Sind sind Arbeitnehmerin? Hier eine Übersicht Ihrer Rechte und Pflichten vor und nach der Geburt Ihres Kindes.
Meinen Arbeitgeber informieren
Entfernung vom Arbeitsplatz bei Gesundheitsgefährdung
Meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Der Geburtsurlaub (für Väter oder Co-Elternteile)
Wenn der Arzt Ihnen die Schwangerschaft bestätigt, benachrichtigen Sie sogleich Ihren Arbeitgeber anhand eines ärztlichen Attests, das Sie per Einschreiben verschicken oder gegen Empfangsbestätigung bei Ihrem Arbeitgeber abgeben.
Sobald Ihr Arbeitgeber (spätestens sieben Wochen vor der Entbindung) über Ihre Schwangerschaft informiert wird, gelten bis zum Ende des Monats, der auf die Zeit des Mutterschaftsurlaubs nach der Entbindung folgt, verschiedene gesetzliche Regelungen des Mutterschutzes (Kündigungsschutz, Verbot von Nachtarbeit, Verbot von Arbeiten, die Mutter und/oder Kind gefährden könnten). Während Ihrer Schwangerschaft haben Sie das Recht, der Arbeit fernzubleiben, um zur Schwangerschaftsvorsorge zu gehen, wenn diese Vorsorge sich nicht außerhalb der Arbeitszeiten einrichten lässt. Allerdings müssen Sie den Arbeitgeber vorher informieren und ihm, falls er dies verlangt, ein ärztliches Attest vorlegen.
Sind Sie der Meinung, wegen Ihres Geschlechts, Ihrer Schwangerschaft oder Ihrer Mutterschaft benachteiligt worden zu sein? Dann dürfen Sie sich an das Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern oder an Ihre Gewerkschaft wenden. Laden Sie auch die Online-Broschüre "Schwangerschaft und Arbeit. Leitfaden für die Arbeitnehmerin und den Arbeitgeber für eine diskriminierungsfreie Behandlung" herunter.
Bestimmte Arbeitsbedingungen werden als gesundheitsgefährdend für Schwangere eingestuft (zum Beispiel die Arbeit mit kranken Menschen, Kleinkindern, gefährlichen Substanzen usw.). In diesem Fall ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie von Ihrem Arbeitsplatz fernzuhalten, sobald Ihm die Schwangerschaft bekannt ist. Folgende Maßnahmen können angewendet werden:
Ist dies nicht möglich, wird Ihre Arbeit bis zum Beginn des Mutterschaftsurlaubs (vollständige Entfernung vom Arbeitsplatz) ausgesetzt.
Um Anspruch auf diese Geldleistungen zu erhalten, müssen Sie Ihrer Krankenkasse drei Unterlagen zustellen:
Im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus gelten schwangere Frauen derzeit nicht als Risikogruppe.Der Arbeitsarzt entscheidet (oder der Präventionsberater), ob Sie vom Arbeitsplatz entfernt werden müssen oder ob Ihre Arbeitsbedingungen angesichts der Verbreitung des Coronavirus angepasst werden müssen. Das gängige Verfahren findet Anwendung.
Ihr Arbeitgeber ist in jedem Fall verpflichtet, die allgemeinen Hygienevorschriften zu beachten. Er muss alle notwendigen Präventionsmaßnahmen ergreifen, um Sie zu schützen: die Aufstellung eines Plexiglasschirms, wenn Sie hinter einem Schalter arbeiten, die regelmäßige Reinigung von Oberflächen, die Einführung von Telearbeit (verpflichtend in allen Unternehmen, die nicht systemrelevant sind), die Einhaltung der Regeln der sozialen Distanzierung, die Bereitstellung von geschlossenen Mülleimern für das Personal usw.
Sie haben aufgehört, zu arbeiten? Senden Sie dem Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse ein ärztliches Attest, auf dem das Startdatum Ihres Mutterschaftsurlaubs sowie das vermutete Entbindungsdatum angegeben sind.
