Im ersten Jahr der Arbeitsunfähigkeit (primäre Arbeitsunfähigkeit) hängt das Krankengeld von Ihrem jeweiligen Status ab: Arbeitsloser, Arbeitnehmer, Selbstständiger ).
Arbeitsunfähigkeit
| Arbeitslose
| Arbeiter
| Angestellte
| Selbständige
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Die ersten vierzehn Tage
| Krankengeld
| gesetzliche Lohnfortzahlung
| gesetzliche Gehaltsfortzahlung
| Krankengeld
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Erster Monat
| Krankengeld
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vom 2. bis 12. Monat
| Krankengeld
| Krankengeld (fester Tagessatz)
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10. Monat
| Der Vertrauensarzt bereitet eine Akte für das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) vor
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12. Monat
| Nach dem ersten Jahr der Arbeitsunfähigkeit: Übergang zur Invalidität (das heißt langfristige Erwerbsunfähigkeit)
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Achtung: Die Geldleistungen der Krankenkasse gleichen den Einkommensverlust jedoch nicht gänzlich aus. Die Geldleistungen stellen einen Prozentsatz Ihres normalen Arbeitsentgelts dar und werden besteuert (der Berufssteuervorabzug beträgt circa 11 Prozent).
Für weitere Auskünfte zur Lohn-/Gehaltsfortzahlung wenden Sie sich an Ihren Kundenberater oder einen Telekundenberater unter der Rufnummer 087 32 43 33.