Wie können Sie Ihr Kind in den unterschiedlichen Kleinkind-Betreuungseinrichtungen einschreiben? Wie können Sie Rückerstattungen für Aufsichtskosten erhalten? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.
Sobald Ihre Schwangerschaft durch einen Facharzt bestätigt wurde - in der Regel ab dem dritten Schwangerschaftsmonat - können Sie Ihr Kind für einen Kinderbetreuungsdienst eintragen. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind dies Kaleido Ostbelgien oder das Regionale Zentrum für Kleinkindbetreuung (RZKB). Vonseiten dieser Dienste wird angeraten, die Einschreibung alsbald wie möglich vorzunehmen.
(Quelle: Föderaler öffentlicher Dienst Finanzen)
Sie haben Anspruch auf eine Steuerermäßigung für Kinderbetreuungskosten, die den Bedingungen entsprechen.
Für das Jahr 2018 (Steuerjahr 2019) können Sie maximal 11,20 Euro pro Betreuungstag und pro Kind unter zwölf Jahren (oder unter 18 Jahren bei einer schweren Behinderung) geltend machen. Die Steuermäßigung beläuft sich auf 45 Prozent dieser Ausgaben.
Nach der Geburt sollten Sie schnellstmöglich eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Diese Kopie ermöglicht es Ihrem Kundenberater, Ihr Kind als bei einem der beiden Elternteile mitversichert einzutragen. Falls beide Elternteile das gleiche Krankenvesicherungsstatut genießen, wird das Kind in der Regel beim älteren der beiden Elternteile mitversichert. Wenn dieser seine Beiträge zur Zusatzversicherung regelmäßig zahlt, werden die medizinischen Kosten für das Kind durch die Krankenkasse zurückerstattet. Sie erhalten zudem die ISI+ Karte und die gelben Erkennungsaufkleber (Vignetten) für Ihr Kind.