkunde vorlegen. Danach muss er auch einen Antrag auf Geldleistungen bei seiner Krankenkasse einreichen.  
        Wenn er selbstständig ist, muss er ein Antragsformular per Einschreiben an seine Sozialversicherungskasse schicken. Er muss diesem Antrag einen Auszug aus der Geburtsurkunde des Kindes sowie die gewünschten Urlaubstermine beifügen.
      • Schicken Sie die Krankenhausrechnung sowie die Rechnungen für die Kosten vor und nach dem Krankenhausaufenthalt zusammen mit dem ausgefüllten Dokument „Antrag auf Kostenbeteiligung“ an Ihren Versicherer (wenn Sie eine private Krankenhausversicherung haben) oder an die Krankenkasse, um Ihre Krankenhauskosten erstattet zu bekommen (die Kostenbeteiligung durch die CKK ist je nach gewähltem Versicherungsschutz unterschiedlich hoch). 
      • Setzen Sie sich mit Kaleido in Verbindung und bestätigen Sie nochmals die Anmeldung Ihres Kindes bei der Tagesmutter oder der Kindertagesstätte. 
      • Wenn das Kind zwei Monate alt ist, beginnen Sie mit den Pflichtimpfungen und lassen Sie das Formular ausfüllen, das Ihnen bei der Geburt von der Gemeindebehörde ausgehändigt wurde. 
      • Ihr Kind besucht die Tagesstätte oder eine Tagesmutter? Die Kosten für die Betreuung der Kinder in der Tagesstätte oder bei der Tagesmutter sind steuerlich absetzbar.