Die Pension (in anderen Ländern heißt es „Rente“) bereitet Ihnen Kopfzerbrechen? Die CKK begleitet Sie bei diesem wichtigen Schritt!
Das gesetzliche Pensionsantrittsalter liegt heute bei 65 Jahren, unabhängig davon, ob Sie Selbstständiger, Beamter oder Arbeitnehmer sind.
Die Pension beginnt am 1. Tag des Monats, der auf das Datum des 65. Geburtstags folgt.
Im Jahr 2025 muss man 66 Jahre alt sein, um in den Ruhestand gehen zu können, und ab 2030 67 Jahre.
Um das Datum zu erfahren, ab dem Sie voraussichtlich Ihre Pension beziehen können, besuchen Sie die Website mypension.be, wo Sie mithilfe Ihres Personalausweises oder der itsme-App auf Ihre gesicherte Pensionsakte zugreifen können.
Wenn bestimmte Altersbedingungen und Versicherungszeiten erfüllt sind können Sie vor Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Dies wird als „vorzeitige Pension“ bezeichnet.
Die Bedingungen und die Antwort auf die Frage, ob Sie für die vorgezogene Pension infrage kommen, finden Sie auf der Website des Föderalen Pensionsdienstes.
Sie können Ihren Antrag schnell und einfach über die Website des Föderalen Pensionsdienstes unter Pensionsantrag stellen.
In vielen Fällen ist es jedoch nicht notwendig, dass Sie Ihre Pension beantragen. Ihr Pensionsanspruch wird automatisch von den zuständigen Stellen geprüft. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Föderalen Pensionsdienstes.
Die Höhe Ihrer Pension hängt von 3 Säulen ab:
Um eine Schätzung des Betrags Ihrer gesetzlichen Pension und Zusatzpension zu erhalten, die auf der Grundlage Ihrer Versicherungsjahre als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Beamter berechnet wird, besuchen Sie mypension.be. Eine detaillierte Schätzung kann dort ab dem Alter von 57 Jahren angefordert werden.
Die EGB oder die Einkommensgarantie für Betagte (auf Französisch GRAPA oder Garantie de revenus aux personnes âgées) ist eine Beihilfe für über 65-Jährige, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. In den meisten Fällen wird die EGB Ihnen automatische gewährt, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Wenn dies nicht der Fall ist, Sie jedoch glauben, die Bedingungen zu erfüllen, können Sie diese Leistung selbst beantragen. Mehr zu dieser Beihilfe.
Wenn Sie eine EGB erhalten, haben Sie auch Anspruch auf den Sozialtarif für Gas und Strom.
Die Energieversorger wenden diesen Tarif automatisch an, und zwar auf der Grundlage eines Signals des Föderalen Pensionsdienstes. Sie brauchen daher nichts zu unternehmen.
Die BUB oder Beihilfe zur Unterstützung von Betagten (auf Französisch APA oder Allocation pour l'aide aux personnes âgées) ist eine finanzielle Unterstützung für Personen ab 65 Jahren, die aufgrund einer eingeschränkten Autonomie zusätzliche Kosten zu tragen haben. Der Antrag auf die BUB muss bei der zuständigen Stelle eingereicht werden, die sich je nach Ihrem Wohnort unterscheidet. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde die BUB durch das sogenannte Pflegegeld ersetzt. Mehr zum Pflegegeld.
Die Hinterbliebenenpension (oder Witwen-/Witwerpension) ist eine Pension, die nach dem Tod eines Verstorbenen an dessen Angehörige gezahlt wird. Die verstorbene Person musste nicht zwangsläufig pensioniert sein. Mehr zur Hinterbliebenenpension.
Die Pensionsversicherungsträger sind dafür zuständig, die Pensionsbescheinigung direkt an das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) zu senden, das wiederum die Krankenkasse informiert. Sie brauchen also nichts zu tun.
Erfahren Sie mehr über die geltenden Vorschriften und die notwendigen Schritte.
Sie sind arbeitsunfähig und erreichen das gesetzliche Pensionsalter?
Bis zum Ende des Monats, in dem Sie das Pensionsalter erreichen, erhalten Sie noch Geldleistungen aus der Krankenversicherung, unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer oder Selbstständiger sind. Danach erhalten Sie die gesetzliche Pension.
Wenn Sie nach Erreichen des Pensionsalters weiterarbeiten und dann arbeitsunfähig krankgeschrieben werden, gelten andere Regeln. Mehr hierzu.
Finden Sie die Antwort auf mypension.be, dem Online-Portal für Pensionen.