Wenn die Arbeitsunfähigkeit anhält, ist es wichtig, dass Sie genau wissen, wie und wann Sie sich bei Ihrer Krankenkasse melden müssen. Da die Fristen und Verfahren für eine Krankmeldung sehr präzise sind, lesen Sie diese Seite sorgfältig durch, um böse Überraschungen zu vermeiden!
Lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder Facharzt außer der Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber auch den von der Krankenkasse vorgeschlagenen Krankmeldungsvordruck ausfüllen. Dieses spezielle Formular dient zur Mitteilung von ärztlichen Daten, die ausschließlich dem Vertrauensarzt der Krankenkasse vorbehalten sind. Alle Teile dieses Vordrucks müssen ausgefüllt sein, damit die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gültig ist. Der Arzt muss das Anfang- und Enddatum der Arbeitsunfähigkeit, sowie den Grund der Arbeitsunfähigkeit vermerken (Diagnose oder Symptome). Auch die Unterschrift des Arztes darf nicht fehlen.
Wenn Sie als Arbeitnehmer beschäftigt sind, laden Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Arbeitnehmer (PDF-Datei) herunter und vergessen Sie nicht, gleichzeitig auch Ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorzulegen.
Schicken Sie dem Vertrauensarzt diese Bescheinigung mit der Post. Es sei darauf hingewiesen, dass unbedingt ein Original zu versenden ist. Diese Formalität ist von größter Wichtigkeit, wenn Sie ein Ersatzeinkommen beziehen möchten. Die Versandfristen hängen von Ihrem Status ab (mehr hierzu finden Sie unter Versandfristen und Versandverfahren)
Hinweis: Sie können aber auch einen Vordruck verwenden, auf dem „Porto zahlt Empfänger“ steht, den Sie von Ihrem Kundenberater erhalten oder über Meine Akte im Internet bestellen können. Beachten Sie allerdings die Zeit, die zwischen der Bestellung und der Zustellung verstreichen kann, wegen der Meldefristen!
Wichtig: Wenn Sie zur vertrauensärztlichen Untersuchung vorgeladen werden, halten Sie sich an das in der Vorladung beschriebene Verfahren, andernfalls besteht die Gefahr einer Aussetzung der Krankengeldzahlungen. Wenn Sie nicht in der Lage sind, sich zu der Untersuchung zu begeben, müssen Sie unbedingt und unverzüglich den Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse benachrichtigen.
Grundsätzlich ist die ärztliche Bescheinigung innerhalb von 2 Kalendertagen (48 Stunden) nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit an den Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse zu schicken.
Je nach Status gelten aber unterschiedliche Fristen :
Arbeiter, die zu Beginn ihrer Arbeitsunfähigkeit in einem geregelten Beschäftigungsverhältnis stehen, haben 14 Kalendertage Zeit (Samstage und Sonntage sind mitzuzählen), um ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen;
Angestellte, die zu Beginn ihrer Arbeitsunfähigkeit in einem geregelten Beschäftigungsverhältnis stehen, haben 28 Kalendertage Zeit, um ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen;
Arbeitslose, haben 7 Tage Zeit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen;
Selbstständige, haben 7 Tage Zeit, ab dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen;
Achtung! Eine Bearbeitung ist nur möglich, wenn die Krankenkasse eine Krankmeldung erhalten hat! Stellen Sie der Krankenkasse Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung so schnell wie möglich zu. Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen bei der CKK eintrifft, entsteht für Sie ein Nachteil in Form einer 10%igen Kürzung des Tagessatzes Ihres Krankengeldes ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit und bis zum Tag, an dem die Bescheinigung zugestellt wird (Poststempel ist ausschlaggebend).
Hinweis: Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit durch einen Aufenthalt in einem Krankenhaus eingeleitet wird, entfällt der Nachteil, denn in diesem Fall gilt die Arbeitsunfähigkeitsvermutung. Wenn Sie während der Meldefrist ins Krankenhaus eingeliefert werden, wird die Meldefrist um die Tage des Krankenhausaufenthalts verlängert.
Wenn die CKK Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist erhält, wird der Tagessatz Ihrer Geldleistungen für jeden Tag der Verspätung bis zum Erhalt der Bescheinigung (der Poststempel ist ausschlaggebend) um 10 Prozent gekürzt.
Wichtig: Werfen Sie die Krankmeldung (d.h. die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) niemals in den grünen Briefkassen der CKK!
Die Fristen zur Krankmeldung beim medizinischen Dienst der Krankenkasse hängen von Ihrem Status ab.
Versenden Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit der Post (in einem ausreichend frankierten Umschlag) an den Vertrauensarzt der Christlichen Krankenkasse. Als Eingangsdatum der Bescheinigung gilt das Datum des Poststempels. Der Prior-Versand ist nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass der Vertrauensarzt das Original der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigt. Ohne diese Formalität erhalten Sie kein Ersatzeinkommen für die Zeit Ihrer Arbeitsunfähigkeit.
Sie können Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch gegen Empfangsbestätigung beim Medinischen Dienst der Krankenkasse im Regionalbüro Ihrer CKK abgeben. Ohne diese Formalität erhalten Sie kein Ersatzeinkommen für die Zeit Ihrer Arbeitsunfähigkeit.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über ein Online-Formular zu versenden.