Sie können eine oder mehrere Vertrauensperson(en) benennen, um sich bei Entscheidungen zu Ihrer gesundheitlichen Versorgung helfen zu lassen. Dies kann ein Familienangehöriger, ein Freund, ein Nachbar oder eine andere Person sein. Diese Vertrauensperson begleitet Sie und hilft Ihnen bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte, z.B. bei Ihren Arztbesuchen, aber Sie entscheiden nach wie vor eigenständig..
Ein Vertreter oder eine Vertreterin übt Ihre Rechte an Ihrer Stelle aus. Diese Person trifft Entscheidungen bezüglich Ihrer Gesundheitsversorgung, wenn Sie dazu selber nicht mehr in der Lage sind (z.B. im Falle von Koma, Demenz o.ä.).
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Download des Formulars zur Bestimmung einer Vertrauensperson
Wenn Sie sicher sein möchten, dass Ärzte und Angehörige Ihren letzten Willen respektieren, sollten Sie für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, diesen zu äußern, vorsorgen, indem Sie eine Patientenverfügung ausfüllen.
Gut zu wissen: Sie können Ihre Meinung später ändern und eine frühzeitige Willenserklärung jederzeit widerrufen oder ändern.
In Belgien gibt es fünf verschiedene Arten von frühzeitiger Willenserklärung.
Möchten Sie nicht um jeden Preis am Leben erhalten werden? Dann bekunden Sie dies schriftlich, indem Sie eine Erklärung über die frühzeitige Ablehnung einer ärztlichen Behandlung ausfüllen und die medizinischen Verfahren angeben, denen Sie sich nicht unterziehen möchten.
Gut zu wissen: Es gibt kein offizielles Formular und diese Erklärung kann nicht bei Ihrer Gemeinde registriert werden.
Für den Fall, dass Sie eines Tages Ihren Willen selber nicht mehr äußern können, besteht die Möglichkeit, eine frühzeitige Willenserklärung zur Sterbehilfe auszufüllen. Mithilfe dieses Dokuments erklären Sie sich damit einverstanden, dass ein Arzt zu gegebener Zeit unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen Sterbehilfe leisten darf. Die Hinterlegung dieser Erklärung bei Ihrer Gemeinde ist nicht verpflichtend, aber Ihre Angehörigen und Ihr Hausarzt müssen über Ihre Entscheidung informiert werden. Damit die Erklärung gültig ist, müssen Sie sie von zwei Zeugen unterschreiben lassen. Die Erstellung einer solchen frühzeitigen Erklärung durch Minderjährige ist nicht zulässig. Sie gilt unbefristet.
Gut zu wissen: Selbst wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, garantiert die Erstellung eines Antrags auf Sterbehilfe nicht, dass die Sterbehilfe tatsächlich geleistet wird. Jedem Arzt steht es frei, eine Sterbehilfe zu akzeptieren oder abzulehnen. Im Falle einer Ablehnung können Sie (oder Ihre Vertrauensperson) sich an einen anderen Arzt wenden.
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Download des Formulars einer frühzeitigen Willenserklärung zur Sterbehilfe
Bei jeder volljährigen Person, die seit mindestens sechs Monaten in Belgien ansässig ist, wird davon ausgegangen, dass sie in die Entnahme von Organen und Gewebe nach ihrem Tod einwilligt, es sei denn, sie hat sich zu Lebzeiten dagegen ausgesprochen. Zukünftig gilt nur der Widerspruch des Organspenders selber. Ihre Angehörigen können sich also nicht mehr gegen die Organentnahme aussprechen. Um Missverständnisse zum Zeitpunkt des Todes zu vermeiden, können Sie Ihre Zustimmung oder Ihren Widerspruch im Voraus durch das Ausfüllen eines Formulars bekunden, das Sie bei Ihrer Gemeinde hinterlegen können. Sie können auch Ihren Hausarzt bitten, dies für Sie zu tun, oder Sie können es selbst online über das Portal meinegesundheit.belgien.be tun. Wenn die Organentnahme erfolgt ist, wird der Leichnam unverzüglich der Familie wieder übergeben.
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Download des Formulars zur Organspende
Diese Entscheidung bedeutet, dass Sie Ihren Körper nach Ihrem Tod unentgeltlich der Medizin zu wissenschaftlichen oder Ausbildungszwecken zur Verfügung stellen. Ein Formular*, mit dem Sie die entsprechende Bereitschaft erklären, muss an der Universität Ihrer Wahl ausgefüllt und unterzeichnet werden. Es ist wichtig, Ihre Angehörigen über Ihre Entscheidung zu informieren, damit diese sich zum Zeitpunkt Ihres Todes mit der Universität in Verbindung setzen können.
