Zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie (nach der Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung ) während sechs Monaten 60 Prozent des durchschnittlichen täglichen Brutto-Arbeitsentgelts. Der Tagessatz ist nach oben begrenzt.
Ab dem 4. oder 7. Monat der Arbeitsunfähigkeit wird die Höhe Ihrer Geldleistungen :
Erst nach Ablauf der gesetzlichen Lohn- oder Gehaltsfortzahlung zahlt die Krankenkasse ein Krankengeld.
Das Krankengeld (Geldleistungen im ersten Jahr der Arbeitsunfähigkeit) wird alle vierzehn Tage ausbezahlt. Um das genaue Überweisungsdatum zu erfahren klicken Sie auf den Zahlungskalender.
Krankengeld erhalten Sie für jeden Wochentag, außer für den Sonntag.
Das Krankengeld wird besteuert : ein Berufssteuervorabzug (von etwa 11 Prozent) wird auf Ihre Geldleistungen erhoben
Wichtig: ab dem 4. Monat der Arbeitsunfähigkeit müssen Sie Ihrer Krankenkasse jede Änderung in Ihrem Haushalt (Einkommen, Zusammensetzung) melden. Wenn die Einkommenslage Ihres Haushalts sich ändert, kann es möglich sein, dass eine Neufestsetzung Ihrer Geldleistungen erforderlich ist. Wenn die Krankenkasse zu spät benachrichtigt wird, besteht die Gefahr, dass Sie zu viel bezahlte Beträge zurückzahlen müssen.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kundenberater oder einem Telekundenberater unter der Rufnummer 087 32 43 33.