HomeWas tun bei ....ArbeitsunfähigkeitWiederaufnahme einer Tätigkeit während der Arbeitsunfähigkeit

Teilzeitige Wiederaufnahme der Arbeit Während einer Arbeitsunfähigkeit

Sie sind arbeitsunfähig krankgeschrieben und Ihre Arbeitsunfähigkeit ist anerkannt. Möchten Sie in dieser Zeit eine Teilzeittätigkeit ausüben? Dazu benötigen Sie die Genehmigung des Vertrauensarztes Ihrer Krankenkasse, der prüfen wird, ob diese Wiederaufnahme mit Ihrem Gesundheitszustand vereinbar ist.

Zuallererst: Wenn Sie wieder eine Tätigkeit als Arbeitnehmer aufnehmen möchten, sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und/oder mit dem Arbeitsmediziner, denn hierzu ist dessen/deren Zustimmung erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass Sie für jede Wiederaufnahme einer Tätigkeit, so gering die Arbeitszeit auch sein mag (z.B. 1/5 der normalen Arbeitszeit), die Genehmigung des Vertrauensarztes benötigen.

Ist die Genehmigung für jede Art der Wiederaufnahme einer Tätigkeit erforderlich?

Sie müssen die Genehmigung des Vertrauensarztes für jede Wiederaufnahme einer Tätigkeit während Ihrer Arbeitsunfähigkeit einholen, unabhängig davon, ob diese entlohnt wird oder nicht. Sie dürfen allerdings die Tätigkeit bereits ausüben, bevor Sie die Antwort des Vertrauensarztes erhalten haben.

Bei der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit wird die Beantragung einer Genehmigung empfohlen. 

ⓘ Die Genehmigung des Vertrauensarztes ist auch erforderlich, um bestimmte Tätigkeiten auszuüben, an die Sie vielleicht nicht gedacht hätten. Alle Tätigkeiten, die auf dem Arbeitsmarkt Geld einbringen könnten, benötigen eine Genehmigung, wenn diese während einer Arbeitsunfähigkeit ausgeübt werden sollen. Beispiele: Durchführung umfangreicher Arbeiten an einer Immobilie, die Ihnen gehört, Unterstützung eines Freundes bei der Durchführung von Arbeiten, Unterstützung Ihres selbstständigen Ehepartners, auch wenn es nur eine kleine Hilfe ist... Wenn Sie Zweifel haben, fragen Sie Ihren Vertrauensarzt, bevor Sie diese Tätigkeit aufnehmen.

Die Genehmigung des Vertrauensarztes beantragen

  1. Füllen Sie das Formular aus und schicken Sie es spätestens am letzten Werktag vor der teilweisen Wiederaufnahme der Arbeit ab:
    1. Entweder online:
      Das Formular online ausfüllen
      ⓘ Verwenden Sie vorzugsweise das Online-Formular. Was sind die Vorteile? Eine schnellere Bearbeitung Ihrer Daten, eine sofortige Empfangsbestätigung, vereinfachte Verfahren.
    2. Oder auf Papier:
      1. Wenn Sie Arbeitnehmer/Arbeitsloser waren und wieder eine Tätigkeit als Arbeitnehmer aufnehmen: Füllen Sie das Formular „Erklärung zur Wiederaufnahme einer Teilzeitarbeit während der Arbeitsunfähigkeit“ (PDF)aus. 
      2. Wichtig: Wenn Sie das Antragsformular zu spät an Ihre Krankenkasse übermitteln, können Ihre Leistungen um 10% gekürzt oder sogar ganz verweigert werden
      3. Wenn Sie Arbeitnehmer/Arbeitsloser waren und eine Tätigkeit als Selbstständiger wiederaufnehmen oder wenn Sie Selbstständiger waren und eine Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbstständiger wiederaufnehmen: Füllen Sie das Formular „Antrag auf Wiederaufnahme der Arbeit während der Arbeitsunfähigkeit (System der Selbstständigen)“ (PDF) aus.
        Schicken Sie dieses ausgefüllte und unterschriebene Formular dann mit der Post an den Vertrauensarzt (oder geben Sie es gegen Empfangsbestätigung bei einem Kundenberater der Krankenkasse ab). Die Adresse des Vertrauensarztes finden Sie hier. Achtung: Dieses Formular darf nicht in einen Briefkasten der CKK eingeworfen werden. 

  2. Bis zur Genehmigung durch den Vertrauensarzt können Sie die Tätigkeit bereits aufnehmen. 
  3. Sie erhalten den Bescheid des Vertrauensarztes innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung. Ihr Arbeitgeber erhält eine Kopie.
    Wenn der Vertrauensarzt der Meinung ist, dass Ihre Tätigkeit nicht mit Ihrem Gesundheitszustand vereinbar ist, müssen Sie Ihre Tätigkeit sofort einstellen.
  4. Wenn Sie eine Teilzeitbeschäftigung als Arbeitnehmer/in aufnehmen, erhalten Sie zusammen mit der Genehmigung des Vertrauensarztes einige Exemplare der „Erklärung, die im Falle einer genehmigten Tätigkeit als Arbeitnehmer/in auszufüllen ist“ (PDF). Sie müssen jeden Monat eine Kopie dieser von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllten Erklärung an die für die Auszahlung der Geldleistungen zuständigen Abteilung Ihrer Krankenkasse schicken. Wenn Sie im Laufe des Monats keine Tätigkeit ausgeübt haben, müssen Sie diese Erklärung trotzdem übermitteln, indem Sie angeben, dass Sie nicht gearbeitet haben. Hinweis: Es ist möglich, dass Ihr Arbeitgeber diese Meldung auf elektronischem Weg direkt an die Krankenkasse übermittelt. In diesem Fall brauchen Sie nichts zu unternehmen.