Die Spende des eigenen Körpers für die Wissenschaft ist kostenfrei. Es obliegt jedoch der Familie, die Kosten für den Bestatter wie bei einer herkömmlichen Beerdigung zu tragen.
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Download des Formulars die Spende des eigenen Körpers (in Französisch)
Wenn Menschen, die an einer oder mehreren unheilbaren Krankheit(en) leiden, ihre Absicht bekunden, zu Hause zu sterben, können sie finanzielle Unterstützung für Arzneimittel, Pflegeausstattung und medizinische Geräte erhalten. Dieser Festbetrag beträgt 673,11 € für einen Zeitraum von 30 Tagen (einmal erneuerbar). Außerdem zahlen die Empfänger des Pauschalbetrags für Palliativpflege keinen gesetzlichen Eigenanteil mehr für die Kosten des Hausarztes, der häuslichen Krankenpflege und der zu Hause durchgeführten Kinesiotherapie. Diese Leistungen werden ihnen also vollständig erstattet (außer eventuelle Honorarzuschläge).
Mehr Infos zur Palliativpflege
Wenn ein Patient Schwierigkeiten hat, die Kosten für seine Krebsbehandlung zu tragen, kann er bei der Krebsstiftung einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Der Antrag kann nur von einer Sozialarbeiterin odereinem Sozialarbeiter (Ihrer Krankenkasse, einer Behandlungseinrichtung oder des ÖSHZ Ihrer Gemeinde) gestellt werden.
Der Sozialdienst informiert Sie über weitere Rechte und Leistungen
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Als pflegender Angehöriger einer Person, die schwer krank ist oder deren Leben zu Ende geht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Laufbahnunterbrechung beantragen, um sich um diesen Menschen zu kümmern.
Was wird nach Ihrem Tod mit Ihrem Eigentum geschehen? Sie können Ihren Nachlass im Voraus regeln und ein notariell beurkundetes Testament verfassen.
Sie können Ihr Vermögen auch zu Lebzeiten in Form von Schenkungen aufteilen. Es handelt sich allerdings um einen unwiderruflichen Akt, der sozial- und steuerrechtliche Folgen haben kann.
Auf sozialrechtlicher Ebene berücksichtigt der Gesetzgeber bei der Prüfung eines Antrags auf EGB (Einkommensgarantie für Betagte, frz. GRAPA) das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Antragstellers sowie Verkäufe und Schenkungen, die in den zehn Jahren vor der Antragstellung stattgefunden haben. Manchmal wird Personen der Anspruch auf diese Leistung verweigert, weil der Gesetzgeber von einer freiwilligen Verarmung ausgeht.
Schenkungen haben auch steuerrechtliche Auswirkungen. Wenn der Schenker innerhalb von drei Jahren nach der Schenkung stirbt, wird das Finanzamt die Schenkung einer Besteuerung (Erbschaftssteuer) unterziehen, die möglicherweise höher ist als die Schenkungssteuer, die zum Zeitpunkt der Schenkung erhoben worden wäre.
Es ist daher ratsam, sich vorher bei einem Notar zu erkundigen.
Wenn Sie Wünsche bezüglich Ihrer Bestattung haben (Beerdigung oder Einäscherung, religiöse oder nicht religiöse Feier, Beerdigungsort, Todesanzeige usw.), können Sie diese direkt Ihren Angehörigen mitteilen. Wenn Sie keine Angehörigen haben oder es einen Konflikt gibt, können Sie bei Ihrer Gemeinde eine Erklärung des letzten Willens ausfüllen und diese eventuell an Ihren Notar oder den Bestattungsunternehmer Ihrer Wahl weiterleiten. Ihr letzter Wille kann auch in einem Testament festgehalten werden. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bevölkerungsamt Ihrer Gemeinde.
Die beiden bekanntesten Verfahren, die finanziellen Mittel für die Kosten Ihrer Beerdigung bereitzustellen, sind zum einen die Einzahlung eines Betrags auf ein Bankkonto und zum anderen der Abschluss einer Versicherung für Beerdigungskosten. Unabhängig von der gewählten Option wird der Betrag zum Zeitpunkt des Todes an die von Ihnen bestimmte Person ausgezahlt. Es ist ratsam, einen Kostenvoranschlag von einem Bestattungsunternehmer einzuholen, bevor Sie solche Schritte unternehmen.
Mehr erfahren über die finanzielle Vorsorge (in Französisch)