Senden Sie die ordnungsgemäß ausgefüllte Bescheinigung mit der Post an den Vertrauensarzt der Krankenkasse. Der Poststempel ist ausschlaggebend für das Versand- und Empfangsdatum. Sie können Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch (gegen Empfangsbestätigung) im Sekretariat des Vertrauensarztes oder in der CKK-Geschäftsstelle abgeben.
Wichtig: Werfen Sie niemals eine ausgefüllte Bescheinigung in den Briefkasten der Krankenkasse und versenden Sie diese niemals in einem Umschlag für die Abrechnung von Gesundheitsleistungen.
Verschicken Sie die ausgefüllte Bescheinigung stets rechtzeitig an den Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse. Dieses gilt sowohl für die Erstbescheinigung, als auch für die verlängernde(n) Bescheinigung(en). Im Fall einer Verlängerung sollte das Beginndatum dieser verlängernden Periode das Enddatum Ihrer bisherigen Arbeitsunfähigkeit sein.
Wenn sie Ihre Arbeitsunfähigkeit zu spät melden, verlieren Sie bis zum Eintreffen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen Teil der Geldleistungen, der Ihnen eigentlich zusteht (Es gilt das Datum des Poststempels).
Die Meldefristen hängen von Ihrem beruflichen Status ab:
Selbständige: 7 Kalendertage
Bei der Entlassung aus dem Krankenhaus: 48 Stunden
Bei einem Rückfall nach Wiederaufnahme der Arbeit: 48 Stunden
Verschicken Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von 48 Stunden, unabhängig von Ihrem beruflichen Status.
Setzen Sie sich mit Ihrem Kundenberater in Verbindung oder rufen Sie uns an unter Nummer 087 32 43 33.