Die Auswirkungen auf Ihre Geldleistungen

Sie waren Arbeitnehmer und üben erneut eine Tätigkeit als Arbeitnehmer aus

Sie erhalten also während Ihrer Arbeitsunfähigkeit weiterhin Geldleistungen. Abhängig vom Umfang der ausgeübten Tätigkeit können diese Leistungen jedoch gekürzt werden. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Ausübung einer Tätigkeit während Ihrer Arbeitsunfähigkeit“.


Sie waren Arbeitnehmer und nehmen eine Tätigkeit als Selbstständiger auf.

Oder Sie waren selbstständig und nehmen eine Tätigkeit als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger auf. 

  1. In den ersten sechs Monaten der Wiederaufnahme behalten Sie Ihre vollen Geldleistungen.
  2. Ab dem 1. Tag des 7. Monats wird der Betrag Ihrer Geldleistungen um 10% gekürzt.
  3. Ab dem 1. Januar des vierten Jahres werden Ihre Geldleistungen auf der Grundlage des Einkommens ermittelt, das Sie drei Jahre zuvor bezogen haben. 

Achtung: Das zulässige Einkommen ist begrenzt. Je nachdem, ob die Einkünfte diese Obergrenze überschreiten oder nicht, werden Ihre Geldleistungen 

  • entweder vollständig mit den Einkünften aus der genehmigten Tätigkeit kumuliert 
  • oder gekürzt oder sogar ganz gestrichen.

Um weitere Einzelheiten zu Ihrer Lage und der Berechnung Ihrer Geldleistungen zu erfahren, wenden Sie sich an den Kundenberater Ihrer Krankenkasse oder wählen Sie die Nummer 087 32 43 33 unserer Rufzentrale.

Ihre Teilzeitbeschäftigung verlängern

Die Genehmigung ist zeitlich begrenzt. Wenn Sie Ihre Tätigkeit nach Ablauf der Genehmigung fortsetzen möchten, müssen Sie vorher einen neuen Antrag beim Vertrauensarzt stellen. Siehe „Die Genehmigung des Vertrauensarztes beantragen“ weiter oben.

Die Bedingungen für Ihre Teilzeitbeschäftigung ändern

Wenn Sie die Bedingungen für Ihre genehmigte Tätigkeit ändern möchten, müssen Sie beim Vertrauensarzt einen neuen Antrag unter Hinweis auf diese neuen Bedingungen stellen. Auf diese Weise kann der Vertrauensarzt zu der Frage Stellung nehmen und Ihnen eine entsprechend abgeänderte Genehmigung erteilen.

Die Teilzeittätigkeit unterbrechen

Wenn Sie Ihre Teiltätigkeit unterbrechen müssen, benachrichtigen Sie Ihre Krankenkasse so schnell wie möglich. Ihre Krankenkasse wird Sie über die Schritte informieren, die Sie unternehmen müssen, damit Sie so schnell wie möglich wieder Ihre vollen Geldleistungen erhalten. Wenden Sie sich an den Kundenberater Ihrer Krankenkasse oder wählen Sie die Nummer 087 32 43 33 unserer Rufzentrale.

Pflichten, die fortbestehen

Auch wenn Sie im Besitz einer „Genehmigung zur Ausübung einer Tätigkeit“ sind, gelten Sie weiterhin als krankheitsbedingt arbeitsunfähig. Sie müssen daher

  • weiterhin den Aufforderungen des Vertrauensarztes oder (bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als einem Jahr) des Ärztlichen Invaliditätsrates des Landesinstituts für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) Folge leisten,
  • die ärztlichen Bescheinigungen über die Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit auch während des Zeitraums, in dem Sie eine genehmigte Tätigkeit ausüben dürfen, einreichen. 

Urlaub nehmen

Ein Urlaubstag, den Sie während Ihrer Teilzeitbeschäftigung nehmen, wird in Bezug auf Ihre Geldleistungen aus der Krankenversicherung als ein Arbeitstag betrachtet. Wenn Sie am Jahresende nicht alle Ihre gesetzlichen Urlaubstage genommen haben, erhalten Sie für diese nicht genommenen Tage keine Geldleistungen aus der Krankenversicherung, denn für diese Tage erhalten Sie ja Urlaubsgeld.

Unfähigkeit, die genehmigte Tätigkeit auszuüben

Wenn Ihr Gesundheitszustand Sie daran hindert, die genehmigte Tätigkeit aufzunehmen oder auszuüben, obwohl Sie die Genehmigung erhalten haben, müssen Sie dies dem Vertrauensarzt mitteilen. Verwenden Sie dazu die „Eidesstattliche Erklärung über die Nichtausübung der Tätigkeit“, die Sie zusammen mit der Genehmigung des Vertrauensarztes erhalten haben. Schicken Sie diese so schnell wie möglich ab. Nach Einsendung dieser Erklärung dürfen Sie keine Tätigkeit mehr ausüben, ohne vorher eine neue Genehmigung des Vertrauensarztes eingeholt zu haben.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen lade Sie das Merkblatt „Ausübung einer Tätigkeit während Ihrer Arbeitsunfähigkeit“ (PDF) herunter, wenden Sie sich an den Kundenberater Ihrer Krankenkasse oder wählen Sie die Nummer 087 32 43 33 unserer Rufzentrale.