Eine Trennung oder Scheidung erfordert die Erledigung von Formalitäten bei Ihrer Krankenkasse. Lesen Sie im Folgenden alles Wissenswerte.
Wenn Sie sich von Ihrem Partner trennen, müssen Sie die Krankenkasse benachrichtigen, damit diese die erforderlichen Schritte unternimmt, um Ihnen weiterhin Anspruch auf Leistungen sichern zu können.
Wenn nur einer der beiden Partner selbst versichert ist, kann der von Tisch und Bett getrennte Partner auch weiterhin als Mitversicherter des Hauptversicherten geführt werden, vorausgesetzt, eine der hier genannten Bedingungen ist erfüllt. Allerdings kann auch eine Eintragung als Hauptversicherter in Erwägung gezogen werden.
Wenn beide Partner Hauptversicherte sind, werden die Kinder von dem Partner übernommen, bei dem sie leben.
Wenn nur einer der beiden Partner selbst versichert ist (sobald die Scheidung ausgesprochen ist):
Wenn beide Partner selbst versichert sind, ändert sich nichts im Vergleich zur Trennung.