HomeWas tun bei ....ArbeitsunfähigkeitIhre Geldleistungen

Primäre Arbeitsunfähigkeit - Selbständige

Da die Selbstständigen kein festes Brutto-Arbeitsentgelt beziehen, das der Krankenkasse als Bemessungsgrundlage für die Festlegung der Geldleistungen dienen könnte, erhalten sie einen festen Tagessatz, der davon abhängt, ob Unterhaltsberechtigte mitversorgt werden müssen oder nicht. Der Vordruck 225 wird bereits zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit zugesandt.

Die Höhe Ihrer Geldleistungen

Selbstständige können ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit Geldleistungen erhalten, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sieben Tage dauert. Allerdings wird bei einer Krankmeldung, die weniger als 7 Tage beträgt dennoch eine Karenzzeit von 7 Tagen angewandt.

 

Achtung: Die Auszahlung der Geldleistungen kann erst ab dem Datum der Unterzeichnung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung  durch den Arzt erfolgen.

  • 45,53 Euro je Tag für Zusammenwohnende;
  • 59,37 Euro je Tag für Alleinstehende;
  • 74,92 Euro je Tag für einen Haushaltsvorstand. 

Zahlungsverfahren

 
  • Das Krankengeld (Geldleistungen im ersten Jahr der Arbeitsunfähigkeit) wird für Selbstständige jeden Monat ausbezahlt. Um das genaue Überweisungsdatum zu erfahren klicken Sie auf den Zahlungskalender.
  • Krankengeld erhalten Sie für jeden Wochentag, außer für den Sonntag.
  • Das Krankengeld wird besteuert : ein Berufssteuervorabzug (von etwa 11 Prozent) wird auf Ihre Geldleistungen erhoben (während des ersten Jahres der Arbeitsunfähigkeit). 

Wichtig:  Sie müssen Sie Ihrer Krankenkasse jede Änderung in Ihrem Haushalt (Einkommen, Zusammensetzung) melden. Wenn die Einkommenslage Ihres Haushalts sich ändert, kann es möglich sein, dass eine Neufestsetzung Ihrer Geldleistungen erforderlich ist. Wenn die Krankenkasse zu spät benachrichtigt wird, besteht die Gefahr, dass Sie zu viel bezahlte Beträge zurückzahlen müssen. 

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kundenberater oder einem Telekundenberater unter der Rufnummer 087 32 43 33. 

Verwaltungsformalitäten für Selbstständige

Nach erhalt Ihrer Arbeitsunfähigkeitserklärung lässt die Krankenkasse Ihnen folgende Unterlagen zukommen:

  • Einen Fragebogen zu Ihrer Erwerbstätigkeit als Selbstständiger: der Vertrauensarzt hat das Recht, mit der Anerkennung Ihrer Arbeitsunfähigkeit zu warten, bis er den vollständig ausgefüllten Fragebogen erhält;
  • Ein Auskunftsblatt für das Krankengeld: dieser Fragebogen ist so schnell wie möglich ausgefüllt und unterschrieben an Ihre Krankenkasse zurückzusenden;
  • Eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die Sie aufbewahren sollten, denn diese könnten Sie für eine Verlängerung oder eine spätere Arbeitsunfähigkeit noch benötigen;
  • Eine Mitteilung über die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit: Bitte senden Sie diese ausgefüllte und unterschriebene Bescheinigung ein, wenn Sie die Erwerbstätigkeit vor dem vom Vertrauensarzt anerkannten Arbeisunfähigkeitszeitraums wieder vollständig aufnehmen.

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