Nach Erhalt dieses Attests sendet Ihnen die Krankenkasse drei Dokumente zu:
Senden Sie das erwähnte Auskunftsschreiben so schnell wie möglich an Ihre Krankenkasse, damit die Zahlungen des Mutterschaftsurlaubsgeldes eingeleitet werden können.
Falls Sie den Arbeitgeber kürzlich gewechselt oder sich Ihr berufliches Statut kürzlich geändert hat, vermerken Sie dies auf dem Auskunftsschreiben.
Als Arbeitnehmerin haben Sie Anrecht auf einen Mutterschaftsurlaub mit einer Dauer von 15 Wochen. Im Falle einer Mehrlingsschwangerschaft wird die Dauer auf 19 Wochen erhöht.
Der Mutterschaftsurlaub wird in zwei Phasen gegliedert: die pränatale (also vor der Entbindung) und die postnatale (ab der Entbindung) Phase.
Der Mutterschaftsurlaub vor der Geburt beginnt auf Ihre Anfrage hin frühestens 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin, spätestens jedoch 1 Woche vor diesem Datum.
Die letzte Woche des Mutterschaftsurlaubs vor der Entbindung ist pflicht: Sie müssen jegliche Form der Erwerbstätigkeit sieben Kalendertage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin einstellen.
Die fünf anderen Wochen vor der Geburt stehen Ihnen zur freien Verfügung. Sie können diese allesamt vor der Entbindung nehmen oder aber ganz bzw. teilweise dem Mutterschaftsurlaub nach der Geburt beifügen.
Der postnatale Mutterschutz beginnt am Tag der Entbindung und dauert maximal 14 Wochen nach der Entbindung.
Wenn Sie bis zum Tag der Entbindung gearbeitet haben, beginnt der Mutterschaftsurlaub am Tag nach der Entbindung. In diesem Fall dauert Ihr Mutterschaftsurlaub auch 14 Wochen.
Der Mutterschaftsurlaub vor der Geburt beginnt frühestens acht Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin, spätestens jedoch eine Woche vor diesem Datum. Die letzte Woche des Mutterschaftsurlaubs vor der Entbindung ist Pflicht. Die sieben anderen Wochen vor der Geburt können vor oder nach der Geburt genommen werden.
Der postnatale Mutterschutz beginnt am Tag der Entbindung und dauert maximal 18 Wochen nach der Entbindung. Dieser Urlaub kann auf Anfrage beim Arbeitgeber und bei der Krankenkasse um zwei weitere Wochen verlängert werden.
Zusammenfassung
Einzelgeburt | Mehrlingsgeburt | ||
Pränataler Mutterschaftsurlaub : 6 Wochen | 1 Woche verpflichtend | Pränataler Mutterschaftsurlaub: 8 Wochen | 1 Woche verpflichtend |
5 Wochen wahlfrei | 7 Wochen wahlfrei | ||
Postnataler Mutterschaftsurlaub : 9 Wochen | 9 Wochen verpflichtend | Postnataler Mutterschaftsurlaub: 11 Wochen | 9 Wochen verpflichtend |
+ Rest der wahlfreien Wochen vor der Geburt (max. 5 Wochen) | + Rest der wahlfreien Wochen vor der Geburt (max. 7 Wochen) | ||
Wahlfreie Wochen nach der Geburt | 2 Wochen | ||
Insgesamt: 15 Wochen | Insgesamt: 19 Wochen |
Gut zu wissen : Tage der Arbeitsunfähigkeit, der vorübergehenden Arbeitslosigkeit infolge höherer Gewalt (z.B. wenn Sie wegen der Covid-19-Krise arbeitslos waren) sowie Tage der vollständigen Entfernung vom Arbeitsplatz während Ihrer Mutterschaftsruhe vor der Geburt (bestehend aus 5 wahlfreien Wochen und einer Pflichtwoche vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin) auf Ihre Mutterschaftsruhe nach der Geburt verschoben werden. Sie haben die Möglichkeit, die 5 wahlfreien Wochen der Mutterschaftsruhe vor der Geburt auf die Zeit nach der Geburt zu verschieben. Sie bleiben also garantiert 14 Wochen (bei Mehrlingsgeburten 19 Wochen) nach der Entbindung bei Ihrem Baby! Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, einen Kundenberater zu kontaktieren. |
Während der Dauer von 6 Wochen (8 Wochen im Falle einer Mehrlingsgeburt), die der Entbindung vorausgehen, können einige nicht geleistete Arbeitstage in die Zeit nach dem postnatalen Mutterschaftsurlaub gelegt werden. Bedingung dafür ist, dass der pränatale Mutterschaftsurlaub noch nicht begonnen hat. Es handelt sich beispielsweise um Ihren Jahresurlaub, gesetzliche Feiertage etc.
