Rückerstattung Psychologie
Die CKK erstattet Ihnen für psychologische Beratungen bis zu 20 € pro Sitzung und bis zu 360 € pro Jahr und Person zurück.
360 € pro Jahr für Ihre psychologischen Beratungen
Sie möchten den Psychologie Vorteil in Anspruch nehmen? Nichts einfacher als das! Finden Sie alle nützlichen Informationen zur Erstattung Ihrer Beratungen.
CKK-Vorteil Psychologie: Wie erhalten Sie die Rückerstattung?
Die CKK erstattet Ihnen für psychologische und orthopädagogische Beratungen bis zu 20 € pro Sitzung (Einzel-, Familien-, Paarberatung...), bis zu einem Höchstbetrag von 360 € pro Jahr und Person.
Um die Erstattung zu erhalten, lassen Sie dieses Antragsformular (PDF) von Ihrem Leistungserbringer ausfüllen und schicken Sie es unterschrieben werfen sie diese in einen der CKK-Briefkästen, oder reichen Sie den Antrag über die App Meine CKK ein. Auch ein von Ihrem Dienstleister ausgestelltes eigenes Formular ist gültig, wenn es alle nötigen Angaben enthält (Beleg dafür, dass es sich um eine psychologische oder orthopädagogische Beratung handelt, Datum der Behandlung, Name des Patienten, Betrag, den der Patient zahlt, Unterschrift des Leistungserbringers, Stempel der Einrichtung, wenn die Beratung in einer kollektiven Einrichtung stattgefunden hat).
Damit Sie als Patient die Erstattung für psychologische Hilfe in Anspruch nehmen können, muss der Dienstleister:
- einen Master in Psychologie erworben haben und bei der Psychologenkommission eingetragen sind und/oder
- Klinischer Psychologe oder Orthopädagoge sein, der als Gesundheitsfachkraft anerkannt ist (der Psychologe muss ein Visum und/oder eine vom FÖD Öffentliche Gesundheit ausgestellte Zulassung besitzen) und/oder
- innerhalb einer von der CKK anerkannten kollektiven Einrichtung tätig sein: Ärztehaus, Zentrum für Familienplanung, psychosozialer Dienst...
Hinweis: Diese Leistung ist nicht mit der von der Pflichtversicherung vorgesehenen Erstattungen kumulierbar (siehe weiter unten).
Von der Pflichtversicherung vorgesehene Erstattungen für Ihre mentale Gesundheit: Wie erhalten Sie die Erstattung?
Angstzustände, Stress, Familienprobleme, Depressionen, Einsamkeitsgefühle, Süchte, Mobbing... Wenn Sie es für nötig halten, sprechen Sie zuerst mit Ihrer Familie, Ihrem Umfeld über Ihre psychischen Beschwerden... Wenn das nicht ausreicht, wenden Sie sich an Fachkräfte für psychische Gesundheit.
In Zusammenarbeit mit dem LIKIV bieten die Versorgungsnetzwerke für psychische Gesundheit über Einzel- oder Gruppensitzungen ein zugängliches (erschwingliches und rezeptfreies) Behandlungsangebot für alle Personen mit psychologischen Beschwerden an. Um eine optimale Betreuung zu gewährleisten, wird die Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt empfohlen.
Ab dem 1. April 2024 wird das Betreuungsangebot erweitert und der Schwerpunkt auf die präventive psychologische Betreuung gelegt. Ziel ist es, psychologische Probleme frühzeitig zu erkennen. Es gibt drei Formen der psychologischen Betreuung:
1. Gemeinschaftliche psychologische Betreuung
Psychologische Betreuung in Gruppen werden frei zugänglich und ohne Begrenzung der Anzahl der Sitzungen angeboten. Diese Sitzungen finden an bestimmten Orten (Bibliotheken, Schulen, Jugendhäuser...) statt, in Gruppen von mindestens 10 Teilnehmern. Die Gespräche konzentrieren sich auf die Selbstfürsorge, die Resilienz und die Psychoedukation der Patienten.
2. Psychologische Unterstützung in erster Linie
Es handelt sich um eine allgemeine, kurzfristige psychologische Beratung bei Beschwerden leichter bis mittlerer Intensität. Diese Sitzungen tragen dazu bei, ein allgemeines psychisches Wohlbefinden zu erhalten oder wiederzuerlangen, Symptome und deren Verschlimmerung werden vermieden und der Patient und/oder sein Umfeld werden in ihrer Resilienz gestärkt.
