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Welche Tagesbetreuung für das Kind?

Wie können Sie Ihr Kind in den unterschiedlichen Kleinkind-Betreuungseinrichtungen einschreiben?  Wie können Sie Rückerstattungen für Aufsichtskosten erhalten?  Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

Inhaltsverzeichnis

Das Kind bei Empfangsstrukturen eintragen

Sobald Ihre Schwangerschaft durch einen Facharzt bestätigt wurde - in der Regel ab dem dritten Schwangerschaftsmonat - können Sie Ihr Kind für einen Kinderbetreuungsdienst eintragen. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind dies Kaleido Ostbelgien oder das Regionale Zentrum für Kleinkindbetreuung (RZKB). Vonseiten dieser Dienste wird angeraten, die Einschreibung alsbald wie möglich vorzunehmen. 

Nützliche Adressen

  • Kaleido Ostbelgien
  • Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
  • Neustraße 59B
  • 4700 Eupen
  • 087/74 25 22
  • www.kaleido-ostbelgien.be
  • Regionales Zentrum für Kleinkindbetreuung (RZKB)
  • Haasstraße 5
  • 4700 Eupen
  • 087/55 48 30
  • www.rzkb.be

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Steuerermäßigung für Kinderbetreuungskosten

(Quelle: Föderaler öffentlicher Dienst Finanzen)

Sie haben Anspruch auf eine Steuerermäßigung für Kinderbetreuungskosten, die den Bedingungen entsprechen.

Für das Jahr 2018 (Steuerjahr 2019) können Sie maximal 11,20 Euro pro Betreuungstag und pro Kind unter zwölf Jahren (oder unter 18 Jahren bei einer schweren Behinderung) geltend machen. Die Steuermäßigung beläuft sich auf 45 Prozent dieser Ausgaben.

Welches sind die Bedingungen?

  • Die Kosten müssen sich auf die Kinderbetreuung außerhalb der normalen Unterrichtszeiten, in denen das Kind dem Unterricht folgt, beziehen.
  • Die Kosten müssen sich auf die Kinderbetreuung im Europäischen Wirtschaftsraum beziehen.
  • Die Kosten müssen sich auf die Betreuung von Kindern beziehen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollenedet haben (oder das 18. Lebensjahr für Kinder mit einer schweren Behinderung)
  • Die Kosten müssen sich auf die Betreuung von Kindern beziehen, die steuerlich zu Ihren Lasten sind oder für die Ihnen die Hälfte des Steuervorteils zuerkannt werden muss (Co-Elternschaft)
  • Sie müssen über ein Berufseinkommen verfügen
  • Die Kosten müssan an bestimmte, genau definierte Einrichtungen oder Personen gezahlt werden
  • Sie müssen in der Lage sein, die Betreuung und den bezahlten Betrag anhand der erforderlichen Dokumente nachzuweisen.

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Ihr Kind bei der Krankenkasse einschreiben

Nach der Geburt sollten Sie schnellstmöglich eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Diese Kopie ermöglicht es Ihrem Kundenberater, Ihr Kind als bei einem der beiden Elternteile mitversichert einzutragen.  Falls beide Elternteile das gleiche Krankenvesicherungsstatut genießen, wird das Kind in der Regel beim älteren der beiden Elternteile mitversichert. Wenn dieser seine Beiträge zur Zusatzversicherung regelmäßig zahlt, werden die medizinischen Kosten für das Kind durch die Krankenkasse zurückerstattet.  Sie erhalten zudem die ISI+ Karte und die gelben Erkennungsaufkleber (Vignetten) für Ihr Kind.

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