Einige besondere Fälle:
Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld? Wie muss ich vorgehen?
Das Mutterschaftsgeld wird ab dem ersten Tag durch die Krankenkasse ausgezahlt. Um zu wissen, wieviel Prozent Ihres Gehaltes Sie erhalten werden, konsultieren Sie die nachfolgende Tabelle:
Zeiträume | Vom 1. bis zum 30. Tag | Vom 31. Tag bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs |
Erwerbstätige oder krankgeschriebene Arbeitnehmerinnen, die immer noch einen Arbeitsvertrag haben (Arbeiterinnen, Angestellte) | 82% des Brutto-Arbeitsentgelts ohne Obergrenze | 75% des Brutto-Arbeitsentgelts, nach oben begrenzt* |
Arbeitnehmerinnen, die arbeitsunfähig oder invalide sind und keinen Arbeitsvertrag mehr haben | 79,5% des Brutto-Arbeitsentgelts, nach oben begrenzt* | 75% des Brutto-Arbeitsentgels, nach oben begrenzt* |
Öffentlicher Sektor | ||
Ernanntes Personal | Arbeitgeber zahlt die Bezüge zu 100% weiter | Arbeitgeber zahlt die Bezüge zu 100% weiter |
Vorübergehendes Beschäftigungsverhältnis, oder Vertrag (Vertragsangestellte, Arbeiterin, Lehrerin) | 82% des Brutto-Arbeitsentgelts ohne Obergrenze | 75% des Brutto-Arbeitsentgelts, nach oben begrenzt* |
(*) Obergrenze-Brutto-Tagessatz : 167.34 Euro (Stand 1. November 2022).
Von diesem Bruttobetrag werden 11,11 Prozent Steuern abgezogen, die von der Krankenkasse an das Finanzamt überwiesen werden.
Sie sind vor oder während der Schwangerschaft arbeitsunfähig? Oder Sie sind arbeitsunfähig infolge einer Entbindung?
Während Ihres Mutterschaftsurlaubs erhalten Sie Ihr Mutterschaftsgeld. Dieses kann nicht mit Krankengeld oder Invalidengeld kumuliert werden.
Wenn Sie vor der Schwangerschaft und/oder während des vollständigen, pränatalen Mutterschaftsurlaubs arbeitsunfähig waren, wird Ihr Status der Arbeitsunfähigkeit während des Mutterschaftsurlaubs aufgehoben. Denken Sie bitte, daran, Ihrer Krankenkasse die Geburtsbescheinigung zu übermitteln.
Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls während der gesamten sechs Wochen vor der Entbindung (acht Wochen im Falle einer Mehrfachgeburt) arbeitsunfähig sind, können diese Tage (abzüglich der Pflichtwoche) auf die Zeit nach dem postnatalen Mutterschutz verschoben werden.
Gut zu wissen: Ab dem 1. März 2020 können Tage der Arbeitsunfähigkeit, der vorübergehenden Arbeitslosigkeit infolge höherer Gewalt (z.B. wenn Sie wegen der Covid-19-Krise arbeitslos waren) sowie Tage der vollständigen Entfernung vom Arbeitsplatz während Ihrer Mutterschaftsruhe vor der Geburt (bestehend aus 5 wahlfreien Wochen und einer Pflichtwoche vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin) auf Ihre Mutterschaftsruhe nach der Geburt verschoben werden. Früher konnten Mütter, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiteten, ihre Mutterschaftsruhe vor der Geburt nicht auf die Ruhezeit nach der Entbindung verschieben und konnten nur 9 Wochen mit ihrem Neugeborenen verbringen. Dank einer neuen gesetzlichen Bestimmung (rückwirkend ab 1. März 2020) haben Sie von nun an die Möglichkeit, die 5 wahlfreien Wochen der Mutterschaftsruhe vor der Geburt auf die Zeit nach der Geburt zu verschieben. Ergebnis: Sie bleiben garantiert 14 Wochen (bei Mehrlingsgeburten 18 Wochen) nach der Entbindung bei Ihrem Baby!
Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, einen Kundenberater der Christlichen Krankenkasse zu kontaktieren.
Die am 1. März 2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Maßnahmen sind nur dann anwendbar, wenn Sie Ihre Arbeit bzw. Ihre Arbeitssuche noch nicht wieder aufgenommen haben. Sie haben Ihre Arbeit bzw. Ihre Arbeitssuche wieder aufgenommen oder sind nach Ihrem Mutterschaftsurlaub erneut arbeitsunfähig? Dann kann die Zeitspanne Ihres Mutterschaftsurlaub rückwirkend leider nicht mehr angepasst werden.
Falls auf Ihren Mutterschaftsurlaub (prä- und postnatal) unmittelbar eine Periode der arbeitsunfähigkeit folgt, müssen Sie Ihrer Krankenkasse ein neues ärztliches Attest vorlegen, das Ihre Arbeitsunfähigkeit belegt.
Während Ihres Mutterschaftsurlaubs erhalten Sie also Ihr Mutterschaftsgeld, das nicht mit Kranken- oder Invalidengeld kumuliert werden darf.
Auch der Vater oder der Co-Elternteil (Partner oder Partnerin der biologischen Mutter), angestellt oder selbstständig, hat im Rahmen der Geburt ein Anrecht auf 20 Urlaubstage, die innerhalb von vier Monaten nach dem Tag der Entbindung genommen werden müssen. Die 20 Tage können punktuell oder aufeinanderfolgend genommen werden.
Arbeitnehmer, sowohl Väter als auch Mütter, die ein Kind adoptieren, haben Anspruch auf bezahlten Adoptionsurlaub. Seit dem 1. Januar 2019 haben die Eltern Ansprch auf sechs Wochen Urlaub, unabhängig vom Alter des Kindes (sofern es minderjährig ist). Im Falle einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung des Kindes beträgt dieser Urlaub bis zu zwölf Wochen.
Jedes Elternteil hat Anspruch auf 6 Wochen (7 Wochen ab dem 1. Januar 2021) Adoptionsurlaub (also zusammengerechnet zwölf Wochen- 13 Wochen ab dem 1.Januar 2021 -). Alle zwei Jahre kann eine zusätzliche Woche genommen werden.
Vorsicht: die zusätzlichen Wochen dürfen nur von jeweils einem Adoptivelternteil genommen oder auf die beiden Elternteile verteilt werden.
So kommen zu den sechs Wochen, die jedem Elternteil zustehen, folgende Wochen hinzu:
Der Adoptionsurlaub wird also 2023 auf maximal 15 Wochen ausgedehnt, d.h. 6 Wochen je Adoptivelternteil (12 Wochen insgesamt, wenn zwei Elternteile Urlaub beanspruchen) und drei Wochen, die ein Elternteil allein nimmt oder die zwischen beiden aufgeteilt werden.
Nein, Im Gegensatz zum Geburtsurlaub darf der Adoptionsurlaub nicht gestaffelt werden
Der Urlaub muss innerhalb von zwei Monaten nach der Eintragung des Kindes in das Bevölkerungsregister oder das Ausländerregister beginnen.
Es steht Ihnen frei, nicht alle Tage zu nehmen, auf die Sie Anspruch haben. Der Urlaub muss jedoch mindestens eine Woche oder ein Vielfaches einer Woche betragen.
Der Adoptionsurlaub endet spätestens am achten Geburtstag des Kindes.
