Versicherungen: häufig gestellte Fragen

Ja, eine Leistung wird gewährt, wenn der stationäre Patient CKK-Mitglied ist und seine Beiträge bezahlt hat (unabhängig davon, ob die Begleitperson CKK-Mitglied ist oder nicht).

Im Krankenhaus

Als Begleitperson übernachten Sie im Zimmer einer Person, die stationär aufgenommen wurde. Die Hospi-Solidar gewährt einen Zuschuss von 6,20 € pro Tag und 15 € pro Tag, wenn ein Kind unter 18 Jahren stationär behandelt wird. Die Anzahl der Tage pro Kalenderjahr ist nicht begrenzt.

In einer Aufnahme für Begleitpersonen oder einem Krankenhaushotel

Als Begleitperson erhalten Sie einen Zuschuss von 6,20 € pro Tag zu den Kosten für die Unterbringung in einer Aufnahme für Begleitpersonen oder einem Krankenhaushotel. Sie können diese Leistung für bis zu 60 Tage pro Kalenderjahr und für maximal zwei Begleitpersonen pro Krankenhauspatient in Anspruch nehmen. Um die Erstattung zu erhalten, müssen Sie uns nur das von der Aufnahme für Begleitpersonen oder dem Krankenhaushotel ausgestellte Dokument zukommen lassen.

Ihr Arzt kann Ihnen ein Krankenhaus empfehlen, aber Sie sind völlig frei in der Wahl des Krankenhauses, in dem Sie behandelt werden möchten. Um unangenehme finanzielle Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie prüfen, welche Preisgestaltung das Krankenhaus Ihrer Wahl handhabt.

Honorarzuschläge sind im Zweibettzimmer nicht erlaubt. Wenn Sie sich für ein Einzelzimmer entscheiden, sollten Sie alle finanziellen Bedingungen mit dem Krankenhaus abklären.

Ein Krankenhausaufenthalt bringt oft viele Fragen mit sich. Um Ihnen zusätzliche Sorgen zu ersparen, berät und begleitet Sie die CKK bei den Formalitäten.

Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt oder zu Ihrer Situation haben, rufen Sie bitte die Nummer 087 32 43 33 an. Ihr CKK-Kundeberater und die Sozialassistent(innen) stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung.

Wenn Sie eine Frage oder Zweifel zu Ihrer Krankenhausrechnung haben, können Sie sich auch an den Dienst Mitgliederinteressenvertretung wenden.  Ist der geforderte Betrag nicht gerechtfertigt, erhalten Sie hier rechtlichen Beistand, und die notwendigen Schritte gegenüber dem Krankenhaus werden eingeleitet. Die CKK setzt alles daran, zu überprüfen, dass die Krankenhäuser keine überhöhten Rechnungen ausstellen.

Bei der Aufnahme oder in Ausnahmefällen in den Tagen danach verlangen die Krankenhäuser eine gesetzliche Vorauszahlung, die einen Zeitraum von sieben Tagen abdeckt. Diese variiert je nach gewähltem Zimmertyp und Ihrem Sozialstatus (Erhöhte Kostenerstattung). Eine weitere Anzahlung kann zu Beginn jedes neuen Siebentagezeitraums von Ihnen verlangt werden. Abgesehen von dieser Anzahlung dürfen während Ihres Aufenthalts keine weiteren Beträge von Ihnen verlangt werden. Die Anzahlungen werden von Ihrer Abschlussrechnung abgezogen. Sie werden auch bei der Berechnung der Erstattungen berücksichtigt, die von Ihrer Krankenhausversicherung gewährt werden. Zögern Sie nicht, sich vorab über die Höhe der Anzahlungen zu informieren, insbesondere wenn Sie in einem Einzelzimmer untergebracht sind.

Wenn Sie die Hospi +Hospi +100 oder Hospi +200 abgeschlossen haben, wird Ihnen Ihre Anzahlung direkt erstattet.

Da niemand vor gesundheitlichen Problemen oder einem Unfall gefeit ist und Krankenhausrechnungen schnell ausufern können, müssen Sie sich auf einen Partner verlassen können, dem Sie vertrauen können. Die CKK berät Sie und bietet Ihnen Krankenhausversicherungen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

CKK-Mitglieder, die ihre Beiträge entrichtet haben, genießen automatisch die solidarische Absicherung Hospi-Solidar. Diejenigen, die einen umfassenderen Versicherungsschutz wünschen, können sich entscheiden für die Hospi +, die Hospi +100 oder die Hospi +200.

