In seinem facettenreichen Metier hat der Vertrauensarzt verschiedene Aufgaben. So hat er als Begleiter und Berater wichtige Funktionen. Wenn Sie chronisch erkrankt sind, werden Sie ihn wahrscheinlich in zwei wichtigen Themenbereichen besonders zu Rate ziehen: Kostenerstattung Ihrer Gesundheitsleistungen und Bewertung Ihrer Arbeitsunfähigkeit.

Kostenerstattung der Gesundheitsleistungen

In bestimmten Fällen ist für die Kostenerstattung einer Behandlung oder einer von Ihrem Arzt verordneten Gesundheitsleistung eine vorherige Zustimmung des Vertrauensarztes erforderlich.
Für gewisse medizinische Behandlungen gilt es, Besonderheiten zu beachten, deren Ausführungsbestimmungen durch das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) geregelt sind. Zu diesen Besonderheiten gehört beispielsweise das richtige Anwendungsgebiet eines Arzneimittels zur wirksamen Behandlung einer Krankheit. Hier muss der Vertrauensarzt sicherstellen, dass die Bedingungen für eine gesetzliche Kostenerstattung erfüllt sind.

Arbeitsunfähigkeit

Wenn Sie arbeitsunfähig sind, stellen Sie sich sicherlich viele Fragen:

  • Weshalb hat mich der Vertrauensarzt vorgeladen?
  • Wie vereinbare ich einen Termin?
  • Welches ist die Rolle des Vertrauensarztes während meiner Arbeitsunfähigkeit/Invalidität?
  • ...

Während Ihrer Arbeitsunfähigkeit ist der Vertrauensarzt Ihr unerlässlicher Partner. Er vertritt Sie in Rechtsfragen und gibt Ihnen Ratschläge für eine Rückkehr an den Arbeitsplatz unter idealen Voraussetzungen, indem er beispielsweise zusammen mit Ihnen eine berufliche Wiedereingliederung oder eine teilzeitige Wiederaufnahme der Arbeit erörtert. 

Ihre Hauptfragen zur Arbeitsunfähigkeit

Gut zu wissen

Seine Aufgabenbereiche umfassen weitere wichtige Aspekte. Ohne sich in die diagnostischen und therapeutischen Einschätzungen des behandelnden Arztes einzumischen, 

  • kann der Vertrauensarzt beispielsweise ein Gutachten zu einzelnen Fragen abgeben, 
  • in Zusammenhang mit den Vorteilen und Leistungen im Rahmen der Zusatzversicherung beraten sowie 
  • seine Meinung über die Voraussetzungen für bestimmte Behandlungen abgeben. 

Er überwacht auch die zweckmäßige Verwendung der Ressourcen der gesetzlichen Krankenversicherung. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Rollen des Vertrauensarztes und besuchen Sie unsere Seite "Der Vertrauensarzt, wertvoller Berater des Patienten".


Ihre Hauptfragen zur Arbeit des Vertrauensarztes

Für welche Gesundheitsleistungen ist eine Genehmigung des Vertrauensarztes erforderlich?

Um Anspruch auf eine Kostenerstattung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu haben, ist für die folgenden medizinischen und pflegerischen Leistungen eine vorherige Genehmigung des Vertrauensarztes erforderlich:

  • Arzneimittel, die unter bestimmten Voraussetzungen abgegeben werden;
  • erhöhte Kostenerstattung von Kinesiotherapieleistungen bei besondere Erkrankungen;
  • logopädische Behandlungen;
  • einige Leistungen der funktionellen Rehabilitation;
  • medizinische Hilfsmittel: Rollstuhl, medizinische Geräte, orthopädische Schuhe ...;
  • zahnärztliche Leistungen: Zahnersatz, Kieferorthopädie ...;
  • häusliche Pflege;
  • Aufnahme im Krankenhaus oder in einem Alten- und Pflegeheim. 

Nach welchen Kriterien trifft der Vertrauensarzt seine Entscheidungen?

Der Vertrauensarzt überprüft die medizinischen und gesetzlichen Bedingungen. Er trifft seine Entscheidung auf Grundlage desr vom Leistungserbringer unterzeichneten Antrags auf Kostenerstattung. Beim Zusammentragen von Informationen und für bestimmte Kontrollaufgaben kann er auf die Unterstützung von Pflegefachkräften, Logopäden, Physiotherapeuten usw. zurückgreifen. Die Genehmigungsprozeduren von Arzneimitteln sind besonders schwierig. Die kontrollierenden Aufgaben des Vertrauensarztes berücksichtigen zahlreiche Gesetzeskriterien.

Ist der Vertrauensarzt befugt, zusätzliche Untersuchungen anzuordnen?

Wenn er es für notwendig erachtet, kann Ihr Vertrauensarzt eine zusätzliche Untersuchung anordnen. Er wird sich in jedem Fall zuerst mit Ihrem Hausarzt abstimmen.

Darf mein Hausarzt dem Vertrauensarzt Informationen zukommen lassen ?