Im Falle einer internationalen Adoption kann der Adoptionsurlaub früher beginnen (d. h. am Tag nach der Genehmigung der Entscheidung, das Kind dem Adoptierenden anzuvertrauen, durch die zuständige zentrale Behörde der Gemeinschaft), um das Kind in seinem Herkunftsland im Hinblick auf seine tatsächliche Aufnahme in Ihrer Familie abzuholen.
Um diesen Urlaub nehmen zu können, müssen Sie Ihren Arbeitgeber mindestens einen Monat vor Beginn des Urlaubs benachrichtigen. Die Mitteilung muss per Einschreiben erfolgen oder durch persönliche Übergabe eines Schreibens in doppelter Ausfertigung, dessen Empang der Arbeitgeber auf der zweiten Ausfertigung durch seine Unterschrift bestätigt.
Diese Mitteilung muss das Anfangs- und Enddatum des Adoptionsurlaubs enthalten.
Spätestens an dem Tag, an dem der Adoptionsurlaub beginnt, muss der Arbeitnehmer die Adoptionsnachweise und gegebenenfalls einen Nachweis der Beeinträchtigung des Kindes vorlegen.
Ihrer Krankenkasse müssen Sie gleichzeitig einen Antrag auf Adoptionsurlaub unter Hinweis auf das Anfangs- und Enddatum sowie einen nachweis der Eintragung des Kindes in das Bevölkerungs- oder Ausländerregister vorlegen. Gegebenfalls ist der Krankenkasse auch ein Nachweis der Beeinträchtigung des Kindes vorzulegen.
Wenn Sie als Co-Elternteil bereits einen Geburtsurlaub genommen haben, wird der Adoptionsurlaub um folgende Zeitspannen verringert:
In manchen Fällen kann der Basis-Adoptionsurlaub verlängert werden
Wenn Sie ein oder mehrere Kinder in Ihre Familie aufnehmen, können Sie maximal sechs Tage pro Jahr Pflegebetreuungsurlaub nehmen.
Sie können bis zu sechs Tage pro Jahr und pro Familie (also nicht pro Arbeitnehmer) der Arbeit fernbleiben, um verschiedenen Verpflichtungen, die an die Pflegebetreuung gekoppelt sind, nachzukommen. Dazu zählen:
Um als Pflegeeltern oder -familie zu gelten, müssen sie von einem Gericht, einem anerkannten Vermittlungsdienst oder einem Jugendhilfsdienst anerkannt werden.
Dem Arbeitgeber gegenüber
Um Ihr Recht auf den Pflegebetreuungsurlaub wahrnehmen zu können, informieren Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich und übermitteln Sie ihm folgende Dokumente:
Dem LfA (Landesamt für Arbeitsbeschaffung) gegenüber
Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen Sie bei der für Ihre Region zuständigen Niederlassung des LfA (Landesamt für Arbeitsbeschaffung) einen Antrag stellen, indem Sie das durch Sie selbst und Ihren Arbeitgeber ausgefüllte Formular C 61 – Elternurlaub einreichen.
Wenn Sie dem Arbeitsplatz fernbleiben, um sich um eine Ihnen vermittelte Person zu kümmern, haben Sie Anrecht auf eine Pauschalentschädigung in Höhe von 139.97 Euro pro Abwesenheitstag und pro Familie. Dieser Betrag wird Ihnen monatlich durch das LfA überwiesen.
Wenn Sie ein oder mehrere Kinder in Ihre Familie aufnehmen und dies für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten, haben Sie Anrecht auf einen Pflegeelternurlaub. Dieser Urlaub kann bis zu sechs Wochen (7 Wochen ab dem 1.Januar 2021) dauern, unabhängig vom Alter des Kindes (das jedoch in jedem Fall minderjährig sein muss)!
Die Urlaubsdauer beträgt sechs Wochen für jedes Elternteil (demnach zwölf Wochen kombiniert) + eine zusätzliche Woche alle zwei Jahre.
Diese zusätzliche Woche kann allerdings nur von einem der beiden Elternteile genommen werden – oder wird wahlweise durch zwei geteilt.
