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Seine Gesundheitskosten senken

Ihre Einkünfte gehen krankheitsbedingt zurück, aber Ihre Gesundheitsausgaben wiegen schwer und werden nicht ausreichend erstattet. Nur selten führt eine chronische Erkrankung nicht zu Mehrausgaben.

Selbst wenn Sie die verschiedenen Kostenbeteiligungen und Erstattungen für chronisch Kranke erhalten, gehen einige Ausgaben unvermeidlich mit der chronischen Krankheit einher. Eine Person mit einer chronischen Erkrankung muss deshalb ein Budget für ihre Gesundheitsvorsorge planen und verwalten.

Allerdings gibt es einige Möglichkeiten, seine Ausgaben in Grenzen zu halten, sowie auch einige Härteregelungen für Menschen, die hohe Gesundheitsausgaben haben.

Seine Gesundheitsausgaben senken

Hier finden Sie einige Tipps, die Ihnen helfen werden, mit Ihrem Budget auszukommen und ganz einfach Geld zu sparen:

  • Bitten Sie Ihren Hausarzt, eine allgemeine medizinische Akte zu führen. Dann wird der gesetzliche Eigenanteil für Beratungen und Hausbesuche des Hausarztes um 30% geringer ausfallen.
  • Wählen Sie Gesundheitsleistungserbringer, die sich an den Vertrag mit den Krankenkassen halten und nur den gesetzlichen Tarif verlangen.
  • Wählen Sie die kostengünstigsten Arzneimittel. Generika haben dieselbe Wirkung wie Originalpräparate, sind jedoch mindestens 30% billiger.
  • Berechnen Sie die Honorare und Erstattungen im Voraus, dann können Sie Ihre Ausgaben besser einschätzen.

Härteregelungen, die Ihnen helfen

Es gibt einige Härteregelungen, die dazu dienen, die Kosten für langfristige Behandlungen bei schweren und/oder besonders kostspieligen Krankheiten in Grenzen zu halten oder finanzielle Hürden aus dem Weg zu räumen, die Menschen vom Arztbesuch abhalten könnten:

  • Die erhöhte Kostenerstattung (EKE - früher VIPO) gilt für Personen oder Haushalte, die nur über ein bescheidenes Einkommen oder über bestimmte Sozialleistungen verfügen.
  • Die maximale Gesundheitsrechnung (MAGER) ist eine Begrenzung der gesetzlichen Eigenanteile. Wird eine bestimmte Schwelle überschritten, übernimmt die Krankenkasse auch die Eigenanteile in voller Höhe.
  • Das Drittzahlersystem: bei einer ärztlichen Beratung zahlen Sie einen bestimmten Betrag, der Ihnen später zum Teil von der Krankenkasse erstattet wird. Wenn Sie Anspruch auf die Drittzahlerregelung haben, brauchen Sie den Kassenanteil nicht vorzustrecken. 

Wenn die finanziellen Schwierigkeiten anhalten

Wenn Sie trotz dieser Vorkehrungen die Kosten für die Behandlung nicht mit eigenen Mitteln tragen können, können verschiedene Einrichtungen Ihnen helfen, die Mittel für eine Fortsetzung der Behandlung und Zahlung Ihrer Rechnungen zu finden

  • Der Sozialdienst Ihrer Krankenkasse kann prüfen, ob Sie Anspruch auf bestimmte Leistungen und Vorteile haben und Sie entsprechend persönlich beraten. Wenn Sie im Krankenhaus verweilen, können Sie auch den Sozialdienst des Krankenhauses oder den des öffentlichen Sozialhilfezentrums (ÖSHZ) Ihrer Gemeinde anrufen. Einige Patientenvereinigungen verfügen auch über ein Sozialberatungsteam, das Ihnen gerne weiterhilft. Jeder dieser Dienste hat ganz eigene Aufgaben, die sich ergänzen. Zögern Sie nicht, diese anzurufen und diese zu informieren, welche Schritte Sie bereits unternommen haben.
  • Die Schuldenvermittlungsdienste, insbesondere der des ÖSHZ, sind vor allem für überschuldete Menschen zuständig. Sie helfen diesen, wieder zu einem Ausgleich ihrer Konten zu kommen und, nach Möglichkeit, ihre Schulden zu begleichen und trotzdem ein menschenwürdiges Leben zu führen.
  • Einige Patientenvereinigungen können Ihnen zusätzliche Möglichkeiten zur Bewältigung Ihrer Behandlungskosten aufzeigen. Das gilt für die Stiftung gegen Krebs, die unter bestimmten Voraussetzungen Krebspatienten Hilfe gewährt. Mehr erfahren Sie unter Patientenvereinigungen.

Sie leiden unter einer schweren und kostspieligen Krankheit?

Der besondere Solidaritätsfonds ist ein zusätzliches Sicherungsnetz, wenn die üblichen Leistungen der Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung (GEPV) (das ist die gesetzliche Krankenversicherung) erschöpft sind. Der Fonds beteiligt sich an außergewöhnlichen Gesundheitskosten, wenn keine andere Erstattungsmöglichkeit besteht. Diese Kostenbeteiligung gilt für:

  • Patienten, die unter einer Krankheit leiden, die lebenswichtige Funktionen beeinträchtigt, deren Behandlung besonders kostspielig ist und nicht erstattet wird;
  • Kinder unter 19 Jahren, die unter einer lebensbedrohenden Krankheit leiden und deren hohe Behandlungskosten nicht erstattet werden.

Um die Voraussetzungen der Kostenbeteiligung und die Formalitäten zu kennen, laden Sie unsere Merkblätter Besonderer Solidaritätsfonds (PDF) und Besonderer Solidaritätsfonds für Kinder (PDF) herunter.

Angesichts der Komplexität der Antragstellung ist es empfehlenswert, sich an den Sozialdienst der Krankenkasse zu wenden, der Ihnen bei diesen Formalitäten helfen kann. Dieser Dienst kann auch prüfen, ob in Ihrem Fall noch andere Hilfen gewährt werden können.

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