HomeWas tun bei ....ArbeitsunfähigkeitIhre Geldleistungen

Sie erhalten keine Geldleistungen mehr?

Um den Anspruch auf Geldleistungen zu wahren, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wenn einer der drei folgenden Fälle auf Sie zutrifft, kann eine Strafe verhängt werden, die unter Umständen zur Aussetzung der Geldleistungen führt:
  • Sie erfüllen die Voraussetzungen für den Leistungsanspruch nicht mehr
  • Sie erfüllen die medizinischen Voraussetzungen nicht mehr:
    • Anerkennung der „Unfähigkeit, zu arbeiten“ durch den Vertrauensarzt auf der Grundlage gesetzlicher Kriterien.
    • Nichtbefolgung der Vorladung zur vertrauensärztlichen Untersuchung ohne triftigen Grund, der zur Folge hat, dass ab dem Tag nach der geplanten Untersuchung keine Geldleistungen mehr gezahlt werden. Hinweis: sollte dieser Fall eintreten, rufen Sie unverzüglich das Sekretariat des Vertrauensarztes Ihrer Krankenkasse an, um einen neuen Termin zu vereinbaren.
  • Ausübung einer nicht genehmigten Tätigkeit. Hinweis: es gibt viele Möglichkeiten der Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung unter Wahrung des Anspruchs auf einen Teil oder die Gesamtheit der Geldleistungen je nach Höhe der Einkünfte aus der ausgeübten Tätigkeit. Das gilt sowohl für Selbstständige als auch für Arbeitnehmer (Voraussetzung ist aber immer die Vorabgenehmigung). Sie müssen den Vertrauensarzt über Ihre Absicht in Kenntnis setzen, bevor Sie irgendeine Tätigkeit aufnehmen. Lesen Sie dazu auch das Kapitel „Ihre Pflichten“.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kundenberater oder einem Telekundenberater unter der Rufnummer 087 32 43 33.

Siehe auch hier


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