Um über ein Maximum an Informationen zu verfügen, bleibt der Vertrauensarzt mit Ihren behandelnden Ärzten (Haus- oder Facharzt, Arbeitsmediziner) in Kontakt,.  Bei Bedarf ist er berechtigt, Untersuchungsberichte einzusehen.

Darf ich mich von einem Familienangehörigen zur vertrauensärztlichen Untersuchung begleiten lassen?

Sie dürfen sich bei der vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung von einer Person begleiten lassen, unter der Bedingung, dass Sie selbst damit einverstanden sind.

Wie viel kostet die vertrauensärztliche Untersuchung?

Die Untersuchung beim Vertrauensarzt ist kostenlos; das Honorar übernimmt Ihre Krankenkasse.

Muss ich dem Vertrauensarzt meine medizinische Akte übersenden?

Sie sind nicht verpflichtet, Ihre medizinische Akte an den Vertrauensarzt zu senden. Bei Bedarf richtet er sich an Sie oder an Ihren Hausarzt.  Nehmen Sie zur vertrauensärztlichen Untersuchung stets eine möglichst vollständige und medizinische Krankenakte mit (Untersuchungsergebnisse, radiologische Befunde, medizinische Berichte) oder bitten Sie Ihren Arzt, dem Vertrauensarzt alle Unterlagen vor dem vereinbarten Termin zukommen zu lassen.

Die vertrauensärztliche Vorladung beunruhigt mich. Wie kann ich mich darauf vorbereiten?

Wenn Sie eine Einladung zur vertrauensärztlichen Untersuchung erhalten haben, wundern Sie sich, zunächst vielleicht über diesen Arzttermin. Vielen anderen Menschen geht es genauso. Und Sie stellen sich möglicherweise Fragen: Weshalb werde ich vorgeladen? Wie läuft dieser Termin ab? Wird meine persönliche Lage berücksichtigt? 

Sie sollten wissen, dass der Vertrauensarzt zunächst einmal das Gespräch mit ihnen sucht. Sie sollten sich also entsprechend darauf vorbereiten, damit es zu einem umfassenden Informationsaustausch kommen kann. Je mehr medizinische Unterlagen (Untersuchungsergebnisse,Röntgenaufnahmen, Arztberichte) Sie mitbringen, desto besser. Schlagen Sie Ihrem Arzt gegebenenfalls vor, dem Vertrauensarzt alle Unterlagen vor dem vereinbarten Termin zukommen zu lassen. Berichten Sie ihm im Verlauf des Gespräches einfach von Ihrer Krankheitsgeschichte, erzählen Sie ihm, wie Sie sich fühlen, wie Sie die Krankheit erleben und beantworten Sie natürlich seine Fragen.

Ich habe den Eindruck, dass der Vertrauensarzt meine Situation nicht richtig einschätzt. Was sollte ich tun?

Ihr Vertrauensarzt verfügt möglicherweise nicht über ausreichende Informationen. In diesem Fall sollten Sie sich gemeinsam mit Ihrem Hausarzt vergewissern, dass der Vertrauensarzt alle zum Verständnis Ihres Gesundheitszustands benötigten Informationen erhalten hat. In manchen Fällen kann hier der Sozialdienst Ihrer Krankenkasse vermitteln. Im Streitfall haben Sie das Recht auf Einspruch (siehe unten).

Ich bin mit der Entscheidung des Vertrauensarztes nicht einverstanden. Was kann ich dagegen unternehmen?

Wenn Sie eine ungerechtfertigte Entscheidung des Vertrauensarztes befürchten, übermitteln Sie ihm so schnell wie möglich ein Maximum an ergänzenden Informationen (Untersuchungsergebnisse, Röntgenaufnahmen,  Arztberichte), damit er Ihren Gesundheitszustand besser beurteilen kann.

Sobald der Vertrauensarzt Ihnen seine endgültige Entscheidung schriftlich mitgeteilt hat, darf Ihre Krankenakte nicht mehr mit neuen Anhaltspunkten ergänzt werden. Im Falle einer anhaltenden Meinungsverschiedenheit kann die Entscheidung des Vertrauensarztes einzig über das Arbeitsgericht angefochten werden. Senden Sie Ihren Einspruch innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der Entscheidung des Vertrauensarztes per Einschreiben an das zuständige Arbeitsgericht. Dieses Verfahren ist kostenfrei.

Wenn Sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind, kann die Rechtsabteilung Ihrer Gewerkschaft den Fall übernehmen. Bis zur Entscheidung des Gerichts haben Sie Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Ihr Gewerkschaftsvertreter wird Sie eingehend informieren.

Wenn Sie keiner Gewerkschaft angehören, wenden Sie sich an den Sozialdienst Ihrer Krankenkasse, durch dessen Vermittlung Ihr Fall an die Rechtsabteilung übergeben wird.

Kann ich mir einen anderen Vertrauensarzt aussuchen ?

Sie erhalten von einem der Vertrauensärzte Ihrer Krankenkasse eine Vorladung zur Kontrolluntersuchung. In bestimmten Fällen kann der Sozialdienst vermitteln. Bei Meinungsverschiedenheiten können Sie Einspruch einlegen (siehe weiter oben).