Es besteht kein Arbeitsvertrag und die Aufwandsentschädigungen gelten nicht als Entgelt. Einige Kosten können nämlich von der Einrichtung, bei der Sie freiwillig arbeiten, erstattet werden. Allerdings dürfen bestimmte Höchstgrenzen nicht überschritten werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kundenberater oder einen Telekundenberater unter der Rufnummer 087 32 43 33.
Bevor Sie eine Freiwilligentätigkeit aufnehmen, erkundigen Sie sich bei der Organisation, bei der Sie arbeiten möchten, ob diese Tätigkeit den Bestimmungen des Gesetzes über die Rechte der Freiwilligen entspricht. In den meisten Fällen erhalten Sie dann einen Vordruck von der Organisation, bei der Sie arbeiten möchten. Aus dieser Mitteilung geht hervor, dass es sich um eine Vereinigung handelt, die sich an die Bestimmungen über die Beschäftigung von Freiwilligen hält.
Füllen Sie den Vordruck „Antrag auf Genehmigung zur Ausübung einer Freiwilligentätigkeit während der Arbeitsunfähigkeit“ (PDF) aus und lassen Sie diesen Antrag von der Organisation oder der Person unterschreiben bei der Sie diese Tätigkeit ausüben möchten.
Alteo, Sozialbewegung für Menschen mit und ohne Beeinträchtigung, ist für seine Tätigkeiten stets auf der Suche nach Ehrenamtlichen, ob sie selbst Beeinträchtigungen haben oder nicht. Erkundigen Sie sich. Weshalb sollte das nichts für Sie sein?.
Für weitere Informationen laden Sie die Broschüre „Arbeitsunfähig und doch erwerbstätig“ (PDF) herunter, wenden Sie sich an einen unserer Kundenberater oder einen Telekundenberater unter der Rufnummer 087 32 43 33.