Gut zu wissen: ab dem 1. Januar 2021 wird der Adoptionsurlaub für beide Adoptiveltern um eine Woche verlängert.
So wird beispielsweise einem sechswöchigen Urlaub für einen der beiden Elternteile folgende Zeitspanne hinzugefügt:
So kann demnach der Pflegeelternurlaub im Jahre 2023 auf bis zu 16 Wochen ausgedehnt werden: sechs Wochen pro Pflegeelternteil (zwölf Wochen kombiniert im Falle von zwei Elternteilen) und drei zusätzliche Wochen, die von einem Elternteil vollständig genommen oder unter beiden Elternteilen aufgeteilt werden können.
Falls das Kind eine Beeinträchtigung hat, wird die maximale Dauer des Pflegeelternurlaubs verdoppelt.
Der Pflegeelternurlaub muss auf einmal und innerhalb von zwölf Monaten nach Einschreibung des Kindes in das Bevölkerungs- oder Ausländerregister der Gemeinde, in der der Arbeitnehmer eingetragen ist, genommen werden.
Dem Arbeitgeber gegenüber
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber mindestens einen Monat vor Beginn des Pflegeelternurlaubs per Einschreiben oder eine Niederschrift in doppelter Ausführung, deren Abschlag vom Arbeitgeber gegengezeichnet wird.
Auf diesem Dokument müssen das Anfangs- und das Enddatum des Pflegeelternurlaubs vermerkt sein.
Der Krankenkasse gegenüber
Stellen Sie mit Hilfe eines offiziellen Formulars einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse und fügen Sie diesem Antrag eine Kopie des Eintrags in das Bevölkerungsregister oder eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes bei. Arbeitnehmer müssen zudem einen Beweis hinterlegen, dass es sich um eine Pflegeelternschaft langer Dauer handelt.
Die Krankenkasse übermittelt Ihnen ein Schreiben, das Sie ausgefüllt zurücksenden müssen. (+ gegebenenfalls die Bescheinigung bezüglich der Versicherungsbedingungen im Rahmen der Erstattungen).
Ihr Arbeitgeber zahlt die Entschädigung während der ersten drei Tage Ihres Pflegeelternurlaubs.
Für den Rest des Zeitraums zahlt Ihre Krankenkasse eine Entschädigung für jeden Wochentag mit Ausnahme des Sonntags.
Diese Entschädigungen belaufen sich auf 82 % des Gehaltes.
Nach der Entbindung, sobald Sie die Geburtsbescheinigung für Ihr Kind eingereicht haben, wird der Rückerstattungsdienst der CKK Ihre Akte in Bezug auf das tatsächliche Geburtsdatum aktualisieren (insbesondere, wenn Sie arbeitsunfähig sind oder dem Arbeitsplatz aufgrund von Gesundheitsrisiken fernbleiben mussten) und Ihnen den Termin zur Wiederaufnahme Ihrer Tätigkeit mitteilen.
Am Ende des Urlaubs, wenn Sie ihre Arbeit wieder aufnehmen, übermitteln Sie der Krankenkasse Ihre Bescheinigung zur Wiederaufnahme der Arbeit, die von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllt wurde. Der Arbeitgeber kann Ihrer Krankenkasse diese Informationen auch auf elektronischem Wege übermitteln.
Für weitere Auskünfte zur Arbeitsunfähigkeit, zur Wiederaufnahme der Arbeit, zu Formalitäten, zu Entschädigungen…, informieren Sie sich in unserer Rubrik „Arbeitsunfähigkeit“.
Wenn Sie der Ansicht sind, nach Wiederaufnahme Ihrer Tätigkeit einer ungerechtfertigten Behandlung ausgesetzt zu sein (beispielsweise Funktionswechsel, Gehaltsänderung, Belästigung usw.), können Sie das Institut für Gleichheit von Frauen und Männern oder Ihre Gewerkschaft kontaktieren. Laden Sie zudem die französischsprachige Broschüre „Schwangerschaft am Arbeitsplatz. Leitfaden für Arbeitnehmerin und Arbeitgeber für eine Behandlung ohne Diskriminierung“ herunter.