Sie sind verheiratet? Dann gelten Sie von Gesetz wegen automatisch als der Vater des Kindes. Dies gilt auch, wenn Sie seit weniger als 300 Tagen getrennt leben oder geschieden sind.
Sie sind nicht verheiratet? Das Verwandschaftsverhältnis kann durch die Gemeindeverwaltung anerkannt werden. Diese amtliche Anerkennung muss mit Zustimmung der werdenden Mutter gegen Vorlage einer Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin erfolgen.
Diese Regeln gelten auch für Miteltern.
Anlässlich der Geburt Ihres Kindes haben Sie Anspruch auf 20 Tage Urlaub . Dieser muss innerhalb von vier Kalendermonaten ab dem Tag der Geburt Ihres Kindes genommen werden. Diese Tage können in einem Mal oder gestückelt genommen werden.
Um diesen Urlaub zu nutzen und Ihre Leistungen zu erhalten, müssen Sie einige Formalitäten bei Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenkasse erfüllen.
Formalitäten gegenüber dem Arbeitgeber:
Um diesen Urlaub zu nehmen, informieren Sie Ihren Arbeitgeber.
Ist die Vaterschaft anerkannt? Dem Antrag ist eine Geburtsurkunde beizufügen.
Die Vaterschaft ist nicht anerkannt? Dem Antrag werden die folgenden Unterlagen beigefügt:
Um Anspruch auf Geldleistungen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag, mittels eines dafür vorgesehenen Formulars, bei Ihrer Krankenkasse stellen. Lesen Sie die Informationen auf der zweiten Seite des Formulars sorgfältig durch, bevor Sie es ausfüllen und an Ihre Krankenkasse senden!
Nach Erhalt Ihrer Anfrage wird Ihnen ein Informationsblatt zugesendet. Schicken Sie es so schnell wie möglich an Ihre Krankenkasse zurück. Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung der Leistungen nach dem letzten Urlaubstag erfolgt.
Ihr Arbeitgeber wird ebenfalls zu Ihren Gehaltangaben befragt. Ihre Krankenkasse informiert Sie immer über die befragten Arbeitgeber. Auf diese Weise können Sie überprüfen, ob alle Informationen fehlerfrei sind.
Entschädigungen
Die ersten 3 Tage werden zu 100% vom Arbeitgeber bezahlt. Die restlichen 17 Tage werden von der Krankenkasse bis zu 82% des gedeckelten Brutto-Tagesgehaltes bezahlt. Von dieser Geldleistung wird zusätzlich eine Quellensteuer von 11,11% angehalten. Die Geldleistungen werden erst ausgezahlt wenn der gesamte Geburtsurlaub in Anspruch genommen wurde.
Wenn Sie auch einen Adoptionsurlaub nehmen möchten, wird dieser gekürzt:
Sie können 20 Tage, die in aufeinanderfolgende oder nicht aufeinanderfolgende halbe Tage aufgeteilt werden können, Geburtsurlaub nehmen. Sie müssen lediglich einen Antrag per Einschreiben bei Ihrer Sozialversicherungskasse stellen, ihr die Geburtsurkunde eines Babys und die gewünschten Urlaubstage mitteilen.
Achtung, dieser Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt Ihres Kindes gestellt werden!
Dieser Geburtsurlaub ist optional. Wenn Sie weniger als acht Tage frei haben, können Sie zusätzliche Unterstützung in Form von Dienstleistungschecks erhalten.
Geldleistungen
Sie erhalten ein Taggeld von 96.6,77 € (48,3 € pro Halbtag), insgesamt 1932€, wenn Sie 20 Tage Geburtsurlaub nehmen (Beträge zum 1. Dezember 2022).
Weitere Informationen
Kontaktieren Sie einen Kundenberater der UCM per E-Mail unter cas@ucm.be oder telefonisch unter 081 32 07 25.
Gut zu wissen
Um in den Genuss der kostenlosen Dienstleistungsgutschecks zu kommen, müssen Sie Ihre Sozialversicherungsbeiträge für das 2. und 3. Quartal vor dem Quartal, in dem Sie entbunden haben, gezahlt haben.
Wenn der Krankenhausaufenthalt der Mutter länger als 7 Tage dauert und das Baby bereits das Krankenhaus verlassen hat, können Sie als Vater oder Mitelternteil einen Teil des Mutterschaftsurlaubes übernehmen. Er endet, sobald die Mutter das Krankenhaus verlässt (und spätestens mit dem Ende des Mutterschaftsurlaubs).
