Wenn Sie arbeitsunfähig sind, stellen Sie sich sicherlich viele Fragen:
Während Ihrer Arbeitsunfähigkeit ist der Vertrauensarzt Ihr unerlässlicher Partner. Er vertritt Sie in Rechtsfragen und gibt Ihnen Ratschläge für eine Rückkehr an den Arbeitsplatz unter idealen Voraussetzungen, indem er beispielsweise zusammen mit Ihnen eine berufliche Wiedereingliederung oder eine teilzeitige Wiederaufnahme der Arbeit erörtert.
Seine Aufgabenbereiche umfassen weitere wichtige Aspekte. Ohne sich in die diagnostischen und therapeutischen Einschätzungen des behandelnden Arztes einzumischen,
Er überwacht auch die zweckmäßige Verwendung der Ressourcen der gesetzlichen Krankenversicherung. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Rollen des Vertrauensarztes und besuchen Sie unsere Seite "Der Vertrauensarzt, wertvoller Berater des Patienten".
Um Anspruch auf eine Kostenerstattung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu haben, ist für die folgenden medizinischen und pflegerischen Leistungen eine vorherige Genehmigung des Vertrauensarztes erforderlich:
Der Vertrauensarzt überprüft die medizinischen und gesetzlichen Bedingungen. Er trifft seine Entscheidung auf Grundlage desr vom Leistungserbringer unterzeichneten Antrags auf Kostenerstattung. Beim Zusammentragen von Informationen und für bestimmte Kontrollaufgaben kann er auf die Unterstützung von Pflegefachkräften, Logopäden, Physiotherapeuten usw. zurückgreifen. Die Genehmigungsprozeduren von Arzneimitteln sind besonders schwierig. Die kontrollierenden Aufgaben des Vertrauensarztes berücksichtigen zahlreiche Gesetzeskriterien.
Wenn er es für notwendig erachtet, kann Ihr Vertrauensarzt eine zusätzliche Untersuchung anordnen. Er wird sich in jedem Fall zuerst mit Ihrem Hausarzt abstimmen.
Um über ein Maximum an Informationen zu verfügen, bleibt der Vertrauensarzt mit Ihren behandelnden Ärzten (Haus- oder Facharzt, Arbeitsmediziner) in Kontakt,. Bei Bedarf ist er berechtigt, Untersuchungsberichte einzusehen.
Sie dürfen sich bei der vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung von einer Person begleiten lassen, unter der Bedingung, dass Sie selbst damit einverstanden sind.
Die Untersuchung beim Vertrauensarzt ist kostenlos; das Honorar übernimmt Ihre Krankenkasse.
Sie sind nicht verpflichtet, Ihre medizinische Akte an den Vertrauensarzt zu senden. Bei Bedarf richtet er sich an Sie oder an Ihren Hausarzt. Nehmen Sie zur vertrauensärztlichen Untersuchung stets eine möglichst vollständige und medizinische Krankenakte mit (Untersuchungsergebnisse, radiologische Befunde, medizinische Berichte) oder bitten Sie Ihren Arzt, dem Vertrauensarzt alle Unterlagen vor dem vereinbarten Termin zukommen zu lassen.
Wenn Sie eine Einladung zur vertrauensärztlichen Untersuchung erhalten haben, wundern Sie sich, zunächst vielleicht über diesen Arzttermin. Vielen anderen Menschen geht es genauso. Und Sie stellen sich möglicherweise Fragen: Weshalb werde ich vorgeladen? Wie läuft dieser Termin ab? Wird meine persönliche Lage berücksichtigt?
Sie sollten wissen, dass der Vertrauensarzt zunächst einmal das Gespräch mit ihnen sucht. Sie sollten sich also entsprechend darauf vorbereiten, damit es zu einem umfassenden Informationsaustausch kommen kann. Je mehr medizinische Unterlagen (Untersuchungsergebnisse,Röntgenaufnahmen, Arztberichte) Sie mitbringen, desto besser. Schlagen Sie Ihrem Arzt gegebenenfalls vor, dem Vertrauensarzt alle Unterlagen vor dem vereinbarten Termin zukommen zu lassen. Berichten Sie ihm im Verlauf des Gespräches einfach von Ihrer Krankheitsgeschichte, erzählen Sie ihm, wie Sie sich fühlen, wie Sie die Krankheit erleben und beantworten Sie natürlich seine Fragen.
Ihr Vertrauensarzt verfügt möglicherweise nicht über ausreichende Informationen. In diesem Fall sollten Sie sich gemeinsam mit Ihrem Hausarzt vergewissern, dass der Vertrauensarzt alle zum Verständnis Ihres Gesundheitszustands benötigten Informationen erhalten hat. In manchen Fällen kann hier der Sozialdienst Ihrer Krankenkasse vermitteln. Im Streitfall haben Sie das Recht auf Einspruch (siehe unten).
Wenn Sie eine ungerechtfertigte Entscheidung des Vertrauensarztes befürchten, übermitteln Sie ihm so schnell wie möglich ein Maximum an ergänzenden Informationen (Untersuchungsergebnisse, Röntgenaufnahmen, Arztberichte), damit er Ihren Gesundheitszustand besser beurteilen kann.
Sobald der Vertrauensarzt Ihnen seine endgültige Entscheidung schriftlich mitgeteilt hat, darf Ihre Krankenakte nicht mehr mit neuen Anhaltspunkten ergänzt werden. Im Falle einer anhaltenden Meinungsverschiedenheit kann die Entscheidung des Vertrauensarztes einzig über das Arbeitsgericht angefochten werden. Senden Sie Ihren Einspruch innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der Entscheidung des Vertrauensarztes per Einschreiben an das zuständige Arbeitsgericht. Dieses Verfahren ist kostenfrei.
Wenn Sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind, kann die Rechtsabteilung Ihrer Gewerkschaft den Fall übernehmen. Bis zur Entscheidung des Gerichts haben Sie Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Ihr Gewerkschaftsvertreter wird Sie eingehend informieren.
Wenn Sie keiner Gewerkschaft angehören, wenden Sie sich an den Sozialdienst Ihrer Krankenkasse, durch dessen Vermittlung Ihr Fall an die Rechtsabteilung übergeben wird.
Sie erhalten von einem der Vertrauensärzte Ihrer Krankenkasse eine Vorladung zur Kontrolluntersuchung. In bestimmten Fällen kann der Sozialdienst vermitteln. Bei Meinungsverschiedenheiten können Sie Einspruch einlegen (siehe weiter oben).