Wenn das Rentenalter naht gilt es zahlreiche Formalitäten zu erledigen - nicht immer einfach! Wir helfen Ihnen!
Als Arbeitnehmer oder Selbständiger
Als Arbeitnehmer oder Selbstständiger müssen Sie keinen Pensionsantrag einreichen, wenn Sie das gesetzliche Pensionsalter erreichen. Etwa ein Jahr vor Beginn Ihrer Pension werden die zuständigen Stellen (Landespensionsamt für Arbeitnehmer oder Landesinstitut der Sozialversicherung für Selbstständige) werden Sie schriftlich über die Einleitung eines Pensionsverfahrens in Kenntnis gesetzt.
Als Vorruheständler
Wenn Sie hingegen beschließen, sich vorzeitig in den Ruhestand versetzen zu lassen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Gemeindeverwaltung einreichen.
Bevor Sie diesen Antrag stellen, zögern Sie nicht, sich zunächst bei unserer Rentenberatung zu melden. Unsere Mitarbeiterin wird mit Ihnen gemeinsam die günstigste Lösung prüfen.
Als Beamter
Als Beamter müssen Sie einen Antrag bei Ihren Vorgesetzten einreichen.
Die zuständigen Stellen werden dem LIKIV Ihre Pensionsbescheinigung direkt zustellen. Das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung wird wiederum die Krankenkasse benachrichtigen, sodass Ihre Versicherungseigenschaft automatisch geändert wird.
Einzelheiten zu allen Fragen rund um die Altersversorgung kann Ihnen unsere Mitarbeiterin vom Rentendienst geben.