Als Vater oder Mitelternteil müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse die Umwandlung des Mutterschutzes beantragen. Dazu muss der Krankenkasse eine Bescheinigung des Krankenhauses vorgelegt werden, welche folgende Informationen enthält:
Sobald dieser Urlaub ausläuft, lassen Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitslosengeldkasse die Bescheinigung über die Wiederaufnahme der Arbeit oder des Arbeitslosengeldes ausfüllen. Leiten Sie diese an die Krankenkasse weiter.
Welchen Nutzen hat die Mutter?
Der Anspruch auf die Geldleistungen für den Mutterschutz bleibt erhalten.
Möchten Sie Elternzeit nehmen, um Zeit mit Ihrem Kind zu verbringen? Das ist möglich! Dieser Urlaub steht sowohl für die Mutter als auch für den Vater zur Verfügung und kann für jedes einzelne Kind in Anspruch genommen werden. Bei Mehrlingsgeburten wird für jedes Kind eine Elternzeit gewährt.
Der Elternurlaub wird Arbeitnehmern des Privatsektors und Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes im Rahmen einer "Karrierepause", aufgrund der Geburt oder Adoption eines Kindes, gewährt. Sie müssen Ihren Arbeitgeber 2 Monate vor dem Beginn des Elternurlaubes informieren. Diese Informationen müssen dem Arbeitgeber per Einschreiben oder durch Zusendung eines schriftlichen Dokuments mitgeteilt werden. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen von diesem Dokument eine unterschriebene Zweitschrift aushändigen.
Um von diesem Recht profitieren zu können, müssen Sie in den 15 Monaten vor Ihrer Bewerbung mindestens zwölf Monate lang ohne Unterbrechung gearbeitet haben. In diesem Fall darf Ihnen Ihr Arbeitgeber den Geburtsurlaub nicht verweigern (mit Ausnahme einer Unterbrechung Ihrer Arbeitszeit von einem Zehntel, welche die Zustimmung des Arbeitgebers erfordert).
Aus Gründen der innerbetrieblichen Organisation kann Ihr Arbeitgeber den Geburtsurlaub um bis zu sechs Monate verschieben. Er muss Sie diesbezüglich innerhalb eines Monats nach Ihrer Anfrage informieren.
Der Elternurlaub kann vier verschiedene Formen annehmen (Vollzeit, Teilzeit, Fünftel, Zehntel). Es ist möglich, von einer Form des Elternurlaubs zur anderen zu wechseln, indem Sie einen neuen Antrag stellen. Um von einer Teilzeit, Fünftel oder Zehntel -Unterbrechung zu profitieren, müssen Sie Volltags beschäftigt sein.
Um die Beihilfe für die Laufbahnunterbrechung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim LfA (Onem) oder beim Arbeitsamt (Dienst für Beihilfen zur Laufbahnunterbrechung) Ihrer Region stellen. Hierzu stehen Ihnen dafür vorgesehene Formulare zur Verfügung. Für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft kann dieser Antrag auch elektronisch über das Portal der Sozialversicherung gestellt werden.
Die Bescheinigungen über die Geburt, Adoption oder Invalidität des Kindes sind dem Arbeitgeber und dem LfA (Onem) spätestens zu Beginn des Elternurlaubes vorzulegen. Die Höhe der Beihilfe ist an den Index gebunden. Sie variiert je nach gewählter Formel und der Arbeitszeit (Vollzeit oder Teilzeit).
Im öffentlichen Sektor existieren ebenfalls verschiedene Formen des Elternurlaubs. Einige eröffnen das Recht, die 100%ige Vergütung beizubehalten oder eine Vergütung vom LfA (ONEM) zu erhalten. Andere werden nicht vergütet. Wenden Sie sich an die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers oder an Ihre Gewerkschaftsdelegation, um sich über Ihre Rechte zu informieren.
Art des Elternurlaubs | Höhe der Beihilfen
|
Vollständige Arbeitsunterbrechung während 4 Monaten (in einem durchgehenden Zeitraum oder aufgegliedert in Perioden von mindestens einer Woche) | 879,15 €/Monat
|
Kürzung der Teilzeitleistungen um 8 Monate (in einem durchgehenden Zeitraum oder aufgegliedert in Perioden von mindestens 2 Monaten) | 405,23 €/Monat |
Reduzierung von einem Fünftel der Arbeitszeit während 20 Monaten (in einem durchgehenden Zeitraum oder aufgegliedert in Zeiträume von mindestens 5 Monaten) | 137,48 €/Monat |
Reduzierung eines Zehntels der Arbeitszeit während 40 Monaten (in einem durchgehenden Zeitraum oder aufgegliedert in Zeiträume von mindestens 10 Monaten) | 68,74 €/Monat |
Beträge gültig ab dem 1. Dezember 2022
In der Privatwirtschaft ersetzt das Zeitkreditsystem die alte Regelung der Laufbahnunterbrechung (welche für öffentlichen Sektor weiterhin gilt).