Die 7 Stärken der Krankenhausversicherungen der CKK:

  1. Kein Fragebogen, keine ärztliche Untersuchung 
  2. Keine jährliche Erstattungsobergrenze,  gilt für alle Arten von Eingriffen, außer ästhetische Behandlungen
  3. Kein Ausschluss bzw. keine Einschränkung bei Vorerkrankungen oder Schwangerschaft (außer einer 6-monatigen Wartezeit)
  4. Kein Selbstbehalt für unter 18-Jährige
  5. Selbst bei einem teuren oder längeren Krankenhausaufenthalt
  6. Unabhängig von der Aufnahmeeinrichtung
  7. In allen Krankenhäusern in Belgien und in Europa im Rahmen der europäischen Abkommen

Unsere Versicherungen basieren auf Solidarität, und die Prämien werden so knapp wie möglich kalkuliert. Die CKK arbeitet nicht gewinnorientiert und hat keine Aktionäre, die bedient werden müssen, weshalb unsere Tarife deutlich niedriger sind als die der kommerziellen Versicherer.

Darüber hinaus ist die CKK ein wichtiger Akteur im Gesundheitsbereich und arbeitet ständig mit allen Akteuren des Gesundheitswesens zusammen, um die Gesundheitsversorgung für alle zugänglich zu machen. Dies ermöglicht es uns, Ihnen ein passendes Angebot zu Tiefstpreisen zu unterbreiten.

Da wir Sie nie im Stich lassen, können Sie, wenn Sie Zweifel an Ihrer Krankenhausrechnung haben, unsere persönliche Beratung und Unterstützung durch den Dienst Mitgliederinteressenvertretung in Anspruch nehmen.

Wenn Sie sich für eine Versicherung bei der CKK entscheiden, können Sie sicher sein, dass Sie ohne böse Überraschungen versichert sind.

Bei Ihrer Einweisung ist das Krankenhaus verpflichtet, Ihnen eine Aufnahmeerklärung vorzulegen. Diese enthält unter anderem das Formular „Zimmerwahl und finanzielle Bedingungen“, in dem die finanziellen Informationen zu Ihrem Krankenhausaufenthalt aufgeführt sind. Mithilfe dieses Dokuments können Sie die verschiedenen Elemente, die sich auf die endgültige Rechnung auswirken, besser nachvollziehen. So werden darin die Zusatzleistungen und -kosten deutlich aufgeführt. Achtung, einige Details sind nicht im Antrag angegeben: dies bezieht sich beispielsweise auf Implantate, Prothesen und verschiedene Kosten. Erkundigen Sie sich im Krankenhaus.

Die Aufnahmeerklärung ist kein Kostenvoranschlag. Sie ermöglicht keine Schätzung des genauen Betrags, der Ihnen in Rechnung gestellt wird, weil einige Kosten nicht vorhersehbar sind.

Auf den Seiten über die Aufnahmeerklärung finden Sie einige Vorlagen für solche Dokumente.

Lesen Sie sich die Vorteile unserer verschiedenen Krankenhausversicherungen durch. So können Sie völlig objektiv die Deckungen vergleichen, die wir Ihnen zu sehr interessanten Tarifen anbieten. Für keine unserer Versicherungen gilt ein Ausschluss (auch nicht für Einzelzimmer) und auch ein vorheriger medizinischer Fragebogen ist nicht vorgeschrieben.

Darüber hinaus stehen wir Ihnen zur Verfügung, wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Krankenhausaufenthalt oder Zweifel an Ihrer Rechnung haben. Ist einer der geforderten Beträge nicht gerechtfertigt? Die CKK erstattet Ihnen die Kosten und kann in manchen Fällen selbst die entsprechenden Schritte beim Krankenhaus unternehmen.

Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns telefonisch unter 087 32 43 33 oder wenden Sie sich an Ihren CKK-Kundenberater.

Bei der CKK können Sie sich auf eine persönliche und effiziente Betreuung verlassen.

Sorgen Sie vor! Wenn Sie vorhaben, Ihren Arbeitgeber zu wechseln oder in den Ruhestand zu gehen, kann der Versicherungsschutz eventuell verlängert werden, aber die Prämienhöhe könnte deutlich höher sein als derzeit. Schließen Sie daher vor Ablauf Ihres Arbeitsvertrags eine Krankenhausversicherung bei der CKK ab. So vermeiden Sie böse Überraschungen haben folgende Vorteile:

Dank Ihres Beitrags, die Hospi-Solidar bereits umfasst, müssen Sie keinen Beitrag „zur Sicherung der Kontinuität“ zahlen.

