Sie haben Anspruch auf Geldleistungen, deren Höhe von der Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit, von Ihrem Familienstand und von Ihrem Arbeitsentgelt abhängen. 
Während der Covid-19-Zeit werden den Arbeitnehmern in bestimmten Fällen, für Arbeitsunfähigkeitszeiten, die frühestens am 1. März 2020 eingetreten sind, zusätzliche Geldleistungen für die Zeit ihrer Arbeitsunfähigkeit gewährt. 

Wenn Sie Arbeitnehmer oder Arbeitsloser sind sollten Sie die folgenden Schritte unternehmen:

Hier finden Sie die Versandverfahren und -fristen.

Verwaltungsformalitäten für Arbeitnehmer und Arbeitslose

Der Vertrauensarzt der Krankenkasse beurteilt die Arbeitsunfähigkeit und erteilt Ihnen einen schriflichen Bescheid. Mit dem Bescheid des Vertrauensarztes erhalten Sie folgende Unterlagen: 

  • Ein Auskunftsblatt für das Krankengeld, das Sie Ihrer Krankenkasse innerhalb kürzester Frist ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken; 
  • Eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Vordruck zur Krankmeldung), die Sie sorgfältig aufbewahren sollten, denn diese könnten Sie für eine Verlängerung oder eine spätere Arbeitsunfähigkeit noch benötigen;
  • Eine Bescheinigung der Wiederaufnahme der Arbeit oder der Arbeitslosigkeit: Bitte sende Sie diese (ausgefüllt und unterschrieben) Bescheinigung ein, wenn Sie vor dem Ende des vom Vertrauensarztes anerkannten Arbeitsunfähigkeitszeitraums die Arbeit wieder aufnehmen oder erneut Arbeitslosengeld beziehen.

Gleichzeitig werden Arbeitgeber und/oder Zahlstelle des Arbeitslosengeldes aufgefordert, der Krankenkasse die für die Berechnung des Krankengeldes erforderlichen Auskünfte zukommen zu lassen.

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