Sie eröffnen das Anrecht für Arbeitnehmer, außer in Unternehmen, welche weniger als zehn Personen beschäftigen. Um Anrecht auf eine dieser Formeln zu erhalten, müssen Sie Ihren Arbeitgeber per Einschreiben informieren. Die Beihilfen zur Laufbahnunterbrechung müssen ebenfalls per Einschreiben (via die dafür vorgesehene Formulare) bei den verschiedenen Anlaufstellen des LfA (ONEM) (Landesamt für Arbeitsbeschaffung) eingereicht werden. Dies muss spätestens 2 Monate nach Beginn des Zeitkredits geschehen. Dieser Antrag muss an das regionale Arbeitsamt - zum Dienst für Laufbahnunterbrechung und Zeitkredit- geschickt werden.
Um mehr zu den Bedingungen zur Erreichbarkeit, Dauer und Höhe der verschiedenen Formeln zu erfahren, wenden Sie sich an die LfA (ONEM) oder an den Sozialdienst der Krankenkasse.
Zentrale Verwaltung
Boulevard de l'Empereur 7 - 1000 Bruxelles
Tél. 02 515 41 11 - www.lfa.be
Wenn Sie Arbeitnehmer sind, profitieren Sie von einem sechswöchigen Adoptionsurlaub und dies unabhängig vom Alter des Kindes (sofern es minderjährig ist)! Im Falle einer körperlichen oder geistigen Behinderung des Kindes beträgt dieser Urlaub bis zu 12 Wochen.
Nein, Sie müssen den gesamten Urlaub während eines einzigen Zeitraums nehmen. Es ist also nicht möglich, diesen aufzuteilen.
Der Adoptionsurlaub muss innerhalb von 2 Monaten - ab dem Tag nach der Eintragung Ihres Kindes in das Bevölkerungsregister oder das Ausländerregister - beginnen.
Wenn Sie möchten, können Sie das Ende Ihres Adoptionsurlaubs vor dem Ende des maximal zulässigen Zeitraums beenden, vorausgesetzt, Sie haben einen Urlaub von mindestens einer Woche oder einem Vielfachen von einer Woche genommen.
Andernfalls dauert der Adoptionsurlaub bis zum Ende der maximal zulässigen Zeit.
Wenn Ihr Kind während Ihres Adoptionsurlaubs seinen achten Geburtstag erreicht, endet dieser außerdem am Tag vor diesem Datum.
Im Falle einer internationalen Adoption kann der Adoptionsurlaub früher beginnen (d. h. am Tag nach der Genehmigung , das Kind dem Adoptierenden anzuvertrauen, durch die zuständige zentrale Behörde der Gemeinschaft), um das Kind in seinem Herkunftsland im Hinblick auf seine tatsächliche Aufnahme in Ihrer Familie abzuholen.
Sie sind verpflichtet, Ihren Arbeitgeber mindestens einen Monat vor Urlaubsbeginn per Einschreiben oder durch Zustellung eines schriftlichen Dokuments - von welchem Ihr Arbeitgeber Ihnen eine unterschriebene Kopie aushändigen wird - zu informieren.
Diese Mitteilung muss den Beginn und das Ende des Urlaubs enthalten.
Spätestens am Tag des Urlaubsbeginns müssen Sie Ihrem Arbeitgeber Unterlagen zur Verfügung stellen, welche die Adoption des Kindes belegen.
Sie müssen einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen, indem Sie das hierzu vorgesehene Dokument ausfüllen.
Dieser Antrag muss das Anfangs- und Enddatum des Adoptionsurlaubs enthalten und durch ein Dokument ergänzt sein, aus dem hervorgeht, dass Ihr Kind im Bevölkerungsregister oder im Ausländerregister Ihrer Wohngemeinde eingetragen ist.
Im Falle einer Behinderung des Kindes muss zusätzlich eine Bescheinigung beigefügt werden.
