Diese Prämie wird allen Invaliden (Arbeitnehmern, Arbeitslosen, Selbstständigen) einmal jährlich gewährt. Sie können diese Prämie in Anspruch nehmen, wenn:
und
Beispiel: Sie erhalten die Prämie im Mai 2020, wenn Sie am 31. Dezember 2019 seit mindestens einem Jahr arbeitsunfähig krankgeschrieben waren.
Die Aufholprämie dient dazu, die finanzielle Lage der Invaliden aufzubessern. Diese Prämie unterliegt den Schwankungen des Gesundheitsindexes (d.h. es erfolgt eine Anpassung an die Lebenshaltungskosten). Sie ist zu versteuern, unterliegt aber keinem Steuervorabzug.
Dauer der Krankemledung | Arbeitnehmer/ Arbeitslose | Selbstständige | |
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MIT Unterhaltsberechtigen | OHNE Unterhaltsberechtigte | ||
Arbeitsunfähigkeit zwischen 1 und 2 Jahren | 557.99 € | 448.44 € | 304.32 € |
Arbeitsunfähigkeit von mehr als 2 Jahren | 877.33 € | 739.80 € | 304.32 € |
Hinweis: Invaliden, die einer genehmigten Teilzeitbeschäftigung bei einem Arbeitgeber nachgehen, erhalten von diesem ein Urlaubsgeld.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kundenberater oder einem Telekundenberater unter der Rufnummer 087 32 43 33.