- Kinder und Jugendliche bis 23 Jahre erhalten maximal 10 Einzelsitzungen.
- Erwachsene (ab 24 Jahren) erhalten maximal 8 Einzelsitzungen.
- Die Anzahl der Gruppensitzungen ist unbegrenzt, es gibt keine Altersgrenze.
- Seit dem 1. Februar 2024 sind die Sitzungen für Personen unter 24 Jahren kostenlos.
3. Die psychologische Behandlung in erster Linie
Es handelt sich um eine spezifischere Betreuung aufgrund leichtere bis mittlere psychische Probleme, die Behandlungen mit klinischen Zielen erfordern, die über die Stärkung der Resilienz hinausgehen, im Hinblick auf eine kurzfristige Behandlung.
- Kinder und Jugendliche bis einschließlich 23 Jahre erhalten maximal 20 Einzelsitzungen.
- Erwachsene (ab 24 Jahren) erhalten maximal 20 Einzelsitzungen.
- Die Anzahl der Gruppensitzungen ist unbegrenzt, es gibt keine Altersgrenze.
- Seit dem 1. Februar 2024 sind die Sitzungen für Personen unter 24 Jahren kostenlos.
Sonderfall
Um ein angemessenes Angebot für Personen zwischen 15 und 23 Jahren zu gewährleisten, können diese ihr Betreuungsnetzwerk (Kinder/Jugendliche oder Erwachsene) entsprechend ihren Bedürfnissen auswählen. Die Bedingungen sind jedoch nicht kumulierbar.
Preis
Für Personen unter 24 Jahren: Die Kosten für eine Sitzung mit einem klinischen Psychologen oder Orthopädagogen, der bei einem Netzwerk für psychische Gesundheit einen Vertrag abgeschlossen hat, werden dank des Drittzahlersystems direkt von der Pflichtversicherung übernommen.
Ab dem Alter von 24 Jahren zahlen Sie:
Gemeinschaftliche Betreuung | Psychologische Unterstützung | Psychologische Behandlung |
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Nicht zahlungspflichtig |
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Zögern Sie nicht, sich bei Ihrem Psychologen oder Orthopädagogen zu erkundigen, ob er einen Vertrag mit einem Netzwerk für psychische Gesundheit hat.
Versorgungsnetze
Mithilfe des vom LIKIV entwickelten Suchmoduls können Sie ein Netzwerk für mentale Gesundheit in der Nähe Ihres Wohnorts finden.
Achtung: Da es sich um ein spezifisches Angebot handelt, haben nicht alle Psychologen und Orthopädagogen die Möglichkeit, einen Vertrag mit einem Netzwerk abzuschließen. Zögern Sie nicht, auf der Website des Netzwerks für mentale Gesundheit in Ihrer Region die Liste der vertraglich gebundenen Psychologen und Orthopädagogen einzusehen oder fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob sie Ihnen helfen kann.
Das Angebot dieser Vereinbarung ergänzt andere bestehende Initiativen, an denen Gesundheitsdienstleister und Dienste beteiligt sind, die psychologische Beratung anbieten, wie z.B. Familienplanungszentren, Dienste für psychische Gesundheit, Ärztehäuser... Falls erforderlich, kann auch ein Psychiater hinzugezogen werden.
Häufig gestellte Fragen
Wenn Ihr Psychologue oder Orthopädagoge nicht bei der Psychologenkommission oder in der Liste der FÖD Volksgesundheit eingetragen ist, zahlt die Zusatzversicherung nichts. Die CKK hat die Eintragung bei der Psychologenkommission als Voraussetzung für die Gewährung einer Erstattung gewählt. Das ist die beste Garantie für die Qualität der Behandlung, denn diese Eintragung bedeutet, dass der Psychologe einen Master in Psychologie besitzt und demnach offiziell als solcher anerkannt ist und sich an die entsprechenden berufsethischen Vorschriften hält. Die CKK hat die Eintragung bei der Psychologenkommission als Voraussetzung für die Gewährung einer Erstattung gewählt.
