Wenn Sie arbeitsunfähig krankgeschrieben sind und Ihr Gesundheitszustand die Hilfe einer Drittperson für bestimmte Alltagsverrichtungen rechtfertigt, können die Geldleistungen der Krankenkasse um eine Ergänzungszahlung erhöht werden, den sogenannten Zuschlag für die Hilfe einer Drittperson. Wenn Sie der Überzeugung sind, diese Voraussetzungen zu erfüllen, sprechen Sie mit Ihrem Vertrauensarzt oder mit dem Sozialdienst Ihrer Krankenkasse.
Ob der Zuschlag für die Hilfe einer Drittperson gewährt wird, prüft das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) (GLOSSAR) auf Vorschlag des Vertrauensarztes, der die Notwendigkeit der Hilfe einer Drittperson nach dem Verlust Ihrer Eigenständigkeit beurteilen muss, wenn es um bestimmte Alltagsverrichtungen geht.
Die Notwendigkeit der Hilfe einer Drittperson wird nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt:
Arbeitnehmer und Selbstständige, ob Haushaltsvorstand, Zusammenwohnende oder Alleinstehende, erhalten einen Pauschalbetrag von 27,69 Euro je Tag ab dem vierten Monat der Arbeitsunfähigkeit (dieser Betrag kann dem Index der Lebenshaltungskosten angepasst werden). Der Zuschlag für die Hilfe einer Drittperson wird nicht besteuert.
Wichtig: bei einem Aufenthalt in einem Krankenhaus oder in einem Alten- und Pflegeheim wird der Zuschlag für die Hilfe einer Drittperson nicht gewährt. Die Zahlungen werden grundsätzlich ab dem ersten Tag des dritten Monats der Unterbringung bis zur Entlassung ausgesetzt. Bei Inhaftierung oder Internierung werden die Zahlungen ab dem ersten Tag ausgesetzt.
Hinweis: Invaliden, die unter einem Dach mit anderen zusammenwohnen, müssen auf die finanziellen Auswirkungen achten. Bei einem Paar kann der Zuschlag für die Hilfe einer Drittperson nämlich für einen der beiden Partner steuerlich ungünstig sein (hat aber das LIKIV die Anerkennung erst einmal ausgesprochen, kann sie nicht mehr rückgängig gemacht werden).
Wir empfehlen Ihnen auch die Broschüre über die Hilfe und Pflege zuhause. Besuchen Sie auch die Website der Häuslichen Hilfe und Pflege.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kundenberater oder einem Telekundenberater unter der Rufnummer 087 32 43 33.