Wenn Ihre Krankenhausversicherung mit derjenigen der CKK vergleichbar ist und Sie Ihre Beiträge regelmäßig gezahlt haben, entfällt für Sie die Wartezeit.

Wenn Ihre Familienmitglieder nicht der Versicherung Ihres Arbeitgebers angehören, genießen sie auf jeden Fall die solidarische Abzicherung Hospi-Solidar. Sie können aber auch eine unserer wahlfreien Versicherungen abschließen.

Für eine reibungslose Rückkehr und eine erfolgreiche Genesung daheim können Sie sich auf die CKK und ihre zahlreichen Partner verlassen. CKK-Mitglieder, die ihre Beiträge bezahlt haben, erhalten insbesondere Vorzugstarife für Genesungsaufenthalte in einem der drei anerkannten Zentren der CKK sowie für häusliche Hilfe und Pflege (Haushalts- oder Familienhilfe, Krankenpflege, Beratung zur Anpassung der Wohnung, Vermietung oder Verkauf von Hilfs- und Pflegematerial, Fernbetreuung zu Hause, soziale Betreuung...).

Die CKK und ihre Sozialarbeiter(innen) stehen Ihnen ebenfalls zur Seite, um Ihnen zuzuhören, Sie zu begleiten, Ihnen Orientierung zu geben, Ihnen zu helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen und die notwendigen Formalitäten zu erledigen. Zögern Sie daher nicht, sich an den Sozialdienst der CKK zu wenden.

CKK-Mitglieder, die ihren Beitrag zur Zusatzversicherung regelmäßig bezahlt haben, können sich auf die dringende medizinische Hilfe im Ausland (Mutas) berufen. Wenn Sie während eines Urlaubs im Ausland erkranken oder einen Unfall erleiden, erhalten Sie die notwendige Unterstützung und einen Zuschuss zu den Kosten für eine dringende medizinische Behandlung.

In Belgien werden die Rechte des Patienten als die Beziehung zwischen dem Patienten und dem Leistungserbringer (Arzt, Krankenpfleger, Hebamme, Kinesiotherapeut usw.) näher definiert. Diese Rechte sind gesetzlich festgelegt, um die finanzielle Transparenz und den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung zu verbessern.

Das Gesetz regelt unter anderem das Recht auf Auskunft über Ihren Gesundheitszustand, damit Sie über die notwendigen Informationen verfügen, um einer Behandlung in voller Kenntnis der Sachlage zuzustimmen. Auch die Möglichkeit, Ihre Krankenakte einzusehen oder eine Kopie davon zu erhalten, ist vorgesehen. Außerdem können Sie sich von einer Vertrauensperson begleiten lassen, wann immer Sie möchten. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte nicht respektiert werden, wenden Sie sich bitte an unseren Dienst Mitgliederinteressenvertretung.

Alle CKK-Mitglieder, die regelmäßig ihre Beiträge zahlen, genießen automatische die solidarische Absicherung Hospi-Solidar im Krankenhaus. Diese übernimmt die Krankenhauskosten von Kindern unter 18 Jahren vollständig und bietet Erwachsenen die Garantie, dass sie nie mehr als 275 € pro Krankenhausaufenthalt im Zweibettzimmer zahlen müssen. Sie erspart Ihnen daher nicht unerhebliche Ausgaben. Sie kann jedoch noch um eine wahlfreie Versicherung ergänzt werden, um den Bedürfnissen jedes Einzelnen gerecht zu werden.

Durch die Entscheidung für eine wahlfreie Versicherung können Sie den Betrag, den Sie selbst tragen müssen, durch Inanspruchnahme höherer Erstattungsbeiträge noch weiter senken: Zuschläge für Einzelzimmer, Vor- und Nachsorge, geringere Selbstbeteiligung usw. Im Falle einer schweren und/oder kostspieligen Erkrankung können Sie außerdem erweiterte Leistungen in Anspruch nehmen.

Sie können Ihren Versicherungsvertrag nach mindestens einem Jahr Laufzeit per Einschreiben, Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher oder durch Aushändigung eines Kündigungsschreibens gegen Empfangsbestätigung kündigen. Ihr Vertrag endet am Ende des Quartals, wenn der Antrag spätestens am letzten Tag des zweiten Monats des Quartals eingereicht wurde und eingegangen ist (Poststempel). Wenn Ihr Antrag im letzten Monat des laufenden Quartals eingereicht wird oder eingegangen ist, endet dieser am Ende des nächsten Quartals.
 

