Wenn Sie Arbeitnehmer oder Arbeitsloser sind sollten Sie die folgenden Schritte unternehmen:
Hier finden Sie die Versandverfahren und -fristen.
Der Vertrauensarzt der Krankenkasse beurteilt die Arbeitsunfähigkeit und erteilt Ihnen einen schriflichen Bescheid. Mit dem Bescheid des Vertrauensarztes erhalten Sie folgende Unterlagen:
Gleichzeitig werden Arbeitgeber und/oder Zahlstelle des Arbeitslosengeldes aufgefordert, der Krankenkasse die für die Berechnung des Krankengeldes erforderlichen Auskünfte zukommen zu lassen.