Wenn Sie einen Geburtsurlaub genommen haben, wird Ihr Adoptionsurlaub gekürzt;
In einigen Fällen können Sie diesen Basiszeitraum verlängern:
Wenn Sie ein oder mehrere Kinder in Ihrer Familie aufnehmen, können Sie 6 Tage im Jahr frei nehmen, um sie zu versorgen.
Sie können bis zu 6 Tage pro Jahr und pro Pflegefamilie (nicht pro Arbeitnehmer) nehmen, um verschiedene Verpflichtungen aus der Pflegeelternschaft zu erfüllen, insbesondere im Falle von:
Um als Pflegeeltern oder -familie anerkannt zu werden, müssen Sie vom Gericht, einem zugelassenen Vermittlungsdienst, Jugenddienst oder dem Ausschuss für besondere Jugendhilfe als solche benannt werden.
Um von Ihrem Recht auf Adoptionsurlaub Gebrauch zu machen, informieren Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich, indem Sie ihm die folgenden Unterlagen zur Verfügung stellen:
Um eine Beihilfe erhalten zu können, müssen Sie einen Antrag bei der für Ihre Region zuständigen LfA (ONEM)-Geschäftsstelle stellen, indem Sie das von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber ausgefüllte Formular C 61 – Pflegeelternschaft per Einschreiben zusenden.
Wenn Sie abwesend sind, um sich um eine bei Ihnen untergebrachte Person zu kümmern, haben Sie Anspruch auf eine Pauschale von 139.97 € pro Abwesenheitstag und pro Familie. Dieser Zuschuss wird monatlich vom LfA (Onem) ausgezahlt.
Wenn Sie ein oder mehrere Kinder für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten in Ihre Familie aufnehmen, haben Sie Anspruch auf Elternurlaub. Die Pflegeeltern können unabhängig vom Alter des Kindes (sofern es minderjährig ist) 6 Wochen Elternurlaub nehmen!
Der Urlaub beträgt 6 Wochen für jedes Pflegelternteil (d.h. insgemat 12 Wochen) + eine zusätzliche Woche, die alle 2 Jahre gewährt wird. Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Wochen nur von einem einzelnen Pflegeelternteil in Anspruch genommen oder zwischen den beiden geteilt werden können.
Zum Beispiel sollte zusätzlich zu den 6 Wochen Urlaub "pro Pflegeelternteil" hinzugefügt werden:
So wird der Elternurlaub im Jahr 2023 auf maximal 15 Wochen erhöht, d.h. sechs Wochen pro Pflegeelternteil (d.h. 12 insgesamt, wenn 2 Pflegeeltern) und drei Wochen, die von einem Elternteil in Anspruch genommen oder zwischen den beiden Elternteilen aufgeteilt werden können.
Bei einer Behinderung des Kindes wird die maximale Dauer des Pflegeurlaubs verdoppelt.
Der Pflegeelternurlaub ist in einem Mal zu nehmen und muss innerhalb von 12 Monaten nach der Eintragung des Kindes in das Bevölkerungsregister oder in das Ausländerregister der Wohngemeinde des Arbeitnehmers beginnen.
Benachrichtigen Sie den Arbeitgeber mindestens einen Monat vor Beginn des Urlaubs per Einschreiben oder durch Zustellung eines schriftlichen Dokuments, dessen Kopie vom Arbeitgeber unterzeichnet wird.
Dieses Dokument muss das Anfangs- und Enddatum des Pflegeurlaubs enthalten.
Stellen Sie einen Antrag bei der Krankenkasse anhand des gesetzlich vorgeschriebenen Formulares und fügen Sie diesem einen Auszug aus dem Bevölkerungsregister oder ein Dokument bei, aus dem hervorgeht, dass sie im nationalen Register der Gemeinde eingetragen sind, in der sie wohnen. Der Arbeitnehmer muss außerdem nachweisen, dass es sich um eine langfristige Aufnahme handelt.
Die Krankenkasse stellt dem Versicherten ein Auskunftsblatt zur Verfügung, das der Arbeitnehmer zurückschicken muss (+ gegebenenfalls die Bescheinigung über die Versicherungsbedingungen im Rahmen des Geldleistungsanspruchs).
Ihr Arbeitgeber bezahlt die ersten 3 Tage Ihres Pflegeelternurlaubs.
Für die restlichen Zeitraum zahlt Ihre Krankenkasse eine Entschädigung für alle Tage der Woche, außer Sonntage.
Diese Geldleistungen betragen 82 Prozent des nach oben begrenzten Einkommensverlusts (Höchstbetrag 167.34€ pro Tag - Stand 1. November 2022).