Es ist schwierig, den Betrag, der Ihnen in Rechnung gestellt wird, genau zu bestimmen, da einige Kosten nicht vorhersehbar sind. Zögern Sie also nicht, Ihren Arzt nach der Höhe seines Honorars zu fragen. Darüber hinaus bietet Ihnen die CKK ein Vergleichsmodul. Sie können damit die Tarife vergleichen, die von den verschiedenen Krankenhäusern in Belgien angewandt werden, oder die Kosten eines Krankenhausaufenthalts für einen bestimmten Eingriff schätzen. Wenn Sie eine Frage zu Ihrer Krankenhausrechnung haben, wenden Sie sich bitte an einen CKK-Kundenberater unter der Nummer 087 32 43 33.

  • Zweibettzimmer: Zimmerzuschläge oder übertarifliche Honorarzuschläge sind nicht erlaubt
  • Einzelzimmer (verschiedene Kategorien möglich): Es werden Zimmerzuschläge sowie je nach Krankenhaus unterschiedliche Honorarzuschläge berechnet.

Bei Ihrer Ankunft im Krankenhaus müssen Sie eine Aufnahmeerklärung ausfüllen. In diesem Dokument sind die Zimmerzuschläge und Zuschläge für medizinische Leistungen aufgeführt, die von Ihnen verlangt werden, wenn Sie sich für ein Einzelzimmer entscheiden. Seien Sie vorsichtig, denn die Preise können je nach Zimmertyp stark variieren!

Die Absicherung der Denta-Solidar ist im CKK-Beitrag enthalten. Alle CKK-Mitglieder erhalten diese Versicherung automatisch, und es gibt keine Wartezeit. Die Zahnzusatzversicherung Denta + ist für alle Mitglieder ohne Altersgrenze und ohne medizinischen Fragebogen zugänglich. Die Höhe Ihrer Versicherungsprämie richtet sich jedoch nach Ihrem Alter.

Die Kostenübernahme der Denta + sind auf eine jährliche Obergrenze begrenzt: 350 € im ersten Versicherungsjahr, 650 € im zweiten Jahr und 1.250 € ab dem dritten Jahr.

Diese Obergrenze gilt pro Person. Jedes Ihrer Familienmitglieder kann also ab dem dritten Versicherungsjahr die Obergrenze von 1.250 € in Anspruch nehmen.

Im Falle eines Unfalls mit traumatischen Folgen haben Sie Anspruch auf eine zusätzliche Obergrenze von 5000 € pro Person für die Kosten, die mit diesem Unfall zusammenhängen, ab dem ersten Jahr und ohne Wartezeit.

Die Denta-Solidar ist bereits in Ihrem CKK-Mitgliedsbeitrag enthalten. Es gibt also keine Wartezeit, um diese Versicherung in Anspruch zu nehmen, wenn Ihre Beiträge regelmäßig bezahlt werden.

Wenn Sie die Zahnzusatzversicherung Denta + abschließen, sind Sie nach einer sechsmonatigen Wartezeit versichert, es sei denn, Sie waren vorher durch eine ähnliche Versicherung abgedeckt. Die Wartezeit entfällt bei einem Unfall mit traumatischen Folgen.

Sie sind völlig frei in der Wahl eines Zahnarztes, Kieferorthopäden, Stomatologen oder Parodontologen. Sie sollten jedoch wissen, dass die 100-prozentige Erstattung von Behandlungen, die von der Pflichtversicherung übernommen werden, auf der Grundlage von offiziellen Tarifen berechnet wird. Sie haben also die Gewissheit, dass Ihnen der volle Betrag für diese Behandlungen erstattet wird (mit Denta +), aber nur, wenn Ihr Leistungserbringer sich für eine Vertragsbindung entschieden hat und sich somit an diese Tarife hält. Um herauszufinden, welche vertraglich gebundenen Anbieter es in Ihrer Nähe gibt, nutzen Sie unser Suchmodul. Konsultieren Sie die offiziellen Tarife.

Zusätzlich zur Denta + haben Sie die Möglichkeit, eine Krankenhausversicherung bei der CKK abzuschließen. 

Wenn Sie eine Krankenhausversicherung mit der Denta + kombinieren, erhalten Sie einen Rabatt von 10 % auf Ihre Denta +-Jahresprämie.

Ja, die Anforderung eines Kostenvoranschlags verpflichtet Sie nicht gegenüber dem Anbieter. Sie können durchaus einen anderen Anbieter konsultieren, bevor Sie eine Behandlung beginnen. Für die kieferorthopädische Behandlung eines Kindes unter 19 Jahren, das über eine allgemeine medizinische Akte (AMA) verfügt, wird die Konsultation beim zweiten Kieferorthopäden zu 100 % auf der Grundlage des offiziellen Tarifs vergütet.

