HomeWas tun bei ....ArbeitsunfähigkeitIhre Geldleistungen

Erstmalige Auszahlung des Krankengeldes

Sie haben Anspruch auf Krankengeld und möchten erfahren, wann Ihre Krankenkasse Ihnen das Geld überweist. Wann erstmals gezahlt wird, hängt von Ihrem Status ab:
  • Arbeitnehmer (Arbeiter oder Angestellte) erhalten erstmals Krankengeld ab dem ersten Tag nach Ablauf der gesetzlichen Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung.
  • Arbeitslose erhalten ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld.
  • Selbstständige können ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit Geldleistungen erhalten, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sieben Tage dauert. Suchen Sie rechtzeitig einen Arzt auf und lassen Sie sich immer eine Bescheinigung ausstellen, wenn eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird. Wenn Sie damit zu lange warten, erhalten Sie für die Krankheitstage, die zu diesem Zeitpunkt mehr als 14 Tage zurückliegen, keine Geldleistungen aus der Krankenversicherung. 

Primäre Arbeitsunfähigkeit

Im ersten Jahr der Arbeitsunfähigkeit (primäre Arbeitsunfähigkeit) hängt das Krankengeld von Ihrem jeweiligen Status ab: Arbeitsloser, Arbeitnehmer, Selbstständiger ).

Arbeitsunfähigkeit
Arbeitslose
Arbeiter
Angestellte
Selbständige
Die ersten vierzehn Tage
Krankengeld

gesetzliche 

Lohnfortzahlung

gesetzliche 

Gehaltsfortzahlung

Krankengeld
Erster Monat
Krankengeld
vom 2. bis 12. Monat
Krankengeld

Krankengeld 

(fester Tagessatz)

10. Monat
Der Vertrauensarzt bereitet eine Akte für das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) vor
12. Monat
Nach dem ersten Jahr der Arbeitsunfähigkeit: Übergang zur Invalidität (das heißt langfristige Erwerbsunfähigkeit)

Achtung: Die Geldleistungen der Krankenkasse gleichen den Einkommensverlust jedoch nicht gänzlich aus. Die Geldleistungen stellen einen Prozentsatz Ihres normalen Arbeitsentgelts dar und werden besteuert (der Berufssteuervorabzug beträgt circa 11 Prozent).
Für weitere Auskünfte zur Lohn-/Gehaltsfortzahlung wenden Sie sich an Ihren Kundenberater oder einen Telekundenberater unter der Rufnummer 087 32 43 33.

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