Sie sind arbeitsunfähig krankgeschrieben und möchten Freiwilligenarbeit leisten? Laut Gesetz vom 3. Juli 2005 ist die Freiwilligenarbeit „jede Tätigkeit, die unentgeltlich und nicht verpflichtend ausgeübt wird, für eine oder mehrere andere Personen als diejenige, die die Tätigkeit ausübt, für eine Gruppe, eine Organisation oder die Kollektivität ausgeübt wird, durch eine andere Organisation als das familiäre oder private Umfeld der Person, die die Tätigkeit ausübt, organisiert wird und nicht durch dieselbe Person und für dieselbe Organisation im Rahmen eines Arbeitsvertrags, eines Dienstleistungsvertrags oder einer statutarischen Anstellung ausgeübt wird.“


Es besteht kein Arbeitsvertrag und die Aufwandsentschädigungen gelten nicht als Entgelt. Einige Kosten können nämlich von der Einrichtung, bei der Sie freiwillig arbeiten, erstattet werden. Allerdings dürfen bestimmte Höchstgrenzen nicht überschritten werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kundenberater oder einen Telekundenberater unter der Rufnummer 087 32 43 33.
Bevor Sie eine Freiwilligentätigkeit aufnehmen, erkundigen Sie sich bei der Organisation, bei der Sie arbeiten möchten, ob diese Tätigkeit den Bestimmungen des Gesetzes über die Rechte der Freiwilligen entspricht. In den meisten Fällen erhalten Sie dann einen Vordruck von der Organisation, bei der Sie arbeiten möchten. Aus dieser Mitteilung geht hervor, dass es sich um eine Vereinigung handelt, die sich an die Bestimmungen über die Beschäftigung von Freiwilligen hält.

  • Wir empfehlen  Ihnen trotzdem, sich kurzfristig mit dem Vertrauensarzt in Verbindung zu setzen. Die Freiwilligentätigkeit muss auch mit Ihrem Gesundheitszustand vereinbar sein. 

Beantragung der Genehmigung

Füllen Sie den Vordruck „Antrag auf Genehmigung zur Ausübung einer Freiwilligentätigkeit während der Arbeitsunfähigkeit“ (PDF) aus und lassen Sie diesen Antrag von der Organisation oder der Person unterschreiben bei der Sie diese Tätigkeit ausüben möchten.

  • Übermitteln Sie dem Vertrauensarzt den ausgefüllten und unterzeichneten Antrag 
  • Der Vertrauensarzt stellt Ihnen dann eine „Feststellung der Vereinbarkeit einer Freiwilligentätigkeit mit dem allgemeinen Gesundheitszustand“ zu.

Gut zu wissen

Alteo, Sozialbewegung für Menschen mit und ohne Beeinträchtigung, ist für seine Tätigkeiten stets auf der Suche nach Ehrenamtlichen, ob sie selbst Beeinträchtigungen haben oder nicht. Erkundigen Sie sich. Weshalb sollte das nichts für Sie sein?.
Für weitere Informationen laden Sie die Broschüre „Arbeitsunfähig und doch erwerbstätig“ (PDF) herunter, wenden Sie sich an einen unserer Kundenberater oder einen Telekundenberater unter der Rufnummer 087 32 43 33.