Wenn das Rentenalter naht gilt es zahlreiche Formalitäten zu erledigen - nicht immer einfach! Wir helfen Ihnen!

Rentenantrag

Als Arbeitnehmer oder Selbständiger

Als Arbeitnehmer oder Selbstständiger müssen Sie keinen Pensionsantrag einreichen, wenn Sie das gesetzliche Pensionsalter erreichen. Etwa ein Jahr vor Beginn Ihrer Pension werden die zuständigen Stellen (Landespensionsamt für Arbeitnehmer oder Landesinstitut der Sozialversicherung für Selbstständige) werden Sie schriftlich über die Einleitung eines Pensionsverfahrens in Kenntnis gesetzt.

Als Vorruheständler

Wenn Sie hingegen beschließen, sich vorzeitig in den Ruhestand versetzen zu lassen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Gemeindeverwaltung einreichen.
Bevor Sie diesen Antrag stellen, zögern Sie nicht, sich zunächst bei unserer Rentenberatung zu melden. Unsere Mitarbeiterin wird mit Ihnen gemeinsam die günstigste Lösung prüfen.

Als Beamter

Als Beamter müssen Sie einen Antrag bei Ihren Vorgesetzten einreichen.

Müssen Sie etwas gegenüber der Krankenkasse unternehmen?

Die zuständigen Stellen werden dem LIKIV Ihre Pensionsbescheinigung direkt zustellen. Das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung wird wiederum die Krankenkasse benachrichtigen, sodass Ihre Versicherungseigenschaft automatisch geändert wird.

Einzelheiten zu allen Fragen rund um die Altersversorgung kann Ihnen unsere Mitarbeiterin vom Rentendienst geben.

Ausländische Rente oder Rentner im Ausland...

  • Als belgischer Rentenempfänger dürfen Sie Ihren Wohnsitz im Ausland nehmen. Einzelheiten zu den Formalitäten finden Sie hier.
  • Als ausländischer Rentenempfänger dürfen Sie Ihren Wohnsitz in Belgien nehmen. Auch in diesem Fall gilt es Formalitäten zu erledigen. Einzelheiten finden Sie hier

Siehe auch hier