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Arbeitsunfähigkeit und Schwangerschaft

Sie werden vor oder während Ihrer Schwangerschaft arbeitsunfähig krankgeschrieben oder bleiben nach einer Schwangerschaft arbeitsunfähig?

Arbeitsunfähigkeit vor|während Ihrer Schwangerschaft

Wenn Sie vor Ihrer Schwangerschaft und/oder während der gesamten Dauer der Mutterschaftsruhe vor der Entbindung (GLOSSAR); arbeitsunfähig waren, wird die Arbeitsunfähigkeit einfach für die Dauer Ihrer Mutterschaftsruhe ausgesetzt. 

Denken Sie daran, der Krankenkasse die Geburtsurkunde zu Beginn Ihrer Mutterschaftsruhe  zukommen zu lassen. 

Wichtig: wenn Sie während des gesamten Zeitraums der Mutterschaftsruhe vor der Entbindung krankgeschrieben waren, können Sie eine zusätzliche Woche nach der Entbindung beantragen. Hierzu müssen Sie einen Antrag auf Verlängerung der Mutterschaftsruhe bei der Krankenkasse einreichen. 

Während Ihrer Mutterschaftsruhe erhalten Sie also Mutterschaftsgeld. Weder Arbeitnehmerinnen noch Selbstständige dürfen gleichzeitig Mutterschaftsgeld und Krankengeld (GLOSSAR)  bzw. Invalidengeld (GLOSSAR) beziehen.

  • Als Arbeitnehmerin erhalten Sie einen bestimmten Prozentsatz Ihres durchschnittlichen Arbeitsentgelts. Mehr hierzu erfahren Sie auf der Website der CKK unter Mutterschaftsurlaub für Arbeitnehmerinnen 
  • Als Arbeitslose erhalten Sie einen Tagessatz, der dem Ihrer Arbeitslosenunterstützung entspricht, der jedoch um einen bestimmten Prozentsatz des durchschnittlichen Arbeitsentgelts erhöht wird, den ein Arbeitgeber zahlen würde. Mehr hierzu erfahren Sie auf der Website der CKK unter Mutterschaftsurlaub für Arbeitnehmerinnen (Kapitel: Welche Leistungen werden gezahlt?)
  • Als Selbstständige erhalten Sie einen wöchentlichen Festbetrag von 489.75 Euro. Mehr hierzu erfahren Sie auf der Website der CKK unter Mutterschaftsurlaub für Selbstständige.

Arbeitsunfähigkeit nach Ihrer Schwangerschaft

Wenn Sie unmittelbar im Anschluss an Ihre Mutterschaftsruhe (d.h. vor und nach der Entbindung) arbeitsunfähig krankgeschrieben werden, brauchen Sie sich nur bei Ihrer Krankenkasse krank zu melden.  

Angesichts der Vielschichtigkeit dieser Frage, empfehlen wir Ihnen Sie sich bei Ihrem Kundenberater oder einem Telekundenberater unter der Rufnummer 087 32 43 33 zu erkundigen. 

Siehe auch hier


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