Bei verspäteter Krankmeldung entstehen finanzielle Einbußen! Wenn die CKK Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht fristgerecht erhält, wird der Tagessatz Ihres Krankengeldes ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit bis zum Datum der Zustellung (Poststempel ist ausschlaggebend) um 10% gekürzt.



Im Falle einer Bestrafung wegen verspäteter Krankmeldung kann der Versicherte unterbestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Aufhebung der vorgesehenen Strafe stellen: 

  • die finanzielle Einbuße muss mehr als 25 Euro betragen;
  • es muss sich um einen interessewürdigen Fall handeln,
    • d.h. einen Fall von höherer Gewalt (medizinisch oder anders bedingt, z.B. Poststreik …),
    • oder einen sozialen bzw. finanziellen Härtefall für den Haushalt.

In diesem Fall wenden Sie sich an einen unserer Kundenberater oder einen Telekundenberater unter der Rufnummer 087 32 43 33.  

In der Praxis werden Sie bei verspäteter Krankmeldung von Ihrer Krankenkasse ein Schreiben erhalten, in dem Ihnen das Verfahren zur Beantragung der Strafaufhebung und der Einreichung einer Akte beim Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) (GLOSSAR) dargelegt wird.