Wenn Sie einen Orthopädagogen aufsuchen und dieser nicht in der Liste des FÖD Volksgesundheit aufgeführt ist, haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung.
Das ist zurzeit die beste Garantie für die Qualität der Behandlung, denn diese Eintragung bedeutet, dass der Psychologe einen Master in Psychologie besitzt und demnach offiziell als solcher anerkannt ist und sich an die entsprechenden berufsethischen Vorschriften hält.
Der Leistungserbringer legt sein Honorar selbst fest. Einige Einrichtungen sorgen dafür, dass die Betreuung allen Menschen zugänglich bleibt, unabhängig vom Budget. Diese Einrichtungen entscheiden dann über den Preis, den der Versicherte zu zahlen hat.
Die Abklärung ermöglicht es, eine psychologische Diagnose zu stellen. Sie wird in der ersten Sitzung durchgeführt und der Psychologe kann so ein Therapieprojekt festlegen. Der Leistungserbringer kann bis zu zwei Bescheinigungen pro Tag für ein und dieselbe Person ausstellen. Wenn Ihre Sitzung länger als 45 Minuten dauert, kann er Ihnen eine zweite Bescheinigung ausstellen, wenn diese ebenfalls unter die Erstattungskriterien fällt. So kann er Ihnen maximal 100 € für eine mindestens anderthalb-stündige Sitzung berechnen.
Den Antrag auf Kostenerstattung können Sie im online (PDF) herunterladen. Er ist auch in der Geschäftsstelle der Krankenkasse erhältlich.
Gute Psychologen arbeiten in unterschiedlichen Einrichtungen: private Praxis, Einrichtungen für psychische Gesundheit, Zentrum für Familienplanung, in manchen Gesundheitseinrichtungen, Krankenhäusern, Ärztehäusern... Besuchen Sie die Webseite compsy.be.
Bei einer Paar- oder Familientherapie erhält jedes Mitglied der CKK bis zu 20 €. In diesem Fall achten Sie darauf, dass der Psychotherapeut jedem Teilnehmer eine Bescheinigung ausstellt.
Jeder Teilnehmer, der Mitglied der CKK ist, erhält bis zu 20 €. Allerdings darf die Erstattung den Gesamtpreis für die Sitzung geteilt durch die Anzahl Teilnehmer nicht überschreiten. Wenn vier Angehörige einer Familie an einer 45-minütigen Familientherapie teilnehmen, für die sie insgesamt 50 € bezahlen, erhält jeder 12,50 €.
Ja, die CKK übernimmt auch psychotherapeutische Leistungen im Grenzland (Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Niederlande), wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- in Deutschland und den Niederlanden muss der Therapeut nach dort geltendem Recht für den Beruf zugelassen sein;
- in Luxemburg muss er von der „Société luxembourgeoise de Psychologie - Lëtzebuerger Gesellschaft fir Psychologie“ anerkannt sein;
- in Frankreich muss er vom nationalen Ausschuss anerkannt sein, der eine ADELI-Nummer zur Berufsausübung erteilt.
Fragen Sie Ihren Psychotherapeuten, ob er diese Kriterien erfüllt. Wenn ja, erhalten Sie die vorgesehene Kostenerstattung der CKK.
Ja, die Therapie spielt keine Rolle (Psychoanalyse, Hypnose, psychosomatische Therapie, kognitive Verhaltenstherapie, NLP...). Sie erhalten die Erstattung, wenn Sie mit Ihren Beitragszahlungen nicht im Rückstand sind und Ihr Therapeut ein diplomierter Psychologe ist, der von der Psychologenkommission als solcher anerkannt ist.
Die Raucherentwöhnung fällt nicht unter den Psychologie-Vorteil, da sie bereits von der Pflichtversicherung erstattet wird. So werden Ihnen die Kosten für die erste Sitzung beim Tabakologen mit 30 € und für die folgenden sieben Sitzungen mit 20 € erstattet. Wenn Sie jedoch zusätzlich zu Ihren Sitzungen, eine Therapie bei einem Psychologen beginnen, können Sie den Psychologie-Vorteil auch für diese zusätzlichen Sitzungen in Anspruch nehmen.
Ja, IQ-Tests, die bei einem anerkannten Psychologen im Rahmen dieses Vorteils durchgeführt werden, werden wie psychologische Beratungen erstattet.