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Wiederaufnahme einer Tätigkeit während der Arbeitsunfähigkeit

Die Wiederaufnahme einer Arbeit oder einer Tätigkeit kann eine Lösung sein, um allmählich wieder einen Rhythmus zu finden, soziale Bindungen aufrechtzuerhalten und sich wieder zurechtzufinden.
Wenn Sie Ihren ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben können, sollten Sie wissen, dass Ihnen mehrere Möglichkeiten offenstehen und dass die CKK (über den Vertrauensarztes Ihrer Krankenkasse) Ihnen bei diesem Wiedereingliederungsprozess helfen kann.

Verschiedene Möglichkeiten

  • Teilweise Wiederaufnahme der Arbeit: Auf Ihren Antrag hin kann der Vertrauensarzt Ihnen erlauben, eine berufliche Tätigkeit teilweise wieder aufzunehmen; er kann Ihnen dies auch vorschlagen.
  • Angepasste Wiederaufnahme: Sie können bei dem Arbeitgeber, bei dem Sie zu Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit beschäftigt waren, eine an Ihren Gesundheitszustand angepasste Tätigkeit ausüben (z.B.: die Art der Arbeit ändern oder Ihre Qualifikationen an Ihre neue Situation anpassen).
  • Berufliche Rehabilitation (Umschulung): Sie können auch Ihre Fähigkeiten „auf den neuesten Stand“ bringen oder neue Fähigkeiten erwerben, indem Sie eine Ausbildung machen.
  • Sonstige Tätigkeiten:Ehrenamt, politisches Mandat usw. 
  • Vollständige Wiederaufnahme der Arbeit: Ob auferlegt oder spontan, eine vollständige Wiederaufnahme führt zum Ende der Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit und damit auch zum Ende Ihrer Geldleistungen aus der Krankenversicherung.

Hinweis: Jede Wiederaufnahme der Arbeit ist selbstverständlich vorher mit Ihrem Arbeitgeber und/oder mit dem Arbeitsmediziner zu besprechen. 

Wozu Sie verpflichtet sind

Als arbeitsunfähig anerkannt zu werden bedeutet, einen Status, Schutz, aber auch Pflichten zu haben. Sehr oft ist die Genehmigung des Vertrauensarztes erforderlich, bevor Sie wieder eine Tätigkeit aufnehmen, auch wenn diese ehrenamtlich ist. Um zu vermeiden, dass Sie Ihre Geldleistungen oder Ihren Status verlieren, sollten Sie eine goldene Regel beachten: Wenn Sie auch nur den geringsten Zweifel daran haben, dass Sie eine Genehmigung für eine Tätigkeit benötigen, fragen Sie zuerst den Vertrauensarzt um seine Meinung

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