Bei einem Krankenhausaufenthalt entscheidet die Zimmerwahl über die Höhe Ihrer Mehrkosten.
Je nach Zimmerwahl und Preispolitik des Krankenhauses kommen einige zusätzliche Zimmer- und Honorarkosten auf Sie zu. Näheres hierzu finden Sie in der Übersichtstafel weiter unten.
Seit dem 1. Januar 2013 | Seit dem 1. Juli 2014 |
Honorarzuschläge sind verboten. Einzig Nicht-Vertragsärzte dürfen bei Aufenthalt in der TagesklinikHonorarzuschläge berechnen. | Für erbrachte Leistungen bei einem Aufenthalt im Zwei- oder Mehrbettzimmer dürfen Krankenhäuser und Leistungserbringer keine Honorarzuschläge mehr in Rechnung stellen. Davon betroffen sind:
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Vertrags- und Nicht-Vertragsärzte dürfen Zimmerzuschläge in Rechnung stellen, außer: