Wenn Sie vor Ihrer Schwangerschaft und/oder während der gesamten Dauer der Mutterschaftsruhe vor der Entbindung (GLOSSAR); arbeitsunfähig waren, wird die Arbeitsunfähigkeit einfach für die Dauer Ihrer Mutterschaftsruhe ausgesetzt.
Denken Sie daran, der Krankenkasse die Geburtsurkunde zu Beginn Ihrer Mutterschaftsruhe zukommen zu lassen.
Wichtig: wenn Sie während des gesamten Zeitraums der Mutterschaftsruhe vor der Entbindung krankgeschrieben waren, können Sie eine zusätzliche Woche nach der Entbindung beantragen. Hierzu müssen Sie einen Antrag auf Verlängerung der Mutterschaftsruhe bei der Krankenkasse einreichen.
Während Ihrer Mutterschaftsruhe erhalten Sie also Mutterschaftsgeld. Weder Arbeitnehmerinnen noch Selbstständige dürfen gleichzeitig Mutterschaftsgeld und Krankengeld (GLOSSAR) bzw. Invalidengeld (GLOSSAR) beziehen.
Wenn Sie unmittelbar im Anschluss an Ihre Mutterschaftsruhe (d.h. vor und nach der Entbindung) arbeitsunfähig krankgeschrieben werden, brauchen Sie sich nur bei Ihrer Krankenkasse krank zu melden.
Angesichts der Vielschichtigkeit dieser Frage, empfehlen wir Ihnen Sie sich bei Ihrem Kundenberater oder einem Telekundenberater unter der Rufnummer 087 32 43 33 zu erkundigen.