HomeWas tun bei ....Arbeitsunfähigkeit

Ihre Geldleistungen

Der Vordruck 225

Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit länger anhält, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Vordruck 225, damit Ihre Krankenkasse die Höhe Ihrer Geldleistungen richtig bestimmen kann. Diesen Vordruck müssen Sie unmittelbar nach Erhalt ausfüllen und der Abteilung zuschicken, die für die Geldleistungen (Krankengeld, Invalidengeld) zuständig ist. Diese Erklärung muss der Krankenkasse ausgefüllt und unterschrieben zurückgesandt werden, damit diese prüfen kann, ob Ihre Geldleistungen eventuell angepasst werden müssen.

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Erstmalige Auszahlung des Krankengeldes

Sie haben Anspruch auf Krankengeld und möchten erfahren, wann Ihre Krankenkasse Ihnen das Geld überweist. Wann erstmals gezahlt wird, hängt von Ihrem Status ab

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Hilfe einer Drittperson

Wenn Sie arbeitsunfähig krankgeschrieben sind und Ihr Gesundheitszustand die Hilfe einer Drittperson für bestimmte Alltagsverrichtungen rechtfertigt, können die Geldleistungen der Krankenkasse um eine Ergänzungszahlung erhöht werden, den sogenannten Zuschlag für die Hilfe einer Drittperson.

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Meine Geldleistungen und die Steuern

Die Geldleistungen, die Ihnen von der Krankenkasse ausgezahlt werden, sind zu versteuern. Im ersten Jahr der Arbeitsunfähigkeit (primäre Arbeitsunfähigkeit) wird automatisch ein Steuervorabzug auf das Krankengeld angewandt (in der Regel 11,11 Prozent des Bruttobetrags). Für Arbeitslose werden in den ersten sechs Monaten der Arbeitsunfähigkeit 10,09 Prozent abgezogen und danach 11,11 Prozent.

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Urlaubsgeld

Geldleistungen, Urlaubsgeld

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