Für bestimmte Behandlungen, die oft teuer sind und nicht von der Pflichtversicherung erstattet werden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns einen Behandlungsplan zukommen zu lassen. Sie sind dann über die Kosten Ihrer Behandlung und die möglichen Vergütungen von Denta + informiert, bevor Sie mit Ihrer Behandlung beginnen.

Sie müssen den Behandlungsplan ausfüllen und unterschreiben und zusammen mit dem Kostenvoranschlag des Zahnarztes einreichen. Der Behandlungsplan muss vor Beginn der Behandlung bei uns eingehen, damit der Vertrauenszahnarzt ihn prüfen und ggf. genehmigen kann.

  • Denta-Solidar - Antrag auf die Erstattung einer Zahnprothese: Dieser muss von Ihrem Zahnarzt ausgefüllt werden, wenn die Kosten für die Zahnprothese nicht von Ihrer Pflichtversicherung   übernommen werden.
  • Denta +- Antrag auf Kostenübernahme: Von Ihrem Zahnarzt und Ihnen selbst auszufüllen, um die Kostenübernahme der Denta + (Kieferorthopädie, Prothesen, Extraktionen und Parodontologie) zu beantragen, die nicht von der Pflichtversicherung übernommen werden.
  • Für die Zuzahlungen bei Vorsorge- und Heilbehandlungen sowie für Behandlungen, die von der Pflichtversicherung übernommen werden, reichen Sie einfach Ihren Behandlungsnachweis oder Ihre Rechnung bei der CKK ein.
  • Denta +- Behandlungsplan: Für bestimmte Behandlungen, die oft teuer sind und nicht von der Pflichtversicherung erstattet werden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns einen Behandlungsplan zukommen zu lassen. Sie sind dann über die Kosten Ihrer Behandlung und die Vergütungen von Denta + informiert, bevor Sie mit Ihrer Behandlung beginnen.

Dank der Denta-Solidar erhalten Sie die Erstattung des gesetzlichen Eigenanteils (Selbstbeteiligung gemäß den offiziellen Tarifen) für die kieferorthopädischen Behandlungen Ihrer Kinder. Um diesen Zuschuss zu erhalten, muss Ihr Kind eine über eine allgemeine medizinische Akte (AMA) bei seinem Hausarzt verfügen.

In der AMA werden alle medizinischen Informationen über Sie zusammengefasst. Auf diese Weise trägt sie zu einem besseren Verständnis der Vorgeschichte und der Gesamtheit Ihrer Gesundheitsfürsorge bei. Die Kosten für das Anlegen einer AMA werden von Ihrer Krankenkasse vollständig erstattet.

Zum Abschluss 

  • müssen Sie CKK-Mitglied sein; 
  • müssen Ihre Beiträge bezahlt sein;
  • dürfen Sie Ihre Denta +-Versicherung in den letzten drei Jahren nicht gekündigt haben.

Um abgesichert zu sein, 

  • müssen die Versicherungsprämien und CKK-Beiträge bezahlt sein;
  • müssen Sie eine sechsmonatige Wartezeit zurückgelegt haben, wenn Sie vorher keine ähnliche Versicherung hatten.

Denta-Solidar und Denta + übernehmen Kosten für Behandlungen, die in Belgien, dem französischen Mutterland, den Niederlanden, Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg vorgenommen werden.

Um die Höhe der Denta +-Prämie für Ihre gesamte Familie zu ermitteln, verwenden Sie unser Berechnungsmodul.

Sie können Ihren Versicherungsvertrag nach mindestens einem Jahr Laufzeit per Einschreiben, Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher oder durch Aushändigung eines Kündigungsschreibens gegen Empfangsbestätigung kündigen. Ihr Vertrag endet am Ende des Quartals, wenn der Antrag spätestens am letzten Tag des zweiten Monats des Quartals eingereicht wurde und eingegangen ist (Poststempel). Wenn Ihr Antrag im letzten Monat des laufenden Quartals eingereicht oder empfangen wird, endet dieser am Ende des nächsten Quartals.

Die solidarische Absicherung von Zahnarztkosten Denta-Solidar ist im CKK-Krankenkassenbeitrag enthalten. CKK-Mitglieder, die ihren Beitrag entrichtet haben, erhalten diesen Schutz ohne weitere Formalitäten und ohne Aufpreis.