Erstattung von Leistungen zu 100% bis 18 Jahre
Bis zum 18. Lebensjahr kostet Sie die Versorgung Ihres Kindes nicht 1 €!

Die CKK erstattet den gesetzlichen Eigenanteil für Beratungen bei Allgemeinmedizinern, Fachärzten (Kinderärzten, HNO, Orthopäden…), Kieferorthopäden, Logopäden, Kinesiotherapeuten sowie für Krankenpflegeleistungen.
Bedingungen für den Vorteil 0-18 Jahre
- Mitgliedschaft bei der CKK und die Beiträge müssen ordnungsgemäß bezahlt worden sein
- Anlegung einer allgemeinen medizinischen Akte (AMA) für jedes Kind (ab dem ersten Geburtstag) bei Ihrem Allgemeinmediziner. Die Anlegung der AMA erfolgt einfach und kostenlos im Rahmen einer Beratung oder eines Hausbesuchs für das Kind. Anmerkung: Für Kinder unter einem Jahr muss die Bedingung der AMA nicht erfüllt werden.
Wie kann man die Erstattung erhalten?
Sie müssen gar nichts tun: Alles passiert automatisch! Auf Grundlage der Bescheinigung der erbrachten Leistungen (in Papier- oder elektronischer Form) erhalten Sie zunächst die Erstattung im Rahmen Ihrer Pflichtversicherung. Die Erstattung für Ihren gesetzlichen Eigenanteil durch die CKK erfolgt automatisch innerhalb von zwei Werktagen.
Vertraglich gebundene oder nicht vertraglich gebundene Leistungserbringer?
Ein vertraglich gebundener Leistungserbringer verpflichtet sich dazu, die offiziellen, vom LIKIV festgelegten Tarife einzuhalten. Wenn Sie sich für einen vertraglich gebundenen Leistungserbringer entscheiden, werden die Beratungen und medizinischen Termine Ihrer Kinder bis zum 18. Lebensjahr zu 100 % erstattet.
Ein nicht vertraglich gebundener Leistungserbringer kann höhere Honorare verlangen. Wenn Sie sich für einen nicht vertraglich gebundenen Leistungserbringer entscheiden, werden diese höheren Honorare nicht erstattet. Die Erstattung erfolgt so, als wäre Ihr Leistungserbringer vertraglich gebunden.